Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie

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14.03.2016

Im November 2014 wurde die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen zu leisten, im Amtsblatt der EU veröffentlicht (sog. CSR-Richtlinie). Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen. Das Justizministerium hat jetzt einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.

Nach der neuen Richtlinie muss bei großen Unternehmen von öffentlichem Interesse, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, der Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung umfassen, in der Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten sind.

Darüber hinaus müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Erklärung zur Unternehmensführung deren Diversitätspolitik für die Leitungs- und Kontrollorgane beschreiben. Die Beschreibung soll Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund beinhalten. Ferner müssen die Ziele dieser Politik, die Art und Weise deren Umsetzung und deren Ergebnisse im Berichtszeitraum angegeben werden.

Zum Referentenentwurf eines Umsetzungsgesetzes für die CSR-Richtlinie auf der Internetseite des Justizministeriums gelangen Sie hier.

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