Neuseeländischens Rahmenkonzept für die Rechnungslegung aktualisert, alte Standards offiziell zurückgezogen

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09.03.2015

Der neuseeländischen Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) hat heute bekanntgegeben, dass das Rahmenkonzept für die Rechnungslegung (XRB A1 'Rahmenkonzept für Rechnungslegungsstandards') in einer neuen Fassung sowie ein öffentlicher Widerruf der Standards für gewinnorientierte Unternehmen der dritten und vierten Berichtsstufe zum 1. April 2015 herausgegeben wurde.

Als der XRB das neue neuseeländische Rechnungslegungsrahmenkonzept im April 2012 einführte, hatte er bereits signalisiert, dass er beabsichtige die Rechnungslegungsstandards für gewinnorientierte Unternehmen der dritten und vierten Berichtsstufe im gestaffelten Rechnungslegungsrahmen von Neuseeland zurückzuziehen, wenn der neue Rechnungslegungsrahmen umgesetzt ist. Dabei handelt es sich um vereinfachte Fassungen der NZ IFRS für Unternehmen der dritten Berichtsstufe und alte neuseeländische Rechnungslegungsstandards für Unternehmen der vierten Berichterstattungsstufe. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen, der im November 2013 umgesetzt wurde, wurden die meisten Unternehmen, die vorher die vereinfachten IFRS oder alten Standards angewendet haben, die Pflicht zur Erstellung eines Mehrzweckabschlusses gestrichen.

Das Rechnungslegungsrahmenkonzept wurde über die Zeit hinweg durch geänderte Fassungen von XRB A1 umgesetzt. Die heute veröffentlichte Version enthält keine wesentlichen Änderungen, außer dass die Berichterstattungsstufen drei und vier zum 1. April 2015 außer Kraft gesetzt wurden. Der öfffentliche Widerruf der zugehörigen Standards setzt entsprechend die vereinfachten IFRS und die alten Rechnungslegungsstandards zum 1. April 2015 außer Kraft. Damit sind diese ab dem Zeitpunkt nicht mehr Teil des Rechnungslegungsrahmens von Neuseeland.

Im englischsprachigen XRB Communiqué 2015/3 - 9 March 2015 auf der Internetseite finden Sie weiterführende Informationen und Zugang zum aktualisierten Rahmenkonzept und zur offiziellen Widerrufung der betroffenen Standards.

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