November

Neubesetzung der Fachausschüsse des DRSC

02.11.2016

Nach fünf Jahren in der bisherigen Zusammensetzung (mit kleineren Änderungen aufgrund von Nachrückern) hat das DRSC seine Fachausschüsse neu besetzt. Es gab Wiederberufungen, Neuberufungen und sogar einen Wechsel aus dem HGB-Fachausschuss in den IFRS-Fachausschuss.

Die Amtszeiten der neuen Mitglieder beginnen mit der Sitzung der Ausschüsse am 30. November bzw. 1. Dezember und wurden erstmalig gestaffelt, um künftig ein gleichzeitiges Ausscheiden aller Ausschussmitglieder zu verhindern.

Der Verwaltungsrat des DRSC hat auf seiner Sitzung vom 27. Oktober 2016 folgende Neubesetzung der Fachausschüsse beschlossen:

IFRS-Fachausschuss HGB-Fachausschuss
Guido Fladt Wirtschaftsprüfung Dr. Stephan Brandt Banken
Prof. Dr. Sven Hayn Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Christian Fink Industrie
Bianca Hoffman Versicherungen Prof. Dr. Bernd Grottel Wirtschaftsprüfung
Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch Hochschule Prof. Dr. Isabel v. Keitz Hochschule
Dr. Martin Schloemer Industrie Dr. Bernd Keller Wirtschaftsprüfung
Dr. Nikolaus Starbatty Industrie Claudia Nikolic Versicherungen
Dr. Christoph Weber Banken Cedric v. Osterroht Handel

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IASB schließt seine Agendakonsultation mit einem Bericht über die Rückmeldungen ab

02.11.2016

Am 11. August 2015 hat der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute seine zweite öffentliche Konsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollten.

 

Hintergrund

In der Bitte um Rückmeldungen, die im August 2015 veröffentlicht wurde, hatte der Board allgemeine Fragen zur Balance seiner Aktivitäten, seinem Forschungsprogramm, seinen Projekte auf Standardebene, seinen Projekten mit begrenztem Umfang und der Umsetzungsunterstützung, dem Grad und dem Tempo von Änderungen sowie zur Häufigkeit von Agendakonsultationen gestellt. Der Board erhielt 119 Rückmeldungen. Die wesentlichen Gruppen von Stellungehmenden waren Ersteller und Branchenvereinigungen (31%), Standardsetzer (23%) und Prüfer und Rechnungslegungsvereinigungen (22%). 49% der Rückmeldungen kamen aus Europa, 23% aus Asien und Ozeanien.

 

Allgemeine Botschaften

Da die gegenwärtige Agenda des IASB als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 bereits sehr voll war, war die Agendakonsultation 2015 nicht so umfassend wie die vorhergehende. Dennoch hat der IASB vier klare Botschaften herausgearbeitet, nach denen er sein Arbeitsprogramm 2017-2020 gestalten will:

  • Abschluss der verbleibenden großen Standardsetzungsprojekte. Wie bereits in der Agendakonsultation 2011 forderten die Anwender ausdrücklich den Abschluss der verbleibenden großen Projekte auf der Agenda des IASB. Bei Anstoß der Agendakonsultation waren dies noch Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge und das Rahmenkonzept. Ein neuer Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen wurde inzwischen herausgegeben. In Bezug auf die anderen beiden Projekte hält der IASB fest, dass er sie als höchste Prioritäten behandeln will. In den Rückmeldungen wurde auch betont, dass es wichtig sei, dass die IFRS weiterhin prinzipienbasiert sind.
  • Bessere Kommunikation in der Finanzberichterstattung. "Bessere Kommunikation" ist das Thema, das der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst für seine zweite Amtszeit gewählt hat. Unter diesem Thema fasst er solche Projekte wie die Angabeninitiative und das Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses zusammen, die beide große Unterstützung erfahren. In diesem Zusammenhang wurde in den Stellungnahmen festgehalten, dass der Board denjenigen Projekten Priorität geben sollte, die für Adressaten von Abschlüssen  wichtig sind.
  • Weitere Entwicklung der Umsetzungsunterstützung. Unter dieser Überschrift erörtert der IASB verbesserte Unterstützung der Anwender, wenn sie neue IFRS umsetzen, aber auch die Tatsache, dass die Anwender gefordert haben, dass sich der Board auf weniger Standardsetzungsprojekte konzentrieren sollte, um den Anwendern zu gestatten, sich auf die Umsetzung jüngst veröffentlichter Standards zu konzentrieren. In den Rückmeldungen war auch angemerkt worden, dass der IASB nicht zu viele eng umrissene Änderungen entwickeln sollte und dass viele der zuletzt herausgegebenen kleinen Änderungen auch in die umfassenden jährlichen Verbesserungen und oder (falls sie denselben Standard betreffen) in eine umfassendere Überprüfung dieses Standards hätten aufgenommen werden können. Allgemein würden Überprüfungen nach der Umsetzung eines Standards als hilfreich angesehen.
  • Ein fokussierteres Forschungsprogramm. Vor dem Hintergrund der eingeschränkteren Agendakonsultation 2015 war der Kernpunkt der Konsultation das Forschungsprogramm. Obwohl in den Rückmeldungen allgemeine Unterstützung für einen evidenzbasierten Ansatz in Bezug auf die Standardsetzung zum Ausdruck gebracht wurde, zeigten sich viele Stellungnehmende verwirrt hinsichtlich der Strategie, der Ziele und der Prozesse des Forschungsprogramms und der Beziehung zwischen Forschung und den anderen fachlichen Aktivitäten des IASB. Sie merkten auch an, dass der Board zu viele Themen auf seiner Forschungsagenda habe. Der Board hat bereits erste Schritte unternommen, um sein Forschungsprogramm deutlicher zu fokussieren (s.u.), und die Zusammenfassung der Rückmeldungen bietet eine detaillierte Beschreibung der Zielsetzung, der Prozesse und der Kriterien, die im Forschungsprogramm angelegt werden.

 

Das neu organisierte Forschungsprogramm

Vor dem Hintergrund der Rückmeldungen zum Forschungsprogramm - Forschung an sich wird unterstützt, aber Struktur und Prozesse sind unklar, und es gibt zu viele Forschungsprojekte auf der Agenda - hat sich der Board entschieden, sein Forschungsprogramm neu zu fokussieren. Er hat die frühere Unterscheidung in kurzfristige und langfristige Forschungsprojekte aufgegeben, und er unterscheidet auch nicht länger, ob sich ein Projekt in der Beurteilungsphase oder der Entwicklungsphase befindet.

Im April und Mai 2016 erörterte der IASB alle Forschungsprojekte auf seiner Agenda und wog sie gegen die Rückmeldungen im Rahmen der Agendakonsultation ab. Als Konsequenz hat sich der Board für folgende Schritten entschieden:

  • Beibehaltung von acht Projekten auf der aktiven Forschungsagenda, einschließlich zweier, die sich bereits dem Abschluss nähern, und priorisierte Weiterentwicklung dieser Projekte;
  • Verschiebung der verbleibenden vier Projekte in eine neu eingerichtete Forschungsprojektwarteschleife; und
  • keine weitere Arbeit an vier Projekten.

Der Board hat sich außerdem entschieden, der Warteschleife für Forschungsprojekte noch weitere vier Projekte hinzuzufügen, die im Rahmen der Agendakonsultation neu identifiziert wurden. Projekte in der Warteschleife werden nicht sofort auf die aktive Agenda gehoben. Wenn jedoch ausreichend Kapazitäten frei werden, wird mit den Arbeiten an diesen Projekten begonnen. Der Board geht davon aus, dass dies noch vor der nächsten Agendakonsultation der Fall sein wird.

Die so entstandene Situation ist die folgenden:

Aktive Forschungsprojekte Warteschleife Projekte, bei denen keine weiteren Arbeiten vorgesehen sind

Angabeninitiative — Angabeprinzipien

Hauptbestandteile des Abschlusses

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Dynamisches Risikomanagement

Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung

Abzinsungssätze

Anteilsbasierte Vergütung

Bilanzierung nach der Equity-Methode

Rohstoffindustrien

Mechanismen für die Schadstoffbepreisung

Rückstellungen

Variable und bedingte Gegenleistungen

Hochinflation: Anwendungsbereich von IAS 29

Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen

KMU, die Tochterunternehmen sind

Fremdwährungsumrechnung

Hochinflation

Ertragsteuern

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (einschließlich Pensionen)

 

Andere Themen

Als Teil der Agendakonsultation fragte der IASB die Anwender auch, ob eine alle drei Jahre durchgeführte Agendakonsultation vor dem Hintergrund der langen Zeiträume bei der Entwicklung und Umsetzung von Standards sachgerecht sei. Der IASB äußerte die Meinung, dass ein Abstand von fünf Jahren zwischen Konsultationen angemessener sei als der derzeit geforderte Abstand von drei Jahren. Die Stellungnehmenden unterstützten diesen Ansatz, und das Handbuch für den Konsultationsprozess wurde bereits im Juni 2016 entsprechend geändert.

Der IASB erhielt auch viele Anmerkungen, in denen eine breitere Sichtweise in Bezug auf Unternehmensberichterstattungsfragen eingenommen wurde oder die Prozessen galten. Diese sonstigen Stellungnahmen sind am Ende der Zusammenfassung der Rückmeldungen in einer Tabelle zusammengefasst und den Antworten des IASB gegenübergestellt.

 

Weiterführende Informationen

Die folgenden englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

02.11.2016

Der EFRAG-Board wird am 10. November 2016 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung, die ausschließlich dem Thema Versicherungsverträge gewidmet sein wird (erwarteter IFRS 17 und Zusammenwirken von IFRS 9 und IFRS 4), wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Board wird folgende Themen besprechen:

  • IFRS 17 (erwarteter neuer Standard zu Versicherungsverträgen)
  • Anwendung von IFRS 4 Versicherungsverträge zusammen mit IFRS 9 Finanzinstrumente
  • Zusammenfassung der Sitzung

Zugang zur vollständigen Tagesordnung und die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

ECON nutzt Finanzierungsdebatte, um zu verlangen, dass Entschließungen des EU-Parlaments bei der Standardsetzung und im Übernahmeprozess berücksichtigt werden

01.11.2016

Am 11. Oktober hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) über einen Bericht abgestimmt, in dem der Vorschlag der EU-Kommission unterstützt wird, die Finanzierung der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) über 2016 hinaus fortzusetzen. Neben der Unterstützung der Finanzierung von EFRAG werden in dem Bericht, der jetzt öffentlich verfügbar ist, verschiedene andere Forderungen erhoben, unter anderem die, dass Entschließungen des EU-Parlaments von den finanzierten Organisationen zu berücksichtigen sind.

Mit Verordnung (EU) Nr. 258/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 wurde ein Programm zur europäischen Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) eingerichtet. Die Verordnung bildete die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016. In Bezug auf EFRAG wurde vor dem Hintergrund möglicher Reformen, die sich aus dem Maystadt-Bericht ergeben können, eine Beschränkung von drei Jahren eingeführt. Im April 2016 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Reform von EFRAG am 31. Oktober 2014 erfolgreich umgesetzt wurde. Daher hat die Kommission vorgeschlagen, die europäische Mitfinanzierung von EFRAG im Rahmen des von der Verordnung geschaffenen Programms für den Zeitraum 2017-2020 fortzusetzen.

ECON, dem in diesem Fall die Verantwortung für die Abstimmung übertragen wurde, hat für einige weitere Änderungen der ursprünglichen Verordnung gestimmt. Unter anderem soll folgender Absatz aufgenommen werden:

Beginnend ab dem Jahr 2017 erstellen die IFRS-Stiftung, das PIOB und die EFRAG einen jährlichen Bericht über die Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung und nehmen regelmäßig und mindestens jährlich an vom Europäischen Parlament veranstalteten Anhörungen teil, um umfassend Bericht über die Ausarbeitung der internationalen Rechnungslegungs - und Abschlussprüfungsstandards zu erstatten.

Der Bericht umfasst Folgendes:

a) Weiterbehandlung und Umsetzung der Empfehlungen und Forderungen in früheren oder zukünftigen Entschließungen des Europäischen Parlaments,

b) die Frage, ob weitere Fortschritte im Hinblick auf die Organisationsstruktur erzielt wurden, insbesondere was Transparenz betrifft, und welche Schritte unternommen wurden, um für eine umfassende Interessenvertretung und eine öffentliche Rechenschaftsle gung zu sorgen, und

c) Ermittlung der ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Legitimität, der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Integrität, unter anderem im Hinblick auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, Transparenz von Treffen mit Lobbyisten sowie im Hinblick auf die Verhütung von Interessenkonflikten.

Eine Entschließung, die ausdrücklich hervorgehoben wird, ist diejenige vom Juni 2016, in der betont wird, dass die Mitglieder des EU-Parlaments Unzulänglichkeiten bei der Führung der IFRS-Stiftung und des IASB ausmachen - insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Vermeidung von Interessenkonflikten und Diversität bei der Besetzung des IASB. Es wird auch eine breiter aufgestellte und ausgewogenere Finanzierung gefordert, bei der auch Gebühren und öffentliche Finanzierung zum Tragen kommen. Die Resolution wird von der Meinung getragen, dass das hohe Maß der Finanzierung des IASB (14% des Budgets) und von EFRAG (60% des Budgets) durch die EU bedeuten sollte, dass beide Organisationen sich die Standards des EU-Parlaments in Bezug auf demokratische Legitimität, Transparenz, Rechenschaft und Integrität zu Eigen machen müssten.

Im Hinblick auf EFRAG wird im Bericht auch nahegelegt, dass es zu einem späteren Zeitpunkt sachgerecht sein könnte, dass die Kommission einen Gesetzesvorschlag einbringt, EFRAG auf lange Sicht in eine öffentliche Behörde umzuwandeln.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung (ältere Dokumente zwecks Verständnis der Verweise in den späteren Dokumenten mit aufgenommen):

 

Correction list for hyphenation

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