März

Übernahme der Änderung von IFRS 2 und der Verbesserungen an den IFRS

24.03.2010

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. März 2010 diverse Verordnungen übernommen.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. März 2010 die Verordnungen (EG) Nr. 243/2010 und Nr. 244/2010 der Kommission vom 23. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Jährliche Verbesserungen an den IFRS (vom IASB im April 2009 veröffentlicht) sowie die Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen für die Anwendung in Europa übernommen.

IDW-Stellungnahme zum Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung

24.03.2010

Der Entwurf ED 2009/12 des IASB stellt die zweite Phase zum Ersetzen von IAS 39 dar.

Kern dieses Entwurfs ist ein neues Modell zur Ermittlung von Wertminderungen für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Dieses Modell der erwarteten Verluste berücksichtigt erwartete, aber noch nicht eingetretene Kreditausfälle und soll das in IAS 39 vorgeschriebene Modell der eingetretenen Verluste ablösen, das auch in der Finanzmarktkrise häufig kritisiert wurde. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt die Vorschläge im Entwurf des IASB, warnt aber vor Kosten und möglichen praktischen Problemen bei der Einführung. Die vollständige Stellungnahme des IDW in englischer Sprache finden Sie hier (98 KB).

Spanische Übersetzung der SEC-Erklärung zu den IFRS in den Vereinigten Staaten

24.03.2010

Am 24. Februar 2010 hatte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) eine 71 Seiten umfassende Erklärung der Kommission hinsichtlich ihrer Unterstützung der Konvergenz und globaler Bilanzierungsstandards herausgegeben (in englischer Sprache, 349 KB).

Die Erklärung der SEC vermittelt einen Überblick über die IFRS-Aktivitäten der Kommission, fasst einige der öffentlich geäußerten Rückmeldungen zum vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan zusammen und legt einen Ansatz dar, wie der weitere Weg aussehen soll. Unsere kolumbianischen Kollegen haben von der Erklärung der Kommission eine Übersetzung ins Spanische angefertigt: Declaración de la SEC en respaldo de la convergencia y de los estándares globales de contabilidad (499 KB).

Mitschrift vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im März 2010

24.03.2010

IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, 22. bis Mittwoch, 24. März 2010, ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am zweiten Tag der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

EU-Kommission lädt zu Fachgesprächen bzgl. IFRS 9 ein

24.03.2010

Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission lädt verschiedene Interessengruppen für die zweite Aprilhälfte zu fachlichen Gesprächen nach Brüssel ein.

Gegenstand der Gespräche soll eine fachliche Beurteilung der ersten Phase des Projekts zur Ablösung von IAS 39 sein, es geht also um IFRS 9 zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Das Einladungsschreiben in englischer Sprache finden Sie hier. Im Einzelnen wurden folgende Interessengruppen angeschrieben:

Versicherungsunternehmen: Dienstag, 20. April 2010 von 14:00 bis 17:30 Uhr

Banken: Donnerstag, 22. April 2010 von 09:30 bis 13:00 Uhr

Unternehmen der Prüfungs- und Rechnungslegungsbranche sowie andere öffentliche Einrichtungen: Freitag, 23. April 2010 von 09:30 bis 13:00 Uhr

Anleger und sonstige Adressaten: Montag, 26. April 2010 von 14:00 bis 17:30 Uhr

Alle Gespräche werden im Gebäude der Generaldirektion Binnenmarkt in der Rue de Spa 2 stattfinden (Raum Prestige). Interessenten werden um Anmeldung bis zum 31. März 2010 gebeten, pro Organisation können aber aus Platzgründen lediglich ein bis zwei Vertreter erscheinen. Schriftliche Eingaben sind bis zum 14. April einzureichen. Für Ihre Anmeldung wenden Sie sich bitte an Herrn Nicolas Bernier Abas, entweder telefonisch unter +32 (2) 295 5929 oder per Email.

Internetsendungen des IASB zu Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen

24.03.2010

Der IASB wird zwei live ausgestrahlte Internetsendungen zum aktuellen Stand bei seinen Projekten hinsichtlich der Erfassung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte (Phase 2 des umfassenden Projekts zur Ablösung von IAS 39) und zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen abhalten.

An jede Sendung wird sich eine Frage-und-Antwort-Runde anschließen:

Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten

Thema der Internetsendung: Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten (Phase 2 des umfassenden Projekts zur Ablösung von IAS 39)

Datum und Uhrzeit: Dienstag, 30. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung um 16:00 Uhr (Angaben nach deutscher Zeit)

Weitere Informationen und Anmeldung: hier

Projektseite auf IAS PLUS

Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Thema der Internetsendung: Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 31. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung um 17:00 Uhr (Angaben nach deutscher Zeit)

Weitere Informationen und Anmeldung: hier

Projektseite auf IAS PLUS

Namibia übernimmt den IFRS für KMU

23.03.2010

Mittels einer Resolution seines Rates hat das namibische Institut der Wirtschaftsprüfer den IFRS für KMU für die Anwendung in Abschlüssen in Namibia, die nach dem 17. Februar 2010 für die Veröffentlichung freigegeben werden, übernommen.

Nach der Resolution (in englischer Sprache, 330 KB) ergibt sich die Anwendbarkeit wie folgt:

 

1.1 Der Rat des Instituts hat entschieden, dass der IFRS für KMU durch folgende Unternehmen angewendet werden darf: ein 'börsennotiertes Unternehmen' oder ein 'nicht börsennotiertes Unternehmen', wie im Unternehmensgesetz von 1973 definiert, sofern es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß der Definition in Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist.

1.2 Andere Unternehmen als jene, für die das Gründungsdokument oder eine anderweitige Verordnung eine Überstimmung mit einem 'Rahmen getreuer Darstellung' wie durch die internationale Wirtschaftsprüfervereinigung vorgesehen erfordert, dürfen den IFRS für KMU anwenden, sofern das Unternehmen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß der Definition in Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist - mit Ausnahme der Umstände, die in 1.4 unten beschrieben werden.

1.3 Unternehmen, für die rechtliche Vorschriften oder anderweitige Verordnungen eine Befolgung eines bestimmten Rechnungslegungsrahmens verlangen (und nicht den IFRS für KMU), dürfen den IFRS für KMU nicht anwenden, selbst wenn sie nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß Abschnitt 1 des IFRS für KMU sind.

1.4 Unternehmen, deren Rechnungslegungsrahmen keinen rechtlichen Anforderungen, einem Gründungsdokument oder einer anderweitigen Verordnung unterliegt, haben zu beurteilen, ob es sachgerecht ist, den IFRS für KMU anzuwenden, soweit das Unternehmen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist.

Mitschrift vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im März 2010

23.03.2010

IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, 22. bis Mittwoch, 24. März 2010, ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am ersten Tag der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

IASCF-Treuhänder tagen am 30. und 31. März

23.03.2010

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung (International Financial Reporting Standards Foundation), der Dachorganisation des IASB, werden am Dienstag und Mittwoch, 30. und 31. März 2010, in den Büroräumen der IFRS-Stiftung in London, 30 Cannon Street, zu einer Sitzung zusammen kommen.

Der Teil der Sitzung am 30. März von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr wird öffentlich abgehalten. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Tagesordnung der Sitzung der Treuhänger der IFRS-Stiftung - öffentlicher Teil 30. März 2010

11:30h-12:45h Überprüfung des Stands bei den Konvergenzbemühungen von IASB und FASB

12:45h-13:45h Mittagspause

13:45h-14:15h Bericht des IASB-Vorsitzenden zu sonstigen Tätigkeiten des IASB

14:15h-15:00h Bericht des Ausschusses zur Aufsicht über den Standardsetzungsprozess

15:00h-15:45h Bericht des Vorsitzenden des IFRS-Beirats

15:45h-16:30h Vorschlag für den Prozess zur Überprüfung der Strategie und zur Überprüfung des IFRS-Beirats

16:30h-17:00h Stand der Finanzierungsbemühungen

Wenn Sie als Beobachter an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen Sie sich beim IASB unter Nennung Ihres Namens und Arbeitgebers anmelden.

Brasilien übernimmt den IFRS für KMU

22.03.2010

Im Dezember 2009 hat der Brasilianische Ausschuss für Bilanzierungsverlautbarungen (CPC) eine portugiesische Fassung des IFRS für KMU als Wahlrecht für KMU in Brasilien verabschiedet.

Gemäß Resolution 1255 aus dem Jahr 2009 wurde der KMU-Standard des CPC durch den Brasilianischen Bundesbilanzrat (CFC) übernommen, das nationale berufsständische Gremium. Die Resolution 1255 finden Sie hier (775 KB). Der Standard ist eine vorläufige und inoffizielle Übersetzung des IFRS für KMU, der von der Internetseite des CPC heruntergeladen werden kann (in portugiesischer Sprache, 1,22 MB). Die IFRS-Stiftung arbeitet derzeit an einer offiziellen Übersetzung. Es wird erwartet, dass Prüfer in der Lage sein werden, zu berichten, dass Abschlüsse, die sich im Einklang mit dem KMU-Standard des CPC befinden, auch im Einklang mit dem IFRS für KMU stehen, weil es keinen bedeutenden Unterschiede zwischen der inoffiziellen portugiesischen Übersetzung und dem IFRS für KMU gibt.

Die geschätzte Zahl an KMU in Brasilien per Januar 2009 betrug 5,9 Millionen, das sind 99% der brasilianischen Unternehmen. Während erwartet wird, dass viele von ihnen weiterhin einem sehr einfachen Bilanzierungssystem folgen werden, das nach dem brasilianischen Gesetz über die KMU zulässig ist, erwartet man von vielen Anderen, dass sie auf das brasilianische Gegenstück zum IFRS für KMU übergehen werden. So wird bspw. erwartet, dass die brasilianische nationale Entwicklungsbank (BNDES) alle ihre Schuldner dazu auffordern oder sogar von ihnen verlangen wird, den neuen Standard zu verwenden (ungefähr 250.000 KMU).

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