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FCAG bitte um Meinungen der Anwender zur Finanzmarktkrise

11.03.2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB bittet die Anwender um schriftliche Eingabe von Meinungen zu Fragen der Finanzmarktkrise.

Die Meinungen sollen als Antworten auf die folgenden Fragen eingereicht werden, die der FCAG dabei helfen sollen, Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen in Bezug auf die Finanzmarktkrise zu erörtern und auf dieser Grundlage Empfehlungen gegenüber dem IASB und dem FASB auszusprechen.

 

  1. Wo hat die Mehrzweckberichterstattung dabei geholfen, Probleme während der Finanzmarktkrise zu identifizieren? Wo hat sie nicht geholfen oder möglicherweise sogar unnötig Probleme bereitet?
  2. Wenn die Aufsichten eine "dynamische Vorsorge" vorschreiben würden, die von den derzeitigen IFRS- oder US-GAAP-Vorschriften abweichen würden, wie sollte dies in den Mehrzweckabschlüssen widergespiegelt werden: (1) Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung; (2) Ansatz im anderen vollständigen Einkommen; (3) Zuweisung von Eigenkapital außerhalb des vollständigen Einkommens; (4) Angabe in einer Fußnote; (5) auf irgendeine andere Art und Weise; oder (6) gar nicht?
  3. Einige Mitglieder der FCAG sind der Meinung, dass Fragen der Bilanzierung von außerbilanziellen Positionen wie Verbriefungen mehr zu Finanzmarktkrise beigetragen haben als Fragen der Zeitwertbewertung. Stimmen Sie dem zu? Wie können die IFRS und US-GAAP in diesem Bereich am besten verbessert werden?
  4. Die meisten Anwender sind der Meinung, dass das gegenwärtige gemischte Modell für die Bilanzierung von und die Berichterstattung über Finanzinstrumente zu komplex und auch in anderer Hinsicht suboptimal ist. Einige Anwender schlagen eine Zeitwertbewertung aller Finanzinstrumente vor, manche wollen das gemischte Modell verfeinern. Welchem Ansatz stimmen Sie zu und warum?
  5. Welche Kriterien sollten Standardsetzer in Erwägung ziehen, wenn sie die verschiedenen Ansprüche in der zeitnahen Lösung eines akuten Problems ausbalancieren und gleichzeitig die Anwender durch den Konsultationsprozess einbeziehen wollen, um hochwertige und weltweit anerkannte Standards zu gewährleisten?
  6. Gibt es Fragen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise, bei denen IASB oder FASB signalisiert haben, dass sie sich ihrer annehmen wollen, bei denen es Ihrer Meinung nach besser wäre, wenn sie in Zusammenarbeit mit oder sogar allein von anderen Organisationen gelöst würden? Wenn ja: Welche Fragen und welche Organisationen?
  7. Gibt es andere Anmerkungen, die Sie der FCAG gerne übermitteln würden?

Um Einreichungen wird bis zum 2. April 2009 gebeten, damit die Fragen bei der nächsten Sitzung der FCAG am 20. April 2009 erörtert werden können. Details zur Einreichung und die englische Formulierung der Fragen finden Sie in der Presseerklärung des IASB.

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Kommentierungsfrist zum Entwurf zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

11.03.2009

Wir erinnern unsere Leser daran, das die Kommentierungsfrist zum erneut veröffentlichten Entwurf zu Beziehungen zu einem Staat (vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24) am 13. März 2009 endet.

Wir erinnern unsere Leser daran, das die Kommentierungsfrist zum erneut veröffentlichten Entwurf zu Beziehungen zu einem Staat (vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24) am 13. März 2009 endet.

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CEBS bittet um Stellungnahmen zur Finanzberichterstattung

11.03.2009

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat zur Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an den Leitlinien für die Finanzberichterstattung (Guidelines on Financial Reporting, FINREP) eingeladen.

Die Kommentierungsfrist endet am 10 Juni 2009. CEBS wird am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung in seinen Büroräumen in London abhalten. Die ursprünglichen FINREP waren im Dezember 2005 herausgegeben worden und hatten das Ziel, die Vergleichbarkeit der Finanzinformationen zu erhöhen, die den verschiedenen Aufsichtsbehörden in der EU eingereicht werden, die Kosteneffizienz der Aufsicht in der EU zu verbessern, die Last der Berichterstattung für Finanzinstitute zu verringern, die grenzübergreifend tätig sind, und ein mögliches Hindernis für die Finanzmarktintegration zu beseitigen. CEBS schlägt vor, FINREP zu ändern, "um die Finanzberichterstattung glatter zu gestalten und einen größeren Grad von Harmonisierung zu erreichen". Die englischsprachige Presseerklärung von CEBS finden Sie hier. Ältere Informationen zu FINREP finden Sie hier.
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Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB im März

11.03.2009

Der International Accounting Standards Board und der amerikanische Standardsetzer FASB kommen am Montag, 23. März, und Dienstag, 24. März 2009, zu einer gemeinsamen Sitzung im Crowne Plaza Hotel, Bridewell Suite, 19 New Bridge Street, London zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
23.-24. März 2009, London

Montag, 23. März 2009 (nur nachmittags)

Übersicht über das Arbeitsprogramm

Darstellung des Abschlusses

Konsolidierung / Ausbuchung

Dienstag, 24. März 2009

Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt

Rahmenkonzept

Dynamische Risikovorsorge

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Eigen- und Fremdkapital (Tagesordnungspunkt noch nicht bestätigt)

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EU-Kommission leitet Konsultation zur Finanzmarktaufsicht ein

11.03.2009

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Konsultation im Hinblick darauf einzuleiten, wie die Beaufsichtigung des Finanzdienstleistungssektors verbessert werden kann.

Im Anschluss an den am 25. Februar 2009 veröffentlichten Bericht der hochrangigen Gruppe „Finanzaufsicht in der EU“ unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière will die Kommission bis Ende Mai 2009 eine Mitteilung mit Vorschlägen zur künftigen Aufsichtsarchitektur in der EU vorlegen, der im Herbst 2009 konkrete Legislativmaßnahmen folgen sollen. Zuvor soll allerdings den Standpunkten aller interessierten Kreise Rechnung getragen werden (Kontaktinformationen für die Einreichung von Beiträgen).

In ihrer für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates erstellten Mitteilung „Impulse für den Aufschwung in Europa“ vom 4. März 2009 unterstützt die Kommission die von der de Larosière-Gruppe skizzierten Grundsätze und ersucht die Staats- und Regierungschefs der EU, diese zu billigen. In ihrer Mitteilung plädiert sie für ein Aufsichtssystem, bei dem die Kontrolle auf EU-Ebene verstärkt würde, die nationalen Aufsichtsbehörden aber ihre Schlüsselrolle behielten. Auch befürwortet sie den Vorschlag der Gruppe, unter Federführung der EZB eine Frühwarnstelle einzurichten, die Systemrisiken aufdecken und ausschalten soll.

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Gesetze zur Rechnungslegung im Kongress vorgelegt

11.03.2009

Eine Gesetzesvorlage mit der Bezeichnung Federal Accounting Oversight Board Act 2009 mit der Nummer HR 1349 ist dem US-amerikanischen Abgeordnetenhaus vorgelegt worden.

Mit dem Gesetz würde eine Bundesaufsichtsbehörde für Rechnungslegung (Federal Accounting Oversight Board, FAOB) eingerichtet, die Rechnungslegungsprinzipien genehmigen und überwachen würde sowie Standards zum Zweck der Finanzberichterstattungsüberwachung durch staatliche Finanzaufsichtsbehörden. Die Gesetzesvorlage wurde dem Ausschuss für Finanzdienstleistungen übergeben, der entscheiden muss, ob die Vorlage den Abgeordneten zur allgemeinen Erörterung vorgelegt werden soll. Der Ausschuss könnte die Vorlage vorher ändern. Nach dem Vorschlag würde die FAOB aus fünf Mitgliedern bestehen:

dem Vorsitzenden des Aufsichtsrat des Notenbanksystems (gleichzeitig Vorsitzender der FAOB),

dem Finanzminister,

dem Vorsitzenden der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC),

dem Vorsitzenden des Einlagensicherungsfonds (Federal Deposit Insurance Corporation, FDIC) und

dem Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB).

Die Gesetzesvorlage können Sie hier herunterladen: HR 1349 (in englischer Sprache, 174 KB). Die Regierung hat eine Seite zum jeweilig aktuellen Stand der Erörterung der Gesetzesvorlage eingerichtet. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie.

Bei der Verabschiedung und Überwachung solcher Rechnungslegungsprinzipien und Standards hat die FAOB folgendes zu bedenken –

(A) das Ausmaß, in dem Rechnungslegungsprinzipien und Standards systematische Risiken erzeugen für

(i) die Öffentlichkeit der Vereinigten Staaten;

(ii) die Finanzmärkte der Vereinigten Staaten; und

(iii) die internationalen Finanzmärkte;

(B) das Ausmaß, in dem verschiedene Rechnungslegungsprinzipien und Standards Fragen in Bezug auf liquide und illiquide Instrumente beantworten;

(C) ob bestimmte Rechnungslegungsprinzipien und Standards in Märkten unter Druck anders angewendet werden sollten als in gut funktionierenden Märkten;

(D) die Balance zwischen dem Bedürfnis der Anleger, zu wissen, was die Bilanz eines Unternehmens oder eines Finanzinstituts zu einem beliebigen Zeitpunkt wert ist, und der Verantwortlichkeit der Finanzaufsichten, das Kapital eines Unternehmens oder eines Finanzinstituts und dessen Wert sowohl bei Liquidierung als auch bei Unternehmensfortführung zu prüfen;

(E) die Genauigkeit und dieTransparenz von Abschlüssen;

(F) die Möglichkeiten für Anleger und Aufsichten, die gegenwärtige und langfristige Finanzlage von Unternehmen und Finanzinstituten aus ihren Abschlüssen korrekt zu beurteilen;

(G) den Bedarf, dass Rechnungslegungsprinzipien und Standards den Bedarf von Finanzinstituten berücksichtigen, angemessene Rücklagen zur Deckung erwarteter Verluste aus von diesen Instituten gehalten Vermögenswerten zu erhalten;

(H) das Ausmaß, in dem Rechnungslegungsprinzipien und Standards die Nützlichkeit der Finanzberichterstattung dadurch verbessern können, dass sie sich auf die Merkmale Relevanz und Verlässlichkeit und auf Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit stützt;

(I) das Ausmaß, in dem solche Rechnungslegungsprinzipien und Standards aktuell gehalten werden können und Änderungen in der Wirtschaftspraxis und im wirtschaftlichen Umfeld widerspiegeln; und

(J) jegliche anderen Faktoren, die die FAOB für angemessen hält.

Insurance Accounting Newsletter Image

Neuer IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung

11.03.2009

Unsere britischen Kollegen haben einen neuen monatlich erscheinenden Newsletter ins Leben gerufen, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet.

Das Projekt des IASB war von seinem Vorgänger, dem IASC, aufgenommen worden und wird vom IASB fortgeführt. Das erste Ergebnis des IASB war IFRS 4 Versicherungsverträge – ein Zwischenstandard, der 2004 herausgegeben wurde und im Wesentlichen darauf abzielte, erstmaligen Anwendern der IFRS Leitlinien zur Verfügung zu stellen, wie bestehende IFRS auf Versicherungsverträge anzuwenden sein sollen. Seit dem arbeitet der IFRS an einem neuen, umfassenden Standard; ein Diskussionspapier wurde im Mai 2007 veröffentlicht. Im Oktober 2008 entschied der amerikanische Standardsetzer FASB, dem IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen beizutreten. Ziel ist ein einziger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge. Ein Entwurf soll in der zweiten Jahreshälfte 2009 herausgegeben werden und ein endgültiger Standard 2011. Der neue Newsletter von Deloitte wird monatlich über die Fortschritte berichten, die vom IASB und vom FASB bei ihrem gemeinsamen Projekt erzielt werden, berichten. Die erste Ausgabe des englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen: Issue #1 of the Insurance Accounting Newsletter (244 KB). Wir werden Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB aufnehmen.
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Elf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

11.03.2009

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozessesvom 6. März 2009 herunter (in englischer Sprache, 129 KB). Derzeit wurden die folgenden elf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente

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Zeugen bei der morgigen Anhörung zur Marktwertbilanzierung im US-Kongress

11.03.2009

In unserer Nachricht vom 8. März 2009 hatten wir berichtet, dass der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen am 12. März 2009 eine Anhörung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten wird.

Der Unterausschuss hat nun eine Liste der geladenen Zeugenveröffentlicht, zu denen auch der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz gehören wird:

Befragungsrunde 1

James Kroeker, Leiter Rechnungslegung, U.S. Securities and Exchange Commission

Robert Herz, Vorsitzender, Financial Accounting Standards Board

Kevin Bailey, Stellvertretender Prüfer für Aufsichtspolitik, Office of the Comptroller of the Currency

Befragungsrunde 2

Jeff Mahoney, Leiter der Rechtsabteilung, Council of Institutional Investors

Cindy Fornelli, Geschäftsführende Direktorin, Center for Audit Quality

Thomas Bailey, Vorsitzender, Pennsylvania Association of Community Bankers, und Präsident und Vorstandsvorsitzender, Brentwood Bank

Lee Cotton, Ehemaliger Präsident, Commercial Mortgage Securitization Association

Tanya Beder, Vorsitzende, SBCC Group

Robert D. McTeer, Führendes Mitglied, National Center for Policy Analysis

William Isaac, Vorsitzender, The Secura Group of LECG (ehemaliger Vorsitzender der Federal Deposit Insurance Corp)

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IDW zum IASB-Entwurf: Beziehungen zu einem Staat

10.03.2009

In dem Entwurf des IASB werden Änderungen an IAS 24 vorgeschlagen: "Beziehungen zu einem Staat - Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24".

Es geht dabei um die Ausnahmevorschriften, die im Vergleich zum Entwurf ED 24 (2007) überarbeitet wurden. Nach Ansicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) geht der neugefasste Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift zu weit. Näheres im Schreiben des IDW an den IASB vom 6. März 2009 (in englischer Sprache, 77 KB).

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