Nachrichten

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Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

15.06.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 10. und 11. Juni 2021 per Videokonferenz getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Während seiner 103. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ITCG-Sitzung Image

Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

15.06.2021

Die Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wird am 30. Juni 2021 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten (11:00h bis 15:35h britischer Zeit).

Die ITCG wird die folgenden Themen erörtern:

  • Agendakonsultation
  • Auswirkungen der digitalen Berichterstattung für den Entwurf zu Angabevorschriften in den IFRS
  • Etikettierung implizit berichteter Konzepte
  • Etikettierung von Vergleichsinformationen, die in Übereinstimmung mit einem ersetzten IFRS berichtet werden

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Umfrage der IFRS-Stiftung zu digitalen Inhalten

15.06.2021

Die IFRS-Stiftung lädt die Nutzer ihrer Internetseite ein, sich zu der Art der digitalen Inhalte zu äußern, die die IFRS-Stiftung erstellt.

Zu diesem Zweck wurde eine Umfrage gestartet, in der Rückmeldungen zu verschiedenen inhaltlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Stiftung eingeholt werden sollen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Teilnahme an der Umfrage bis zum 23. Juli 2021 verlängert wurde.

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Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juni 2021

15.06.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat am 8. und 9. Juni 2021 per Videokonferenz getagt und vier Themen erörtert.

Das Committee erörterte zwei Themen zum ersten Mal und widmete sich außerdem den Analysen der Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen:

IAS 2 — Kosten für die Veräußerung von Vorräten: Im Februar 2021 erörterte das Committee eine Einreichung zu der Frage, ob ein Unternehmen bei der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten alle für den Verkauf notwendigen Kosten oder nur die für den Verkauf zusätzlich anfallenden Kosten als "geschätzte, für den Verkauf notwendige Kosten" einbezieht. In der Sitzung stimmten die meisten Mitglieder des Committee mit der Analyse und der Schlussfolgerung überein, dass IAS 2 es einem Unternehmen nicht erlaubt, solche Kosten auf diejenigen zu beschränken, die inkrementell sind. Die Mitglieder des Committee äußerten jedoch Bedenken, dass eine solche Schlussfolgerung im Widerspruch zur vorherrschenden Praxis stehen könnte. Die Antworten aus den Stellungnahmen sind ähnlich und einige Stellungnehmende forderten zusätzliche Klarstellungen. Das Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

IAS 10 — Erstellung von Abschlüssen, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht mehr besteht: Im Februar 2021 erörterte das Committee eine Einreichung, in der erstens gefragt wurde, ob ein Unternehmen einen Abschluss für frühere Perioden auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellen kann, wenn es in diesen Perioden ein fortgeführtes Unternehmen war und zuvor keinen Abschluss für diese Perioden erstellt hatte; und zweitens, wenn es zuvor einen Abschluss für die vorangegangene Periode auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt hatte, ob es verpflichtet ist, die Vergleichsinformationen in Bezug auf die vorangegangene Periode anzupassen, um die bei der Erstellung des Abschlusses der aktuellen Periode verwendeten Rechnungslegungsgrundsätze widerzuspiegeln. In der Sitzung waren sich die Mitglieder des Committee einig, dass die Antwort auf die erste Frage "ja" und auf die zweite Frage "nein" lautet. Die meisten der Stellungnahmen zur vorläufigen Agendaentscheidung stimmten der Analyse des Stabs zu. Es gab einige Stellungnehmende, die mit einigen Aspekten der Analyse nicht einverstanden waren und/oder um Klarstellungen baten. Das Committee beschloss, die Agendaentscheidungen mit einigen redaktionellen Änderungen zu finalisieren.

IFRS 9 — Drittes gezieltes Programm für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank: Das Committee erhielt eine Eingabe mit der Frage, wie Banken die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) der Europäischen Zentralbank (EZB) bilanzieren. Insbesondere wurde gefragt, ob es sich bei den TLTRO-III-Tranchen um Kredite zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz handelt, die als Zuschuss der öffentlichen Hand zu bilanzieren sind. Darüber hinaus wurde gefragt, wie Banken den anzuwendenden Effektivzinssatz berechnen, Änderungen der geschätzten Zahlungsströme aufgrund der geänderten Einschätzung der Erfüllung der an die Verbindlichkeit geknüpften Bedingungen berücksichtigen und Änderungen der Zahlungsströme in Bezug auf die Vorperiode, die sich aus dem Kreditvergabeverhalten der Bank oder aus Änderungen der von der EZB festgelegten TLTRO-III-Bedingungen ergeben, berücksichtigen.

Der Stab analysierte die allgemeinen Kriterien einer Zuwendung der öffentlichen Hand in IAS 20 und erläuterte, dass der Ausschuss nicht in der Lage ist, sich dazu zu äußern, ob der TLTRO III eine Zuwendung der öffentlichen Hand enthält, da die Beurteilung nicht rechnungslegungsbezogene Fragen beinhaltet. Der Stab vertrat die Auffassung, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit der Berechnung des Effektivzinssatzes und der Schätzung künftiger Cashflows zu eng gefasst sind, als dass das Committee sie isoliert betrachten könnte, und dass sie im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 durch den Board adressiert werden sollten.

Das Committee beschloss, die Angelegenheit nicht auf die Standardsetzungsagenda zu setzen und Änderungen an der vorläufigen Agendaentscheidung vorzunehmen, die während der Sitzung vorgeschlagen wurden.

IFRS 16 — Strombezugsverträge in einem Brutto-Pool-Strommarkt: Das Committee erhielt eine Anfrage zur Bilanzierung eines Stromeinkaufsvertrags in einem Brutto-Pool-Strommarkt durch einen Stromhändler (Kunde). In der Anfrage wurde gefragt, ob der Kunde unter Anwendung von IFRS 16:B9(a) das Recht hat, während der gesamten 20-jährigen Laufzeit des Stromeinkaufsvertrags im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Windparks zu erhalten. Der Stab analysierte, dass der Stromeinkaufsvertrag dem Kunden weder das Recht einräumt, Strom aus dem Windpark zu beziehen, noch die Verpflichtung, eine bestimmte Strommenge entweder vom Windpark oder vom Netz zu kaufen, und dementsprechend hat der Kunde kein Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Windparks zu ziehen.

Das Committee beschloss, die Angelegenheit nicht auf die Standardsetzungsagenda zu setzen und Änderungen an der vorläufigen Agendaentscheidung vorzunehmen, die während der Sitzung vorgeschlagen wurden.

Laufende Arbeiten: Zum Zeitpunkt der Sitzung gab es keine neuen Sachverhalte, die analysiert werden müssen.

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Gemeinsames Internetseminar von EFRAG, EFFAS, ABAF und IASB zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

14.06.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF) und der International Accounting Standards Board (IASB) bieten am 12. Juli 2021 ein Internetseminar an, das den jüngst vom IASB veröffentlichten Entwurf 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' zum Thema hat.

Der IASB hat den Entwurf eines neuen Standards am 28. Januar 2021 mit der Absicht veröffentlicht, IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten langfristig zu ersetzen.

Das Internetseminar bietet Informationen zu den Vorschlägen und die Möglichkeit für Anwender, Rückmeldungen zu geben.

Weiterführende Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG. Das genaue Programm für die Veranstaltung finden Sie hier.

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Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Juni 2021

11.06.2021

Der IASB wird am 22. und 23. Juni 2021 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB
  • Versicherungsverträge
  • Equity-Methode
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Außerdem wird während dieser Sitzung der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst verabschiedet.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

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Auswirkungsanalyse: EFRAG bittet Ersteller von Abschlüssen von preisregulierten Unternehmen um Teilnahme an einer Auswirkungsanalyse

11.06.2021

EFRAG bittet Ersteller von Abschlüssen von preisregulierten Unternehmen um Teilnahme an einer Auswirkungsanalyse des vorgeschlagenen Standardentwurfs "Regulatory Assets and Regulatory Liabilities" des IASB, der im Januar 2021 veröffentlicht wurde. Die Ersteller werden gebeten, bis zum 30. Juli 2021 eine Online-Umfrage auszufüllen.

Im Anschluss an die Veröffentlichung des IASB Standardentwurfs "Regulatory Assets and Regulatory Liabilities" im Januar 2021 bittet die EFRAG die Ersteller von Abschlüssen preisregulierter Unternehmen um Beiträge im Rahmen einer Auswirkungsanalyse, die auf einer im Januar 2021 abgeschlossenen frühzeitigen Auswirkungsanalyse aufbaut (siehe Erstellerbericht).

Das Feedback der Ersteller zur Auswirkungsanalyse kann durch die Beantwortung einer Online-Umfrage gegeben werden, die hier aufgerufen werden kann oder unter RRA@efrag.org kontaktiert werden kann. Das Ausfüllen der Umfrage sollte etwa 30 -45 Minuten dauern. Falls erforderlich, werden Folgebefragungen durchgeführt. Die Rückmeldungen zu diesem Fragebogen werden in die Kosten-Nutzen-Bewertung der Vorschläge des IASB in der abschließenden Stellungnahme der EFRAG einfließen.

Eine PDF-Version des vollständigen Fragebogens finden Sie hier. Die Beantwortung der Online-Version des Fragebogens wird dringend empfohlen.

Für einen schnellen Überblick über den vorgeschlagenen Standard im ED verweisen wir auf die folgende Präsentation.

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Auswirkungsanalyse: EFRAG erbittet Teilnahme von Anwendern, die Abschlüsse von preisregulierten Unternehmen analysieren

11.06.2021

EFRAG bittet Anwender, die die Abschlüsse von preisregulierten Unternehmen analysieren, sich an einer Auswirkungsanalyse des IASB "Exposure Draft Regulatory Assets and Regulatory Liabilities", zu beteiligen. Die Anwender werden gebeten, bis zum 30. Juli 2021 eine Online-Umfrage auszufüllen.

Die Meinungen der Nutzer werden sowohl von Sell-Side- als auch Buy-Side-Analysten, Portfoliomanagern, die Aktien und Anleihen abdecken, sowie von Analysten der Ratingagenturen eingeholt.

Das Feedback der Nutzer zur Auswirkungsanalyse kann durch die Beantwortung einer Online-Umfrage erfolgen, die hier aufgerufen werden kann, oder bei Bedarf durch Kontaktaufnahme unter RRA@efrag.org.

Das Ausfüllen der Umfrage sollte etwa 15-20 Minuten dauern. Bei Bedarf werden Folgebefragungen durchgeführt. Die Rückmeldungen zu diesem Fragebogen werden in die Kosten-Nutzen-Bewertung der IASB-Vorschläge in der abschließenden Stellungnahme der EFRAG einfließen.

Eine PDF-Version des vollständigen Fragebogens finden Sie hier. Die Beantwortung der Online-Version des Fragebogens wird dringend empfohlen.

Für einen schnellen Überblick über den vorgeschlagenen Standard im ED verweisen wir auf die folgende Präsentation.

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Terminankündigung: Gemeinsames Webinar von EFRAG und IASB: Zielgerichtete Offenlegung: Wie würde das in der Praxis funktionieren?

11.06.2021

EFRAG und die IFRS Stiftung laden für Mittwoch, den 30. Juni 2021, von 10:00 bis 12:30 Uhr MEZ zu einem gemeinsamen Outreach-Event ein, um die Ansichten der europäischen Stakeholder zum Standardentwurf des IASB "Disclosure Requirements in IFRS Standards - A Pilot Approach" zu erörtern. Registrierungen sind ab sofort möglich.

Der IASB ED schlägt einen neuen Ansatz zur Entwicklung von Offenlegungsanforderungen in IFRS Standards und neue Offenlegungsanforderungen für die Standards zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (IFRS 13) und zu Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) vor. Diese Vorschläge würden Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Einschätzungen zu verbessern und Boilerplate-Informationen zu reduzieren, wodurch Investoren nützlichere Informationen erhielten.

Die gemeinsame Veranstaltung wird sich auf die Ansichten der europäischen Stakeholder zu den Vorschlägen des IASB und damit verbundene praktische Fragen konzentrieren.

Die Veranstaltung wird ein öffentliches Online-Webinar mit Francoise Flores (Mitglied des IASB) und Chiara del Prete (Vorsitzende von EFRAG TEG) sein.

Darüber hinaus wird es eine Podiumsdiskussion zu den vorgeschlagenen internen Leitlinien sowie zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13 und IAS 19 geben, mit einer Reihe von Experten zu den verschiedenen Themen von EFRAG TEG und den TEG-Arbeitsgruppen, moderiert von Michael Fechner (EFRAG-Vorstand, Daimler AG). Eine Teilnahme des Publikums wird durch Fragen und Q&A-Sessions möglich sein.

Die Veranstaltungsankündigung erhalten Sie hier. Registrierungen sind ab jetzt möglich. Ein detailliertes Programm für die Veranstaltung finden Sie hier.

Nachtrag: Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier, ein zusammenfassender Bericht ist hier verfügbar.

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Tagesordnung für die Webcast-Sitzung von EFRAG-TEG

11.06.2021

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 17. Juni 2021 ein Webcast-Meeting abhalten. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Schwerpunkt der Sitzung wird der Standardentwurf zu Änderungen an IAS 12 zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern aus einer einzelnen Transaktion sein.

Des Weiteren stehen Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, das EFRAG Forschungsprojekt zur besseren Information über immaterielle Vermögenswerte sowie der PIR von IFRS 9 auf der Agenda.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmelden für die Webcast-Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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