September

Australisches Gerichtsurteil zeigt Verantwortlichkeit des Vorstands für korrekte Anwendung von Rechnungslegungsstandards

02.09.2011

Das Bundesgericht von Australien hat in einem Fall Strafen verhängt, in dem es um Finanzberichterstattung ging.

Das Bundesgericht von Australien hat in einem Fall Strafen verhängt, in dem es um Finanzberichterstattung ging (sog. Centro-Fall). Die Verurteilung stellt die Bestätigung eines früheren Urteils vom 27. Juni 2011 dar, bei dem das Gericht zu dem Schluss gekommen war, dass der Vorstand seine Pflichten verletzt, wenn er Abschlüsse unterzeichnet, in denen bedeutsame Sachverhalte nicht dargestellt sind.

Im Centro-Fall ging es um Mängel bei zwei Rechnungslegungssachverhalten, die die australische Wertpapier- und Anlagekommission (Australien Securities und Investments Commission, ASIC) angezeigt hatte: Es ging um die Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig und die Angabe von gegebenen Garantien.

Nach dem australischen Aktiengesetz von 2001 müssen Abschlüsse im Einklang mit den australischen Rechnungslegungsstandards stehen (die äquivalent zu den IFRS sind), und der Vorstand muss die Abschlüsse genehmigen und unterzeichnen. Daher stellt eine Nichteinhaltung der Rechnungslegungsstandards oder des Genehmigungsprozesses einen Rechtsbruch dar. In diesem letzten Urteil weigerte sich das Gericht, die Einlassung des Vorstands, es lägen keine Zuwiderhandlungen vor, anzuerkennen, und urteilte, dass alle Mitglieder des Vorstands (und nicht nur der Finanzvorstand) gegen das Gesetz verstoßen hätten.

Im Centro-Fall ging es um die Pflichten des Vorstands in Bezug auf die Finanzberichterstattung in Australien. Insbesondere waren die Fragen, in welchem Maß sich der Vorstand auf das Management und externe Berater verlassen kann und wie der Genehmigungsprozess ausgestaltet sein muss, Gegenstand des Prozesses. Dieser Fall hat in Australien hohe Wellen geschlagen.

Eine englischsprachige Presseerklärung zum Centro-Fall finden Sie auf der Internetseite der ASIC.

47. RIC-Sitzung – Tagesordnung und Sitzungspapiere

02.09.2011

Die Tagesordnung sowie die Sitzungspapiere für die 47. Sitzung des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC am 12. September 2011 stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Eine Anmeldung als Beobachter ist dort ebenfalls möglich.

Das DRSC weist besonders auf den Tagesordnungspunkt 2 hin, der sich mit der Erarbeitung einer Verlautbarung zum folgenden Thema befasst: "Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS". Um der interessierten Öffentlichkeit bereits zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt im Rahmen der Entwicklung der Verlautbarung die Möglichkeit zur Teilnahme an der Diskussion zu diesem für den Standort Deutschland immer noch bedeutenden Thema zu gewähren, hat sich das RIC dazu entschlossen, die Sitzung zum Tagesordnungspunkt 2 der 47. Sitzung wie folgt öffentlich zu durchzuführen:

der derzeitige Stand des Entwurfs der Verlautbarung wird der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht (siehe die zur Sitzung veröffentlichten Unterlagen),

interessierte Personen können an der Sitzung des RIC zu diesem Thema teilnehmen – eine vorherige Anmeldung beim DRSC e.V. (info@drsc.de) ist erforderlich, da aufgrund der Raumkapazitäten die Anzahl teilnehmender Personen begrenzt ist; den Teilnehmern wird im Verlauf der Sitzung die Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt,

alternativ können zu dem derzeitigen Stand des Entwurfs der Verlautbarung bis zum 9. September 2011 um 12:00 Uhr schriftliche Stellungnahmen beim DRSC e.V. eingereicht werden (info@drsc.de); der Inhalt solcher Stellungnahmen wird im Rahmen der Sitzung vorgetragen und in der Diskussion entsprechend berücksichtigt.

Das DRSC weist ergänzend darauf hin, dass nach Veröffentlichung des vom RIC verabschiedeten und vom Deutschen Standardisierungsrat (DSR) genehmigten Entwurfs der Verlautbarung (bzw. nach Veröffentlichung durch den neu zu konstituierenden IFRS-Ausschuss des DRSC e.V., der die Aufgaben des RIC voraussichtlich übernehmen wird) die interessierte Öffentlichkeit darüber hinaus die Möglichkeit zur Einreichung von schriftlichen Stellungnahmen haben wird.

IDW-Stellungnahme zu einem Rahmenkonzept für Unternehmen des öffentlichen Sektors

02.09.2011

Im Mai 2011 hat der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) einen Entwurf mit dem Titel Wesentliche Merkmale des öffentlichen Sektors, die möglicherweise Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben herausgegeben.

In dem Papier werden Hintergrundinformationen zu Sachverhalten geboten, die Einfluss auf die Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Standardsetzung für Unternehmen des öffentlichen Sektors haben können.

In einer Stellungnahme gegenüber dem IPSASB äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) positiv. Der Entwurf Sei ein wichtiger Beitrag zum Rahmenkonzeptprojekt des IPSASB und erläutere die Hintergründe der Unterschiede in der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor im Vergleich zum privaten Sektor. Das IDW regt an, detaillierter auf die Besonderheiten der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor einzugehen. Die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge finden Sie auf der Internetseite des IDW (90 KB).

Neues zum IFRS für KMU

01.09.2011

In Bezug auf den IFRS für für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) haben sich folgende neuen Entwicklungen ereignet: Es wurde die Anwendung in Mauritius übernommen, ein weiteres Trainingsmodul ist verfügbar und weitere Übersetzungen des IFRS für KMU wurden fertiggestellt.

In Bezug auf den IFRS für für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) haben sich folgende neuen Entwicklungen ereignet: Es wurde für die Anwendung in Mauritius übernommen, ein weiteres Trainingsmodul ist verfügbar und weitere Übersetzungen des IFRS für KMU wurden fertiggestellt.

Das Parlament von Mauritius hat mit dem Finanzgesetz 2009 kleinen Staatsbetrieben ein Wahlrecht eingeräumt, den IFRS für KMU zu verwenden. Im Juli 2011 hat das Parlament mit Änderungen am Aktiengesetz (Companies Act) von 2001 die Erlaubnis der Anwendung des IFRS für KMU wie vom IASB herausgegeben auf folgende Unternehmen ausgeweitet:

Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz stehen, mit Ausnahme von kleinen nicht börsennotierten Unternehmen und börsennotierten Unternehmen, die nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem Bilanzierungsgesetz qualifizieren und

jede Gruppe von Unternehmen, die nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem Bilanzierungsgesetz qualifiziert.

Das Gesetz Nr. XVI von 2011, das die entsprechenden Änderungen beinhaltet, steht Ihnen als Word-Dokument auf der Internetseite des mauritianischen Parlaments zur Verfügung (in englischer Sprache, 295 KB).

Zum Abschnitt 2 des IFRS für KMU Konzepte und grundlegende Prinzipien wurde ein neues Trainingsmodul entwickelt. Damit stehen jetzt 24 Module zur Verfügung. Es wird ein Modul für jeden der 35 Abschnitte des IFRS für KMU geben, die z. T. auch in andere Sprachen übersetzt werden. Es gibt bereits Module in arabischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache. Alle Module sind auf der Internetseite des IASB kostenlos verfügbar.

Der IFRS für KMU wurde in Mazedonische und ins Polnische übersetzt. An Übersetzungen in folgende Sprachen wird derzeit noch gearbeitet: Albanisch, Hebräisch, Japanisch, Kasachisch, Khmer, Mongolisch, Serbisch und Ukrainisch. Alle kostenfrei verfügbaren Übersetzungen sind Ihnen auf der Internetseite des IASB zugänglich.

FRC setzt sich weiter für Transparenz in der Unternehmensberichterstattung ein

01.09.2011

Im Januar 2011 hatte der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) Empfehlungen veröffentlicht, die darauf abzielten, die Kommunikation der Unternehmensleitung mit den Anteilseignern zu verbessern.

In den letzten sechs Monaten hat der FRC zu diesem Thema Erörterungen mit Unternehmen, Anlegern, Prüfern und anderen interessierten Parteien geführt. Nun hat der FRC zwei weitere Berichte zu diesem Thema veröffentlicht.

In dem ersten Bericht mit dem Titel Vorstände und Risiken werden die Diskussionen zusammengefasst, die der FRC seit Veröffentlichung seiner Empfehlungen in den letzten sechs Monaten geführt hat. Im zweiten Bericht mit dem Titel Wirksame Unternehmensführung: Nächste Schritte werden die Rückmeldungen zusammengefasst, die der FRC zu seinen Empfehlungen erhalten hat, sowie die Schritte beschrieben, die der FRC jetzt unternehmen will.

In beiden Berichten gibt es einen gemeinsamen Tenor: "Die derzeitige Prüfung entspricht den Erwartungen der Adressaten und der Öffentlichkeit nicht, und [...] es besteht ein Bedarf für größere Transparenz in Bezug auf die Ermessensentscheidungen, die von Erstellern und Prüfern bei der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen getroffen werden."

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des FRC (in englischer Sprache):

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