Nachrichten

Deutschland - neu Image
Europäische Union - neu Image

Gesetzentwurf des BilRUG beschlossen

07.01.2015

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) beschlossen.

Die am 26. Juni 2013 verabschiedete neue EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die die 4. und 7. EU-Richtlinie ersetzt, ist bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf stellt einen wichtigen Schritt in diesem Umsetzungsprozess dar.

Zentrale Inhalte der Referentenentwurfs sind u.a. die Verringerung der bürokratischen Belastung für kleine Kaptialgesellschaften, eine erhebliche Anhebung der Schwellenwerte für die Einstufung als mittelgroße Kapitalgesellschaften, Erleichterungen der Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstgenossenschaften sowie die Einführung von stärkeren Transparenzanforderungen hinsichtlich der Zahlungen von Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primärforstwirtschaft an staatliche Stellen.

Der Gesetzentwurf und eine entsprechende Presseerklärung können von der Internetseite des BMJV heruntergeladen werden.

EFRAG - Sitzung Image

Dritte Sitzung des neuen EFRAG-Boards

06.01.2015

Der neue EFRAG-Board wird am 14. Januar 2015 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Neben der Erläuterung von fachlichen Themen und jüngsten IASB-Entwicklungen soll es diesmal um die Verabschiedung des Arbeitsprogramms für Januar bis Juni 2015 gehen.

Zur Erörterung der IASB-Entwicklungen und des Themas Leasingverhältnisse werden auch der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst und IASB-Mitglied Sue Lloyd vortragen. Beim Arbeitsprogramm geht es insbesondere darum, die Klassifizierung von Projekten als wichtig oder bedeutend zu vereinbaren.

Genauere Informationen, die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und Zugang zu den Agendapapieren für die Sitzung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Indien - neu Image

Überarbeiteter Fahrplan für die IFRS-Übernahme in Indien veröffentlicht, offizielle Bekanntmachung soll "in Kürze" erfolgen

05.01.2015

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) hat eine überarbeitete Fassung des Fahrplans für die Einführung der indischen Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS), die weitgehend mit den IFRS konvergiert sind, veröffentlicht. Der Fahrplan tritt in Kraft, sobald er offiziell bekanntgemacht wird.

Obwohl Indien ursprünglich geplant hatte, ab 2011 stufenweise mit den IFRS zu konvergieren, wurde der Übergang auf Ind AS immer wieder aufgeschoben während es gleichzeitig ständig neue Forderungen und inoffizielle Ankündigungen gab. Zuletzt hatte das indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) im April 2014 eine Zusammenfassung eines vorgeschlagenen Fahrplans für die Einführung der Ind AS, den es dem  MCA unterbreitet hatte, öffentlich zugänglich gemacht. Und der indische Finanzminister Arun Jaitley hatte im Juli 2014 bei der Vorstellung des Haushaltsplans gemeint, dass es dringend notwendig sei, indische Rechnungslegungsstandards an internationale Normen anzugleichen.

Das MCA hat jetzt einen überarbeiteten Fahrplan für die Einführung der Ind AS veröffentlicht, der nach "umfassenden Konsulationen mit verschiedenen involvierten Parteien und Regulierern" erarbeitet wurde. Im Wesentlichen haben Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 500 Crore oder mehr die Ind AS ab dem 1. April 2016 verpflichtend anzuwenden. Unternehmen, die ein Reinvermögen von weniger als Rs. 500 Crore aufweisen, aber in oder außerhalb Indiens börsennotiert sind oder eine Börsennotierung anstreben, sowie Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 250 Crore oder mehr müssen die neuen Normen ab dem 1. April 2017 anwenden. Ausgenommen vom neuen Fahrplan sind allerdings Banken, Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzinstitute. Die genauen Details für die Unternehmen, die unter den neuen Fahrplan fallen, übersetzen wir nachfolgend für Sie aus der Presseerklärung des MCA:

Die Indian Accounting Standards (Ind AS) sind wie folgt durch Unternehmen anzuwenden:
  1. Freiwillig auf Abschlüsse für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2015 beginnen, mit Vergleichsinformationen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 31. März 2015 enden;
  2. Verpflichtend für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2016 beginnen, mit Vergleichsinformationen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 31. März 2016 enden, für die nachfolgend genannten Unternehmen: 
    1. Unternehmen, deren Eigenkapital- oder Schuldtitel an einer Börse innerhalb oder außerhalb Indiens notiert sind oder für die eine Börsennotierung angestrebt wird und die ein Reinvermögen von Rs. 500 Crore oder mehr aufweisen.
    2. Unternehmen, die nicht unter (2.) (a) fallen, aber ein Reinvermögen von Rs. 500 Crore oder mehr aufweisen.
    3. Holdinggesellschaften, Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen von unter (2.) (a) und (2.) (b) genannten Unternehmen.
  3. Verpflichtend für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2017 beginnen, mit Vergleichsinformationen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 31. März 2017 enden, für die nachfolgend genannten Unternehmen: 
    1. Unternehmen, deren Eigenkapital- oder Schuldtitel an einer Börse innerhalb oder außerhalb Indiens notiert sind oder für die eine Börsennotierung angestrebt wird und die ein Reinvermögen von weniger als Rs. 500 Crore aufweisen.
    2. Unternehmen, die nicht unter (2.) oder (3.) (a) fallen, aber nicht börsennotierte Unternehmen sind, die ein Reinvermögen von mehr als Rs. 250 Crore aber weniger als Rs. 500 Crore aufweisen.
    3. Holdinggesellschaften, Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen von unter (3.) (a) und (3.) (b) genannten Unternehmen.
    Unternehmen, deren Wertpapiere an einer KMU-Börse notiert sind oder für die eine Notierung angestrebt wird, sind jedoch von der verpflichtenden Ind AS-Anwendung ausgenommen. Diese Unternehmen wenden, falls sie sich nicht anders entscheiden, weiterhin die bestehenden Rechnungslegungsstandards an.
  4. Sobald sich ein Unternehmen für die Anwendung der Indian Accounting Standards (Ind AS) entscheidet, sind die Ind AS in allen Folgeabschlüssen anzuwenden. 
  5. Unternehmen, die nicht unter den den hier beschriebenen Fahrplan fallen, wenden weiterhin die Rechnungslegungsstandards an, die im Anhang  der Companies (Accounting Standards) Rules (2006) festgeschrieben sind.

Zugang zur vollständigen Presseerklärung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des MCA.

Neues Jahr 2015 Image

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

31.12.2014

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes, gesundes und friedvolles Jahr 2015.

Kommen Sie gut rüber und schauen Sie im Neuen Jahr wieder bei uns vorbei. Wir werden Sie auch 2015 mit aktuellen, unabhängigen und kostenfreien deutschsprachigen Nachrichten und Hintergrundinformationen rund um die internationale Rechnungslegung versorgen.

Termin 2014 Image

2014 — Das Jahr im Rückblick

31.12.2014

2014 war wieder ein erfolgreiches Jahr für die deutsche Seite von IAS Plus mit über einer Million Seitenaufrufen bei bis zu 6.000 Seitenaufrufen täglich. Wir danken Ihnen, dass Sie unsere umfassende Berichterstattung über IFRS- und sonstige Rechnungslegungsentwicklungen zu schätzen wissen, und zeigen Ihnen noch einmal, was unsere Leser 2014 besonders interessiert hat.

EFRAG - Sitzung Image

'EFRAG-Update'-Newsletter für November und Dezember

29.12.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die ersten 'EFRAG Update'-Newsletter seit der Reform der EFRAG-Struktur herausgegeben.

Nach den Änderungen der Struktur von EFRAG, die zum 31. Oktober 2014 in Kraft getreten sind, wurde auch das Format der Updates geändert: Sie werden künftig jeweils zum Ende eines Monats veröffentlicht und sind jetzt nach Sitzung der verschiedenen Gremien gegliedert.

In der Novemberausgabe wird über die Sitzung des EFRAG-Boards am 21. November, die Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) am 6. und 7. November und die Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) am 25. November berichtet. Neben einer Zusammenfassung der fachlichen Erörterungen im Zusammenhang mit laufenden IASB-Projekten bietet die Novemberausgabe einen Überblick über die Boarddiskussionen zu Governance, dem Arbeitsprogramm von EFRAG und den Ansatz in Bezug auf die Übernahme für die Anwendung in der EU. Sie können sich die Novemberausgabe hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

In der Dezemberausgabe wird über die Sitzung des EFRAG-Boards am 17. Dezember und die Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) am 2. und 3. Dezember berichtet. Neben einer Zusammenfassung der fachlichen Diskussionen zu laufenden IASB-Projekten wird in der Dezemberausgabe über die Boarddiskussionen im Hinblick auf die mögliche Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente und von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden berichtet. Sie können sich die Dezemberausgabe hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

DRSC - Sitzung Image

Sitzungspapiere für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses

29.12.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 8. und 9. Januar 2015 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 34. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die bereits verfügbaren Sitzungsunterlagen wurden auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen sollen in Kürze folgen.

Weihnachten Image

Frohe Weihnachten!

24.12.2014

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

Wir freuen uns, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
EFRAG Image

EFRAG bittet um Bewerbungen für TEG

23.12.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Bewerbungen für die Mitgliedschaft in ihrem Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG), um zwei Vakanzen zu füllen. EFRAG sucht insbesondere nach einem Ersteller aus dem industriellen oder kaufmännischen Bereich und einem Prüfer, wenn möglich mit ausgewiesener Versicherungsexpertise.

Der neue EFRAG-Board hat letzte Woche die Ernennung von sechs neuen Mitgliedern von TEG bekanntgegeben, aber es bestehen weiterhin zwei Vakanzen, da unter nach der neuen EFRAG-Struktur TEG bis zu 16 Mitglieder hat. Die Vakanzen sollen zum 1. April 2015 oder sobald wie möglich danach gefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

AFRAC Image

Neue AFRAC-Entwicklungen

23.12.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme zur Rechnungslegung in Österreich und eine Stellungnahme zu einem IASB-Entwurf zur Verfügung.

Die Stellungnahme "Einzelfragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen" ist der Klärung der folgenden acht Fragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen gewidment:

  • Was bedeutet die Anweisung gemäß § 18 PSG, die dort angeführten Bestimmungen des UGB sinngemäß anzuwenden?
  • Besteht für die gesetzlichen Vertreter von Privatstiftungen die Verpflichtung, ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem einzurichten?
  • Wie hat das Gliederungsschema für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auszusehen?
  • Wie ist das Eigenkapital darzustellen?
  • Wie sind Zuwendungen an Begünstigte bilanziell darzustellen?
  • Wie sind eigene Rechnungskreise darzustellen?
  • Zu den Besonderheiten des Lageberichts bei Privatstiftungen
  • Wie ist die Zwischenkörperschaftsteuer gemäß § 22 Abs 2 KStG im Jahresabschluss von Privatstiftungen zu behandeln?

Sie können sich die Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Ferner hat AFRAC gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2014/3 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) Stellung genommen. Mit dem vorgeschlagenen Änderungen soll klargestellt werden, wann latente Steueransprüche für nicht realisierte Verluste anzusetzen sind. Insgesamt unterstützt AFRAC die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12, da diese zu weniger Vielfalt in der praktischen Anwendung der Grundprinzipien des Standards führen. AFRAC ist jedoch der Ansicht, dass die meisten der vorgeschlagenen Änderungen nicht notwendig sind, da die adressierten Themen in der aktuellen Version des IAS 12 ausreichend behandelt werden. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.