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Kommission verkündet neue Strategie für nachhaltige Finanzen

06.07.2021

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf ihre Ambitionen im Bereich nachhaltiger Finanzen beschlossen.

Die Strategie besteht aus einem ganzen Bündel von Maßnahmen, die sich in Erklärungen, Mitteilungen und einer Vielzahl von Dokumenten widerspiegeln. Die zentrale Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen enthält auch eine Anmerkung zur Finanzberichterstattung nach IFRS im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten:

Die Kommission unterstützt nachdrücklich die internationalen Arbeiten zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Finanzberichterstattung und Rechnungslegung und wird sich um ein Höchstmaß an Ambition bemühen. Die Kommission wird mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), der European Securities and Markets Authority (ESMA) und dem International Accounting Standards Board (IASB) zusammenarbeiten, um zu beurteilen, ob die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) Nachhaltigkeitsrisiken angemessen integrieren. [...] Insbesondere sollte geprüft werden, wie relevante Klima- und Umweltrisiken in den Jahresabschlüssen angemessen und zeitnah erfasst und ausgewiesen werden können.

Des Weiteren wird in der Mitteilung auch auf die allgemeine Debatte um Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards eingegangen und darauf hingewiesen, dass sich internationale Standards überschneiden, uneinheitlich sein und in ihrem Anspruch variieren können. Die Kommission begrüßt daher die Bemühungen um eine Grundlinie für einen globalen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und spricht sich für umfassende Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus, die alle Nachhaltigkeitsthemen adressieren und die doppelte Wesentlichkeitsperspektive erfassen — in Übereinstimmung mit der kürzlich vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD).

Zugang zu allen heute veröffentlichten Dokumenten haben Sie über diese Seite der Kommission (Dokumente nur in englischer Sprache verfügbar). Direkten Zugang zur zentralen Mitteilung haben Sie hier.

Das DRSC hat eine kurze Einordnung der Strategie als Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht. En détail widmet sich das DRSC in einer gesonderten Presseerklärung dem gleichzeitig veröffentlichten delegierten Rechtsakt zu den Berichtspflichten der Taxonomie-Verordnung.

Hongkong - neu Image
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Standardsetzer aus Hongkong und Japan halten gemeinsame Sitzung ab

06.07.2021

Am 5. Juli 2021 trafen sich Vertreter des Hongkonger Standardsetzers Hong Kong Institute of Certified Public Accountants (HKICPA) und des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) per Videokonferenz. Dies war die dritte gemeinsame Sitzung der beiden Standardsetzer.

HKICPA und ASBJ berichteten über ihre jeweiligen Tätigkeiten und tauschten sich über die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle und die derzeitige Agendakonsultation des IASB aus.

HKICPA und ASBJ beabsichtigen, diese Treffen fortzusetzen.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des ASBJ.

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Mitschnitt von der gestrigen Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

06.07.2021

Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat am 5. Juli 2021 per Videokonferenz getagt. Ein Mitschnitt von der Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 22. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung erörtert.

Den Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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IASB kündigt Internetpräsentation zur Agendakonsultation an

02.07.2021

Der IASB wird am 14. Juli 2021 ein Internetseminar veranstalten, um einen Überblick über seine Bitte um Informationsübermittlung zu geben, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen.

Das Internetseminar wird die Möglichkeit bieten, Fragen zu stellen. Um Interessengruppen in verschiedenen Zeitzonen entgegenzukommen, wird das Seminar zweimal angeboten:

  • 9:00h-10:00h britischer Zeit (mit IASB-Mitglied Rika Suzuki)
  • 15:00h-16:00h britischer Zeit (mit IASB-Mitglied Nick Anderson)

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

02.07.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 10. und 11. Juni 2021 per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 103. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Übernahme verschiedener Änderungen vom Mai 2020

02.07.2021

Die Europäische Union hat vier IASB-Verlautbarungen, die dieser im Mai 2020 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen sind Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16), Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) und Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37), die alle am 14. Mai 2020 herausgegeben wurden.

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 2. Juli 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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Sitzung des EFRAG-Boards nächste Woche

02.07.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 7. Juli 2021 per Videokonferenz tagen.

Schwerpunktthema werden immaterielle Vermögenswerte sein.

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

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Ergebnisse der 79. Sitzung der Fachkommission Swiss GAAP FER

02.07.2021

Zu den Ergebnissen der 79. Sitzung der Kommission am 29. Juni 2021 wurde eine Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.

Der Fokus der Sitzung lag auf der Überarbeitung der Fachempfehlung FER 30 Konzernrechnung. Die Medienmitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zur Verfügung.

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Neuer Vorsitzender des IASB beginnt seine erste Amtszeit

01.07.2021

Der neue Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB), Andreas Barckow, hat sein Amt offiziell angetreten.

Bevor er den Vorsitz des IASB übernahm war Prof. Dr. Barckow Präsident des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). Er ist ein früherer Partner von Deloitte und war aktiver Teilnehmer in zahlreichen Beratungsgremien der IFRS-Stiftung und des IASB, einschließlich der Mitgliedschaft im beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) und im IFRS-Beirat. Barckow ist ein hoch anerkannter Experte für IFRS auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

In einem heute auf der Internetseite des IASB veröffentlichten Interview spricht er über seinen Werdegang, seine bisherigen Erfahrungen bei der Stiftung und seine Prioritäten für die nächsten Jahre. Zugang zum Interview haben Sie hier.

Das DRSC gratuliert auf seiner Internetseite Prof. Barckow zum Amtsantritt.

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Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juni 2021

30.06.2021

Der IASB hat am 22. und 23. Juni 2021 per Videokonferenz getagt und sechs Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB: Der Stab hat einen Bericht über die gegenwärtigen Aktivitäten des Boards gegeben. Der Board hat die folgenden Änderungen abgeschlossen: Definition von rechnungslegungsbezogene Schätzungen (IAS 8); Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (IAS 1 und IFRS-Leitliniendokument 2); auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (IFRS 16); und latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (IAS 12).

Bei zukünftigen Sitzungen soll der Board gefragt werden, ob er Projekte zum Zusammenwirken von IFRS 10 und IFRS 16 (Veräußerung eines Tochterunternehmens mit einem Leaseback) und zu zusätzlichen Leitlinien in IFRS-Leitliniendokument 2 in Bezug auf Informationen über mögliche künftige Ereignisse, die sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ausgewirkt haben und deren Ausgang ungewiss ist, ähnlich den Vorschlägen im Entwurf zur Lageberichterstattung aufnehmen möchte.

Sechs Projekte des Boards befinden sich derzeit in der Konsultationsphase, und in den nächsten sechs Monaten sollen ein Entwurf zu Angaben durch Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht und eine Bitte um Informationsübermittlung zu den Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 veröffentlicht werden.

Versicherungsverträge — Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9: Im Mai erörterte der Board eine Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, die zu Beginn der Vergleichsperiode bei der Umstellung auf IFRS 17 entstehen könnte, wenn finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden. Der Board entschied, eine eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorzuschlagen, die es einem Unternehmen erlaubt, in der/den Vergleichsperiode(n), die bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 dargestellt wird/werden, einen Klassifizierungsüberlagerungsansatz anzuwenden. Der Entwurf wird eine 60-tägige Stellungnahmefrist haben (die Treuhänder haben dem zugestimmt).

Equity-Methode — Identifizierung der Prinzipien in IAS 28:  Der Stab hat identifiziert, was seiner Meinung nach die Prinzipien in IAS 28 sind und welche Prinzipien seiner Meinung nach fehlen. Er beabsichtigt, die Analyse zu nutzen, um Anwendungsfragen zu adressieren. Es ist nicht beabsichtigt, die Prinzipien in IAS 28 zu integrieren.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board bestätigte Zielsetzung und Umfang des Projekts.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board entschied, vorzuschreiben, dass, wenn ein Zähler oder ein Nenner einer Kennzahl der Definition einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl entspricht, dieser Zähler oder Nenner in den Anwendungsbereich der Vorschriften in Bezug auf von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen aufgenommen werden sollte, um sicherzustellen, dass alle Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die bei der Kommunikation der Unternehmensleistung verwendet werden, in den Anwendungsbereich von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen fallen. Der Board entschied, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften bezüglich von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen auf Kennzahlen, die auf Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung, der Bilanz oder auf Verhältniszahlen basieren, nicht in Erwägung zu ziehen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

Kein Boardmitglied widersprach der Veröffentlichung von zwei Agendaentscheidungen: Kosten, die für den Verkauf von Vorräten erforderlich sind (IAS 2) und Aufstellung eines Abschlusses, wenn ein Unternehmen nicht länger als fortgeführtes Unternehmen anzusehen ist (IAS 10).

Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette

Der Board entschied, ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zu Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten aufzunehmen, um IAS 7 um qualitative und quantitative Angabevorschriften zu ergänzen und Hinweise auf bestehende Angabevorschriften in IFRS 7 zu geben. Die Vorschriften würden die Art der Vereinbarungen im Anwendungsbereich erläutern und keine spezifischen Definitionen enthalten.

Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig (IAS 1)

Der Board entschied, IAS 1 dahingehend zu ändern, dass, wenn das Recht auf einen Erfüllungsaufschub von mindestens zwölf Monaten von der Erfüllung von Bedingungen nach dem Berichtszeitraum abhängt, diese Bedingungen keinen Einfluss darauf haben, ob das Recht auf einen Erfüllungsaufschub am Ende des Berichtszeitraums (dem Abschlussstichtag) für die Zwecke der Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig besteht. Es ergäben sich zusätzliche Angabevorschriften, und "langfristige Schulden, die Bedingungen unterliegen, die innerhalb eines Jahres erfüllt werden müssen" müssten in den primären Abschlussbestandteilen gesondert ausgewiesen werden. Als Konsequenz entschied der, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen aus dem Jahr 2020 um ein Jahr zu verschieben.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

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