Mai

Folien von DRSC-Diskussionsveranstaltung zu immateriellen Werten

06.05.2022

Am 4. Mai 2022 bot das DRSC eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zur künftigen Berichterstattung über immaterielle Werte an. Die bei der Veranstaltung gezeigten Folien sind jetzt verfügbar.

Diskutiert wurden die sich abzeichnenden europäischen Vorgaben zu einer vermehrten Berichterstattung über immaterielle Werte, die voraussichtliche Befassung des IASB im Hinblick auf künftige Änderungen am IFRS-Regelwerk zur verbesserten Berichterstattung über immaterielle Werte sowie die verschiedenen Aktivitäten nationaler Standardsetzer. Ein wesentlicher Punkt der Diskussionen war das EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten.

Die bei der Veranstaltung gezeigten Folien finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IFRS-Stiftung veröffentlicht sechste Zusammenstellung von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

05.05.2022

Die IFRS-Stiftung hat 'Compilation of Agenda Decisions - Volume 5' veröffentlicht; die Publikation enthält alle Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee von November 2021 bis April 2022.

In dieser Sammlung finden sich Agendaentscheidungen zu folgenden Standards:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse
  • IAS 7 Kapitalflussrechnungen
  • IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand

Die IFRS-Stiftung hat diese neue Publikationsreihe im Oktober 2019 angestoßen und gibt nun halbjährlich neue Zusammenstellungen im April und Oktober heraus. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Dort steht Ihnen auch die neue Zusammenstellung der Agendaentscheidungen zur Verfügung.

Tagesordnung für die Sitzung der Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte des IASB

05.05.2022

Für die Sitzung der Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte, die am 10. Mai 2022 per Videokonferenz und vor Ort in London stattfinden wird, wurde eine Tagesordnung veröffentlicht.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 10. Mai 2022 (8:00h-10:30h)

  • Aktuelles zum Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital des IASB
  • Aktuelle Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Aktuelles von der IFRS-Stiftung — ISSB-EntwicklungenAktuelle Informationen vom Allgemeinen Rat für islamische Banken und Finanzinstitute (CIBAFI)

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (April 2022)

05.05.2022

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Andreas Barckow und der Fachlichdirektorin Nili Shah aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im April 2022 zusammengefasst werden.

In dem neunzehnminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Entscheidungen über die Agendakonsultation und nächste Schritte;
  • Analyse der Rückmeldungen zu den Projekten Lageberichterstattung, Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung und Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht;
  • Erörterungen im Rahmen der Projekte zu primären Abschlussbestandteilen und zur Equity-Methode;
  • Untersuchungen zum Thema Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

    IPSASB veröffentlicht Leitlinien zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten

    05.05.2022

    Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) 44 'Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche' veröffentlicht.

    IPSAS 44 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche basiert auf IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche und legt die Rechnungslegung für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie die Darstellung von und die Angaben zu aufgegebenen Geschäftsbereichen fest. Der neue Standard enthält zusätzliche Vorschriften für den öffentlichen Sektor, insbesondere die Angabe des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten, die zu ihren Buchwerten bewertet werden, wenn der Buchwert wesentlich niedriger als ihr beizulegender Zeitwert ist.

    IPSAS 44 tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

    Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

    Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im April

    04.05.2022

    Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im April 2022.

    Wie bereits berichtet, waren im April die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

    Der Newsletter bietet außerdem eine Zusammenfassung der Sitzungen des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 4. April, der Sitzung von TEG am 12. und 13. April und den Sitzungen des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 13., 22. und 28. April 2022.

    Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

    Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im April/Mai 2022

    03.05.2022

    Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 31. März und 1. April 2022 veröffentlicht.

    Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung):

    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle (1–13): Die ASAF-Mitglieder stimmten im Allgemeinen dem Ansatz des IASB zu, den Vorschlägen zum Anwendungsbereich und zur zulässigen Gesamtvergütung Priorität einzuräumen, und machten Vorschläge, wie künftige Überarbeitungen des Anwendungsbereichs angegangen werden sollten.
    • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (14–26): Die ASAF-Mitglieder äußerten sich zum Entwurf zu langfristigen Schulden mit Nebenbedingungen und stimmten der Entscheidung des IASB zu, Änderungen an IAS 1 vorzuschlagen, sowie seinem Vorschlag zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Darüber hinaus stimmten die ASAF-Mitglieder im Allgemeinen zu, dass Unternehmen verpflichtet sein sollten, Informationen über Nebenbedingungen offenzulegen, und lehnten im Wesentlichen den Vorschlag ab, eine separate Darstellung von langfristigen Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen in der Bilanz zu verlangen, und zwar aus den in der alternativen Sichtweise zum Entwurf dargelegten Gründen.
    • Primäre Abschlussbestandteile (27–67): Die ASAF-Mitglieder wurden über die erneuten Erwägungen des IASB zu den Vorschlägen im Entwurf zur allgemeinen Darstellung und zu Angaben informiert und machten Vorschläge zur Ausrichtung des Projekts, zu Kategorien und Zwischensummen, zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und zur Disaggregation. Darüber hinaus äußerten sich die ASAF-Mitglieder zum partiellen Matrixansatz.
    • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (68–78): Die ASAF-Mitglieder gaben Rückmeldungen zum Anwendungsbereich, den vorgeschlagenen Angabenvorschriften und anderen Angabenvorschriften im Entwurf zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen.
    • Planung der Tagesordnung der nächsten ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung (79–80): Die ASAF-Mitglieder diskutierten, welche Themen auf der nächsten Sitzung am 11. und 12. Juli 2022 behandelt werden sollen.

    Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

    10. Anwenderforum des DRSC zur EU-Taxonomieverordnung

    03.05.2022

    Am 3. Mai 2022 fand das zehnte Anwenderforum des DRSC zur Auslegungsfragen und Erfahrungen, die sich aus der Anwendung und Umsetzung der EU-Taxonomieverordnung bei deutschen Unternehmen ergeben, statt.

    Die Teilnehmenden diskutierten unter anderem die Zuordnung von Wirtschaftstätigkeiten in das Aktivitätenschema der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und den zeitlichen Anwendungsbereich vor dem Hintergrund neuer delegierter Verordnungen und der Finalisierung der CSRD.

    Zu den Erörterungen hat das DRSC jetzt einen Bericht veröffentlicht, den Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

    RAR stimmt für die Übernahme der eng umrissenen Änderung an IFRS 17

    02.05.2022

    Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat sich für eine Übernahme von 'Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17)' ausgesprochen.

    Sie können sich hier einen aktualisierten EFRAG-Statusbericht herunterladen, in dem die Entscheidung des RAR widergepiegelt wird.

    Wann die endgültige Übernahme der Verlautbarung erwartet wird, ist nicht vermerkt, allerdings soll die Übernahme vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB erfolgen (1. Januar 2023).

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.