Juni

Zweite Agendakonsultation des IASB wird am 30. Juli angestoßen

02.06.2015

Unter den Papieren für die kommende Sitzung des IFRS-Beirats ist eines, das einen überarbeiteten Zeitplan für die Agendakonsultation 2015 beschreibt. Demnach soll eine Bitte um Meinungsäußerungen bereits am 30. Juli 2015 veröffentlicht werden. Stellungnahmen würden bis zum 30. November 2015 erbeten.

Ursprünglich hatte der IASB beabsichtigt, seine zweite Konsultation zum Arbeitsprogramm im Dezember 2015 anzustoßen. Im Papier wird jedoch wie folgt argumentiert:

  • Die Agendakonsultation 2011 war die erste, die der IASB durchgeführt hat, und die damals erworbenen Erfahrungen können für die zweite Konsultation genutzt werden.
  • Als ein Ergebnis der Agendakonsultation 2011 ist das gegenwärtige Arbeitsprogramm sehr voll, und der IASB ist in seinen Fähigkeiten zu konsultieren und auf die Ergebnisse zu reagieren durch seine gegenwärtigen Verpflichtungen eingeschränkt.
  • Die Treuhänder der IFRS-Stiftung beabsichtigen, die Struktur und die Wirksamkeit des IASB im dritten Quartal 2015 mit Hilfe einer öffentlichen Konsultation zu überprüfen. Da einige Fragen die beiden Konsultationen zueinander in Bezug setzen, ist der IASB der Meinung, dass die Prozesse möglichst zeitgleich erfolgen sollten.

Deshalb ist der IASB zu dem Schluss gekommen, dass er seine zweite Agendakonsultation mit der Veröffentlichung einer Bitte um Rückmeldungen am 30. Juli 2015 starten kann und sollte. Während der Kommentierungsfrist wird er weitere Einbindungsaktivitäten vornehmen und dann alle erhaltenen Rückmeldungen während seiner Sitzung im Januar 2016 erörtern. Die Veröffentlichung eines abschließenden Berichts ist derzeit für den 29. Februar 2016 geplant. Der Zeitraum, der dann von den Ergebnissen der Konsultation betroffen wäre, soll das Arbeitsprogramm des IASB von etwa Mitte 2016 bis Mitte 2020 sein.

Das entsprechende Arbeitspapier für die Sitzung des IFRS-Beirats steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es enthält auch einen ersten Entwurf der Bitte um Rückmeldungen, die im Juli veröffentlicht werden soll.

Stellungnahme zur Rechnungslegung zur Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 verabschiedet

02.06.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass IDW RS HFA 40 zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 verabschiedet wurde.

Die Stellungnahme, die auf dem im Juni 2014veröffentlichten Entwurf aufbaut, befasst sich mit Einzelfragen der Wertminderungen nach IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten wie z.B. der Identifizierung eines Vermögenswerts, der wertgemindert sein könnte, oder der Schätzung der künftigen Zahlungsströme bei der Ermittlung des Nutzungswerts. Behandelt wird auch die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes im Rahmen der Nutzungswertberechnung und die Abgrenzung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW.

Tagesordnungen für die Junisitzungen der Fachausschüsse des DRSC

01.06.2015

Der IFRS- und der HGB-Fachausschuss des DRSC werden am 17., 18. und 19. Juni zum Teil miteinander tagen.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 39. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
  • Erlöserfassung, u.a. Entwurf ED/2015/2 Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Entwurf von EFRAG-Übernahmeempfehlungen zu IFRS 9 und zu Investmentgesellschaften
  • sonstiges

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Die beiden Fachausschüsse werden während ihrer 7. gemeinsamen Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Konzernlagebericht
  • Abzinsungssatz HGB-Pensionsrückstellungen

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Der HGB-Fachausschuss wird während seiner 23. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • E-DRÄS 6
  • E-DRS 31 Konzerneigenkapital
  • E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

GRI veröffentlicht Analyse zu Nachhaltigkeits- und Berichterstattungstrends 2025

01.06.2015

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat als Ergebnis ihres Berichterstattungsprojekts 2025 eine erste Analyse veröffentlicht. Das Projekt zielt darauf ab, eine internationale Diskussion zum Zweck der Nachhaltigkeitsberichterstattung und entsprechender Angaben mit Blick auf das Jahr 2025 zu fördern.

Als Teil des Projekts werden Vordenker in verschiedenen Bereichen zu Themen befragt, die von Datentechnologie bis zu Szenarien der Gesellschafts- und Wirtschaftsentwicklung reichen. Ziel des Projekts ist es, die wesentlichen Sachverhalte zu identifizieren, die im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Unternehmen und ihrer veröffentlichten Berichte stehen werden oder sollten. Die Einblicke der ersten Analyse entstammen den ersten neun Interviews. Eine weitere Analyse soll im September 2015 folgen, ein abschließender Bericht im Januar 2016.

Die bisher gewonnenen Erkenntnisse sind die folgenden:

  • Unternehmen werden mehr als jemals zuvor zur Rechenschaft gezogen.
  • Wirtschaftliche Entscheidungsträger werden Nachhaltigkeitsaspekte gründlicher berücksichtigen.
  • Die Technologie wird Unternehmen und Adressaten in die Lage setzen, auf Daten zuzugreifen, sie zusammenzuführen, zu prüfen und zu analysieren und zueinander in Korrelation zu setzen.
  • Die Technologie wird Unternehmen in die Lage setzen, auf hoch integrierte Weise tätig zu sein und darüber zu berichten.
  • Ethische Werte, Ruf und Risikomanagement werden Entscheidungsträger leiten.
  • Es werden sich neue Indikatoren entwickeln.
  • Berichte werden das Ergebnis sowohl vorgeschriebener als auch freiwilliger Prozesse sein.
  • Nachhaltigkeitsdaten werden digital sein und in Echtzeit zur Verfügung stehen, nicht mehr nur jährlich.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von GRI zur Verfügung.

Wir nehmen Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee

01.06.2015

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung zu IFRIC 14 eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2015 bekanntgegeben wurden.

Nach gründlicher Erwägung (s. IFRIC Update auf der Internetseite des IASB) war das IFRS Interpretations Committee zu dem Schluss gekommen, eine Bitte um Klarstellung, ob die künftige Mindestfinanzierungsgrenze für Beiträge zur Abdeckung künftiger Lesitungen unter bestimmten Umständen nur für die festgelegte Mindestperiode gilt, nicht auf seine Agenda zu nehmen.

Wir stimmen der Entscheidung des Committee, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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