September

FASB schlägt weitere Klarstellungen an seinem Erlöserfassungsstandard vor

30.09.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen dritten Entwurf einer Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zur Klarstellung seines mit IFRS 15 konvergierten Erlöserfassungsstandards herausgegeben.

Zu den Änderungen, die als Ergebnis der Rückmeldungen vorgeschlagen werden, die bei der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) von IASB und FASB sind, betreffen folgende Aspekte:

  • Einbringlichkeit und Vertragsbeendigung,
  • Ausweis von Verkaufssteuern, die von Kunden einbehalten werden,
  • unbare Gegenleistungen,
  • Vertragsveränderungen beim Übergang,
  • beim Übergang abgeschlossene Verträge,
  • Korrektur der Übergangsvorschriften.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen wird dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des eigentlichen Erlöserfassungsstandard vom Mai 2014 angepasst, das im August 2015 um ein Jahr verschoben wurde. Stellungnahmen zum Entwurf des FASB werden bis zum 16. November 2015 erbeten.

Der IASB hat im Juli 2015 ebenfalls Änderungen an IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden vorgeschlagen. Dabei hat sich der IASB allerdings auf geringfügigere Änderungen als der FASB beschränkt. In der jetzt veröffentlichten vorgeschlagenen ASU heißt es dazu:

Die Änderungen in dieser vorgeschlagenen Aktualisierung sind nicht mit denen identisch, die vom IASB vorgeschlagen wurden, und manche gehen über die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen hinaus. Der FASB geht davon aus, dass die Änderungen in dieser vorgeschlagenen Aktualisierung nicht zu Rechnungslegungsergebnissen führen werden, die sich bedeutend von denen unterschieden, die nach IFRS für ähnliche Transaktionen berichtet werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der vorgeschlagenen ASU auf der Internetseite des FASB. Außerdem haben unsere US-amerikanischen Kollegen einen Heads Up-Newsletter erstellt, in dem die vorgeschlagenen Änderungen ausführlich erläutert werden.

Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion der EU-Kommission sieht Konsultation mit dem IASB hinsichtlich einer maßgeschneiderter Rechnungslegungslösung für europäische KMU vor

30.09.2015

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan veröffentlicht, der 20 wesentliche Maßnahmen beinhaltet, die der Schaffung eines echten Kapitalbinnenmarkt in Europa dienen sollen. Ziel der Kapitalmarktunion soll sein, Hindernisse zu beseitigen, die grenzüberschreitende Investitionen in der EU verhindern, und Unternehmen Zugang zu Finanzierungen erleichtern.

Als Teil des Gesamtprojekts hatte die EU-Kommission im Februar 2015 eine öffentliche Konsultation angestoßen. Eine der Fragen war gewesen, ob es sinnvoll wäre, einen gemeinsamen EU-Rechnungslegungsstandard für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu erarbeiten. In der Zusammenfassung der Rückmeldungen, die gemeinsam mit dem Aktionsplan veröffentlicht wurde, wird festgehalten, dass einige Stellungnehmende der Meinung waren, dass die gegenwärtige Situation sachgerecht ist und nicht geändert werden sollte. In den meisten Stellungnahmen war jedoch die Meinung ausgedrückt worden, dass irgendeine Art von Initiative oder Anreiz notwendig ist, sei es auf rechtlicher oder anderer Grundlage, um KMU durch verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinformationen attraktiver für europäische und internationale Anleger zu machen. Viele Stellungnehmende waren allerdings der Ansicht, dass dies nicht durch Anwendung der IFRS oder des IFRS für KMU erfolgen sollte, sondern dass man vielmehr eine pragmatische, IFRS-basierte Lösung finden sollte, um KMU die Vorteile von hochwertigen, vergleichbaren und internationalen Rechnungslegungsstandards ernten zu lassen, ohne ihnen unnötige Lasten und Kosten aufzuerlegen, insbesondere in Bezug auf Angaben.

Deshalb heißt es im Aktionsplan:

Zusammen mit dem International Accounting Standards Board (IASB) wird die Kommission außerdem die Möglichkeit prüfen, eine freiwillige maßgeschneiderte Rechnungslegungslösung zu entwickeln, die für die zum Handel auf KMU-Wachstumsmärkten zugelassenen Unternehmen genutzt werden könnte.

Der Aktionsplan wurde zusammen mit umfassenden begleitenden Materialien veröffentlicht: Folgende Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung:

Mitschnitt der 24. Sitzung des HGB-Fachausschusses und der 22. Öffentliche Sitzung des DRSC

30.09.2015

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 25. September in Berlin getagt. Teil der Sitzung war auch die 22. öffentliche Sitzung des DRSC, die der Verabschiedung von DRS 22 'Konzerneigenkapital' und DRS 23 'Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)' galt.

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 24. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung
  • E-DRS 31 Konzerneigenkapital
  • 22. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRS 22 Konzerneigenkapital und DRS 23 Kapitalkonsolidierung
  • E-DRÄS 6
  • E-DRS 32 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss – Auswertung der Stellungnahmen

Die Mitschnitte von den einzelenen Sitzungsteilen finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Gemeinsame Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB in Mailand - Programm geändert

30.09.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die italienische Analysten- und Finanzberatervereinigung (Associazione Italiana degli Analisti e Consulenti Finanziari, AIAF), und der International Accounting Standards Board (IASB) bieten am 22. Oktober 2015 eine gemeinsame Veranstaltung für Investoren in Mailand an.

Die Veranstaltung sollte ursprünglich neben dem Thema der Gewinn- und Verlustrechnung und der Rolle des sonstigen Gesamtergebnisses auch dem Thema der Bilanzierung in der Versicherungsbranche gewidmet sein. Dieser Punkt wurde jetzt durch einen Veranstaltungsteil zu IFRS 9 ersetzt. Ein Podium von Experten wird über erste Erfahrungen und Eindrücke mit dem neuen Standard berichten. Veranstaltungssprache ist Englisch. Weiterführende Informationen finden finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Aktualisierte IFRS-Checklisten für 2015

29.09.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2015 und eine aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34 'Zwischenberichterstattung' herausgegeben.

In der IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2015 werden die Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Angabevorschriften zusammengefasst, wie sie in den IFRS, die zum 30. April 2015 in Kraft waren, genannt werden. IFRS im Kontext dieser Checkliste umfassen alle Standards, die vom International Accounting Standards Board (IASB) und dessen Vorgängerorganisation International Accounting Standards Committee (IASC) sowie Interpretationen, die vom IFRS Interpretations Committee und dessen Vorgängerorganisation Standing Interpretations Committee (SIC) herausgegeben wurden. Die Checkliste kann als Leitfaden zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften dieser IFRS verwendet werden. Sie ersetzt aber nicht das grundlegende Verständnis dieser Verlautbarungen oder die Einholung von Beratung durch qualifizierten Berater.

Die aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung ist so formatiert, dass die Prüfung des Zwischenabschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Posten zu vermerken. Die Checkliste spiegelt den Stand der Vorschriften in IAS 34 zum 30. April 2015 wider.

Die englischsprachigen Checklisten können Sie sich nachfolgend herunterladen:

Michel Prada eröffnet IFASS-Sitzung 2015

29.09.2015

Direkt nach der Sitzung 2015 der Weltstandardsetzer (WSS) sind die nationalen Standardsetzer zur Herbstsitzung 2015 des internationalen Forums der Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) in London zusammengekommen. Michel Prada, der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, hielt die Eröffnungsrede.

Prada sprach zuerst kurz über die wesentlichen strategischen Herausforderungen einschließlich des Stands der globalen IFRS-Übernahme. Er betonte, dass die zunehmende IFRS-Übernahme auch zeige, dass die IFRS die Qualität und die Einheitlichkeit der Finanzberichterstattung verbesserten und Unternehmen und Anlegern Nutzen brächten, und dass die einzelnen Rechtskreise sich dessen bewusst seien. Prada erwähnte auch dass die Tatsache, dass die IFRS bereits in so vielen Rechtskreisen übernommen worden seien, bedeuteten, dass die IFRS-Stiftung den Schwerpunkt von der Ermutigung zur Übernahme mehr auf die Unterstützung bestehender IFRS-Anwender und von Rechtskreisen legen könne, die bereits bedeutende Fortschritte bei der Bewegung hin zu den IFRS für nationale Anwender gemacht hätten wie beispielsweise Japan, Indien und China. Er fügte aber hinzu, dass dies nicht bedeute, dass die IFRS-Stiftung andere Rechtskreise, die die IFRS noch nicht übernommen haben, ignorieren werde. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Konvergenzbemühungen fortgesetzt würden.

Danach sprach Prada über die gegenwärtige Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit der IFRS-Stiftung. Er erinnerte die Standardsetzer im Raum daran, dass die Überprüfung eine Plattform für sie biete, der IFRS-Stiftung mitzuteilen, was sie gut mache, und wo es noch Raum für Verbesserungen gebe. Er ermutigte zu Rückmeldungen dazu, wie die IFRS-Stiftung sicherstellen kann, dass die Relevanz der IFRS erhalten bleibt, was noch mehr dafür getan werden kann, dass die IFRS einheitlich angewendet werden, und was die IFRS-Stiftung zusätzlich für die Stärkung der Führungsstruktur, die Rechenschaft und die Finanzierung der Stiftung tun kann.

Schließlich sprach Prada angesichts seines Publikums über die Rolle und die Verantwortlichkeiten von Rechnungslegungsstandardsetzern in einer IFRS-Welt. Er verwies auf die WSS-Sitzung des IASB direkt vor der IFASS-Sitzung und über die ASAF-Sitzung, die direkt folgen wird. Er fragte, ob es ausreiche, diese Gremien zu haben. Prada fragte auch, ob der IASB sich mehr in solchen Gremien wie IFASS engagieren sollte, das ein Forum ist, das die nationalen Standardsetzer für sich eingerichtet haben und bei dem der IASB nur ein Gast unter vielen ist, oder ob es gut sei, dass die nationalen Standardsetzer diese Bühne für sich allein haben. Prada erinnerte auch daran, dass die Erwartungen bei all diesen Gremien und dem IASB und der IFRS-Stiftung in beide Richtungen gehen und dass in einer Welt, in der sich alle involvierten Parteien einig sind, dass das Ziel ist, einen einzigen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards zu haben, man Ressourcen und Netzwerke gemeinsam sinnvoll nutzen müsse. Das gelte insbesondere bei politischen Fragen und bei der Einbindung von Anwendern.

Nach seinen eröffnenden Worten nahm Prada Fragen aus dem Publikum entgegen. Eine der Fragen galt der Wahrnehmung, dass der IASB die Zusammenarbeit mit dem FASB der gemeinsamen Arbeit mit anderen Standardsetzern vorziehe, was dem FASB einen nicht angemessenen Einfluss gebe. In seiner Antwort setzte Prada sich noch einmal glühend für das Ziel eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards ein. Er vertrat die Meinung, dass zur Erreichung dieses Ziels der IASB Expertise von erfahrenen Standardsetzern nutzen sollte, selbst wenn diese die IFRS selbst nicht anwendeten - und der FASB sei ein sehr erfahrener Standardsetzer. Er verwies auch darauf, dass der IASB mit vielen anderen Standardsetzern in einzelnen Projekten zusammenarbeite. Prada stritt auch ab, dass dies bedeute, dass es nicht sachgerechten Einfluss auf den IASB durch einzelne Standardsetzer gebe. So merkte er an, dass wenn der FASB den IASB wirklich unsachgemäß gemäß beeinflussen würde, die IFRS viel regelbasierten sein müssten, während es in Wirklichkeit jetzt FASB-Standards geben (beispielsweise bei Erlöserfassung), die prinzipienbasiert seien.

Der vollständige Text der Rede von Prada in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

ESMA arbeitet an der Umsetzung von Vorschriften aus der Transparenzrichtlinie

29.09.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Schritte unternommen, um Vorschriften umzusetzen, die in der neuen EU-Transparenzrichtlinie von 2013 enthalten sind. Die Vorschriften zielen darauf ab, Einreichungen für Emittenten zu erleichtern, und die eingereichten Informationen zugänglicher für Anleger und Regulierer leichter zugänglich zu machen und bessere Analyse und Vergleiche zu ermöglichen.

Eine der Vorschriften der geänderten Richtlinie ist, dass Emittenten, die an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) erstellen müssen. ESMA hat jetzt eine öffentliche Konsultation zu den fachlichen Umsetzungsstandards, die notwendig sind, angestoßen. Die Konsultationsdokumente sind über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von ESMA zugänglich. Stellungnahmen werden bis zum 24. Dezember 2015 erbeten.

Die anderen Vorschrift, an deren Umsetzung EFRAG derzeit arbeitet, betrifft die Einrichtung eines sog. European Electronic Access Point (EEAP). Die Zielsetzung hinter diesem EEAP ist, ein Werkzeug zur Verfügung zu stellen, mit dem Adressaten, die bestimmte regulierte Informationen wie beispielsweise Jahresberichte oder Anteilseigner europäischer Emittenten suchen, leichter Zugang gewährt und das Durchsuchen der Informationen erleichtert wird. ESMA hat jetzt entsprechende fachlichen Umsetzungsstandards bei der EU-Kommission zwecks Verabschiedung eingereicht. Man geht davon aus, dass der EEAP den Adressaten frühestens ab dem 1. Januar 2018 zur Verfügung gestellt werden kann. In dem englischsprachigen Bericht von ESMA finden sie weitere Informationen.

EFRAG verlängert Kommentierungsfrist für Konsultationsdokumente zum Rahmenkonzeptentwurf

29.09.2015

Im Nachgang der IASB-Entscheidung, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zum Rahmenkonzept zu verlängern, hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ihrerseits entschieden, die Kommentierungsfrist für ihre drei sich auf das Rahmenkonzept beziehenden Dokumente, die derzeit kommentiert werden können, zu verlängern.

Am 22. September 2015 folgte der IASB einer früheren Empfehlung des Stabs und verlängerte die Kommentierungsfrist für die Entwürfe vom Mai 2015 bis zum 25. November 2015. EFRAG hatte zu den Stimmen gehört, die eine Verlängerung der Kommentierungsfrist gefordert hatten. Nachdem diese nun gewährt wurde, hat EFRAG die Kommentierungsfrist für die eigenen entsprechenden Konsultationsdokumente bis zum 18. November 2015 verlängert:

Eine Presseerklärung zur Verlängerung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

ESMA-Stellungnahme zur Bilanzierung von Barbeiträgen zu Einlagensicherungssystemen

29.09.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Stellungnahme zur Anwendung der IFRS-Vorschriften in Bezug auf den Ansatz von Barbeiträgen zu Einlagensicherungssystemen in IFRS-Abschlüssen.

Zu den Verantwortlichkeiten von ESMA gehört die Förderung der wirksamen und einheitlichen Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Daher sieht die ESMA-Verordnung vor, dass ESMA Stellungnahmen zur Rechnungslegung abgeben kann.

Die Stellungnahme, die jetzt veröffentlicht wurde, ist auf die bilanzielle Behandlung von vorab gezahlten Beiträgen, die nicht erstattet werden können, zu Einlagensicherungssystemen, bei denen das auslösende Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt identifiziert wird. Aus den bestehenden IFRS-Vorschriften hat ESMA geschlossen, dass der Beitrag sofort vollständig als Aufwand zu erfassen ist, sobald das auslösende Ereignis eines nicht zu erstattenden Beitrags zu einem Einlagensicherungssystem identifiziert wird.

Die englischsprachige Stellungnahmen steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' mit Thema Bewertung

28.09.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert IASB-Mitglied Stephen Cooper den Entwurf des neuen Rahmenkonzepts und die darin enthaltenen Vorschläge zum Thema Bewertung.

Am 28. Mai 2015 hat der IASB den Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts herausgegeben, in dem unter anderem vorgeschlagen wird, eine Diskussion über die beiden fundamentalen Bewertungsmaßstäbe und deren Auswahlkriterien einzuführen. In dieser Ausgabe der Investor Perspectives des IASB erörtert Cooper fünf "Kernfragen", die sich auf die Auswahl des Bewertungsmaßstabs beziehen.

Taking a measured approach steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

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