Nachrichten

DRSC - Sitzung Image

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

02.07.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 10. und 11. Juni 2021 per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 103. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Europäische Union - neu Image

Übernahme verschiedener Änderungen vom Mai 2020

02.07.2021

Die Europäische Union hat vier IASB-Verlautbarungen, die dieser im Mai 2020 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen sind Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16), Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) und Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37), die alle am 14. Mai 2020 herausgegeben wurden.

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 2. Juli 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

EFRAG - Sitzung Image

Sitzung des EFRAG-Boards nächste Woche

02.07.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 7. Juli 2021 per Videokonferenz tagen.

Schwerpunktthema werden immaterielle Vermögenswerte sein.

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Schweiz - neu Image

Ergebnisse der 79. Sitzung der Fachkommission Swiss GAAP FER

02.07.2021

Zu den Ergebnissen der 79. Sitzung der Kommission am 29. Juni 2021 wurde eine Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.

Der Fokus der Sitzung lag auf der Überarbeitung der Fachempfehlung FER 30 Konzernrechnung. Die Medienmitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zur Verfügung.

IASB Image

Neuer Vorsitzender des IASB beginnt seine erste Amtszeit

01.07.2021

Der neue Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB), Andreas Barckow, hat sein Amt offiziell angetreten.

Bevor er den Vorsitz des IASB übernahm war Prof. Dr. Barckow Präsident des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). Er ist ein früherer Partner von Deloitte und war aktiver Teilnehmer in zahlreichen Beratungsgremien der IFRS-Stiftung und des IASB, einschließlich der Mitgliedschaft im beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) und im IFRS-Beirat. Barckow ist ein hoch anerkannter Experte für IFRS auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

In einem heute auf der Internetseite des IASB veröffentlichten Interview spricht er über seinen Werdegang, seine bisherigen Erfahrungen bei der Stiftung und seine Prioritäten für die nächsten Jahre. Zugang zum Interview haben Sie hier.

Das DRSC gratuliert auf seiner Internetseite Prof. Barckow zum Amtsantritt.

IASB - Sitzung Image

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juni 2021

30.06.2021

Der IASB hat am 22. und 23. Juni 2021 per Videokonferenz getagt und sechs Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB: Der Stab hat einen Bericht über die gegenwärtigen Aktivitäten des Boards gegeben. Der Board hat die folgenden Änderungen abgeschlossen: Definition von rechnungslegungsbezogene Schätzungen (IAS 8); Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (IAS 1 und IFRS-Leitliniendokument 2); auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (IFRS 16); und latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (IAS 12).

Bei zukünftigen Sitzungen soll der Board gefragt werden, ob er Projekte zum Zusammenwirken von IFRS 10 und IFRS 16 (Veräußerung eines Tochterunternehmens mit einem Leaseback) und zu zusätzlichen Leitlinien in IFRS-Leitliniendokument 2 in Bezug auf Informationen über mögliche künftige Ereignisse, die sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ausgewirkt haben und deren Ausgang ungewiss ist, ähnlich den Vorschlägen im Entwurf zur Lageberichterstattung aufnehmen möchte.

Sechs Projekte des Boards befinden sich derzeit in der Konsultationsphase, und in den nächsten sechs Monaten sollen ein Entwurf zu Angaben durch Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht und eine Bitte um Informationsübermittlung zu den Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 veröffentlicht werden.

Versicherungsverträge — Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9: Im Mai erörterte der Board eine Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, die zu Beginn der Vergleichsperiode bei der Umstellung auf IFRS 17 entstehen könnte, wenn finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden. Der Board entschied, eine eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorzuschlagen, die es einem Unternehmen erlaubt, in der/den Vergleichsperiode(n), die bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 dargestellt wird/werden, einen Klassifizierungsüberlagerungsansatz anzuwenden. Der Entwurf wird eine 60-tägige Stellungnahmefrist haben (die Treuhänder haben dem zugestimmt).

Equity-Methode — Identifizierung der Prinzipien in IAS 28:  Der Stab hat identifiziert, was seiner Meinung nach die Prinzipien in IAS 28 sind und welche Prinzipien seiner Meinung nach fehlen. Er beabsichtigt, die Analyse zu nutzen, um Anwendungsfragen zu adressieren. Es ist nicht beabsichtigt, die Prinzipien in IAS 28 zu integrieren.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board bestätigte Zielsetzung und Umfang des Projekts.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board entschied, vorzuschreiben, dass, wenn ein Zähler oder ein Nenner einer Kennzahl der Definition einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl entspricht, dieser Zähler oder Nenner in den Anwendungsbereich der Vorschriften in Bezug auf von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen aufgenommen werden sollte, um sicherzustellen, dass alle Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die bei der Kommunikation der Unternehmensleistung verwendet werden, in den Anwendungsbereich von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen fallen. Der Board entschied, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften bezüglich von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen auf Kennzahlen, die auf Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung, der Bilanz oder auf Verhältniszahlen basieren, nicht in Erwägung zu ziehen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

Kein Boardmitglied widersprach der Veröffentlichung von zwei Agendaentscheidungen: Kosten, die für den Verkauf von Vorräten erforderlich sind (IAS 2) und Aufstellung eines Abschlusses, wenn ein Unternehmen nicht länger als fortgeführtes Unternehmen anzusehen ist (IAS 10).

Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette

Der Board entschied, ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zu Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten aufzunehmen, um IAS 7 um qualitative und quantitative Angabevorschriften zu ergänzen und Hinweise auf bestehende Angabevorschriften in IFRS 7 zu geben. Die Vorschriften würden die Art der Vereinbarungen im Anwendungsbereich erläutern und keine spezifischen Definitionen enthalten.

Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig (IAS 1)

Der Board entschied, IAS 1 dahingehend zu ändern, dass, wenn das Recht auf einen Erfüllungsaufschub von mindestens zwölf Monaten von der Erfüllung von Bedingungen nach dem Berichtszeitraum abhängt, diese Bedingungen keinen Einfluss darauf haben, ob das Recht auf einen Erfüllungsaufschub am Ende des Berichtszeitraums (dem Abschlussstichtag) für die Zwecke der Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig besteht. Es ergäben sich zusätzliche Angabevorschriften, und "langfristige Schulden, die Bedingungen unterliegen, die innerhalb eines Jahres erfüllt werden müssen" müssten in den primären Abschlussbestandteilen gesondert ausgewiesen werden. Als Konsequenz entschied der, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen aus dem Jahr 2020 um ein Jahr zu verschieben.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

DRSC Image

DRSC beschließt Änderungen der Satzung

30.06.2021

Auf der heutigen Mitgliederversammlung des DRSC wurden Änderungen der Satzung beschlossen, die der Weiterentwicklung der Facharbeit des DRSC dienen sollen.

Zentrales Element der Satzungsänderung ist die Einrichtung eines neuen Fachausschusses „Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Gleichzeitig sollen die bisherigen IFRS- und HGB-Fachausschüsse zusammengelegt und in einem Fachausschuss „Finanzberichterstattung“ vereint werden

Beide Fachausschüsse sind mittels eines Nominierungsverfahrens grundsätzlich neu zu besetzen. Zur Vorbereitung der Neubesetzung wurde der Nominierungsausschuss um zwei weitere Mitglieder mit besonderer Fachexpertise im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzt: Herrn Prof. Dr. Alexander Bassen, Universität Hamburg, und Frau Yvonne Zwick, Vorsitzende von B.A.U.M. e.V., Hamburg. Die Nominierungsverfahren für die beiden Fachausschüsse werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 durchgeführt.

Das DRSC hat zu den Beschlüssen der Mitgliederversammlung eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

EFRAG Image

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juni

30.06.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juni 2021.

Wie bereits berichtet, waren im Juni die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen der Sitzungen des EFRAG-Boards am 9. Juni 2021, von TEG am 17. Juni 2021 und von CFSS am 16. Juni 2021.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

AFRAC Image

AFRAC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zu Kryptovermögenswerten und -schulden

30.06.2021

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu deren Disukssionspapier 'Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (-schulden): Inhaber- und Emittentenperspektive' genommen.

AFRAC unterstützt die Initiative von EFRAG, die Bilanzierung von Kryptovermögenswerten und –schulden zu untersuchen, und hält fest, dass grundsätzlich drei Kategorien von Kryptovermögenswerten zu unterscheiden seien:

  • Finanzinstrumente basierend auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und somit als Kryptoassets zu qualifizieren;
  • digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC); und
  • immaterielle DLT-basierende Kryptoassets, die in den letzten Jahren entstanden sind, wie Münzen oder Token, die ein hybrides Instrument darstellen, das die wirtschaftlichen Kriterien von immateriellen Vermögenswerten, Bargeld und Finanzinstrumenten erfüllen kann.

Bei den Finanzinstrumenten basierend auf der Distributed-Ledger-Technologie und dem digitalen Zentralbankgeld sind laut AFRAC keine Änderungen erforderlich.

Die bestehenden IFRS behandelten die immateriellen DLT-basierten Kryptoassets jedoch nicht umfassend und zufriedenstellend. Einerseits spiegelten die anwendbaren Standards (z. B. IAS 2 und IAS 38) deren wirtschaftliche Merkmale nicht wider, andererseits seien die Standards, die diese Merkmale widerspiegeln könnten, nicht anwendbar, da bestimmte Definitionen und/oder Kriterien dieser Standards nicht erfüllt werden.

AFRAC schlägt daher in seiner Stellungnahme die Einführung eines neuen Standards für Investitionen in nichtfinanzielle Vermögenswerte (ausgenommen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien) vor.

Die englischsprachige Stellungnahme können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Deloitte-Dokument Image

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Satzungsänderungen

30.06.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat bei den Treuhändern der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an der Satzung der Stiftung eingereicht, die die Einrichtung eines neuen Boards für Nachhaltigkeitsstandards innerhalb der Struktur der Stiftung ermöglichen würden.

Wir loben und unterstützen weiterhin die Treuhänder der IFRS-Stiftung für ihre gegenwärtigen Bemühungen, die institutionellen Regelungen der IFRS-Stiftung zur Unterstützung der Setzung von Nachhaltigkeitsberichtserstattungsstandards anzupassen, und wir ermutigen die IFRS-Stiftung, die Satzung jetzt zu ändern und die weiteren Komponenten zu antizipieren, die zur Unterstützung der Setzung von Nachhaltigkeitsberichtsstandards erforderlich sind, was die Reaktionsfähigkeit der IFRS-Stiftung erhöhen würde. Wir stimmen vielen Vorschlägen der IFRS-Stiftung zu, haben aber auch einige Bedenken in Bezug auf bestimmte Punkte:

  • Wir empfehlen, dass die Satzung die Strukturen vorsieht, die notwendig sind, um ein gemeinsames Eigentum an grundlegenden Elementen zu gewährleisten, die beiden Boards gemeinsam sein werden.
  • Wir sind nicht einverstanden mit dem Vorschlag einer einfachen Mehrheitsschwelle für die Veröffentlichung eines Entwurfs oder eines endgültigen ISSB-Standards. Wir empfehlen, die gleichen Abstimmungsschwellen wie für den IASB zu verwenden.
  • Wir sind mit der vorgeschlagenen Terminologie für den neuen Board und seine zugehörigen Standards nicht einverstanden. Wir halten es für grundlegend, dass der Begriff "Berichterstattung" sowohl im Namen des Boards als auch in seinen Standards enthalten ist.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.