August

IDW-Stellungnahme zum IAESB-Entwurf zur beruflichen Kompetenz

01.08.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt eine Stellungnahme gegenüber dem internationalen Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) zu dessen Entwurf einer vorgeschlagenen Überarbeitung des internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standard, IES) Nr. 6 'Einschätzung der beruflichen Kompetenz' zur Verfügung, den der IAESB im Mai 2011 herausgegeben hat.

Grundsätzlich ist das IDW der Meinung, dass die Einschätzung und Überwachung der beruflichen Fortbildung der Berufsangehörigen nicht, wie im Entwurf vorgeschlagen, in den Standard aufgenommen werden sollte. IES 6 sollte sich allein auf die Einschätzung der beruflichen Ausbildung beschränken.

Weitere Informationen und eine Verknüpfung auf die englischsprachige Stellungnahme finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

PRC-Telefonkonferenz am 4. August

01.08.2011

Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Donnerstag, den 4. August 2011 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Erörtert werden soll der EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Konsultationspapier des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm. Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IASB gibt 'Auswirkungsstudie' zu Gemeinsamen Vereinbarungen heraus

01.08.2011

Der IASB hat einen Bericht veröffentlicht, der eine Untersuchung der Auswirkungen von IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' (sowie der damit einhergehenden Angaben aus IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen') enthält, einschließlich der Erwartungen seitens des IASB, wie die Bilanzierung bestehender und neuer gemeinsamer Vereinbarungen entsprechend deren Struktur und rechtlicher Ausprägung beeinflusst wird.

In dem Bericht wird ein Überblick über die Tätigkeiten von Gemeinschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtskreisen und Branchen vermittelt, die Auswirkungen von IFRS 11 auf den Abschluss umrissen, eine Kosten-Nutzen-Analyse gegeben sowie IFRS 11 mit den Vorschriften nach US-GAAP verglichen.

In der Zusammenfassung des Berichts wird Folgendes ausgeführt:

  • Auf Grundlage der durch den IASB zusammengetragenen Daten glaubt der IASB nicht, dass IFRS 11 zu einer Veränderung bei einer großen Zahl von Vereinbarungen führen wird, die im Anwendungsbereich des IFRS liegen. Das liegt daran, dass die meisten Tätigkeiten in Form gemeinsamer Vereinbarungen über Vereinbarungen herbeigeführt wird, die nicht die Einrichtung eines Unternehmens vorsehen und bei der die Partnerunternehmen dementsprechend weiterhin die Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge erfassen, die ihnen aus der Vereinbarung zuzurechnen sind – genau wie sie dies nach IAS 31 getan haben.
  • Der IASB erwartet, dass die meisten Vereinbarungen, die über 'eigenständige Vehikel' strukturiert sind, 'Gemeinschaftsunternehmen' im Sinne des Standards sein werden.
  • IFRS 11 wird bei jenen Unternehmen zu Änderungen führen, die bei der Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen gegenwärtig die Quotenkonsolidierung anwenden (der IASB schätzt, dass dies etwa die Hälfte der Unternehmen mit Beteiligungen an gemeinschaftlich geführte Unternehmen betrifft). In geringerem Maße wird IFRS 11 darüber hinaus zu Änderungen bei Unternehmen mit Beteiligungen an solchen gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen führen, die gemäß IFRS 11 als 'gemeinschaftliche Tätigkeit' klassifiziert werden und die derzeit unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert werden
  • Der IASB urteilt, dass IFRS 11 zu erheblichen und nachhaltigen Verbesserungen in der Berichterstattung über gemeinsame Vereinbarungen führen wird, indem die zugrundeliegende ökonomischen Sachverhalte der Vereinbarungen abgebildet und Angaben zu besseren Informationen über das Engagement eines Unternehmens in gemeinsamen Vereinbarungen gefordert werden.
  • Der IASB ist der Ansicht, dass die Verbesserungen im Hinblick auf Vergleichbarkeit und Transparenz die Kosten überwiegen, die mit der Anwendung von IFRS 11 verbunden sind. Die bedeutendsten Kosten für Ersteller werden aufgrund der Beurteilung bestehender gemeinsamer Vereinbarungen und der Erläuterung der Änderungen gegenüber den Nutzern beim Übergang anfallen.

Der IASB erwartet, dass der Bericht Rechtskreisen von Nutzen sein wird, die regulatorischen Wirkungsstudien im Rahmen ihres Übernahmeprozesses von IFRS 11 erstellen müssen. Die englischsprachige Auswirkungsstudie zu IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen und in IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen enthaltenen Angaben zu gemeinsamen Vereinbarungen können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB, 252 KB).

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