Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte den Entwurf der Übernahmeempfehlung im Mai 2015 herausgegeben. FEE stimmt der darin geäußerten Schlussfolgerung zu, dass die Übernahme von IFRS 9 dem öffentlichen Interesse in der EU dient, und hält fest: "Vor dem Hintergrund der Verbesserungen der Berichterstattung, die mit IFRS 9 vorgeschrieben würden, befürworten wir die rasche Übernahme."
Die wesentlichen Anmerkungen in der Stellungnahme von FEE beziehen sich jedoch auf eine mögliche Verschiebung der verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 für Unternehmen mit beträchtlichen Geschäftstätigkeiten im Bereich Versicherungen bis der IASB seinen demnächst erwarteten Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen fertiggestellt hat. Im Schreiben heißt es:
Wir stimmen EFRAG zu, dass die EU-Kommission den IASB bitten sollte, den verpflichtenden Zeitpunkt der Anwendung von IFRS 9 für Institute mit bedeutenden Versicherungsaktivitäten zu verschieben oder alternativ andere umsetzbare Lösungen identifiziert und abschätzt, die die Bilanzierungsanomalien adressieren, die die Erfolgsberichterstattung dieser Unternehmen verschleiern können. FEE betont die Wichtigkeit einer internationalen Lösung für diesen Sachverhalt. Ein Aufschub in Europa allein wäre de facto ein carve-out von den vollen IFRS, der unserer Meinung nach generell vermieden werden sollte, da diese nie ohne Folgewirkung sind.
FEE hält auch fest, dass ein jeglicher Aufschub von IFRS von begrenzter Dauer und freiwillig zu nutzen sein sollte.
Das vollständige Schreiben in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.