IVSC stellt neue Leitlinien zur Bewertungsunsicherheit und zur Bewertung von Wäldern zur Kommentierung

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19.11.2012

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei neue Entwürfe vorgeschlagener 'Fachinformationspapiere‘ herausgegeben, die zum einen Bewertungsunsicherheit und zum anderen der Bewertung von Wäldern gewidmet sind.

Die internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) des IVSC,die zuletzt im Juli 2011 umfassend überarbeitet wurden, enthalten eher Bewertungsprnzipien als genaue Vorschriften.

Die Fachinformationspapiere (Technical Information Papers, TIP) des IVSC sind dazu gedacht, fachliche Leitlinien für Bewerter auf der Grundlage von allgemein als beste ausgeübter Praxis anerkannter Vorgehensweise zu bieten. Sie stellen aber keine Ausbildungsmaterialien oder Anweisungen dar, und es heißt darin auch nicht, dass ein bestimmter Ansatz oder eine bestimmte Methode in einer bestimmten Situation angewendet oder nicht angewendet werden sollte.

Bewertungsunsicherheit

Der Entwurf zu Bewertungsunsicherheit ist der Frage gewidmet, wie Bewertungsunsicherheit erkannt werden und dann entsprechend erläutert und angegeben werden kann, sodass die Information für diejenigen, die sich auf die Bewertungen verlassen, verständlich ist. Der Entwurf stellt eine Reaktion auf Aufforderungen der G-20 und den globalen Finanzregulatoren dar, die Standards zu Transparenz und zur Angabe von Bewertungsunsicherheitsfaktoren zu verbessern.

In dem Entwurf wird vorgeschlagen, ‚Bewertungsunsicherheit‘ wie folgt zu definieren:

 

Die Möglichkeit, dass der geschätzte Wert von dem Preis abweicht, der im Rahmen einer Übertragung desselben Vermögenswerts oder derselben Schuld zum gleichen Zeitpunkt unter gleichen Bedingungen und bei gleicher Marktsituation erzielt werden könnte.

In dem Entwurf wird auch festgehalten, dass wesentliche Unsicherheit unter anderem durch die folgenden Faktoren ausgelöst werden kann:

  • Marktunsicherheit – entsteht, wenn ein Markt zum Bewertungszeitpunkt durch gegenwärtige oder sehr kürzlich aufgetretene Ereignisse wie beispielsweise plötzliche wirtschaftliche oder politische Krisen gestört wird;
  • Modellunsicherheit – entsteht aus den Merkmalen entweder des Modells oder der Methode, die zum Einsatz kommen;
  • Unsicherheit in Bezug auf die Eingabewerte – entsteht, wenn es eine Reihe von Daten oder Annahmen gibt, deren Eingabe aufgrund ihres Wahrheitsgehalts gleich sachgerecht oder möglich ist, die aber unterschiedliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben.

In dem Entwurf wird deutlich zwischen dem Marktrisiko, das sowohl allgemein verstanden als auch von Anlegern anerkannt und in den Preisen widegerspiegelt wird, und der Unischerheit unterschieden, die aus Störungen oder Verwerfungen von Märkten entsteht.

Im Entwurf werden auch viele IFRS-Konzepte und ihr Zusammenwirken mit den IVS erörtert. Das gilt beispielsweise für die dreistufige Bewertungshierarchie in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.

In dem Entwurf wird festgehalten, dass ein stark vereinfachender Ausdruck für Bewertungsunsicherheit sein könnte, eine Bandbreite zu nennen, in der der Wert nach Meinung des Bewerters liegt, aber es wird auch gesagt, dass dieses aus verschiedenen Gründen "nicht empfehlenswert" sei. So würde bei Summen beispielsweise normalerweise nach konkreten Zahlen gefragt, die äußeren Ränder des möglichen Bewertungsbereichs könnten sehr unrealistisch sein, Adressaten könnten der Meinung sein, dass alle Ergebnisse innerhalb der Bandbreite gleich wahrscheinlich seien, und sie könnten annehmen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der tatsächliche Wert außerhalb der Bandbreite liegt, null ist.

Bewertung von Wäldern

Der zweite Entwurf ist der Art und Weise gewidmet, wie Vermögenswerte in der Forstwirtschaft bewertet und wie diese Bewertung dargestellt werden kann. Hintergrund dieser Überlegung ist IAS 41 Landwirtschaft, in dem vorgeschrieben wird, den beizulegenden Zeitwert des biologischen Vermögenswerts ("z. B. Bäume in einer Waldflur") zu schätzen.

Folgende Merkmale charakterisieren den Entwurf:

  • Es wird ausgesagt, dass alle drei Ansätze aus dem IVS-Rahmenkonzept (Markt-, Ertrags- und Kostenansatz) auf die Bewertung von Wäldern angewendet werden können. Auf einige der Vor- und Nachteile der Methoden bei jedem Ansatz im Hinblick auf Bewertungen in der Forstwirtschaft wird hingewiesen.
  • Es wird auf die bedeutenden Abweichungen in der Länge der expliziten Vorhersagezeiträume hingewiesen, die verwendet werden, wenn ein abgezinstes Cash-Flow-Modell für Bewertungen in der Forstwirtschaft angewendet wird. Zu diesem Sachverhalt wird ausdrücklich um Stellungnahmen gebeten.
  • Es wird auf den Abzinsungssatz eingegangen, der in einem abgezinsten Cash-Flow-Modell angewendet wird, und festgehalten, dass "Hinweise vorliegen, dass in einigen Teilen der Welt unsachgerechtes Gewicht auf solche Modelle wie das Capital Asset Pricing Model oder die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten gelegt wird".
  • Es wird festgehalten, dass die Anwendung des Kostenansatzes am ehesten für kürzlich gepflanzte Wälder sachgerecht ist, da die physischen und möglichen wirtschaftlichen Änderungen während des weiteren Wachstums des Waldes später ändere Methoden verlässlicher werden lassen.
  • Es werden die Schwierigkeiten mit einem vorgeschlagenen Bewertungsansatz aus IAS 41 untersucht, der darin besteht, den Wert des "Bodens an sich" vom Wert des gesamten Vermögenswerts abzuziehen, sodass die Restgröße der Wert des biologischen Vermögenswerts darstellt. In dem Zusammenhang wird gefragt, wie der biologische Wert anzusetzen ist, wenn der "höchste und beste Nutzen" des bewirtschafteten Landes nicht in der Forstwirtschaft zu finden ist.

Kommentierungsfrist

Zu beiden Entwürfen werden Stellungnahmen bis zum 15. Februar 2013 erbeten.

Auf der Internetseite des IVSC stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

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