September

Endgültige Änderungen zur IBOR-Reform nächste Woche erwartet, EFRAG deutet positiven Entwurf einer Übernahmeempfehlung an

20.09.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, sobald die endgültigen Änderungen als Reaktion auf die IBOR-Reform vom IASB veröffentlicht wurden, den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung veröffentlichen zu wollen. EFRAG gibt den Termin mit dem 26. September 2019 an.

EFRAG hat eine Presseerklärung mit entsprechender Ankündigung und einen vorläufigen Entwurf der Übernahmeempfehlung veröffentlicht, um zeitnahe Stellungnahme durch europäische Adressatengruppen zu ermöglichen.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-CFSS und EFRAG-TEG

20.09.2019

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG werden am 25. September 2019 in Brüssel tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Die Tagesordnung finden Sie hierDie Papiere für die Sitzungen sind unter der entsprechenden Verknüpfung ebenfalls verfügbar.

Anmelden können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Präsentationen für die kommende Sitzung der Weltstandardsetzer

20.09.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Präsentationen und eine leicht aktualisierte Tagesordnung für die Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) veröffentlicht, zu der er am 30. September und 1. Oktober 2019 nach London eingeladen hat.

Die Teilnehmer werden folgende Themen erörtern:

Montag, 30. September 2019 (09:00h - 18:20h)

  • Einführende Anmerkungen
  • Begrüßungsansprache
  • Aktueller Stand des fachlichen Arbeitsprogramms des IASB
  • Primäre Abschlussbestandteile — Überblick über die Konsultation und wie sie im Zusammenklang mit den Diskussionen bei früheren Sitzungen der Weltstandardsetzer steht
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten – Fragen und Antworten zu den Projektvorschlägen
  • Einzelgruppensitzungen zu folgenden Themen
    • Überblick über die Angabeninitiative
    • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019
    • Finanzinstrumente — Was kommt jetzt?
    • Aktuelle Themen: IFRS Interpretation Committee
    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Elektronische Berichterstattung — Warum die IFRS-Taxonomie jeden angeht
  • Einzelgruppensitzungen zu folgenden Themen
    • Überblick über die Angabeninitiative
    • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019
    • Finanzinstrumente — Was kommt jetzt?
    • Aktuelle Themen: IFRS Interpretation Committee
    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Islamische Finanzgeschäfte

Dienstag, 1. Oktober 2018 (09:00h - 13:00h)

  • Zusammenarbeit von IASB und nationalen Standardsetzern
  • Fragen und Antworten aus den Einzelgruppensitzungen
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — Vorschau auf das kommende Konsultationsdokument

Die Präsentationen für die Sitzungsabschnitte finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Direkt an die WSS-Sitzung wird sich die Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) anschließen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des EFRAG-Boards

19.09.2019

Der EFRAG-Board wird am 24. September 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Während der Sitzung soll es um die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 und eine entsprechende Stellungnahme von EFRAG gehen.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren. Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im September 2019

18.09.2019

Das IFRS Interpretations Committee hat am 17. September 2019 in London getagt und 9 Themen erörtert, darunter drei neue Bitten um Klarstellung.

Neue Sachverhalte

Das Committee hat drei neue Sachverhalte erörtert.

  • IFRS 15 — Schulungskosten für die Erfüllung eines Vertrags. Sind Schulungskosten, die bei einem Lieferanten anfallen, die notwendig sind, um eine Dienstleistung für einen Kunden erbringen zu können, und die vom Kunden einforderbar sind, als Vertragsvermögen zu aktivieren?
  • IFRS 16 — Definition eines Leasingverhältnisses - Versandvertrag. Enthält eine bestimmte Art von Transportvertrag ein Leasingverhältnis?
  • IAS 21 —Umrechnung eines hyperinflationären ausländischen Geschäftsbetriebs. Wie stellt ein Unternehmen mit einer nicht hyperinflationären Darstellungswährung die nach IAS 21 und IAS 29 geforderten Informationen für seine Beteiligung an einem ausländischen Geschäftsbetrieb dar, der hyperinflationär ist?

Das Committee hat entschieden, keine Interpretationen oder Änderungen zu entwickeln, sondern vorläufige Agendaentscheidungen zu veröffentlichen.

Finalisierung von Agendaentscheidungen

Das Committee hat sechs vorläufige Agendaentscheidungen finalisiert.

  • IFRS 15 — Entschädigung bei Verspätungen oder Stornierungen. Ist eine Verpflichtung zur Entschädigung von Kunden für verspätete oder annullierte Flüge (wie gesetzlich vorgeschrieben) als Teil des Transaktionspreises oder als Verpflichtung gemäß IAS 37 zu erfassen?
  • IAS 41 — Nachträgliche Ausgaben. Sollte ein Unternehmen die Kosten im Zusammenhang mit der biologischen Transformation biologischer Vermögenswerte aktivieren oder als Aufwand erfassen?
  • IAS 7 — Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit. Einige Anleger haben Bedenken hinsichtlich der Qualität und Konsistenz der Angaben über Veränderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit gemäß IAS 7 geäußert.
  • IFRS 16 — Inkrementeller Fremdkapitalzinssatz. Muss der inkrementelle Fremdkapitalzinssatz den Zinssatz eines Darlehens widerspiegeln, das sowohl eine ähnliche Laufzeit wie das Leasingverhältnis als auch ein ähnliches Zahlungsprofil wie die Leasingzahlungen aufweist?
  • IFRS 9 — Fair-Value-Hedge von Fremdwährungsrisiken auf nicht-finanzielle Vermögenswerte. Kann das Fremdwährungsrisiko eine separat identifizierbare und zuverlässig messbare Risikokomponente eines nicht-finanziellen Vermögenswertes sein, der zum Verbrauch gehalten wird (z. B. Sachanlagen und Vorräte in Fremdwährung), die ein Unternehmen als Grundgeschäft in einer Fair-Value-Hedge-Accounting-Beziehung designieren kann?
  • IAS 1 — Ausweis von Schulden oder Vermögenswerten im Zusammenhang mit ungewissen steuerlichen Behandlungen. Sollte ein Unternehmen eine Verbindlichkeit im Zusammenhang mit unsicheren steuerlichen Behandlungen als laufende (oder latente) Steuerschuld oder als Rückstellung ausweisen?

Nur die vorläufige Agendaentscheidug zu IAS 1 wurde unverändert finalisiert. Kleinere Ergänzungen und Änderungen gab es im Rahmen der Finalisierung der Agendaentscheidungen zu IFRS 15, IAS 41 und IAS 7. Die vorläufigen Agendaentscheidungen zu IFRS 16 und IFRS 9 wurden in ihrer Aussage bekräftigt, aber noch deutlicher erläutert.

Laufende Arbeiten

Es gibt keine neuen Sachverhalte, die dem Committee noch nicht vorgelegt wurden. Der Stab wird die Analyse der Stellungnahmen zur vorläufigen Agendaentscheidung "Leasingdauer und Nutzungsdauer von Mietereinbauten" in einer zukünftigen Sitzung vorstellen.

DRSC-Anwenderforum zur Lageberichterstattung

18.09.2019

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) hat für seine Mitglieder am 17. September 2019 das dritte Anwenderforum zur Konzernlageberichterstattung nach DRS 20 veranstaltet.

Die Veranstaltung fand in Köln statt. Es wurde u.a. über die freiwillige Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung, die Risikoberichterstattung nach DRS 20 und die Agendakonsultation des European Reporting Lab diskutiert. Das DRSC plant für den Herbst 2020 ein viertes Anwenderforum zur (Konzern-)Lageberichterstattung.

Weitere Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC entnehmen.

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

18.09.2019

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird am 1. und 2. Oktober 2019 in London tagen. Dies wird die erste Sitzung unter dem neuen IFASS-Vorsitzenden Yasunobu Kawanishi, Boardmitglied des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ), sein.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist wie folgt:

Dienstag, 1. Oktober 2019 (14:00h–18:00h)

  • Begrüßung und einführende Anmerkungen
  • Rohstoffindustrien (Podiumsdiskussion)
  • Entwicklungen in Großbritannien:
    • Ersetzung des FRC durch den neuen Regulierer ARGA
    • Vorschläge für den Übernahmeprozess für IFRS nach dem Brexit
  • Internationale Finanzberichterstattung für nicht gewinnorientierte Unternehmen
  • Aktueller Stand der Arbeiten des IPSASB

Mittwoch, 2. Oktober 2019 (08:30h-16:45h)

  • Forderungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand und Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand gemäß IAS 40 (optional)
  • ESG und immaterielle Vermögenswerte (Diskussion am Runden Tisch)
    • Forschungen des KASB
    • IASB-Vorschläge zu ESG und immateriellen Vermögenswerten in dessen Projekt zur Lageberichterstattung
  • Austausch mit den Adressatengruppen durch den Einsatz von Technologien (Präsentation und Diskussion am Runden Tisch)
  • Goodwill (Diskussion am Runden Tisch)
    • FASB-Einladung zur Stellungnahme zu identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten und der Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Sachverhalte, die während der gemeinsamen Forschung von KASB und ASBJ identifiziert wurden
  • Anwendung von IFRS 16 — Italienische Erfahrungen
  • Aufforderung zur Teilnahme an akademischer Forschung — DFG-Forschungsprojekt der Universität Paderborn, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Universität Mannheim und der LMU München
  • Abschließende Anmerkungen

IASB kündigt siebtes Forschungsforum an

17.09.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am 2. und 3. November 2020 sein siebtes Forschungsforum in Oxford abhalten.

Das Forum wird in Zusammenarbeit mit dem Journal Accounting and Business Research (ABR) durchgeführt. In der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen, die die Standardsetzungstätigkeit des IASB unterstützen können, werden die folgenden Bereiche als von besonderem Interesse hervorgehoben:

  • Leistungskennzahlen einschließlich alternative (von der Unternehmensleitung definierte) Erfolgskennzahlen
  • Allgemeinere Unternehmensberichterstattung und Lageberichterstattung
  • Bessere Angaben
  • Vergleichbarkeit von Finanzinformationen
  • Immaterielle Vermögenswerte
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Equity-Bilanzierung
  • Finanzinstrumente und insbesondere Auswirkungsanalysen
  • Erlöse aus Verträgen mit Kunden und insbesondere Auswirkungsanalysen
  • Leasingverhältnisse und insbesondere Auswirkungsanalysen
  • Projekte zu allen anderen Themen auf der Forschungsagenda des IASB oder in der Forschungspipeline

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Anwendung in der Schweiz rückläufig

17.09.2019

Der Lehrstuhl für Auditing and Internal Control der Universität Zürich erstellt jährlich einen Report, der die Geschäftsberichte aller über 200 an der SIX Exchange im Swiss Performance Index (SPI) notierten Unternehmen auswertet im Hinblick auf Informationen zur Revision, den Revisionsstellen und den angewendeten Rechnungslegungsstandards. Der Report 2019 liegt jetzt vor.

In Bezug auf angewendete Rechnungslegungsstandards (Abschnitt 5 des Reports) wird insbesondere Folgendes festgehalten:

  • Im SPI sind die IFRS als Rechnungslegungsstandards am weitesten verbreitet (54%), gefolgt von Swiss GAAP FER (33%) und US-GAAP (5%).
  • Der Anteil der IFRS-Anwender ist seit 2013 um 12% zurückgegangen. Zur gleichen Zeit ist der Anteil der Swiss GAAP FER-Anwender von 53 Unternehmen im Jahr 2013 auf 68 gestiegen. Seit dem Jahr 2013 gab es insgesamt 19 Wechsel der angewendeten Rechnungslegungsstandards, wobei alle einen Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER betrafen.
  • Viele Unternehmen verweisen bei der Wahl der angewendeten Rechnungslegungsstandards auf die Praxisnähe von Swiss GAAP FER, ein verbessertes Aufwand-Nutzen-Verhältnis sowie die Anpassung an schweizerische Gegebenheiten.
  • Ein weiterer Grund für die Häufung der Wechsel zu Swiss GAAP FER in den letzten Jahren könnte IFRS 16 sein, der seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden ist und bei vielen Unternehmen einen deutlichen Einfluss auf das Bilanzbild und auf Schlüsselkennzahlen hat. Die Rechnungslegungsvorschriften für Leasingverhältnisse blieben bei Swiss GAAP FER unverändert.
  • Wenig wahrscheinlich ist jedoch, dass große börsennotierte Unternehmen die Rechnungslegungsstandards wechseln, weil internationale Kapitalgeber international vergleichbare Finanzberichterstattung fordern, was durch die Anwendung von IFRS besser ermöglicht wird als durch Swiss GAAP FER.

Zugang zum vollständigen Report in deutscher Sprache haben Sie hier.

 

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

17.09.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2019/4 'Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17' genommen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen will der IASB Bedenken und Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, die in Bezug auf IFRS 17 Versicherungsverträge identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde.

Das DRSC begrüßt die außerordentlichen Bemühungen des IASB und unterstützt die Änderungsvorschläge sehr. Es stimmt der Prämisse des IASB zu, dass etwaige Änderungen an IFRS 17 die laufende Umsetzung des Standards nicht nenneswert behindern dürfen. Obgleich jegliche Verzögerungen für Anwender mit erheblichen Zusatzkosten verbunden wären, hält das DRSC die Verschiebung der Erstanwendung um ein Jahr für sachgerecht. Eine Verschiebung darüber hinaus wäre nach Meinung des DRSC aus Sicht deutscher Adressatengruppen allerdings bedenklich.

In Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen hält das DRSC folgende für nachbesserungswürdig:

  • die Vorschläge in Bezug auf Rückversicherungsverträge, die zwar in die richtige Richtung gingen, jedoch den Kreis der von der Änderung profitierenden Vertragsarten zu sehr und unnötig einengten;
  • die Anwendungsvoraussetzungen für die Nutzung der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode, bei dem der Wortlaut nachgeschärft werden könnte; sowie
  • geringfügige Sachverhalte, bei denen das DRSC teils Klarstellungs- oder Verbesserungsbedarf erkennt.

Mit Blick auf die Themen, für welche der IASB keine Änderungen vorschlägt, stimmt das DRSC den IASB-Entscheidungen und den Beweggründen grundlegend zu. Allerdings sei in Bezug auf die Themen „Jahreskohorten“, Unternehmenszusammenschlüsse, Zwischenberichte sowie Vergleichszahlen zum Übergangszeitpunkt die IASB-Begründung zwar nachvollziehbar, sie berücksichtige das Kosten-Nutzen-Verhältnis aber nicht angemessen. Daher regt das DRSC eine erneute Erörterung dieser Themen an.

Die englischsprachige Stellungnahme (insgesamt 15 Seiten bestehend aus allgemeinem Anschreibung mit Zusammenfassung der Aussagen und zwei detaillierten Anhängen) finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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