September

EFRAG und GRI veröffentlichen gemeinsame Erklärung zur Interoperabilität

05.09.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und iie Global Reporting Initiative (GRI) haben eine gemeinsame Erklärung über das hohe Maß an Interoperabilität zwischen den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und den GRI-Standards veröffentlicht.

Laut der Erklärung sind die Definitionen, Konzepte und Angaben zu den Auswirkungen von ESRS und GRI vollständig oder, wenn eine vollständige Angleichung nicht möglich war, eng aneinander angeglichen. Die Erklärung stellt fest, dass bestehende GRI-Berichterstatter gut darauf vorbereitet sein werden, nach den ESRS zu berichten, und dass Unternehmen, die nach den ESRS berichten, als solche betrachtet werden, die unter Bezugnahme auf die GRI-Standards berichten.

Die gemeinsame Erklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Jährlicher ECON-Meinungsaustausch mit der IFRS-Stiftung

04.09.2023

Der jährliche Meinungsaustausch zwischen dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) und Vertretern der IFRS-Stiftung fand heute Nachmittag statt. Erkki Liikanen, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow und der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber beantworteten die Fragen der Parlamentarier.

Liikanen leitete die Sitzung ein und erläuterte noch einmal, wie der International Sustainability Standards Board (ISSB) aufgrund der globalen Nachfrage als Schwesterboard des International Accounting Standards Board (IASB) gegründet wurde und wie die Struktur der IFRS-Stiftung funktioniert.

Barckow erläuterte dann, dass die Arbeit des IASB über die Standardsetzung hinausgeht und dass 40% seiner Zeit auf die Einbeziehung der Interessengruppen verwendet wird. Bei den fachlichen Themen erwähnte er das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen, das höchstwahrscheinlich zur Herausgabe von IFRS 18 führen wird, das Projekt zu Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht (das sehr wahrscheinlich in IFRS 19 münden wird) und das Projekt zu klimabezogenen Risiken in Abschlüssen.

Faber ging auf die jüngsten Meilensteine des ISSB ein (Herausgabe der ersten beiden ISSB-Standards, Übernahme der Aufgaben des TCFD, Übernahme der ISSB-Standards durch die IOSCO) und merkte an, dass ISSB und EFRAG den hohen Grad der Übereinstimmung zwischen den ISSB-Standards und den ESRS festgestellt hätten.

Die Fragen der wenigen anwesenden Parlamentarier betrafen die folgenden Themen:

  • Unterschiede zwischen den ISSB-Standards und den ESRS, Herausforderungen und Kosten für EU-Unternehmen und ob es nicht besser gewesen wäre, wenn die EU die ISSB-Standards übernommen hätte, anstatt eigene Standards zu entwickeln. Faber erläuterte die komplexe Landschaft, in der die beiden Standardsätze entwickelt wurden. Er stellte fest, dass ein hohes Maß an Übereinstimmung erreicht wurde und dass die Liste der Themen, in denen sich die beiden Sätze unterscheiden, sehr klar begrenzt ist. Er betonte, dass die beiden Standardsetzer ein gemeinsames Ziel verfolgen und dass ein Vergleichswerkzeug helfen wird, sich in den Unterschieden zurechtzufinden.
  • Zusammenarbeit mit EFRAG. Liikanen wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit beim Thema Klima gut verlaufen sei, insbesondere da Klima ein globales Thema sei, das Interessengruppen in aller Welt betreffe. Das Hauptziel war es, eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden.
  • Sind ESG-Fragen in den Standards des IASB berücksichtigt. Barckow erklärte, dass die IASB-Standards risikoagnostisch sind, sodass alle Risiken in der Berichterstattung berücksichtigt werden müssen, ob sie nun umwelt-, sozial- oder Governance-bezogen sind oder nicht.
  • Besteht die Gefahr einer Überregulierung. Liikanen erklärte, dass seiner Meinung nach ein Aspekt der Überregulierung die doppelte Berichterstattung sei und der ISSB mit den anderen Standardsetzern daran arbeite, dies zu vermeiden. Faber fügte hinzu, dass bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit eher die Gefahr einer Unterregulierung bestehe. In Bezug auf die Finanzberichterstattung fügte Barckow hinzu, dass die Bemühungen um eine Verringerung der Regulierung zwar immer lobenswert seien, dass aber ein feines Gleichgewicht zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Interessengruppen und Rechtskreise gefunden werden müsse.

Eine Aufzeichnung der Sitzung ist auf der Internetseite des Europäischen Parlaments verfügbar. Der Meinungsaustausch beginnt um 15:13 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Audiooptionen auch eine Übersetzung in deutsche Sprache umfassen. Die von Liikanen, Barckow und Faber verwendeten Präsentationsfolien sind ebenfalls verfügbar (nur in englischer Sprache).

Bericht von der Julisitzung der SME Implementation Group

04.09.2023

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat am 13. Juli 2023 getagt. Ein Bericht zu den Erörterungen liegt jetzt vor.

Die Gruppe diskutierte die folgenden Themen:

  • Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
    • Leitlinien im Standard gegenüber Lehrmaterialien;
    • Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten;
    • Erlöse aus Verträgen mit Kunden;
    • Kontrollmodell;
    • Gemeinsame Vereinbarungen;
    • Vorschrift zur Saldierung von Eigenkapitalinstrumenten;
  • Internationale Steuerreform - Modellregeln der zweiten Säule - Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU;
  • Sonstige Themen.

Den Bericht von der Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IFAC fordert ISSB und IASB auf, gemeinsam eine globale Grundlinie für die Berichterstattung zu entwickeln

04.09.2023

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC hat sich zur Konsultation des ISSB zu seinem zukünftigen Arbeitsprogramm geäußert. Die Bitte um Informationsübermittlung des ISSB enthielt auch einen Abschnitt mit Fragen zur Zusammenarbeit mit dem IASB.

Generell stellt IFAC in seiner Antwort auf die Bitte um Informationsübermittlung fest, dass er den Fokus des ISSB auf eine qualitativ hochwertige Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2 unterstützt, damit die Rechtskreise die Vorschriften des ISSB leichter übernehmen können. IFAC fordert den ISSB und die IFRS-Stiftung außerdem dringend auf, die notwendigen Ressourcen (Finanzierung, Stab, ehrenamtliche Expertise usw.) zu sichern, um neue Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten im Zusammenhang mit den in der Konsultation genannten Themenbereichen der Nachhaltigkeit weiterhin zügig voranzutreiben. IFAC ist außerdem der Ansicht, dass die Interoperabilität mit GRI, ESRS der Europäischen Union und den Klimaangaben in den USA ein wichtiger Ausgangspunkt für ein wirklich globales System ist, das auf der globalen Grundlinie des ISSB aufbaut.

Zum Thema der Integration in die Berichterstattung heißt es in der Antwort:

IFAC ist der Ansicht, dass es jetzt an der Zeit ist, dass ISSB und IASB gemeinsam die globale Grundlinie für eine ganzheitliche, narrative Analyse der Art und Weise entwickeln, wie Berichtseinheiten im Laufe der Zeit Werte schaffen, erhalten oder erodieren, einschließlich der Frage, wie die Angaben zur Nachhaltigkeit mit der Finanzlage und der Unternehmensleistung verbunden sind. Dieses Rahmenkonzept sollte die wichtigsten Prinzipien, Konzepte und inhaltlichen Elemente des Rahmenkonzepts mit der Arbeit des IASB an der Lageberichterstattung der Unternehmensleitung kombinieren. Auf der Grundlage unserer Analyse benötigen Unternehmen eine Anleitung, wie sie solche narrativen Informationen am besten in einer prägnanten, vergleichbaren und konsistenten Art und Weise bereitstellen können, die die Verbindung zu den Abschlüssen stärkt — all dies als Teil eines kohärenten und umfassenden Systems einer auf die Anleger ausgerichteten, allgemeinen Finanzberichterstattung, die sowohl nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen als auch Abschlüsse umfasst und die Treiber der Wertschöpfung im Kontext des externen Geschäftsumfelds, des Geschäftszwecks, der Strategie, der Unternehmensführung, des Geschäftsmodells und der Leistung anspricht.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

DRSC-Stellungnahme zur ISSB-Agendakonsultation

04.09.2023

Das DRSC hat seine Stellungnahme zur ISSB-Konsultation veröffentlicht, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance des künftigen Arbeitsprogramms des ISSB sowie zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen eingeholt werden sollen.

In seiner Stellungnahme unterstützt das DRSC das Ziel des ISSB, globale Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Das Engagement und die Zusammenarbeit mit Interessengruppen und Rechtskreisen hebt das DRSC in seiner Stellungnahme als besonders wichtig hervor. Von grundlegender Bedeutung stellt das DRSC darüber hinaus die Interoperabilität der ISSB-Standards mit nationalen und regionalen Standards heraus. Im Hinblick auf die Einführung der European Reporting Sustainability Standards (ESRS) betont das DRSC das Erfordernis, Unterschiede zwischen den beiden Normensystemen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Zukünftige ISSB-Aktivitäten sollte sich nach Auffassung des DRSC schwerpunktmäßig auf die Unterstützung der Umsetzung der ISSB-Standards IFRS S1 und IFRS S2 fokussieren. Prioritär beurteilt das DRSC ferner Aktivitäten, die auf gezielte Verbesserungen der ISSB-Standards abzielen. Die Einbeziehung von Erfahrungen aus der Umsetzung und Anwendung der Standards seien für die Qualität und Anerkennung der ISSB-Standards entscheidend.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Stellvertretende ISSB-Vorsitzende erörtert die aktuelle Agenda des ISSB

03.09.2023

In einer Grundsatzrede in Brüssel sprach die stellvertretende ISSB-Vorsitzende Sue Lloyd kürzlich über die aktuelle Agenda des ISSB und die Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen.

Lloyd berichtete über die aktuelle Arbeit des International Sustainability Standards Board (ISSB) und darüber, wie der Board eng mit Kollegen in Europa zusammenarbeitet, um seine Ziele zu erreichen. Sie erörterte die folgenden fünf Aspekte:

  • Die Notwendigkeit globaler Nachhaltigkeitsangaben. Lloyd stellte fest, dass Anleger entscheidungsnützliche, konsistente und vergleichbare Informationen benötigen, die es ihnen ermöglichen, nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu verstehen. Bislang sind die bereitgestellten Informationen weder konsistent noch auf die spezifischen Informationsbedürfnisse der Anleger zugeschnitten. Die ISSB-Standards werden entwickelt, um den Dialog zwischen Anlegern und Unternehmen zu verbessern, indem die Ressourcen anderer anlegerorientierter Initiativen konsolidiert und übernommen werden, um die Fragmentierung zu verringern.
  • Überblick über IFRS S1 und IFRS S2. Lloyd gab dann einen Überblick über die ersten beiden ISSB-Standards, IFRS S1, den Standard für allgemeine Vorschriften, der eine Reihe von übergreifenden Angaben enthält, die es Unternehmen ermöglichen sollen, Anlegern die kurz-, mittel- und langfristigen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit mitzuteilen, und IFRS S2, der spezifische klimabezogene Angaben enthält und für die Verwendung mit IFRS S1 konzipiert ist.
  • Unterstützung für die Standards des ISSB. Lloyd wies insbesondere auf die starke Unterstützung der Anlegergemeinschaft auf internationaler Ebene für die Konsistenz und Vergleichbarkeit der Informationen hin, die die ISSB-Standards bieten werden, auf die Ankündigung des Finanzstabilitätsrats, dass die Arbeit der TCFD aufgrund der ISSB-Standards abgeschlossen ist, und auf die Unterstützung der Standards durch die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO).
  • Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. Der ISSB begrüßt die Zusage der Europäischen Kommission und von EFRAG, den Bedarf an internationaler Konsistenz zu unterstützen. Die Europäische Union und der ISSB haben zusammen gearbeitet, um die Interoperabilität ihrer jeweiligen klimabezogenen Angaben zu verbessern, und es ist ihnen gelungen, einen sehr hohen Grad an Übereinstimmung bei ihren Klimaangaben zu erreichen. Die Arbeit des ISSB mit der Europäischen Kommission und EFRAG konzentriert sich nun darauf, wie die Interoperabilität zwischen den Standards gemeinsam veranschaulicht werden kann.
  • Die nächsten Schritte für den ISSB. Der ISSB wird die Meinungen der wichtigsten Interessengruppen zur nächsten Zweijahresagenda des ISSB genau analysieren. Die Interessengruppen wurden gebeten, sich zur strategischen Ausrichtung und zur Ausgewogenheit der Aktivitäten des ISSB zu äußern, zu den Kriterien für die Beurteilung, welche nachhaltigkeitsbezogenen Themen Vorrang haben sollen, sowie zum Umfang und zur Struktur potenzieller neuer Forschungs- und Standardisierungsprojekte. Eine wichtige Überlegung wird sein, wie viel Zeit der ISSB für das Vorantreiben neuer Projekte und die Unterstützung der Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2 aufwendet.

Das vollständige Redemanuskript in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

01.09.2023

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 12. September 2023 in London stattfinden wird.

Das Committee wird die folgenden Themen erörtern:

  • IFRS 3 — Zahlungen, die von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Übergabezeit abhängen
  • IFRS 17 und IFRS 9 — Prämienforderungen an einen Vermittler
  • Eigenheime und Wohnungsbaudarlehen für Beschäftigte
  • IFRS 9 — Garantie für einen Derivatkontrakt
  • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir diese dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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