Dezember

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Dezember

21.12.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Dezember 2016.

Wie bereits berichtet, waren im Dezember die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Dezembersitzungen des EFRAG-Boards und von TEG.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Nach Meinung von EFRAG sollte das Rahmenkonzept Leitlinien zur Asymmetrie enthalten

21.12.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat an den IASB geschrieben, um diesen zu bitten, dass das künftige Rahmenkonzept auch Leitlinien zur Anwendung von Asymmetrie enthalten sollte.

Wie EFRAG festhält hat der IASB bei seiner Sitzung im Oktober 2016 bei Erörterung des Projekts zum Rahmenkonzept einstimmig entschieden, dass im Rahmenkonzept anerkannt werden soll, dass es in Rechnungslegungsstandards manchmal zu Asymmetrie kommen kann, wenn man die entscheidungsnützlichsten Informationen erzielen möchte.

EFRAG unterstützt die Entscheidung, ist aber der Meinung, dass eine solche Anerkenntnis allein nicht ausreichend ist und dass das Rahmenkonzept auch Leitlinien dazu enthalten sollte, wie Asymmetrie bei der Entwicklung von Ansatz- und Bewertungsprinzipien anzuwenden ist. EFRAG nennt einige Beispiele und weist auch darauf hin, dass der Stab des IASB in einigen Fällen bereits mögliche Leitlinien entwickelt und vorgeschlagen hat.

Das englischsprachige Schreiben steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

Zusammenfassung der Sitzung des Kapitalmarktbeirats im November 2016

21.12.2016

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) am 3. November 2016 zur Verfügung.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Bilanzierungswahlrechte
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • Digitale Berichterstattung
  • Hauptbestandteile des Abschlusses

Die nächste CMAC-Sitzung wird am 16. März 2017 stattfinden.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2016 mit vorzeitiger Anwendung von IFRS 9

21.12.2016

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahre (mit vorzeitiger Anwendung von IFRS 9)' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2016 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist und das IFRS 9 Finanzinstrumente vorzeitig anwendet, veranschaulicht.

Inhalte der Publikation sind:

  • Abschnitt 1 — Überblick über neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards (IFRS)
  • Abschnitt 2 — Musterkonzernabschluss für die International GAAP Holdings Limited zum 31. Dezember 2016
  • Anhang 1 — Vorzeitige Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente (wie im Juli 2014 herausgegeben)

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Positionspapier der EXPERTsuisse zu IAS 19

21.12.2016

Das Schweizer Wirtschaftsprüferinstitut EXPERTsuisse hat '«Risk Sharing»-Eigenschaften Schweizer Vorsorgepläne im Rahmen von IAS 19' veröffentlicht.

In der Publikation wird argumentiert, dass vor dem Hintergrund der anhaltend tiefen Renditen an den Kapitalmärkten verbunden mit der steigenden Lebenserwartung der Versicherten, die zahlreiche Pensionskassen zu Sanierungsmaßnahmen und zur Beteiligung der Versicherten an den Kosten dafür zwangen, sich die Anwendung des sog. «Risk Sharing»-Ansatzes, welcher seit geraumer Zeit unter IFRS anwendbar ist, im Einzelfall zu rechtfertigen ist.

Sie können sich die Publikation von der Internetseite der EXPERTsuisse herunterladen.

IDW RS HFA 30 n.F. zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen verabschiedet

20.12.2016

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass IDW RS HFA 30 zur Bilanzierung von Alterversorgungsverpflichtungen verabschiedet wurde.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ändert auch handelsrechtliche Vorschriften, darunter die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen. Das IDW hat jetzt seinen Entwurf vom September 2016 finalisiert, in dem die Änderungen des § 253 HGB sowie weitere Aktualisierungen berücksichtigt sind.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

19.12.2016

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 25. Oktober 2016 eine Sitzung in London abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Sitzung zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

  • Aktueller Stand der Entwicklungen;
  • prinzipienbasierte Berichterstattung und neueste Technologie;
  • Fortschritte, die von der Arbeitsgruppe zu unternehmensspezifischen Angaben erzielt wurden;
  • Inhalte der IFRS-Taxonomie und zugehörige Aspekte;
  • Projekt des Rechnungslegungslabors des britischen FRC zur digitalen Zukunft; und
  • IFRS-Technologie und die ITCG.

Zugang zur Zusammenfassung von der Sitzung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Webcast des IASB zur IFRS-Taxonomie

19.12.2016

Der IASB stellt einen Webcast zur Verfügung, der den Titel trägt 'Die Taxonomie muss nicht herausfordernd sein' und in dem IASB-Mitglied Stephen Cooper die IFRS-Taxonomie und ihren Nutzen erläutert.

Der Webcast bietet auch Hintergrundinformationen zur Taxonomie und Antworten dazu, wie man sich mehr bei ihrer Entwicklung engagieren kann.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie den Webcast und die Präsentationsfolien.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

16.12.2016

Im Nachgang seiner Dezembersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist, dass der IASB sein Projekt zu Wesentlichkeit aufgespalten hat und nun verpflichtende Leitlinien zur Definition von Wesentlichkeit sowie auch nicht verpflichtende Leitlinien, die zu einem IFRS-Leitliniendokument führen werden, entwickeln wird.

Größere Projekte

  • Angabeninitiative - Wesentlichkeit (jetzt aufgeteilt in zwei Projekte):
    • Das Leitliniendokument befindet sich jetzt in der Entwurfsphase, ein endgültiges Dokument wird aber weiterhin erst nach sechs Monaten erwartet
    • Definition von Wesentlichkeit — dort wird jetzt ein Entwurf von Änderungen an IAS 1 und IAS 8 erarbeitet, der innerhalb der nächsten sechs Monate veröffentlicht werden soll
  • Versicherungsverträge — der endgültige Standard wird jetzt innerhalb von drei Monaten erwartet (März 2017) (zuvor innerhalb von sechs Monaten)

Umsetzungsprojekte (einschließlich Interpretationen)

Forschungsprojekte

  • Hauptbestandteile des Abschlusses — man hat sich entschieden, ein Diskussionspapier oder einen Entwurf herauszugeben, das oder der nach sechs Monaten erwartet werden

IFRS-Taxonomie

  • Vorgeschlagene Änderungen an der Taxonomie sollen in Bezug auf Versicherungsverträge sollen gemeinsam mit dem endgültigen neuen Standard im März 2017 herausgegeben werden
  • Nach der gestrigen Veröffentlichung vorgeschlagener Praxisergänzungen sollen diese bis März 2017 finalisiert werden

Das aktualisierte Arbeitsprogramm mit Stand vom 16. Dezember 2016 steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

DRSC-Präsident neuer Vizepräsident von EFRAG

16.12.2016

Die Generalversammlung der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC, zum Vizepräsidenten ernannt.

Die Kernaufgabe des Vizepräsidenten besteht in der Leitung der fachlichen, öffentlichen Sitzungsteile in den monatlich stattfindenden Boardsitzungen sowie in der Vertretung des hauptamtlich tätigen Präsidenten bei dessen Abwesenheit.

Prof. Dr. Barckow ist ein früherer Deloitte-Partner, der seine Position als Leiter des deutschen IFRS Centre of Excellence in Frankfurt vor knapp zwei Jahren aufgab, um die Präsidentschaft des DRSC zu übernehmen.

Eine Presseerklärung zur Ernennung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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