März

Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

11.03.2022

Am 17. März 2022 wird der gemeinsame Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz tagen. Am 18. März folgen dann Sitzungen des Fachausschusses Finanzberichterstattung und des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung in getrennten Videokonferenzen. Die Papiere für die verschiedenen Sitzungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 27. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Arbeitspapiere der EFRAG PTF-ESRS - ausgewählte Themen
  • Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point, ESAP)

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 4. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten
  • Vorbereitung der ASAF-Sitzung im März 2022
  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)
  • IASB-Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 4. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • ESRS P1 Nachhaltigkeitsberichte
  • ESRS E4 Standard für biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • ESRS S1 Allgemeiner Standard zur eigenen Belegschaft /ESRS S4 Andere arbeitsbezogene Rechte
  • ESRS S5 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette /ESRS S6 Betroffene Gemeinschaften /ESRS S7 Verbraucher und Endnutzer
  • ESRS E1 Klimawandel

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Mitglieder des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards bekanntgegeben

11.03.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Mitglieder ihres Sustainability Reporting Board (SRB) bekanntgegeben.

Der SRB setzt sich aus drei Gruppen zusammen:

  • Europäische Interessengruppen (bis zu acht Mitglieder)
  • Nationale Organisationen (bis zu neun Mitglieder, einschließlich reservierter Sitze für die nationalen Standardsetzer von Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien)
  • Organisationen der Zivilgesellschaft (fünf Mitglieder)

Deutschland ist im SRB mit zwei Mitgliedern vertreten: Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Universität Hamburg, Mitglied im Fachaausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC, und Stefan Schnell, Senior Vice President, Group Reporting & Performance Management, BASF, Mitglied im Verwaltungsrat des DRSC und Mitglied der Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) von EFRAG.

Eine vollständige Liste der Mitglieder ist auf der Internetseite von EFRAG zu finden.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

10.03.2022

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am 17. März 2022 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) tagen. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 17. März 2022 (11:00h-15:05h)

  • Begrüßung
  • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB (einschließlich Agendakonsultation und ISSB)
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach Art im Anhang
    • Ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen
  • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen
    • Überblick über die Vorschläge des IASB
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
    • Weitere Rückmeldungen der Mitglieder zu den Vorschlägen

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

AASB-Untersuchungen zu immateriellen Vermögenswerten

10.03.2022

Der Stab des australischen Standardsetzers AASB hat ein Papier 'Intangible Assets: Reducing the Financial Statements Information Gap through Improved Disclosures' veröffentlicht.

Das Papier soll die Diskussion über mögliche Lösungen für eine wahrgenommene Informationslücke in den Abschlüssen in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte erleichtern, wobei der Schwerpunkt auf Angaben zu nicht erfassten, selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten liegt, die in den Abschlüssen unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen gemacht werden könnten. Es werden folgende Punkte betrachtet:

  • ein Spektrum möglicher Angaben, sei es finanzieller Art (Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder beizulegender Zeitwert) oder nichtfinanzieller Art (quantitativ, nichtquantitativ oder beschreibend), oder eine Kombination aller oder einiger dieser Angaben, die in Abschlüssen gemacht werden könnten;
  • die Arten von Unternehmen, die diese Angaben zu leisten hätten;
  • ob die Angaben vorgeschrieben oder nur empfohlen werden sollten; und
  • wie ein Standardsetzungsprojekt strukturiert und vorangetrieben werden könnte, um zeitnahe Verbesserungen der Angaben zu erreichen.

Das Papier enthält die Schlussfolgerung, dass in einem ersten Schritt Verbesserungen des derzeitigen Ansatzes für die Angaben zu nicht erfassten selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten durch öffentlich rechenschaftspflichtige gewinnorientierte Unternehmen des privaten Sektors in Betracht gezogen werden könnten.

Zugang zum Papier haben Sie auf der Internetseite des AASB.

Aktualisierte Basistaxonomie übernommen

10.03.2022

Am 7. März 2022 wurde die vierte Fassung der delegierten Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Damit wird die für ESEF zu verwendende neue Version der Basistaxonomie der ESMA übernommen. Sie basiert nunmehr auf der im März 2021 von der IFRS-Stiftung veröffentlichten jährlichen Aktualisierung 2021 der IFRS-Taxonomie.

Die Aktualisierung der Taxonomie 2021 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Den Emittenten ist es jedoch gestattet, die Basistaxonomie 2021 bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2022 beginnen.

Zugang zum Eintrag im Amtsblatt der EU haben Sie hier.

Auswirkungen der Situation in der Ukraine auf die Rechnungslegung und Berichterstattung

10.03.2022

Accountancy Europe hat einen Artikel 'Krieg in der Ukraine - was europäische Rechnungsleger und Wirtschaftsprüfer wissen müssen' veröffentlicht.

Angesichts der von der EU und einzelnen Ländern verhängten Sanktionen müssen sich europäische Rechnungsleger und Wirtschaftsprüfer Gedanken darüber machen, wie sich diese und andere Folgen des Krieges auf ihre Tätigkeit auswirken. Daher lenkt der Artikel auf der Internetseite von Accountancy Europe ihre Aufmerksamkeit auf Warnpunkte in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Berichterstattung sowie Geldwäschebekämpfung und Cybersicherheit. Darüber hinaus führt ein Link am Anfang des Artikels zu einem Überblick über die Reaktionen der Mitglieder von Accountancy Europe und der nationalen Wirtschaftsprüfungsorganisationen, auch in anderen Sprachen. Auf den fachlichen Hinweis des IDW hatten wir bereits hingewiesen.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft im IFRS Interpretations Committee erbeten

09.03.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung bitten um Bewerbungen, um Vakanzen im International Financial Reporting Interpretations Committee zu füllen.

Insbesondere suchen die Treuhänder Mitglieder aus dem Erstellerbereich oder Mitglieder mit direkter und relevanter Erfahrung in der Anwendung der IFRS. 

Von den Mitgliedern des IFRS Interpretations Committee wird erwartet, an etwa sechs zweitägigen Sitzungen im Jahr in London teilzunehmen. Die Amtszeiten würden 1. Juli 2022 beginnen und am 30. Juni 2025 enden, wobei eine weitere Berufung für drei weitere Jahre möglich ist. Es gibt keine Vergütung für die Mitgliedschaft, aber Reisekosten werden in vernünftigem Rahmen erstattet.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft werden bis zum 8. April 2022 entgegengenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee

09.03.2022

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 15. und 16. März 2022 per Videokonferenz stattfinden wird.

Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

  • Einführung
  • IFRS 17 — Umfang der Leistungen aus einer Gruppe von Rentenversicherungsverträgen
  • IAS 7 — Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen
  • IFRS 9 und IFRS 16 — Mietkonzessionen: Leasinggeber und Leasingnehmer
  • IAS 32 — Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Einstufung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital
  • Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb
  • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Standardsetzer erörtern Nachhaltigkeitsberichterstattung

08.03.2022

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Frühjahrssitzung ab. Der ganze heutige Morgen war der Erörterung von Nachhaltigkeitsberichterstattung gewidmet.

Die Sitzung begann mit vier Präsentationen zu verschiedenen Nachhaltigkeitsinitiativen.

Ein Vertreter des International Sustainability Standards Board (ISSB) erläuterte die wachsende und dringende Nachfrage nach globalen Standards zur Verbesserung der Konsistenz und Vergleichbarkeit, die die Treuhänder der IFRS-Stiftung dazu veranlasst hat, den ISSB zu gründen und generell die notwendigen institutionellen Vorkehrungen und fachlichen Grundlagen für einen globalen Standardsetzer für Nachhaltigkeit auf den Finanzmärkten zu schaffen. Nach der Veröffentlichung des Prototyps für klimabezogene Angaben und des Prototyps allgemeiner Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen im November 2021 ist die Ausarbeitung von Entwürfen weit fortgeschritten; die Veröffentlichung der Entwürfe wird bis Ende März 2022 erwartet. Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des ISSB müssen noch über die Frist für Stellungnahmen entscheiden und darüber, ob sie beim DPOC eine verkürzte Stellungnahmefrist (drei Monate) beantragen wollen. Das Erscheinungsbild der Entwürfe wird den Entwürfen des IASB sehr ähnlich sein und auch eine umfassende Grundlage für Schlussfolgerungen enthalten. Der ISSB-Vertreter schloss mit einem Handlungsaufruf und forderte die IFASS-Mitglieder auf, sich mit den Prototypen vertraut zu machen und sich auf die Stellungnahmen zu den anstehenden Konsultationsdokumenten vorzubereiten, indem sie mit den Interessengruppen in ihren Rechtskreisen in Kontakt treten.

Die zweite Präsentation über die Arbeit der EFRAG-Projekt-Arbeitsgruppe für europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (PTF-ESRS) erläuterte den EU-Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Entwicklung einer Säule für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen von EFRAG sowie die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe und die nächsten Schritte. Ein Schlüsselkonzept der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die doppelte Wesentlichkeit sein, Ort und Zeitpunkt der Berichterstattung sollen im Lagebericht und zeitgleich mit dem Abschluss sein. Eine verpflichtende Prüfung ist vorgesehen. Die Arbeitspapiere zu den bevorstehenden Entwürfen werden während der Diskussion in der Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt - sie sind hier auf der Internetseite von EFRAG abrufbar. Die endgültigen Entwürfe werden bis Ende April 2022 erwartet. Einbindungsveranstaltungen in mehreren EU-Ländern sind für Mai und möglicherweise Anfang Juni 2022 geplant.

Eine Vertreterin des Australian Accounting Standards Board (AASB) erörterte die Entwicklung von Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Australien und erläuterte zwei aktuelle Konsultationsdokumente: die AASB-Agendakonsultation 2022-2026 und eine Konsultation zur erweiterten externen Berichterstattung. Die australischen Interessengruppen äußerten ihre Überzeugung, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtig ist, und wiesen auf die steigende Nachfrage nach transparenteren, konsistenten und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen hin. Sie sprachen sich dafür aus, dass der AASB seinen Tätigkeitsbereich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausweitet. Die Stellungnehmenden wiesen jedoch auch darauf hin, dass der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung weit gefasst ist und sich ihre Ziele von denen der Finanzberichterstattung unterscheiden. Die Stellungnehmenden merkten auch an, dass der AASB bei der Entwicklung von Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Australien die internationale Angleichung als Priorität in Betracht ziehen sollte, allerdings gab es gemischte Ansichten darüber, an welchem internationalen Ansatz sich der AASB orientieren sollte. Auf seiner Sitzung im Februar 2022 diskutierte der AASB die eingegangenen Rückmeldungen und das mögliche weitere Vorgehen (siehe Agendapapiere 3.1 - 3.9 auf dieser Internetseite des AASB). Zu den vorläufigen Beschlüssen gehört, dass der AASB die Setzung von Nachhaltigkeitsstandards in seinen Aufgabenbereich einbezieht und eine eigene Reihe von Nachhaltigkeitsberichtsstandards entwickeln. Der AASB wird das bestehende AASB-Standardsetzungsverfahren nutzen und sich als Ausgangspunkt an den ISSB-Standards orientieren.

Der vierte Vortrag des Korea Accounting Standards Board (KASB) gab einen Überblick über die Entscheidungen, die bei der Übernahme - oder Entwicklung - von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu treffen sind, auf sehr hohem Niveau. Ein Planungskomitee des Korea Accounting Institute (KAI), dem der KASB untersteht, entwickelt derzeit einen Plan für die Übernahme und Umsetzung von koreanischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die wichtigste Frage, die es zu beantworten gilt, ist, ob nur ISSB-Standards übernommen werden sollen, ob ISSB-Standards übernommen und durch lokale Vorschriften ergänzt werden sollen oder ob nur einige ISSB-Standards/-Anforderungen übernommen und durch lokale Vorschriften ergänzt werden sollen. In der Umsetzungsphase müssen rechtliche, organisatorische und fachliche Fragen berücksichtigt werden. Die rechtlichen Fragen (verpflichtend oder freiwillig, Anwendungsbereich, Berichtsweg, Grenzen der Berichtseinheit) könnten den Aufwand für koreanische Unternehmen erhöhen, während der koreanische Ansatz im Allgemeinen darauf abzielt, den Aufwand zu verringern. Auch die Frage der doppelten Berichterstattung (Verwendung eines bestehenden Berichterstattungsrahmens und Anwendung der Angabenvorschriften des ISSB) im Vergleich zur konvergierten Berichterstattung (ein Satz von Angabenvorschriften) hat einen Belastungsaspekt. Schließlich prüft das Komitee, wer der Standardsetzer sein sollte: (1) Ausweitung des Aufgabenbereichs des KASB (um den Preis mangelnder Sachkenntnis), (2) Einrichtung eines KSSB unter dem Dach des KAI (um die Konnektivität zu gewährleisten), oder (3) Einrichtung eines unabhängigen KSSB (um den Preis mangelnder Struktur und Finanzierung).

Im Anschluss an die Präsentationen wurde die Möglichkeit eröffnet, Fragen, Kommentare und Anmerkungen zu äußern:

  • Während für den EFRAG-Ansatz eine mögliche Struktur eines Berichts vorgestellt wurde, die recht geradlinig aussah, wurde eingeräumt, dass es keine einheitliche Maßeinheit geben wird - die Informationen wären narrativ, qualitativ, quantitativ usw. Es wurde geschätzt, dass ein Bericht 30-40 verschiedene Maßeinheiten enthalten würde, so dass eine Zusammenfassung von Zahlen zu einzelnen Maßeinheiten wie "Gewinn", "Verlust" oder "Eigenkapital" nicht möglich wäre.
  • Auf die Frage nach der internationalen Zusammenarbeit stellte der ISSB-Vertreter klar, dass der internationale Austausch (u.a. mit EFRAG) bei der Entwicklung der kommenden Entwürfe sehr hilfreich gewesen sei und auch in Zukunft fortgesetzt werde. Es wird ein ASAF-Äquivalent (das SSAF) eingerichtet werden. Der ISSB strebt jedoch nicht nur die Interoperabilität mit verschiedenen Rechtskreisen auf der ganzen Welt an, sondern auch die Interoperabilität mit breiteren Interessengruppen.
  • Ein Vertreter des IASB äußerte sich besorgt über die künftige Menge von Konsultationsdokumenten, die die Interessengruppen möglicherweise überfordern wird.
  • Auf die Frage, ob kleinere Unternehmen (wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt) in die umfassenden EU-Vorschriften einbezogen werden sollten, obwohl dies eine beträchtliche Belastung darstellen würde, antwortete der EFRAG-Vertreter, dass die Nichteinbeziehung der kleineren Unternehmen in Wirklichkeit bedeuten könnte, dass sie künftig aktiv ausgeschlossen werden, da die Banken die Informationen möglicherweise anfordern oder die Unternehmen sie als Teil der Lieferketten ohnehin vorlegen müssen.
  • Es wurde festgestellt, dass einige Rechtskreise (wie z.B. Australien und Korea) gerade erst anfangen, Strukturen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Auch wenn die Schnelligkeit des ISSB sehr geschätzt wird, könnte es für einige Rechtskreise schwierig sein, sich informiert zu den Konsultationsdokumenten zu äußern.
  • In ähnlicher Weise wurde die EFRAG gefragt, ob die detaillierten, umfassenden Vorschriften, die jetzt entwickelt werden, eine spätere Konvergenz/Harmonisierung mit den Standards des ISSB nicht erschweren würden (der EFRAG-Vertreter meinte, dass es bereits viele Gemeinsamkeiten gäbe).
  • Es wurde angemerkt, dass die Konnektivität zwischen dem IASB und dem ISSB nicht auf Projektebene, sondern auf einer übergreifenden Ebene der integrierten Berichterstattung diskutiert werden sollte.
  • Auf die Frage nach dem weiteren Bereich der nachhaltigen Entwicklung und den Nachhaltigkeitszielen der UN wies der ISSB-Vertreter auf den zu gründenden beratenden Ausschuss für Nachhaltigkeit hin. Die Mitgliedschaft würde multilaterale Institutionen, einschließlich der UN, umfassen. Die Gruppe würde den ISSB auf sich abzeichnende Themen aufmerksam machen, und dieser würde dann entscheiden, wie diese für die Arbeit des ISSB relevant sind und sich darin widerspiegeln können.

IDW veröffentlicht fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung

08.03.2022

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erarbeitet, in dem Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung zum gerade zurückliegenden Stichtag 31. Dezember 2021 sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse beantwortet werden.

Inhaltlich betreffen die Fragen insbesondere die Berichtspflichten im Anhang und Lagebericht für Ereignisse nach dem Abschlussstichtag. Diese wirkten gleichsam als eine Art "Korrektiv", da eine Berücksichtigung des Kriegsausbruchs in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund des Stichtagsprinzips grundsätzlich zu verneinen sei. Im Rahmen der Prüfung könnten sich neben Konsequenzen für die Feststellung und Würdigung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag auch Auswirkungen auf die Risikobeurteilung, Berichterstattung und Kommunikation des Abschlussprüfers ergeben.

Weitere relevante Fragen und Antworten, insbesondere zu den Konsequenzen für das Ende des ersten Quartals des laufenden Jahres, sollen in fortlaufenden Aktualisierungen veröffentlicht werden.

Zugang zum fachlichen Hinweis auf der Internetseite des IDW haben Sie hier.

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