Spaltung europäischer
Aktiengesellschaften weiter verringern. Der Vorschlag sieht eine
Vereinfachung der Anforderungen hinsichtlich der Berichtspflichten
und der Veröffentlichung der Verschmelzungs- bzw. Spaltungspläne vor
und ergänzt die beiden Maßnahmenpakete, die die Kommission im März
2007 und April 2008
im Rahmen des „beschleunigten
Verfahrens‟ vorgelegt hat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und
Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission,
erklärte hierzu: „Mit diesem Vorschlag lösen wir einen weiteren Teil
der Versprechen ein, die wir letztes Jahr gegeben haben. Die
Richtlinien, die wir ändern wollen, sind rund 30 Jahre alt. Wir
wollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen auf ein Minimum
beschränken, und müssen deshalb dafür sorgen, dass die Bestimmungen
dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen Geschäftsabläufen
entsprechen.‟
Der aktuelle Vorschlag zielt u. a. darauf ab,
| die Berichtspflichten der Gesellschaften bei
Verschmelzungen und Spaltungen zu verringern,
insbesondere in Fällen, in denen die Aktionäre bestimmte
Berichte nicht für erforderlich halten, und bei so
genannten „vereinfachten‟ Verschmelzungen und Spaltungen
zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften,
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| eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden, wenn
aufgrund anderer EU-Bestimmungen bereits eine
Berichtspflicht besteht, und
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| den Gesellschaften die Möglichkeit zu bieten, bei
der Veröffentlichung der Verschmelzungs- oder
Spaltungspläne und der Bereitstellung der erforderlichen
Unterlagen an die Aktionäre auf das Internet und die
elektronische Datenübermittlung zurückzugreifen.
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Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung der EU-Kommission (101 KB).