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Deutschland - neu Image

Keine ESEF-Verschiebung in Deutschland

15.03.2021

Deutschland wird die Option zur Verschiebung des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format, ESEF) nicht in Anspruch nehmen.

Damit bleibt es dabei, dass Inlandsemittenten in Deutschland die ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre anzuwenden haben, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.

Eine Übersicht aller EU-Mitgliedstaaten, die die Option zur ESEF-Verschiebung in Anspruch genommen haben, ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

IASB - Sitzung Image

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im März 2021

12.03.2021

Der IASB wird am 23. und 24. März 2021 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms
  • Lageberichterstattung
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Primäre Abschlussbestandteile

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

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IDW-Faktenblatt zur öffentlichen Rechnungslegung

12.03.2021

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Faktenblatt erarbeitet, in dem der aktuelle Stand der Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung vorgestellt wird.

Das Papier IPSAS als Bezugsrahmen für EPSAS? schildert den Weg hin zu gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätzen und diskutiert Pro und Contra der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) als Grundlage für europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS). Das Papier fasst den aktuellen Stand der Diskussion zusammen, zeigt den Entwicklungsstand in den einzelnen Ländern und gibt eine Prognose für 2025 wieder.

Zugang zu der Publikation haben Sie auf der Internetseite des IDW. Das Faktenblatt ist auch in englischer Sprache verfügbar.

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Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue ASAF-Mitglieder

11.03.2021

Die IFRS-Stiftung ruft die nationalen Standardsetzer und regionalen Standardsetzervereinigungen dazu auf, Mitglieder des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) zu werden.

ASAF wurde 2013 gegründet, um die Beziehungen des IASB mit der globalen Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen zu formalisieren und zu vereinfachen und zu helfen, wichtige regionale Perspektiven in die fachliche Arbeit des IASB einfließen zu lassen. Allgemein bietet das ASAF fachliche Beratung zu aktuellen Themen der Standardsetzung.

ASAF setzt sich aus 12 Mitgliedern und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden (der Vorsitzende des IASB oder der stellvertretende Vorsitzende des IASB) zusammen. Die geografische Verteilung der Mitglieder ist wie folgt vorgeschrieben:

  • Afrika: 1 Mitglied
  • Nord-, Mittel- und Südamerika: 3 Mitglieder
  • Asiatisch-pazifischer Raum: 3 Mitglieder
  • Europa (einschließlich Nicht-EU-Mitgliedern): 3 Mitglieder
  • frei zu vergebende Sitze*: 2 Mitglieder

* unter Wahrung der geografischen Balance.

Bewerbungsschluss ist der 30. April 2021. Die ASAF-Sitzung am 9. und 10. Dezember 2021 wird die erste Sitzung in der neuen Mitgliederzusammensetzung sein.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

EFRAG - Sitzung Image

EFRAG-Boardsitzung am kommenden Montag

11.03.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 15. März 2021 per Videokonferenz tagen.

Einziger Tagesordnungspunkt wird die Übernahme von IFRS 17 Versicherungsverträge für die Anwendung in Europa sein. Die Sitzung wird die erste Entscheidungsfindungssitzung in Bezug auf eine endgültige EFRAG-Übernahmeempfehlung sein.

Die Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

DRSC - Sitzung Image

Tagesordnung und Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

10.03.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 15. und 16. März 2021 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung stehen jetzt eine Tagesordnung und die Papiere zur Verfügung.

Während seiner 99. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und entsprechenden Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IASB - Sitzung Image
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IASB beschließt, die praktische Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen zu verlängern

10.03.2021

In einer Ergänzungssitzung heute mittag hat der IASB die Rückmeldungen zum Entwurf 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' erörtert und entschieden, den Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 um ein Jahr zu verlängern, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.

Der Stab präsentierte während der Sitzung eine Analyse der eingegangenen Rückmeldungen, die zeigte, dass fast alle Stellungnehmenden die Vorschläge des Boards im Entwurf unterstützten. Der Stab empfahl als Ergebnis seiner Analyse der Rückmeldungen lediglich einen zusätzlichen erläuternden Absatz zu den Übergangsbestimmungen.

Die wichtigsten Punkte, die in der Diskussion des Boards angesprochen wurden, waren die Tatsache, dass IFRS 16 kein neuer Standard mehr ist, so dass die Unternehmen in der Lage sein sollten, die Vorschriften zu erfüllen; die Pandemie dauert noch an; es gibt Unterschiede im Ausmaß und in der allgemeinen Situation im Zusammenhang mit der Pandemie auf der ganzen Welt; es gibt einen Unterschied zwischen der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft; der Mangel an Vergleichbarkeit würde fortbestehen; die Festlegung eines Enddatums für die praktische Erleichterung wird immer willkürlich sein; muss es überhaupt ein Enddatum geben, wenn der Bezug eindeutig auf COVID-19 bezogene Mietkonzessionen ist?

Bei der Abstimmung kam der Board zu folgenden Entscheidungen:

  • Der Board stimmte den Schlussfolgerungen des Stabs zu und beschloss, den im Entwurf enthaltenen Vorschlag mit dem einem zusätzlichen erläuternden Absatz zu den Übergangsbestimmungen zu finalisieren (10 Ja-Stimmen, ein Boardmitglied nicht anwesend).
  • Der Board stimmte auch der Schlussfolgerung zu, dass die Änderung an IFRS 16 nicht erneut zwecks Stellungnahme veröffentlicht werden muss (12 Ja-Stimmen, ein Boardmitglied nicht anwesend).
  • Der Board hat sich davon überzeugt, dass er die geltenden Vorschriften des Konsultationsprozesses erfüllt und ausreichende Konsultationen und Analysen durchgeführt hat, um mit dem Abstimmungsprozess für die Änderung von IFRS 16 zu beginnen, und hat daher die Erlaubnis erteilt, dies zu tun (12 Ja-Stimmen, ein Boardmitglied nicht anwesend).

Dasselbe Mitglied des Boards, das sich gegen die Veröffentlichung des Entwurfs ausgesprochen hatte, sprach sich auch gegen die Veröffentlichung der endgültigen Änderungen aus. Außerdem stimmte ein Boardmitglied gegen die Veröffentlichung der endgültigen Änderungen, das in Bezug auf die Veröffentlichung des Entwurfs erhebliche Zweifel geäußert, aber sich damals nicht gegen die Veröffentlichung ausgesprochen hatte hatte.

Der Stab geht davon aus, dass die Änderung bis zum Ende dieses Monats fertiggestellt wird, damit sie am 31. März 2021 mit einem Inkrafttreten zum 1. April 2021 veröffentlicht werden kann.

Unsere deutschsprachige Sitzungsmitschrift finden Sie hier.

DRSC - Sitzung Image

Mitschnitt von der heutigen Sitzung des HGB-Fachausschusses

09.03.2021

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat heute nachmittag per Videokonferenz getagt. Ein Mitschnitt von der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 52. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgendes Thema besprochen:

  • Änderungen an DRÄS 11

Den Mitschnitt von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Abschiedsrede des IASB-Vorsitzenden an die IFASS-Mitglieder

09.03.2021

Die Frühjahrssitzung des internationalen Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) endete heute mit eine Abschiedsrede des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst an seine Standardsetzerkollegen.

Hoogervorst begann seine Rede mit einigen Witzeleien über scheidende Präsidenten und seine Absicht, friedlich abzutreten. Tatsächlich, so merkte er an, bestehe keine Notwendigkeit für einen bewaffneten Aufstand verärgerter nationaler Standardsetzer, da sein designierter Nachfolger, Andreas Barckow, der ehemalige Vorsitzende des deutschen Standardsetzers sei und daher wirklich verstehe, was nationale Standardsetzer vom IASB bräuchten — ein Insider sozusagen.

Hoogervorst blickte dann auf seine zehn Jahre als Vorsitzender zurück. Er stellte fest, dass er wirklich stolz auf das sei, was der IASB in dieser Zeit erreicht habe: die Vollendung der Reformen nach der globalen Finanzkrise und wichtige Verbesserungen bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, bei der Erlöserfassung und bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen — oft trotz heftiger Lobbygegenarbeitarbeit. In seiner zweiten Amtszeit konzentrierte sich der IASB auf Verbesserungen der Darstellung. Noch sind nicht alle Projekte dieser Phase abgeschlossen, aber alle lieferten oder versprechen Fortschritte, um Angaben relevanter zu machen.

Bei der Erwähnung der großen Standards und der Übernahme von IFRS auf der ganzen Welt konnte Hoogervorst nicht umhin, die Übernahme von IFRS 17 in Europa zu kommentieren und zu erwähnen, dass einige Parteien immer noch hoffen, den Anwendungsbereich der jährlichen Kohortenvorschrift einzuschränken, die sicherstellen soll, dass Verträge nicht noch lange nach ihrem Auslaufen zum Gewinn beitragen können. Seine Fragen waren:

  • Ist es das wirklich wert?
  • Werden die europäischen Versicherer wirklich gut dastehen, wenn sie eine Ausnahmeregelung anwenden, die von den meisten Investoren als eine Abkürzung angesehen wird, die die Leistungsabbildung verzerrt?
  • Liegt es im Interesse der Branche selbst, die vollen Vorteile der Anwendung des gleichen Standards auf der ganzen Welt zu verlieren?

Eine Klammer um Hoogervorsts Rede waren die Krisen zu Beginn und am Ende seines Vorsitzes. Er trat dem IASB mit wenig Erfahrung in der Rechnungslegung zu einer Zeit bei, als die Bilanzierung von Finanzinstrumenten während der Finanzkrise unter Beschuss geriet. Er beobachtete damals, dass die Leute mit dem Finger auf die Rechnungslegung zeigten, obwohl die Schuld in Wirklichkeit viel näher bei ihnen lag. Damals war er überzeugt, dass die Kritik an der Rechnungslegung ein typischer Fall von Erschießung des Überbringers einer Botschaft war. Hoogervorst merkte an, dass der Zustand der Weltwirtschaft während der Coronavirus-Krise und -Rezession noch gefährlicher sei als zehn Jahre zuvor, da die Schulden auf der ganzen Welt explodierten. Er erklärte, dass es ihn nicht überraschen würde, wenn die Rechnungslegung erneut unter Druck gerät, wie es 2008 der Fall war, wenn der wirtschaftliche Druck, der sich aufgebaut hat, schließlich explodiert. Aber, so bemerkte er, das ist genau der Punkt, an dem eine saubere Rechnungslegung am wichtigsten ist.

Zum Abschluss seiner Rede dankte Hoogervorst den nationalen Standardsetzern und betonte, dass IFASS ein wunderbares Beispiel dafür sei, was erreicht werden kann, wenn hochqualifizierte Menschen aus der ganzen Welt zusammenarbeiten, um gemeinsame Herausforderungen zu lösen, was umso beeindruckender sei, wenn man den globalisierungsfeindlichen Hintergrund der letzten fünf Jahre bedenke, in denen eine politisch zweckmäßige Lösung oft höher bewertet werde als die richtige Rechnungslegungslösung. Er bat die Standardsetzer, sich weiterhin für eine unabhängige Standardsetzung einzusetzen und seinem Nachfolger und dessen Team die gleiche Unterstützung zukommen zu lassen, die sie ihm im letzten Jahrzehnt gegeben haben.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie das englischsprachige Redemanuskript und eine Aufzeichnung der Rede.

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IASB gewährt Einblicke in die bevorstehende Agendakonsultation

09.03.2021

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Frühjahrssitzung ab. Im Rahmen eines Beitrags heute gab der IASB Einblicke in die kommende Bitte um Informationsübermittlung zu seiner dritten Agendakonsultation und fragte die Teilnehmer nach Einbindungsvorschlägen und -ideen.

Die Bitte um Informationsübermittlung wird voraussichtlich Ende März 2021 veröffentlicht, wobei die Erörterungen des Boards in der zweiten Jahreshälfte 2021 stattfinden sollen und ein endgültiges Arbeitsprogramm in der ersten Jahreshälfte 2022 veröffentlicht werden soll. Dies wird es dem neuen Boardvorsitzenden ermöglichen, an der Festlegung der Prioritäten des Boards für die Jahre 2022-2026 beteiligt zu sein.

Als einen der ersten Punkte der Präsentation erläuterte der IASB die Verbindung und Unterscheidung zwischen der aktuellen Initiative der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Agendakonsultation des IASB. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist derzeit ein sehr aktuelles Thema, und die Konsultationsteilnehmer sind sich möglicherweise nicht im Klaren darüber, was an welcher Stelle behandelt werden soll. Der IASB arbeitet derzeit an seinem Projekt zur Lageberichterstattung und könnte mehr zu Nachhaltigkeitsaspekten unternehmen, wenn die Interessengruppen dies wünschen, solange dies mit dem Jahresabschluss verbunden ist. Die IFRS-Stiftung beabsichtigt, einen Board für Nachhaltigkeitsstandards einzurichten, der sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung als solcher befassen würde. Auch wenn es einen verbindenden Zwischenbereich gibt, sollten die Stellungnehmenden die beiden Initiativen nicht verwechseln. Da die Treuhänder der IFRS-Stiftung ihre Initiative schnell vorantreiben, würden ihre Entscheidungen vorliegen, bevor der Board Entscheidungen über seine zukünftige Agenda trifft.

Der Vortragende erklärte dann, dass die Bitte um Informationsübermittlung aus drei Teilen bestehen wird: (1) Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards, (2) Kriterien für die Beurteilung, welche Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollen, und (3) Priorität von Rechnungslegungsapekten. Der IASB bittet die Stellungnehmenden, sich zunächst mit den Teilen eins und zwei zu befassen und nicht sofort zu Teil drei zu springen.

Teil eins der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit hält fest, dass die Arbeit des IASB derzeit sechs Linien verfolgt:

  • Neue IFRS und wesentliche Änderungen an IFRS
  • Pflege und einheitliche Anwendung der IFRS
  • Digitale Finanzberichterstattung
  • Der IFRS für KMU
  • Einbindung der Interessengruppen
  • Verständlichkeit und Zugänglichkeit

In diesem Teil der Bitte um Informationsübermittlung bittet der IASB die Interessengruppen um ihre Meinung dazu, ob der Board sein derzeitiges Niveau der Konzentration auf die einzelnen Arbeitsbereiche erhöhen, unverändert lassen oder verringern sollte. Und obwohl es ein wenig Spielraum für zusätzliche Arbeiten gibt, werden die Stellungnehmenden gebeten, davon auszugehen, dass das Gesamtniveau der Ressourcen des Boards im Zeitraum von 2022 bis 2026 im Wesentlichen unverändert bleiben wird.

Teil zwei der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der Kriterien zur Beurteilung, welche Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollen, hält fest, dass der Board eine festgelegte Liste von sieben Kriterien verwenden wird, um die potenziellen Rechnungslegungsthemen zu beurteilen, die in sein Arbeitsprogramm zur Entwicklung neuer IFRS und wesentlicher Änderungen an IFRS aufgenommen werden könnten. Die Kriterien sind aus dem Handbuch für den Konsultationsprozess und der Agendakonsultation 2015 abgeleitet. Die relative Bedeutung eines jeden spezifischen Kriteriums wird je nach den besonderen Umständen variieren. Im Allgemeinen wird der Board potenzielle Projekte für sein Arbeitsprogramm in erster Linie danach beurteilen, ob das Projekt den Bedürfnissen der Investoren entspricht, wobei auch die Kosten für die Erstellung der Informationen berücksichtigt werden.

Schließlich werden in Teil drei der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der Priorität von Themen der Finanzberichterstattung 22 Projekte beschrieben. Der Board wird die Meinung der Interessengruppen dazu einholen, welche Priorität sie jedem der in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen potenziellen Projekte einräumen würden - hoch, mittel oder niedrig - und ob sich ihre Priorisierung auf alle oder nur einige der in der Projektbeschreibung enthaltenen Aspekte bezieht.

Die Interessengruppen werden die Möglichkeit haben, Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung durch Stellungnahmen, eine Online-Umfrage, Einbindungsveranstaltungen und Sitzungen von Beratungsgruppen zu geben. Die Standardsetzer, die an dem IFASS-Treffen teilnahmen, wurden insbesondere gebeten, ihre Gedanken zu möglichen zusätzlichen Einbindungsaktivitäten mitzuteilen. Die Anmerkungen umfassten folgende: 

  • Es werden derzeit viele Konsultationen durchgeführt. Die Interessengruppen könnten sich überlegen, welche Ressourcen sie haben und wie sie diese einsetzen.
  • Die Prioritäten haben sich während der Coronavirus-Pandemie geändert, und die Pandemie könnte die Sichtweise der Interessengruppen auf die Themen verändert haben.
  • Der IASB könnte in Erwägung ziehen, zusätzliche Ressourcen bereitzustellen, um auf geänderte Reaktionen der Interessengruppen auf die Bitte um Informationsübermittlung reagieren zu können.
  • Die derzeitige virtuelle Umgebung könnte zusätzliche Möglichkeiten bieten, an Einbindungsaktivitäten teilzunehmen, auch an Einbindungsveranstaltungen anderer Standardsetzer.
  • Einbindungsveranstaltungen des IASB sollten, wenn möglich, in der Landessprache abgehalten werden.
  • Der IASB sollte bei der Auswahl der Teilnehmer für Einbindungsveranstaltungen mit lokalen IFASS-Mitgliedern zusammenarbeiten.

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