Februar

Europäische Konferenz zu Rechnungslegung und Abschlussprüfung

10.02.2010

Die Europäische Kommission veranstaltete am 8. Februar 2010 eine eintägige Konferenz zu internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Die Vormittagssitzung konzentrierte sich auf Themen der Rechnungslegung; Am Nachmittag wurden Themen der Abschlussprüfung diskutiert. Das erste Diskussionsforum am Morgen befasste sich insbesondere mit nationalen Erfahrungen bei der Einführung von International Financial Reporting Standards (IFRS). Die zweite Diskussionsrunde befasste sich mit dem Fortschritt in Bezug auf die Übernahme der IFRS.

Übersicht über die erörterten Themen im Konferenzprogramm (in englischer Sprache, 239 KB)

Präsentationen und Videos auf der Internetseite der EU-Kommission

Michel Barnier als EU-Binnenmarktkommissar bestätigt

10.02.2010

Das Europäische Parlament hat per Abstimmung die neue EU-Kommission bestätigt, der ein Kommissar aus jedem der 27 Mitgliedstaaten angehört.

Die neuen Kommissare nehmen ihre Arbeit am 10. Februar 2010 auf; ihre Amtszeiten enden am 31. Oktober 2014. Mit der Abstimmung wurde Michel Barnier als Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen bestätigt. Unter anderem gehören Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen in seinen Verantwortlichkeitsbereich, darunter auch die Beziehungen zum International Accounting Standards Board (IASB) und zur IASC-Stiftung. Barnier ersetzt Charlie McCreevy. Der Lebenslauf von Barnier steht Ihnen hier zur Verfügung (74 KB).

Aserbaidschan weitet Anwendung der IFRS aus

10.02.2010

Der Präsident von Aserbaidschan hat ein Gesetz für Kreditinstitute, die keine Banken sind unterzeichnet, mit dem unter anderem vorgeschrieben wird, dass solche Institute ihre Abschlüsse nach den IFRS erstellen und Standards zur Unternehmensführung einführen müssen.

Aserbaidschanische Bank und bedeutende staatseigene Unternehmen müssen bereits die IFRS anwenden.

Trinidad und Tobago übernimmt den IFRS für KMU

09.02.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Trinidad und Tobago (Institute of Chartered Accountants of Trinidad and Tobago, ICATT) hat den IFRS für KMU wie vom IASB herausgegeben für die Anwendung für Abschlüsse für 2009 und frühere Perioden in Trinidad und Tobago übernommen.

In der Verlautbarung des ICATT heißt es: "Die Einführung dieses Standards hat Auswirkungen auf die Mehrheit der Unternehmen in Trinidad und Tobago und würde die Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften für Unternehmen, die für eine Anwendung qualifizieren und sich für diese entscheiden, vereinfachen." Vor der Übernahme des IFRS für KMU mussten die entsprechenden Unternehmen in Trinidad und Tobago die vollen IFRS anwenden; nun haben sie die Wahl zwischen dem IFRS für KMU und den vollen IFRS. Die Ankündigung der Übernahme durch das ICATT finden Sie hier (in englischer Sprache, 327 KB).

IFRS-Newsletter von Deloitte in chinesischer Sprache

09.02.2010

Unsere chinesischen Kollegen haben eine Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters zu den begrenzten Ausnahmen von den Vergleichsangaben nach IFRS 7 für Erstanwender angefertigt.

Die chinesische Übersetzung finden Sie hier (127 KB); das englische Original steht Ihnen hier zur Verfügung (75 KB).

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Februar 2010

09.02.2010

Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im Februar 2010 von Montag bis Freitag, 15.-19. Februar 2010, in seinen Büroräumen in London abhalten.

Die Sitzungsteile am Dienstag und am Mittwoch- und Donnerstagnachmittag finden gemeinsam mit dem FASB statt. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder. Der Standardbeirat wird am 22. und 23. Februar tagen. Die entsprechende Tagesordnung hatten wir Ihnen bereits zur Verfügung gestellt.

Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung
15.-19. Februar 2010, London

Montag, 15. Februar 2010

IASB-Sitzung (15:00 - 17:00 Uhr Londoner Zeit)

Ausbuchung von Finanzinstrumenten

Dienstag, 16. Februar 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:00 - 19:30 Uhr Londoner Zeit)

Unterrichtseinheit: Das Recht auf Verrechnung

Erlöserfassung

Darstellung des Abschlusses

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Mittwoch, 17. Februar 2010

IASB-Sitzung (10:00 - 11:30 Uhr Londoner Zeit)

Konsolidierung

Preisregulierte Geschäfte

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:00 - 19:30 Uhr Londoner Zeit)

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Ablösung von IAS 39: Klassifizierung und Bewertung – finanzielle Verbindlichkeiten

Leasingverhältnisse

Konsolidierung

Donnerstag, 18. Februar 2010

IASB-Sitzung (09:45 - 11:15 Uhr Londoner Zeit)

Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:00 - 19:00 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Versicherungsverträge

Freitag, 19. Februar 2010

IASB-Sitzung (11:30 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)

Joint Ventures

Guyana übernimmt den IFRS für KMU

08.02.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Guyana hat den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen in der Fassung der IASB für die Anwendung in Guyana für Abschlüsse, deren Berichtsperiode am oder nach dem 31. Dezember 2009 endet, übernommen.

KMU können zwischen dem IFRS für KMU und den vollen IFRS wählen. Die Bekanntmachung der Übernahme finden Sie hier (in englischer Sprache, 462 KB).

Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards

08.02.2010

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat einen Plan für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen verabschiedet.

Die Presseerklärung des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 61 KB). Hier ist ein Überblick:

 

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011*
  • Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
  • Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
  • Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind
  • Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore = 10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
Phase 2 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
Phase 3 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger)
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** das sich auf der Bilanz ergebende Nettovermögen nach indischen Rechnungslegungsprinzipien, nicht die Marktkapitalisierung

IFRS 1 erfordert mindestens ein Jahr von Vergleichsabschlüssen nach IFRS, wenn die IFRS erstmalig angewendet werden. Aus dem Bezug auf 'Eröffnungsbilanz' im Erlass des Ministeriums wird nicht klar, ob bspw. Unternehmen der Phase 1 von der Aufstellung von Vergleichsabschlüssen für Geschäftsjahre, die am 31. März 2011 enden, unter Anwendung der benannten Standards befreit sind. Unternehmen der folgenden Kategorien müssen die benannten Standards nicht anwenden (auch wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden können), sondern müssen lediglich die 'benannten Bilanzierungsstandards, die nicht mit den IFRS vereinheitlicht wurden', anwenden:

  • Nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger, deren Aktien oder sonstige Wertpapiere nicht an einer Wertpapierbörse außerhalb von Indien notiert sind
  • kleine und mittelgroße Unternehmen ('KMU').

Für Banken und Versicherungen wird die Veröffentlichung eines eigenständigen Fahrplans Ende Februar 2010 erwartet.

AICPA-/ IASCF-Konferenz zu IFRS

08.02.2010

Auf einer gemeinsam vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) und der IASC-Stiftung veranstalteten Konferenz zum Thema der IFRS in den Vereinigten Staaten wurde im Rahmen einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion unter der Leitung von Thomas Jones, ehemals stellvertretender Vorsitzender des IASB, die Frage erörtert, welcher Nutzen und welche Herausforderungen darin liegen, dass die IFRS prinzipienbasiert sind, US-GAAP dagegen regelbasiert.

Alle Teilnehmer des Podiums waren sich einig, dass die IFRS letztlich die maßgeblichen Bilanzierungsstandards fast überall in der Welt werden würden; sie warnten aber, dass gerade in Ländern mit regelbasierter Rechnungslegung ein radikales Umdenken und Umlernen erforderlich sein würde. James H. Quigley, Vorstandsvorsitzender von Deloitte Touche Tohmatsu, sagte:
 

Wir haben alle unsere Prüfer tausend und abertausend Seiten von Regeln lernen lassen, also wird ihre erste Frage immer sein: "Wo ist die Regel, die mir sagt, wie ich einen Geschäftsvorfall ansetze, berichte und bilanziere?" und nicht: "Welches Prinzip kann mir in diesem Fall weiterhelfen?" Meine Hoffnung ist, dass wir zu einem Regelungskonzept kommen, das einer Realität entspricht, die Ermessensspielräume vorsieht, und dass wir nicht länger einzelnen Regeln nachjagen sondern stattdessen unsere Urteilskraft in den Bereichen einsetzen, die nicht unbedingt eindeutig sind. Ich wünsche mir eine Kombination von Urteilskraft und Transparenz als eine Brücke zu neuen Standards, die auf grundlegendem Vertrauen aufbauen.

Ein kurzes Protokoll der Diskussion in englischer Sprache finden Sie auf der IFRS-Seite des AICPA.

RIC veröffentlicht Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

08.02.2010

Die Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Der Anwendungshinweis wurde um die Hinweise 6 (zum Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff.) und 7 (zur Bilanzierung von sog. Halteprämien) erweitert.

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