2012

IASB veröffentlicht aktualisiertes Arbeitsprogramm

08.06.2012

Der IASB hat ein aktualisiertes Arbeitprogramm mit Datum vom 1. Juni 2012 veröffentlicht, in dem der derzeit vorgesehene zeitliche Rahmen für die einzelnen Projekte des IASB dargestellt ist. Eine Reihe vorgesehener Termine wurden klargestellt oder verschoben, und der IASB hat seiner Agenda offiziell ein Projekt zum Zeitpunkt des Inkrafftretens und den Übergangsbestimmungen von IAS 8 hinzugefügt.

Nachfolgend fassen wir die Änderungen im Arbeitsprogramm für Sie zusammen:

  • Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) - das geplante Veröffentlichungsdatum für den Entwurf ist nun das vierte Quartal 2012 (zuvor zweite Jahreshälfte 2012)
  • Sicherungsbilanzierung in Bezug auf Portfolien - das geplante Veröffentlichungsdatum für ein Konsultationsdokument ist weiter die zweite Jahreshälfte 2012, allerdings wurde nun klargestellt, dass es sich um ein Diskussionspapier, nicht einen Entwurf handeln wird
  • IAS 8 — Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsmethoden - das Arbeitsprogramm spiegelt die Entscheidung des IASB von der Boardsitzung im Mai 2012 wider, ein Projekt zur Änderung der Vorschriften in IAS 8 hinsichtlich der Angaben zu neuen und überarbeiteten IFRS in das aktive Arbeitsprogramm des IASB aufzunehmen. Ein Entwurf wird in der zweiten Jahreshälfte 2012 erwartet.
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2010-2012 - der Abschlusszeitpunkt des Projekts (zu dem kürzlich ein Entwurf veröffentlicht wurde) wird jetzt mit dem ersten Quartal 2013 angegeben (zuvor keine Angabe)
  • Investmentgesellschaften - ein geplantes Fertigstellungsdatum für den endgültigen Standard zur vorgeschlagenen Konsolidierungsausnahme für bestimmte Investmentgesellschaften wurde in das Arbeitsprogramm aufgenommen und wird mit dem zweiten Halbjahr 2012 angegeben.

Im Arbeitsprogramm wird bestätigt, dass die folgenden Meilensteine bis Ende Juni 2012 erreicht werden sollen:

Sie können das Arbeitsprogramm mit Stand vom 1. Juni 2012 direkt auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unsere IAS Plus-Seiten zu den einzelnen Projekten des IASB aktualisiert, um die Änderungen aus dem Arbeitsprogramm und andere bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

IAASB gibt Beratungsstandard zu Treibhausgasemissionsberichten heraus

07.06.2012

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), das für internationale Prüfungsfragen zuständige Gremium, hat einen neuen internationalen Standard zu Beratungsaufträgen (International Standard on Assurance Engagements, ISAE) herausgegeben, der sich Beratungsaufträgen in Zusammenhang mit Treihausgasemissionsberichten widmet.

ISAE 3410 Beratungsaufträge zu Treibhausgasemissionsberichten widmet sich der Verantwortung des Beraters in Bezug auf die Identifizierung und Einschätzung von wesentlichen Falschdarstellungen und die Reaktion darauf. Außerdem sind Beispielberatungsberichte zu Treibhausgasemissionsberichten enthalten. Bei den vorgeschlagenen Vorschriften und Leitlinien wird auch berücksichtigt, dass die meisten Beratungsaufträge von einem multidisziplinären durchgeführt werden werden. Der Standard widmet sich daher auch der Notwendigkeit, dass der verantwortliche Berater Experten aus verschiedene Bereichen – beispielsweise Ingenieure oder Umweltwissenschaftler – im Laufe des Beratungsauftrags einbinden muss. Der neue Standard tritt zum 30. September 2012 in Kraft.

Sie können sich den neuen Standard sowie eine Kurzzusammenfassung der wesentlichen Inhalte direkt von der Internetseite des IAASB herunterladen. Unsere IAS Plus-Seite zur Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung finden Sie hier.

3. Sitzung HGB-Fachausschuss - Sitzungspapiere

07.06.2012

Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 3. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 14. und 15. Juni 2012 stehen jetzt zur Verfügung.

Einziger Tegesordnungspunkt wird der E-DRS 27 Konzernlagebericht sein. Sie können sich die entsprechenden Unterlagen direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung im Hinblick auf die Änderungen an IFRS 1 und aktualisiert Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

06.06.2012

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Darlehen der öffentlichen Hand zu nicht marktüblichen Zinssätzen ausgesprochen.

Der IASB hatte die Änderungen im März 2012 veröffentlicht, um Erstanwendern der IFRS eine Ausnahme von der vollen retrospektiven Anwendung der IFRS bei der Bilanzierung für dieser Darlehen beim Übergang auf IFRS zu gewähren und sie damit bestehenden Anwendern gleichzustellen.

EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zur Übernahmeempfehlung und zur gleichzeitig erstellten Auswirkungsanalyse.

EFRAG hat außerdem den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, nach entsprechend aktualisiert und darin auch berücksichtig, dass die Europäische Union die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in europäisches Recht übernommen hat, die der IASB am 16. Juni 2011 herausgegeben hat. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 6. Juni 2012 von der EFRAG-Internetseite herunter.

Kommuniqué von der Sitzung der IASB-Beratungsgruppe für aufstrebende Märkte

06.06.2012

Die Beratungsgruppe aufstrebender Märkte (Emerging Economies Group, EEG) des IASB traf sich in Buenos Aires am 28. und 29. Mai 2012. Ein Kommuniqué von dieser Sitzung wurde heute veröffentlicht. Die Sitzung bestätigte die Rolle der EEG als die Stimme der aufstrebenden Märkte im Prozess der IFRS-Standardsetzung.

Die EEG wurde von der IFRS-Stiftung gegründet, um den Einfluss der aufstrebenden Märkte auf die Standardsetzung zu stärken, und ist eine Antwort des IASB auf die Forderung der G-20, aufstrebende Märkte besser in die Entwicklung der IFRS einzubinden.

Teilnehmer bei der Sitzung in Argentinien waren das IASB-Mitglied Amaro Gomes, der IASB-Direktor für internationale Aktivitäten und gleichzeitiger Vorsitzender des IFRS Interpretations Committee Wayne Upton und Vertreter aus Argentinien, Brasilien, China, Indonesien, Korea, Malaysia, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika und der Türkei. Zu den erörterten Themen gehörten Bilanzierungsfragen in Bezug auf Landwirtschaft, Bilanzierung von Funktürmen, Klarstellung einiger Begrifflichkeiten der IFRS und Übersetzungsfragen.

Die nächste Sitzung der EEG wird am 4. und 5. Dezember 2012 in Sao Paulo in Brasilien stattfinden. Erörtert werden soll dort das Thema Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB:

Auf IAS Plus haben wir für Sie eine eigene Seite eingerichtet, auf der wir Informationen und Nachrichten zur EEG in deutscher Sprache zusammentragen.

Der IASB stärkt seine Beziehungen

06.06.2012

Der IASB hat im Laufe der Jahre ein beachtliches weltumspannendes Netz aus interessierten Parteien - nationalen und internationalen - aufgebaut. Jetzt gilt es, diese Beziehungen zu stärken, zu formalisieren und zu nutzen.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, widmet sich in seinem neuesten Beitrag den Chancen und möglichen Problemen, die bei dieser Aufgabe auf den IASB zukommen können. Zu seiner englischsprachigen Kolumne gelangen Sie hier.

In seiner Kolumne geht Robert Bruce stark auf die Rede ein, die Michel Prada, der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, bei der Jahreskonferenz 2012 der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) am 16. Mai in Peking hielt. Unsere Zusammenfassung der Rede mit Übersetzungen einzelner Auszüge können Sie hier noch einmal einsehen.

IDW-Stellungnahme zum IPSASB-Konsultationspapier zur vierten Phase seines Rahmenkonzeptprojekts für Unternehmen des öffentlichen Sektors

06.06.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zu dessen Konsultationspapier mit dem Titel 'Mehrzweckfinanzberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors: Darstellung in Mehrzweckabschlüssen' zur Verfügung.

Der IPSASB hatte das Konsultationspapier am 31. Januar 2012 veröffentlicht. Es ist das Ergebnis der vierten und letzten Phase des IPSASB-Projekts zu einem Rechnungslegungsrahmenkonzept für Unternehmen des öffentlichen Sektors.

In seiner Stellungnahme betont das IDW, die Entwicklung des Rahmenkonzepts für die Darstellung der Finanzberichterstattung im öffentlichen Sektor solle auf konzeptioneller Ebene nicht von der für den privaten Sektor abweichen. Deshalb schlägt das IDW vor, das Projekt in enger Abstimmung mit dem IASB fortzuführen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

IAASB setzt Prioritäten für die nächsten drei Jahre fest

06.06.2012

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), das für internationale Prüfungsfragen zuständige Gremium, hat seine endgültigen Strategien und sein sich daraus ergebendes Arbeitsprogramm für die nächsten drei Jahre veröffentlicht. Das Arbeitsprogramm zeigt Schwerpunkte auf der Unterstützung globaler Finanzstabilität, der Anpassung von Prüfung und Beratung an die aktuellen globalen Bedingungen und der weltweiten Übernahme von Standards.

In diesen drei Bereichen plant der IAASB wie folgt vorzugehen:

 

  • Unterstützung der globalen Finanzstabilität — Priorität soll hier der Prüfungsbericht haben, wobei innovative Schritte zur Verbesserung der Relevanz und der Entscheidungsnützlichkeit von Prüfungsberichten und von allgemeinen Kommunikation von Prüfungsverantwortlichen erwogen werden sollen. Es soll auch untersucht werden, wie Berichterstattung durch den verantwortlichen Prüfer sich entwickelnden nationalen Berichtsrahmen mehr Raum geben kann und wie verbesserte Ansätze der Unternehmensberichterstattung leichter integriert werden können.
  • Verbesserung der Rolle, Relevanz und Qualität von Prüfungs- und Beratungsleistungen in einer sich entwickelnden Welt — Insbesondere soll der Standard zur Durchführung von prüferischen Durchsichten überarbeitet werden, um Prüfer in die Lage zu setzen, den Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) besser gerecht zu werden. Außerdem sollen ein neuer Standard zu Beratungsaufträgen im Hinblick auf Treibhausgasemissionsberichte entwickelt und ein verlässliches Rahmenkozept zur Verfügung gestellt werden, mit dem sowohl vernünftige als auch begrenzte Beratungsaufträge durchgeführt werden können.
  • Erleichterung der Übernahme und Umsetzung der Standards — Hier geht es in erster Linie um die Reaktion auf die globale Finanzmarktkrise und die Ausnutzung des starken internationalen Trend zu weltweiter Übernahme und Umsetzung in allen Teilen der Welt durch nachhaltige Einbindungsbemühungen in verschiednenen Rechtskreisen, die bis jetzt noch nicht die klargetsellten internationalen Prüfungsstandards (International Statements on Auditing, ISA) übernommen haben.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IAASB.

Übernahme der Änderungen an IAS 1 und IAS 19 in europäisches Recht

06.06.2012

Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses - Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses' und IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer' in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 16. Juni 2011 herausgegeben hat.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 6. Juni 2012 die Verordnung (EG) Nr. 475/2012 vom 5. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses - Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 16. Juni 2011 herausgegeben hat.

Zusammengefasst sind die mit der Übernahme einhergehenden Änderungen die folgenden:

 

Zusammenfassung der Änderungen
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses
  • Beibehaltung der 2007 an IAS 1 vorgenommenen Änderungen, nach denen die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis zusammen dargestellt werden müssen – also entweder als eine Gesamtergebnisrechnung oder oder als separate Darstellung der Ergebnisse und der des sonstigen Gesamtergebnisses. Die Forderung, eine fortlaufende Darstellung verpflichtend vorzuschreiben, wie im Entwurf vorgeschlagen wurde fallengelassen.
  • Posten des sonstigen Gesamtergebnisses sind danach zu gruppieren, ob sie möglicherweise durch die Gewinn- und Verlustrechnung recycelt werden können – mit Zwischensummen für beide Gruppen.
  • Steuern im Zusammenhangmit Posten, die vor Steuern dargestellt werden, müssen für jede der Gruppen im sonstigen Gesamtergebnis getrennt dargestellt werden. (Die Wahlmöglichkeit, die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses entweder vor oder nach Steuern darzustellen, bleibt bestehen.)

Änderungen an IAS 19 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Der Ansatz von Änderungen in der Nettoschuld (dem Nettovermögen) aus leistungsorientierten Plänen einschließlich der sofortigen Erfassung von leistungsorientierten Kosten, der Aufgliederung von leistungsorientierten Kosten nach Bestandteilen, dem Ansatz von Neubewertungen im sonstigen Gesamtergebnis sowie Planänderungen, Plankürzungen und Erfüllungen wird vorgeschrieben.
  • Es werden bessere Angaben zu leistungsorientierten Plänen gefordert.
  • Die Bilanzierung von Abfindungsleistungen einschließlich der Unterscheidung von Leistungen im Austausch für erbrachte Dienstzeit und Leistungen im Gegenzug für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird geändert, was Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Abfindungsleistungen hat.
  • Verschiedene andere Themen werden klargestellt. Dies schließt die Klassifizierung von Leistungen an Arbeitnehmer, gegenwärtige Schätzungen von Sterberaten, Steuer- und Verwaltungsaufwand sowie Risikobeteiligungs- und andere bedingte Indexierungsmerkmale ein.
  • Andere Themen, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden, wurden ebenfalls berücksichtigt.

Die Änderungen an IAS 1 sind spätestens für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Die Änderungen an IAS 19 sind spätestens für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

BaFin veröffentlicht Jahresbericht 2011

05.06.2012

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute ihren Jahresbericht 2011 veröffentlicht. Darin geht sie auch auf die Überwachung von Unternehmensabschlüssen auf deutscher und europäischer Ebene ein.

Zu den Aufgaben der BaFin gehört auch die Bilanzkontrolle im Zusammenarbeit mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Dem zweistufigen Enforcementverfahren von BaFin und DPR unterlagen 2011 873 Unternehmen aus 22 Ländern.

Die DPR schloss 2011 110 Prüfungen ab (s. dazu auch den Jahresbericht 2011 der DPR), die BaFin schloss 32 Bilanzkontrollverfahren ab, von denen 30 mit einer Fehlerveröffentlichungsanordnung endeten. Von den 32 Bilanzkontrollverfahren basierten 25 auf Fällen, in denen die DPR zuvor Fehler im Einvernehmen mit dem betroffenen Unternehmen festgestellt hatte. In den übrigen Fällen leitete die BaFin eigene Fehlerfeststellungsverfahren ein, weil die entsprechenden Unternehmen die Fehlerfeststellung der Prüfstelle nicht akzeptiert oder nicht mit dieser kooperiert hatten. Entsprechende Übersichten und Erläuterungen finden Sie im Abschnit VI.5.1 des Jahresberichts der BaFin.

Auf europäischer Ebene koordiniert die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die Überwachung von Unternehmensabschlüssen, um eine möglichst einheitliche Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu gewährleisten. Die konkrete Ausübung der Kontrolle liegt aber bei den national zuständigen Behörden. Herausragendes Beispiel für eine solch koordinierte ESMA-Aktion war 2011 die Überprüfung der Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen in den Halbjahresabschlüssen zum 30. Juni 2011 bei 53 ausgewählten europäischen Banken und Versicherungsunternehmen. Zu den in den Verantwortungsbereich der BaFin fallenden Unternehmen heißt es dazu im Bericht:

 

In die ESMA-Untersuchung wurden auch die Halbjahresabschlüsse zwölf deutscher Banken und Versicherer einbezogen. Bei diesen fanden sich keine konkreten Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften, die zur Einleitung eines anlassbezogenen Bilanzkontrollverfahrens führten.

Sie können sich den vollständigen Bericht direkt von der Internetseite der Bafin herunterladen (7 MB).

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