November

Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

30.11.2015

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu fünf vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom September 2015 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 32, IAS 39, IFRS 5, IFRS 10 und IFRS 11.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard Thema Agendaentscheidung unterstützt? Dokument
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis Klassifizierung von Schulden aus vorausgezahlten Karten im Abschluss des Emittenten ja Stellungnahme von Deloitte
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Trennung eines eingebetteten Zinsfloors von einem Vertrag mit variablem Zinssatz bei negativem Zinsumfeld ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Zu welchem Grad können Wertminderungsverluste langfristigen Vermögenswerten einer Veräußerungsgruppe zugewiesen werden? ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Ausweis von konzerninternen Transaktionen zwischen fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen nein Stellungnahme von Deloitte
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit IFRS 5 ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 9 Finanzinstrumente Übergangsbestimmungen für Hedge Accounting ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen Neubewertung zuvor gehaltener Anteile: Verschiedene Geschäftsvorfälle ja Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Stellungnahme des DRSC zur Überprüfung der Satzung der IFRS-Stiftung

30.11.2015

Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) hat Stellung gegenüber der IFRS-Stiftung in Bezug auf die Überprüfung der Satzung 2015 genommen.

Mit einer im Juli gestarteten Konsultation baten die Treuhänder um Übermittlung von Sichtweisen zu 14 Fragen bei den Themen Relevanz und einheitliche Anwendung der IFRS sowie zu Aufbau und Finanzierung der Stiftung.

In seiner jetzt veröffentlichten Stellungnahme äußert sich der Verwaltungsrat des DRSC im Grundsatz zustimmend zu den meisten vorläufigen Einschätzungen der Treuhänder. Bei zwei Punkten vertritt er jedoch eine abweichende Meinung:

  • Der Verwaltungsrat stimmt den Treuhändern hinsichtlich der vier strategischen Ziele der Organisation vollends zu, regt aber für das dritte Ziel der einheitlichen Anwendung und Umsetzung eine Klarstellung an. Der Verwaltungsrat kommt in seiner Beurteilung zu dem Schluss, dass unterschiedliche (aber für sich betrachtet gerechtfertigte) Bilanzierungsweisen als im Einklang mit einer einheitlichen Anwendung stehend angesehen werden sollten. Eine prinzipienorientierte Rechnungslegung bringe Ermessensspielräume mit sich, deren Ausübung erst eine sinnvolle Bilanzierung ermögliche. Diese Spielräume nehmen zu wollen bedeute faktisch eine Hinwendung zu mehr Regulierung, was der Verwaltungsrat klar ablehnt.
  • Daneben stimmt der Verwaltungsrat der vorgeschlagenen Verkleinerung des Boards auf 13 Mitgliedern nicht zu. Er sieht die Belastung jedes einzelnen IASB-Mitglieds bereits heute am Limit und befürchtet, dass eine weitere Verringerung der Anzahl unbeabsichtigte und negative Konsequenzen für die Qualität der Arbeit des IASB haben könnte.

In Bezug auf die Frage, ob der IASB seinen Zuständigkeitsbereich über den gegenwärtigen Fokus auf gewinnorientierte Unternehmen im Privatsektor hinaus ausdehnen sollte, schließt sich das DRSC der Meinung derjenigen an, die im Wesentlichen aus der Kostenperspektive argumentieren und eine Ausweitung ablehnen. Außerdem weist es darauf hin, dass grenzüberschreitende Tätigkeiten nicht gemeinnütziger Unternehmen im Privatsektor eher die Ausnahme als die Regel darstellen.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

27.11.2015

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 1. und 2. Dezember 2015 ihre 10. Sitzung in Riad abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 1. Dezember 2015 (09:00h-17:00h)

  • Begrüßungsansprache des Gastgeberlandes
  • Begrüßung durch den EEG-Vorsitzenden
  • Präsentation zur Agendakonsultation
  • Diskussion zur Agendakonsultation
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Fortsetzung der Diskussion zur Agendakonsultation
  • administrativer Sitzungsteil (Themen und Tagungsorte für künftige Sitzungen, Testen von Videokonferenzen, Aufnahme neuer Mitglieder)

Mittwoch, 2. Dezember 2015 (09:00h-12:20h)

  • laufende Projekte des IASB
  • IFRIC-Entwurf zu Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
  • offene Diskussion zu Themen von Mitgliedern
  • Erörterung und Verabschiedung des abschließenden Kommuniqués
  • Zusammenfassung der Sitzung

Weitere Informationen und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Sollte der IASB seinen Zuständigkeitsbereich über den derzeitigen hinaus ausweiten und weitere Arten der Berichterstattung insbesondere durch gemeinnützige Unternehmen im Privatsektor mit abdecken?

27.11.2015

Am 7. Juli 2015 haben die Treuhänder die Überprüfung der Satzung 2015 angestoßen. Eine der Fragen war, ob der IASB seinen Zuständigkeitsbereich über den gegenwärtigen Fokus auf gewinnorientierte Unternehmen im Privatsektor hinaus ausdehnen sollte. Mit dem nahenden Ende der Kommentierungsfrist (nächsten Montag) werden zwei grundlegende Positionen deutlich.

Die Befürworter (unter ihnen AICPA, AASB und MASB) argumentieren von einem konzeptionellen Standpunkt:

  • Es gibt ganz klar einen Bedarf für internationale Berichterstattungsstandards für gemeinnützige Unternehmen im Privatsektor.
  • Der IASB hat die notwendige Erfahrung, um international Standards zu setzen.
  • Obwohl die Umstände in Bezug auf gemeinnützige und gewinnorientierte Unternehmen unterschiedlich sind, sind die zugrunde liegenden Wirtschaftsaspekte nicht gruppenspezifisch.
  • Übergreifende Standardsetzung und das Testen von neuen Konzepten über ein große Bandbreite von Unternehmen hinweg kann zu besseren Standards und Entscheidungen für gewinnorientierte Unternehmen führen.
  • Einige Befürworter sprechen sich auch dafür aus, die Standardsetzung für den öffentlichen Sektor in den Zuständigkeitsbereich des IASB zu überführen, da die oben genannten Gründe auch hier zuträfen.

Die Gegner (unter ihnen DRSC, ESMA, FRC, IFAC, Keidaren und XRB) argumentieren im Wesentlichen mit Kostengründen:

  • Obwohl die meisten anerkennen, dass ein Mangel und ein potentieller Bedarf an internationalen Rechnungslegungsstandards für gemeinnützige Unternehmen im Privatsektor besteht, sind sie nicht überzeugt, dass dies bedeute, dass der IASB einspringen müsse.
  • Es gibt noch bedeutende Lücken in der Finanzberichterstattung, die erst adressiert werden müssen.
  • Der IASB verfügt einfach nicht über ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen, um zusätzliche Verantwortlichkeiten zu übernehmen.
  • Änderungen beim Zuständigkeitsbereich würde vermutlich auch bedeuten, dass es auch Änderungen bei der Aufsichtsstruktur, bei der Mitgliedschaft und den Kenntnissen im IASB, bei den Kenntnissen und bei der personellen Ausstattung des Stabs und bei der Mitgliedschaft im Beirat geben müsse.

Alle bisher veröffentlichten Stellungnahmen zur Überprüfung der Satzung 2015 finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Dezember geändert

27.11.2015

Die Tagesordnung für die kommende Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), die am 7. und 8. Dezember 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird, wurde geändert. Für sich genommen, ist die Änderung geringfügig, es könnte ihr aber Bedeutung zukommen, da sie IFRS 9 und den kommenden Standard zu Versicherungsverträgen betrifft.

Bis jetzt sollten die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungen als Teil einer allgemeinen Diskussion zu laufenden Projekten am Ende der Sitzung abgehandelt werden. Dem Sachverhalt wurde jetzt ein eigener Sitzungsteile eingeräumt (Montag, 7. Dezember, 16:15h-17:30h). Laut der neuen Tagesordnung soll während dieses Sitzungsteil nur der Überlagerungsansatz besprochen werden; der Verschiebungsansatz soll nicht erörtert werden. Für diesen neuen Sitzungsteil wurde ein zusätzliches Arbeitspapier zur Verfügung gestellt.

Wir haben unserer Überblick über die Tagesordnung für die gesamte Sitzung aktualisiert, um die Änderung widerzuspiegeln.

'Fünf Schritte zu Vereinfachung des Abschlusses — heute'

27.11.2015

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Chartered Professional Accountants of Canada bzw. Comptables professionnels agréés du Canada, CPA Canada) hat eine Leitfaden veröffentlicht, in dem ein Ansatz beschrieben wird, wie Abschlüsse durch die Reduzierung der Angabenüberlast und großartige zusätzliche Ressourcen vereinfacht werden können.

Die fünf erforderlichenSchritte, die in dem Leitfaden und auch in einem kurzen Video erläutert werden, sind die folgenden:

  • Mache Sie Finanzberichterstattung zu einer strategischen Frage.
  • Legen Sie den Schwerpunkt auf Wesentlichkeit.
  • Verfeinerern Sie Format und Darstellung.
  • Machen Sie den Zwischenbericht wirklich zu einem verkürzten Abschluss.
  • Schauen Sie in die Zukunft.

Zungang zur Publikation und zum Video haben Sie auf der Internetseite von CPA Canada.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Entwurf zu Wesentlichkeit

27.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/8 'IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf gibt EFRAG der Ansicht Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Leitlinien insbesondere im Zusammenhang mit Angaben hilfreich sein könnten, um eine gemeinsame Grundlage für das Anwenden von Ermessen bei der Entscheidung zu bieten, welche Informationen für Adressaten von Bedeutung sind. Gleichzeitig könnte so auch die Denkweise in Bezug auf Wesentlichkeit beeinflusst werden, weshalb EFRAG auch der Meinung ist, dass die Form des nicht verbindlichen Leitliniendokuments die richtige ist; es gehe halt im Wesentlichen um eine Geisteshaltung. Dennoch ist EFRAG der Überzeugung, dass das vorgeschlagene Leitliniendokument prägnanter und praxisorientierter formuliert werden sollte, wobei es wichtig sei, den Schwerpunkt auf die Kernprozessschritte zu legen, um zu erläutern, wie im Zusammenhang mit Wesentlichkeitsüberlegungen Entscheidungen gefällt und Ermessen angewendet werden können.

Kommentare werden bis zum 15. Februar 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

27.11.2015

Ein Überblick über Entwicklungen bei IIRC, ACCA, dem CFA-Institut und der Natural Capital Coalition.

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) hat angekündigt, dass er am 16. Dezember 2015 im Rahmen eines Internetseminars ein akademisches Netzwerk zur integrierten Berichterstattung ins Leben rufen will. Während des Seminars soll es eine Begrüßung durch den IIRC, einen Überblick über gegenwärtige Forschung und Forschungsmöglichkeiten und eine Einführung in die Merkmale des akademischen Netzwerks geben - einschließlich der Möglichkeit beizutreten. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IIRC.

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen Bericht zu den Herausforderungen in Bezug auf das Treffen von Güteaussagen in Bezug auf integrierte Berichte herausgegeben. Im bericht heißt es: "Die große Frage ist nicht, wie sich die integrierte Berichterstattung entwickeln kann, um Prüfung zu ermöglichen, sondern wie Prüfungsmodelle angepasst werden können, um auch auf die integrierte Berichterstattung angewendet zu werden." Zugang zum Bericht haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von ACCA.

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat seinem Portfolio von Ressourcen zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungssachverhalten (Environment, Social und Governance, ESG) die Publikation Environmental Social & Governance Issues in Investments: A Guide for Investment Professionals hinzugefügt. Der Leitfaden wurde als Reaktion auf ein wachsendes Interesse bei professionellen Anlgern entwickelt, die ESG-Aspekte stärker bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen wollen. Er bietet gleichzeitig eine grundlegenden Einführung in ESG-Erwägungen. Der Leitfaden steht Ihnen über die Presseerklärung auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung.

Der Entwurf eines Protokolls zu natürlichem Kapital und entsprechende Branchenleitlinien wurden beim Weltforum für natürliches Kapital der Öffentlichekit zwecks Konsultation vorgestellt. Der Protokollentwurf und die Branchenleitlinien wurden von der Natural Capital Coalition als standardisiertes Rahmenkonzept entwickelt, mit dem Unternehmen ihre Auswirkungen auf und Abhängigkeit von natürlichem Kapital bemessen und bewerten können und ihre Entscheidungen danach ausrichten können. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des Organisation.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Lehrhilfen für IFRS 9 und IFRS 15

27.11.2015

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat Foliensätze erarbeitet, um Lehrende im Bereich IFRS zu unterstützen. Die Materialien, die jetzt zur Verfügung gestellt wurden, gelten IFRS 9 'Finanzinstrumente' und IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden'. Beide Standards treten zum 1. Januar 2018 in Kraft, wobei vorzeitige Anwendung zulässig ist.

Das Material für IFRS 9 kommt in vier Foliensätzen: (1) Zielsetzung, Anwendungsbereich, Ansatz und Ausbuchung; (2) Klassifizierung und Bewertung; (3) Wertminderung; und (4) Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Den Folien zu IFRS 15 ist eine Zusammenfassung beigefügt, in der die wesentlichen Vorschriften des Standards hervorgehoben werden. Alle Materielien, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsinitiative entwickelt werden, können kostenfrei verwendet werden. Sie sind über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zugänglich.

ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

25.11.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IAS 1, IAS 19, IAS 27, IAS 34, IAS 36, IFRS 5, IFRS 10 und IFRS 13 enthalten.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der achtzehnten in der Reihe, die Entscheidungen von Februar 2014 bis Mai 2015 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

 

StandardThema

IFRS 5Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Darstellung von lizensierten Aktivitäten als aufgegebene Geschäftsbereiche

IAS 34 Zwischenberichterstattung

Angaben im Zwischenbericht

IAS 19Leistungen an Arbeitnehmer

Angaben zu Plänen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

IAS 34 Zwischenberichterstattung
IAS 1 Darstellung des Abschlusses

Angaben zur Annahme der Unternehmensfortführung

IFRS 10Konzernabschlüsse

Kontrolle eines Unternehmens ohne Halten eines Eigenkapitalanteils

IFRS 10Konzernabschlüsse

De facto-Kontrolle

IAS 36Wertminderung von Vermögenswerten

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

IFRS 13Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Krediten mit festen Zinsen

IAS 36Wertminderung von Vermögenswerten

Buchwerte einer Zahlungsmittel generierenden Einheit, die auf Werthaltigkeit geprüft werden soll

IFRS 5Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
IAS 27
Separate Abschlüsse

Darstellung und Ausweis von aufgegebenen Geschäftsbereichen im separaten Abschluss

Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.

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