Mai

DRSC kündigt Anwenderforen zu den ESRS an

24.05.2023

Ab September 2023 wird nach Vorlage des finalen ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eine neue Serie von virtuellen DRSC-Anwenderforen zu den ESRS beginnen.

In den Anwenderforen sollen Anwendungsthemen und -herausforderungen bzgl. der ESRS diskutiert werden, um diese der EFRAG und der Europäischen Kommission zu spiegeln.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 12, um eine vorübergehende Ausnahme von den Vorschriften zu latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule zu gewähren

23.05.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht, um auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu reagieren.

 

Hintergrund

Im März 2022 veröffentlichte die OECD fachlichen Leitlinien zu ihrer globalen Mindeststeuer von 15%, die als zweite "Säule" eines Projekts zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft vereinbart wurde. Diese Leitlinien erläutern die Anwendung und Funktionsweise der Globalen Anti-Basis-Erosion (GloBE)-Regeln, die im Dezember 2021 vereinbart und veröffentlicht wurden. Diese Regeln sehen ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. € in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen.

Der IASB beschloss, auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung dieser Vorschriften auf die Bilanzierung von Ertragsteuern durch die Rechtskreise einzugehen. Der IASB stellte insbesondere fest, dass die Situation sehr kompliziert ist, da:

  • Rechtskreise ihre gesetzlichen Steuersätze ändern könnten, um nicht als Niedrigsteuerland zu gelten;
  • Unternehmen beschließen könnten, ihre Geschäftstätigkeit in Rechtskreise mit höheren gesetzlichen Steuersätzen zu verlagern; und
  • Unternehmen in Geschäftsfeldern tätig sein könnten, die steuerliche Anreize bieten, die ihren gesetzlichen Steuersatz auf unter 15 % senken können, obwohl der Rechtskreis, in dem sie tätig sind, im Allgemeinen nicht als Niedrigsteuerland gilt.

All diese und weitere Überlegungen würden höchst komplizierte Berechnungen der latenten Steuern in einer Situation nach sich ziehen, die aufgrund der Tatsache, dass die Rechtskreise die OECD-Regeln mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und zu unterschiedlichen Zeitpunkten umsetzen, sehr volatil ist. Aufgrund der vielen unbekannten Variablen, die damit verbunden sind, hat der IASB entschieden, eine Ausnahmeregelung zu entwickeln, bis sich das globale Steuersystem beruhigt und wieder etabliert hat und der IASB die Situation gründlich bewerten und eine verlässliche Lösung anbieten kann.

 

Änderungen

Die Änderungen in Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen an IAS 12) sind:

  • Eine Ausnahme von den Vorschriften in IAS 12, nach der ein Unternehmen keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD bilanziert und keine Angaben dazu leistet. Ein Unternehmen hat anzugeben, dass es die Ausnahme angewendet hat.
  • Vorschrift, dass ein Unternehmen seinen tatsächlichen Steueraufwand (-ertrag) im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten Säule gesondert ausweisen muss.
  • Vorschrift, dass ein Unternehmen in Perioden, in denen Gesetze der zweiten Säule eingeführt wurden oder im Wesentlichen eingeführt wurden, aber noch nicht in Kraft sind, bekannte oder vernünftigerweise abschätzbare Informationen zur Verfügung stellt, die den Adressaten der Abschlüsse helfen, die aus diesen Gesetzen resultierenden Ertragsteuern der zweiten Säule zu verstehen.
  • Vorschrift, dass ein Unternehmen die Ausnahmeregelung und die Vorschrift zur Angabe, dass es die Ausnahmeregelung angewendet hat, unmittelbar nach der Veröffentlichung der Änderungen und rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwenden muss. Die verbleibenden Angabenvorschriften sind für jährliche Berichtsperioden vorgeschrieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Der IASB wird die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Säule-2-Modellregeln weiter beobachten. Er plant weitere Arbeiten, um zu entscheiden, ob die vorübergehende Ausnahme aufgehoben — oder dauerhaft gemacht — werden soll, sobald ausreichend Klarheit darüber besteht, wie die Rechtskreise die Regeln umgesetzt haben und welche Auswirkungen dies auf die Unternehmen hat.

Der IASB ist außerdem zu dem Schluss gekommen, dass die Säule-2-Modellregeln (und die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12) für Unternehmen, die den IFRS für KMU anwenden, relevant sind. Deshalb hat der IASB seinem Arbeitsprogramm ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zur Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU hinzugefügt. Ein Entwurf wird im Juni 2023 erwartet.

 

Abweichende Meinung

Die endgültigen Änderungen enthalten eine abweichende Meinung. Ein Boardmitglied befürchtet, dass diese Änderungen dazu führen werden, dass ein Unternehmen weniger entscheidungsnützliche Informationen offenlegt, die den Adressaten des Abschlusses helfen würden, die zukünftigen Cashflows des Unternehmens zu beurteilen.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Mitschnitte von der gestrigen Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

23.05.2023

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 22. Mai 2023 per Videokonferenz getagt. Von der Sitzung stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 17. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • ISSB-Entwurf ED/ISSB/2023/1 Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie
  • ISSB-Konsultation zu künftigen Agendaprioritäten

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Aufruf zur Einreichung von Beiträgen – IASB-Forschungsforum 2024

22.05.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird sein jährliches Forschungsforum Anfang November 2024 in Sydney veranstalten und bittet um Forschungsarbeiten, um die Standardisierungsaktivitäten des IASB zu unterstützen.

Insbesondere sind Forschungsarbeiten zu den folgenden Themenbereichen willkommen:

  • Immaterielle Vermögenswerte
  • Kapitalflussrechnung und zugehörige Posten
  • Auswirkungen von IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Angaben in Finanzberichten, einschließlich
    • Leitlinien für die Entwicklung und den Entwurf von Angabenvorschriften in den IFRS-Rechnungslegungsstandards
    • Segmentberichterstattung
    • Klimabezogene Risiken im Abschluss
    • Verbindung zwischen dem Abschluss und nachhaltigkeitsbezogenen Angaben und
    • Lageberichterstattung und integrierte Berichterstattung
  • Sonstige Themen auf dem Arbeitsprogramm des IASB

Einreichungen werden bis zum 31. März 2024 erbeten.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und in der Einreichungsaufforderung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

G7 unterstreicht Engagement für globale Nachhaltigkeitsangaben

22.05.2023

Im Anschluss an den Gipfel der Staats- und Regierungschefs der G7 2022 wurde eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der die Notwendigkeit von globalen interoperablen Rahmenkonzepten für Nachhaltigkeitsangaben betont wird.

In der Erklärung werden die Arbeit und die Fortschritte des International Sustainability Standards Board (ISSB) erwähnt und die Notwendigkeit von Nachhaltigkeitsangaben für die Mobilisierung von Finanzmitteln des Privatsektors zur Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft hervorgehoben. Es wird festgestellt:

Wir unterstreichen unser Engagement für eine konsistente, vergleichbare und zuverlässige Angabe von Informationen zur Nachhaltigkeit, einschließlich des Klimas. Wir unterstützen die Finalisierung der Standards für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung und für klimabezogene Angaben durch den International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Arbeiten zur Erreichung global interoperabler Rahmenkonzepte für die Nachhaltigkeitsangaben. Wir freuen uns auch auf die künftige Arbeit des ISSB an den Angaben zur biologischen Vielfalt und zum Humankapital im Einklang mit der Konsultation zu seinem Arbeitsprogramm.

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des japanischen Außenministeriums.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

21.05.2023

Der IASB wird vom 22. bis 24. Mai 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Stab empfiehlt dem IASB, seine vorläufige Sichtweise zur Abschaffung der Vorschrift, jedes Jahr eine quantitative Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen, nicht weiterzuverfolgen und die Vorschrift beizubehalten, dass ein Unternehmen jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen hat. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, seine vorläufige Sichtweise beizubehalten, dass es undurchführbar ist, eine andere Werthaltigkeitsprüfung zu entwerfen, die zu vertretbaren Kosten wesentlich wirksamer ist.

Aktueller Stand des Arbeitsprogramm des IASB: Der Stab wird über Veränderungen im Arbeitsprogramms des IASB seit seinem letzten Bericht im März 2023 berichten.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15: Der IASB wird gefragt, ob er die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 genehmigt und ob er mit einer Stellungnahmefrist von 120 Tagen einverstanden ist. Die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung wird für Ende Juni 2023 erwartet.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird weitere potenzielle jährliche Verbesserungen sowie deren Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Frage, ob eine vorzeitige Anwendung zulässig sein sollte, diskutieren. Der Stab bittet um die Genehmigung, mit dem Abstimmungsprozess für den kommenden Entwurf zu beginnen.

Primäre Abschlussbestandteile: Der IASB wird Empfehlungen des Stabs zu Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, diskutieren. Der IASB wird auch Fragen im Zusammenhang mit von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und IFRS 8 erörtern.

Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Der IASB wird darüber entscheiden, ob die im Standardentwurf vorgeschlagenen Angabenvorschriften beibehalten werden sollen, nachdem einige gezielte Änderungen vorgenommen wurden. Der IASB wird auch die Textziffer des Standardentwurfs erörtern, die sich mit der Wesentlichkeit der Angaben befasst, sowie die Angabevorschriften zum Übergang in anderen IFRS. Der Stab wird den IASB außerdem fragen, ob die Angabenvorschriften in den IFRS, die seit der Entwicklung des Standardentwurfs herausgegeben wurden, für die in Frage kommenden Tochterunternehmen, die den neuen Standard anwenden, gelten sollten.

Lageberichterstattung: Der Stab wird eine Unterrichtseinheit zum Vergleich zwischen dem Entwurf zur Lageberichterstattungund dem Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung abhalten.

Dynamisches Risikomanagement: Der IASB wird mögliche erläuternde Beispiele für die Anwendung des aktuellen Modells des dynamischen Risikomanagements erörtern, um die Interessengruppen bei ihrer Analyse der Vorschriften des Modells zu unterstützen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Stab empfiehlt Folgeänderungen, die sich aus dem bevorstehenden Entwurf für Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital ergeben, für den bevorstehenden Standard für Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht. Der Stab wird auch um die Erlaubnis bitten, mit der Abstimmung über den Entwurf zu beginnen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird die Analyse des Stabs und die Empfehlungen zu den Vorschlägen in Bezug auf die erstmalige Erfassung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden im Entwurf für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden diskutieren.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

ISSB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Mai 2023)

19.05.2023

Die IFRS-Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die Höhepunkte der ISSB-Sitzungen im Mai 2023 besprochen werden. Gastgeber des Podcasts sind der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd.

Folgende Themen werden in dem Podcast erörtert:

  • Ratifizierung von Folgeänderungen an den SASB-Standards;
  • Konsultationen zu den Agendaprioritäten des ISSB und zur internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards;
  • Einbindung von Interessengruppen; und
  • bevorstehende Veröffentlichung von S1 und S2 im Juni 2023.

Der englischsprachige Podcast (Dauer ca. 12 Minuten) kann auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

DRSC übermittelt deutsche Rückmeldungen zur Bilanzierung von Energielieferverträgen unter IFRS 9

19.05.2023

Das DRSC hat an einer Umfrage der nationalen Standardsetzer durch das IFRS Interpretations Committee zum Anwendungsbereich von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf Verträge über den Kauf oder Verkauf eines nichtfinanziellen Postens teilgenommen.

Hintergrund ist eine beim IFRS IC vorliegende Eingabe mit Fragestellungen zur Bilanzierung von Energielieferverträgen im Kontext der sogenannten Own-use-Exemption nach IFRS 9.2.4 ff. Dazu wurde um Rückmeldungen gebeten, auf deren Basis eine mögliche Befassung in einer der nächsten IFRS IC-Sitzungen erfolgt.

Das DRSC hat hierzu seinerseits Rückmeldungen von den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und zahlreichen betroffenen Unternehmen in Deutschland gesammelt und dieses heute als gebündelte Rückmeldung an den IFRS IC-Mitarbeiterstab übermittelt.

Zugang zu dem englischsprachigen Schreiben haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Öffentliche Diskussion des DRSC zu den beiden laufenden ISSB-Konsultationen

19.05.2023

Am Mittwoch, den 28. Juni 2023 bietet das DRSC eine öffentliche Diskussion in deutscher Sprache zu den beiden laufenden Konsultationen des International Sustainability Standards Board (ISSB) an.

Das ISSB-Mitglied Jenny Bofinger-Schuster wird die ISSB-Konsultation zu künftigen Agendaprioritäten und den Entwurf ED/ISSB/2023/1 Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie jeweils vorstellen. Die Sichtweisen von EFRAG und die vorläufige Sichtweise des DRSC werden dann von Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Mitglied des EFRAG SRB, und den Forschungs- und technischen Direktorinnen des DRSC eingebracht. Zu beiden Konsultationsdokumenten ist jeweils eine DIskussion mit den Teilnehmern angesetzt.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Wir nehmen Stellung zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

18.05.2023

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2023 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 9, IFRS 9/IFRS 17 und Eigenheime und Wohnungsbaudarlehen.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard und Sachverhalt

Agendaentscheidung unterstützt?

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 9 — Garantie für einen Derivatkontrakt

Ja.

hier

Eigenheime und Wohnungsbaudarlehen für Beschäftigte

Ja.

hier

IFRS 17 und IFRS 9 — Prämienforderungen an einen Vermittler

Yes. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der vorletzte Satz der vorläufigen Agendaentscheidung, in dem erklärt wird, warum die Einreichung nicht auf die Agenda des Committee gesetzt wurde, stärker an die in Textziffer 5.16 des Handbuchs für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung festgelegten Kriterien angepasst werden sollte.

hier

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

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