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FASB veröffentlicht Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften

07.06.2013

Der FASB hat eine Aktualisierung der Rechungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Finanzdienstleistungen — Investmentgesellschaften (Thema 946): Änderungen in am Anwendungsbereich, der Bewertung und den Angabevorschriften' herausgegeben. Mit ASU Nr. 2013-08 werden die anzulegenden Merkmale für die Bestimmung, ob ein börsennotiertes Unternehmen oder nicht börsennotiertes eine Investementgesellschaft ist, klargestellt und Bewertungs- und Angabevorschriften für eine Investmentgesellschaft erlassen.

Die wesentlichen Vorschriften der neuen ASU sind die folgenden:


  1. Änderung des Ansatzes zur Beurteilung von Investmentgesellschaften in Thema 946, Klarstellung der Merkmale einer Investmentgesellschaft und Zurverfügungstellung von umfassenden Leitlinien zur Beurteilung, ob ein Unternehmen eine Investmentgesellschaft ist;
  2. Vorschrift, dass eine Investmentgesellschaft nicht beherrschenden Beteiligungen an anderen Investmentgesellschaften zum beizulegenden Zeitwert und nicht nach der Equity-Methode zu bewerten hat;
  3. Vorschrift folgender zusätzlicher Angaben: (a) die Tatsache, dass das Unternehmen eine Investmentgesellschaft ist und die Leitlinien aus Thema 946 anwendet, (b) Informationen über Veränderungen im Status des Unternehmens als Investmentgesellschaft (wenn Änderungen eingetreten sind) and (c) Informationen über finanzielle Unterstützung, die zur Verfügung gestellt wird oder aufgrund von vertraglichen Vorschriften zu leisten ist, durch eine Investmentgesellschaft an eine ihrer Beteiligungsgesellschaften.

In Bezug auf Konvergenz mit den IFRS ist festzuhalten, dass die Leitlinien in der ASU im Allgemeinen mit den Änderungen zu Investmentgesellschaften, die der IASB im Oktober 2012 herausgegeben hat, im Einklang stehen; allerdings verbleiben Unterschiede in Bezug auf bestimmte Merkmale, den Anwendungsbereich und die Rechnungslegungs- und Berichtsvorschriften. Der FASB äußert sich dazu wie folgt: "Die Leitlinien nach IFRS erfordern, dass ein Unternehmen mindestens ein beherrschtes Beteiligungsunternehmen aufweisen muss, um für die Konsolidierungsausnahme in Bezug auf Investmentgesellschaften zu qualifizieren. Die seit langem bestehenden Vorschriften nach US-GAAP jedoch bieten umfassende Rechnungslegungs- und Berichtsvorschriften für Investmentgesellschaften."

Die ASU tritt für Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2013 beginnen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB:

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26. Mitgliederversammlung des DRSC und Festveranstaltung zum 15-jährigen Bestehen

07.06.2013

Am 13. Juni 2013 findet die 26. Mitgliederversammlung des DRSC statt. Im Anschluss daran gibt es eine Festveranstaltung zum 15-jährigen Bestehen des Standardsetzers.

Zu der Festveranstaltung werden zahlreiche auch internationale Gäste erwartet. Der fachliche Aspekt der Veranstaltung behandelt das Thema „Herausforderungen des Standardsetting im nationalen, europäischen und internationalen Umfeld“. Professor Dr. Christian Leuz von der University of Chicago Booth School of Business wird die Fachdiskussion mit Hans Hoogervorst (IASB), Jérôme Haas (ANC), Roger Marshall (FRC) und Angelo Casò (OIC) mit einem Vortrag eröffnen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Neue Ausgabe des 'EFRAG Insider'

07.06.2013

Wie berichtet hat sich die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) im März 2013 entschlossen, ihren 'EFRAG Insider', der bisher an eine begrenzte Liste von Empfängern geschickt wurde, jetzt auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die zweite öffentlich verfügbare Ausgabe ist jetzt erschienen.

In leicht verständlicher und zugänglicher Sprache informiert diese Ausgabe unter anderem über laufende Entwicklungen im Zusammenhang mit Angaben und über das IASB-Projekt zum Rahmenkonzept. Außerdem werden einige aktuelle Entwürfe des IASB vorgestellt, und es finden sich Berichte zu verschiedenen Sitzungen, Begegnungen und Einbindungsveranstaltungen.

Zur Juniausgabe 2013 des EFRAG Insider auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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Mitschnitte der 17. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

07.06.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC ist am 6. und 7. Juni 2013 zu seiner 17. Sitzung in Berlin zusammenkommen. Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte sind jetzt archiviert.

Erörtert wurden:

  • Das Rahmenkonzept
  • IASB-Entwurf ED/2013/4 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge
  • IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse
  • Langfristige Investitionen
  • Finanzinstrumente - Sicherungsbilanzierung
  • IASB-Entwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle
  • Der EU-Richtlinien-Vorschlag
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Die Überarbeitung der Verlautbarungen des RIC - Stellungnahmen

Zu den Mitschnitten auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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EFRAG gibt Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Fragebogen zur Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten heraus

07.06.2013

Im Juli 2012 haben die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der italienische Standardsetzer Organismo Italiano di Contabilita (OIC) gemeinsam einen Fragebogen veröffentlicht, der den Wertminderungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte galt. Die Ergebnisse der Umfrage sollen als Eingabe für die Überprüfung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' nach dessen Einführung dienen, die der IASB frühestens Ende dieses Jahres aufnehmen wird. Sie wurden heute in Form einer Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Verfügung gestellt.

EFRAG kommt zu dem Schluss, dass die Ergebnisse der Befragung nahelegen, dass die Informationen zu Geschäfts- oder Firmenwerten auf viele verschiedenen Arten genutzt werden, und dass es sehr unterschiedliche Sichtweisen dazu gibt, wie Geschäfts- oder Firmenwerte nach dem erstmaligen Ansatz zu bewerten sind.

Die Ergebnisse überraschen nicht, wenn man bedenkt, dass die Befragten bereits unterschiedlicher Meinung in Bezug darauf waren, aus welchen Bestandteilen sich der Geschäfts- oder Firmenwert normalerweise zusammensetzt bzw. dass sie die Berechnung für nicht verifizierbar hielten. Diese Unsicherheit führt dazu, dass einige Befragte angeben, Informationen zu Geschäfts- oder Firmenwerten, die in Abschlüssen dargestellt werden, gar nicht zu verwenden, einige sagten, sie nutzten die entsprechenden Zahlen in Abhängigkeit davon, was ihrer Meinung nach im Geschäfts- oder Firmenwert enthalten sei, einige wenden bestimmte Kriterien an, um die Gesamtglaubwürdigkeit der Informationen zum Geschäfts- oder Firmenwert zu beurteilen, und einige beziehen andere Informationen zusätzlich zum berichteten Geschäfts- oder Firmenwert mit ein oder korrigieren die Zahlen.

Daher scheint die Befragung nahezulegen, dass nicht nur die Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten weiterer Erörterung bedarf, und einige Befragte schlugen ganz andere Methoden für die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten vor.

Zugang zur englischsprachigen Zusammenfassung der Rückmeldungen haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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'Auf dem Weg zur Einführung der European Public Sector Accounting Standards'

07.06.2013

Am 29. und 30. Mai 2013 fand in Brüssel eine Konferenz statt, bei der hochrangige Interessenvertreter und Entscheidungsträger aus den Bereichen Rechnungslegung im öffentlichen Sektor, Prüfung und Statistik über die künftige Entwicklung harmonisierter Rechnungslegungsstandards für Regierungen in Europa diskutierten. Die Teilnehmer sprachen über die Entwicklung und Einführung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) als eine Möglichkeit, wirtschaftliche Führung im Kontext der gegenwärtigen Krise auf Grundlage transparenter und vergleichbarer abgegrenzter Rechnungslegungsinformationen zu ermöglichen.

Die Konferenz fand im Nachgang der Veröffentlichung eines Berichts über die Eignung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) für die Anwendung durch die Mitgliedstaaten der EU statt, der im März 2013 herausgegeben wurde und dem Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation zur Eignung der IPSAS für eine Anwendung in der EU zugrunde liegen.

Zwei wesentliche Schlussfolgerungen hatten sich seinerzeit ergeben: (1) Es scheint, dass die IPSAS in ihrer gegenwärtigen Form nicht leicht in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden können, und (2) die IPSAS stellen ein angemessenes Rahmenkonzept für die künftige Entwicklung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (EPSAS) dar.

Die Diskussionen in Brüssel zu den Ergebnissen und Empfehlungen des Berichts waren in vier Abschnitte unterteilt:

  • In Teil 1 'Der politische Kontext – Staatsschuldenkrise, wirtschaftliche Führung, Transparenz und Vertrauen in Fiskaldaten' wurden der gegenwärtige wirtschaftliche und politische Kontext und die gemeinsamen Anstrengungen erörtert, die notwendig sind, um voranzukommen und um die Transparenz und das Vertrauen in Bezug auf die Fiskaldaten der Europäischen Union als ganzes und insbesondere der einzelnen Mitgliedstaaten wieder herzustellen.
  • Während Teil 2 'Fiskalische Transparenz und öffentliche Rechnungslegung' hoben Fachexperten und Wissenschaftler hervor, wie notwendig starke und verlässliche harmonisierte abgegrenzte Rechnungslegungssysteme für verbesserte internationale Akzeptanz und Legitimität sind.
  • In Teil 3 -'Eignung der IPSAS und nationale Erfahrungen bei der Reform' sprachen Experten nationaler Verwaltungen über ihre Erfahrungen mit der Übernahme der IPSAS und der allgemeinen erfolgreichen Umsetzung abgegrenzter Rechnungslegung im öffentlichen Sektor.
  • Teil 4 'Rechnungslegungsstandards, Governance, der weitere Weg' bestand auch einer Gesprächsrunde zu gezogenen Lehren, bester ausgeübter Praxis und Vorschlägen in Bezug auf Rechnungslegungstandards, die künftige Aufsicht über harmonisierte europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor und die nächsten zu verfolgenden Schritte, zu denen auch die Entwicklung eines Fahrplans gehörte.
    Die Diskussion im Sitzungsteil 4 erfolgten auf der Grundlage zweier Kernvorschläge des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat): (1) das Zwei-Bein-Prinzip mit starker EU-Governance, die unabhängig vom IPSASB ist, und dem Aufsetzen auf den IPSAS als nicht verbindlichen Ausgangspunkt und (2) einer Governance-Struktur die vom europäischen Gesetzgebungsprozess inspiriert ist, einem Kerngremium, das sich aus einem Vertreter jedes Mitgliedslands zusammensetzt und zwei Arbeitsgruppen von Fachexperten zu Standards und zu Interpretation.

Die für die Konferenz angelegte Internetseite bietet eine Fülle von Informationen rund um die Konferenz und die vorgetragenen Meinungen: Biografien der Vortragenden, Abstrakte, vollständige Manuskripte, Videoaufzeichnungen von Vorträgen, Präsentationsfolien und Hintergrundpapiere. Zugang zu dieser Seite der EU-Kommission haben Sie hier (Informationen nur in englischer Sprache).

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APAK-Tätigkeitsbericht für 2012

06.06.2013

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat ihren Tätigkeitsbereicht für 2012 veröffentlicht und zieht insgesamt eine positive Bilanz.

Kernaussage des Berichts ist, dass die von der APAK durchgeführten Inspektionen sich als ein wirksames Instrument der Aufsicht über Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen bewährt habe.

Dennoch beklagt die APAK, dass es immer noch zu viele und immer wiederkehrende Beanstandungen gebe. Dies führt die APAK darauf zurück, dass "in der praktischen Prüfungsarbeit die erforderliche kritische Grundhaltung nicht immer eingenommen wird". Manche Abschlussprüfer verließen sich bei der Beurteilung wesentlicher Sachverhalte zu sehr auf Aussagen des geprüften Unternehmens. Auch sei die auftragsbegleitende Qualitätssicherung oft nicht ausreichend.

Schließlich merkt die APAK an, dass Prüfungsausschüsse von Unternehmen als unmittelbare Adressaten der Abschlussprüfung in die internationale Debatte zur Verbesserung der Prüfungsqualität einbezogen werden müssten. Daher prüfe die APAK, ob und wie Prüfungsausschüsse über Feststellungen aus Inspektionen informiert werden können, die die Abschlussprüfung ihres Unternehmens betreffen.

Auf der Internetseite der APAK finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den APAK-Tätigkeitsbericht 2012.

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Öffentliche Diskussion des DRSC am 8. Juli 2013

05.06.2013

Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 8. Juli 2013, 14 Uhr (voraussichtlich bis circa 17 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu aktuellen Entwurfspapieren des IASB ein. An der Veranstaltung wird auch ein Boardmitglied des IASB teilnehmen.

Auf der Tagesordnung steht bisher der Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse, den der IASB am 16. Mai 2013 herausgegeben hat.

Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ergänzen.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 1. Juli 2013 an.

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Neue Ausgabe des europäischen Newsletters zum Rahmenkonzept zu den Ergebnissen der ersten ASAF-Sitzung

05.06.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer ANC, das DRSC, der italienische Standardsetzer OIC und der britische Rat für Rechnungslegung (FRC) haben die vierte Ausgabe ihres gemeinsamen neuen Newsletters 'Keep up with getting a better framework’ herausgegeben, mit dem europäische Anwender über die jüngsten Entwicklungen im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und andere einschlägige Entwicklungen informiert werden sollen.

Die vierte Ausgabe des Newsletters enthält insbesondere eine Zusammenfassung hinsichtlich der in der ersten Sitzung von ASAF und dem IASB im April 2013 diskutierten Ansichten und Vorschläge zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts.

Insbesondere geht es in diesem m Rahmenkonzeptnewsletter um folgende Themen:

  • Bewertung,
  • Darstellung in der Gewinn- und Verlust- und der Gesamtergebnisrechung,
  • Unsicherheit,
  • die Rolle des Geschäftsmodells
  • Buchungseinheit,
  • weitere Sachverhalte, die ASAF-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzeptprojekt erörtern wollten und
  • die Kommentierungsfrist des IASB-Diskussionspapiers.

Die Informationsstrategie von EFRAG, ANC, DRSC, OIC und FRC beinhaltet nicht nur Newsletter, um die europäischen Interessenten darüber informiert zu halten, wie die Erörterungen mit dem IASB und anderen Interessengruppen weltweit fortschreiten, sie umfasst auch Bulletins, in denen Sachverhalte, die während des Projekts aufkommen, erörtert, ihre Bedeutung erläutert und um Rückmeldung zu ihnen gebeten wird. Diese Bulletins stellen wir Ihnen auf IAS Plus auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Die neueste Newsletters steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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IFRS-Stiftung veröffentlicht Länderprofile zur Anwendung der IFRS

05.06.2013

Die IFRS-Stiftung stellt auf ihrer Internetseite eine Sammlung von 66 'Länderprofilen' zur Verfügung, die detaillierte Informationen zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und des IFRS für KMU in allen Rechtskreisen der G-20 und 46 weiteren Rechtskreisen enthalten.

Ausgangspunkt für die Erstellung der Profile waren die Antworten von Standardsetzern und anderen relevanten Gremien auf eine Umfrage, die die IFRS-Stiftung von Ausgust bis Dezember 2012 zur Anwendung der IFRS weltweit durchführte. Bis dato haben 66 Rechtskreise die gestellten Fragen beantwortet, die sich auf die Unterstützung eines einzigen Satzes hochwertiger, internationaler Rechnungslegungsstandards, den Stand der IFRS-Übernahme für in- und ausländische Unternehmen, den Übernahmeprozess und Übersetzungen beziehen. Der Fragebogen enthielt auch einige Fragen zum IFRS für KMU.

Die Profile, die von der IFRS-Stiftung aus den zur Verfügung gestellten Informationen erarbeitet wurden, wurden danach den ursprünglich Befragten, Regulierern, internationalen Prüfungsgesellschaften und anderen Parteien zwecks Kommentierung zugesendet. Wir sind stolz, dass wir der IFRS-Stiftung bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen konnten, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die kürzlich durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wurde.

Auf Grundlage der in den Profilen erhaltenen Informationen kommt die IFRS-Stiftung zu folgenden Informationen in Bezug auf die Anwendung der IFRS weltweit:

  1. Es gibt fast einhellige Unterstützung für die IFRS als den einzigen Satz internationaler Rechnungslegungsstandards. 95% der 66 Rechtskreise haben sich auf die Unterstützung für einen einzigen Satz hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards verpflichtet, und mit Ausnahme der Schweiz haben alle diese Rechtskreise angegeben, dass dies die IFRS sein sollten.
  2. In mehr als 80% der Profile wird angegeben, dass die IFRS für alle oder fast alle börsennotierten Unternehmen übernommen worden sind.
  3. Die Rechtskreise, die die IFRS übernommen haben, nehmen in Anspruch nur sehr geringfügige Änderungen vorgenommen zu haben. Diese Änderungen werden meistens als begrenzt, temporär und von geringer Auswirkung bezeichnet.

In einer Rede zur Veröffentlichung der Profile und den darin enthaltenen Informationen zeigte sich der IASB-Vorsitzende sehr ermutigt von den Ergebnissen und folgerte aus der Stichprobe auf die IFRS-Anwendung weltweit:

Der Ausschnitt der Informationen, die uns durch den ersten Satz von Profilen zugänglich gemacht worden sind, und es gibt keinen Grund, anzunehmen, warum weitere Profile, die wir erstellen werden, eine andere Geschichte erzählen sollten.

Er äußerte sich auch sehr hoffungsvoll, dass künftig übernehmende Rechtskreise oder Rechtskreise, in denen jede einzelne Verlautbarung durch einen Übernahmeprozess übernommen werden muss, wenig Anlass haben werden, an den IFRS wie vom IASB herausgegeben Änderungen vorzunehmen. Zum einen gelte, dass der Standardentwicklungsprozess des IASB sehr viel umfangreicher geworden sei und beispielsweise durch das ASAF immer mehr Rechtskreise in die Entwicklung mit einbeziehe. Gleichzeitig wären sich die Anwender aber auch der Gefahren von nationalen Abweichungen bewusst:

Selbst wenn unserer Anwender Teilen unserer Standards nicht einverstanden sind, widerstehen sie fast immer der Versuchung, diese zu ändern. Lokale Anpassungen werden von Anlegern mit Argwohn betrachtet, deshalb werden die meisten Rechtskreise die IFRS einfach so wie sie sind übernehmen. Außerdem verstehen die meisten unserer Anwender, dass lokale Änderungen, wenn sie Überhand nehmen, den Nutzen eines globalen Standards untergraben würden.

Dennoch beantwortet Hoogervorst die im Titel seiner Rede gestellte Frage "Sind wir bald da?" abschlägig und zeigt auf, was zu tun bleibt. Ganz offensichtlich haben einige der großen und wichtigen Wirtschaftsmächte die IFRS noch nicht vollständid übernommen: Japan, die Vereinigten Staaten und China. Uns selbst das, so Hoogervorst, kann noch nicht das Ziel sein, denn "Übernahme an sich ist nicht genug". Deshalb weist er in seiner Rede darauf hin, dass die sachgerechte und einheitliche Anwendung der Standards mindestens ebenso wichtig sei wie deren Übernahme.

Weiterführende Informationen

In englischer Sprache auf der Internetseite des IASB:

In deutscher Sprache auf IAS Plus:

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