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Internetsendung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8

21.07.2012

Als Teil der öffentlichen Konsultationphase zur Überprüfung nach der EInführung von IFRS 8 hat der IASB eine Bitte um Übermittlung von Sichtweisen hinsichtlich der Auswirkungen der Einführung des Standards veröffentlicht. Zur weiteren Erläuterung der Absicht hinter dieser Überprüfung und zur Klärung eventueller Fragen wird der IASB am 26. Juli 2012 eine Internetpräsentation ausstrahlen.

Am 19. Juli 2012 hat der International Accounting Standards Board (IASB) im Rahmen der Konsultationsphase bei der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' eine Bitte um Übermittlung von Sichtweisen hinsichtlich der Auswirkungen der Einführung des Standards veröffentlicht.

Damit sollen zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Standards dessen Auswirkungen auf Nutzer, Ersteller und Prüfer beurteilt werden. Die Bitte um Übermittlung von Sichtweisen dient hierbei der Einholung von Meinungen in einem öffentlichen Konsultationsprozess.
In der Bitte um Übermittlung von Sichtweisen zu IFRS 8 greift der IASB die primären Entscheidungen bei der Erarbeitung des IFRS 8 auf und fragt nach den Erfahrungen mit dem eingeführten Managementansatz, mit der Angabe der Werte, die auch an den Hauptentscheidungsträger berichtet werden, mit den bereitgestellten Angaben sowie nach den sonstigen Auswirkungen der Einführung des IFRS 8 (z.B. zusätzliche Kosten, veränderte Nutzung der Segmentberichterstattung).

Zur weiteren Erläuterung bietet der IASB am 26. eine Internetpräsentation zu den Zielen und den Inhalten der Überprüfung anch der Einführung von IFRS 8 an. Um Anwendern in unterschiedlichen Zeitzonen Zugang zu gewähren, wird die Internaetpräsentation zweimal ausgestrahlt, um 11:00h und um 15:00h deutscher Zeit.

Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Aufzeichnung der Internetsendung von IASB und FASB zu Leasingverhältnissen

20.07.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanischer Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben am 19. Juli 2012 eine Internetsendung zum aktuellen Stand der Vorschläge im gemeinsamen Projekt zu Leasingverhältnissen ausgestrahlt. Eine Aufzeichnung der Sendung ist jetzt auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Während der Sendung wurden die folgenden Punkte erörtert:

  • Warum gibt es überhaupt ein Projekt zu Leasingverhältnissen?
  • Aktuelle Informationen zum vorgeschlagenen Leasingmodell:
    • Nutzungsrechtmodell
    • Modell für die Bilanzierung durch den Leasingnehmer
    • Modell für die Bilanzierung durch den Leasinggeber
  • Klassifizierung von Leasingverhaltnissen
  • Aktueller Stand des Leasingprojekts

Die Aufzeichnung der Sendung gewährt auch Zugang zu einer PDF-Datei mit den gezeigten Folien sowie einer Aufzeichnung der Fragen und Antworten. Ebenfalls verfügbar ist eine Aufzeichnung der Fragen und Antworten aus der früher am Tag vom IASB allein ausgestrahlten Sendung zum gleichen Thema.

Zugang zur Aufzeichnung haben Sie über diese Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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7. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

20.07.2012

Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 7. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 27. Juli und der gemeinsamen Sitzung des IFRS- mit dem HGB-Fachausschuss am 26. Juli stehen jetzt zur Verfügung.

Sie können direkt von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden.

Die gemeinsamen Erörterungen von HGB- und IFRS-Fachausschuss betreffen im Wesentlichen den E-DRS 27 Konzernlagebericht und das aktuelle Projekt des IASB zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU in Vorbereitung einer möglichen Kommentierung durch das DRSC.

Der IFRS-Fachausschuss wird sich schwerpunktmäßig den beiden zur Kommentierung stehenden Interpretationsentwürfen zu Abgaben und zu Put-Optionen und dem Entwurf zu den jährlichen Verbesserungen 2012-2012 sowie dem Entwurf einer EFRAG-Übernahmeempfehlung für die jährlichen Verbesserungen 2009-2011 widmen.

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IASB beginnt öffentliche Konsultationsphase der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8

19.07.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Konsultationsphase in der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' aufgenommen. Als Teil der öffentlichen Konsultationphase hat der IASB eine Bitte um Übermittlung von Sichtweisen hinsichtlich der Auswirkungen der Einführung des Standards veröffentlicht.

Der Zweck der Überprüfung liegt darin, "Rückmeldungen dazu einzuholen, ob der Standard wie gewünscht funktioniert, sowie genauere Informationen dazu zu sammeln, welche Herausforderungen und Kosten mit der Einführung des Standards einhergehen". Zusätzlich zu der Veröffentlichung der Bitte um Übermittlung von Sichtweisen wird der IASB international Einbindungsveranstaltungen abhalten, um weitere Informationen zu den Auswirkungen der Einführung von IFRS 8 zu erhalten.

Die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 ist die erste Überprüfung eines großen Standards auf diese Art und Weise, seit dieses Instrument von den Treuhändern 2007 eingeführt wurde. Normalerweise sind diese Überprüfungen zwei Jahre, nachdem die neuen Vorschriften verpflichtend anzuwenden waren und umgesetzt wurden, durchzuführen.

Die Zielsetzung einer Überprüfung nach der Einführung besteht dem IASB-Handbuch für den Konsultationsprozess zufolge in Folgendem:

  • der Überprüfung wichtiger Sachverhalte, die bei der Entwicklung der Verlautbarung als strittig erkannt wurden
  • die Erwägung irgendwelcher unerwarteter Kosten oder aufgetretener Umsetzungsprobleme.

Sichtweisen zur Wirksamkeit und zu Problemen mit IFRS 8 werden bis zum 16. November 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB:

Außerdem bietet der IASB eine Internetpräsentation zur näheren Erläuterung der Bitte der Übermittlung von Sichtweisen an. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Spanische und US-amerikanische Aufsichten vereinbaren Zusammenarbeit

19.07.2012

Das spanische Rechnungslegungs- und Wirtschaftsprüfungsinstitut (Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas, ICAC) und die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) haben eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Prüfungsgesellschaften unterzeichnet, die der regulatorischen Aufsicht beider Länder unterliegen.

Mit der Absichtserklärung wird der Austausch von vertraulichen Informationen von Firmen vereinbart, die in beiden Rechtskreisen tätig sind. Mit dieser Vereinbarung sollen die Aufsicht über diese Firmen sowie deren Überprüfung und Inspektionen verbessert werden. Die Absichtserklärung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die beiden Aufsichtskommissionen haben außerdem eine Vereinbarung zum Datenschutz unterzeichnet. Damit soll sichergestellt werden, dass Datenschutzanforderungen bei allen Übertragungen von Daten einehalten werden.

Weiterführende Informationen:

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Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen überarbeiteten Handbuch für den Konsultationsprozess

19.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum vorgeschlagenen Handbuch für den Konsualtionsprozess veröffentlicht, das im Mai 2012 von den Treuhändern der IFRS-Stiftung herausgegeben wurde. EFRAG betont, dass das übergeordnete Prinzip der Verbesserung der Finanzberichterstattung zu akzeptablen Kosten der einzige Treiber für neue oder geänderte Standards oder Interpretationen sein sollte.

Um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen, formuliert EFRAG acht Kommentare und Empfehlungen für den Standardsetzungsprozess und zwei für die Überwachung des Konsultationsprozesses.

Standardsetzungsprozess:

  • EFRAG begrüßt die Aufnahme eines Forschungsprogramms in den Konsultationsprozess des IASB, weil dies eine Agendafestlegung auf Grundlage von nachgewiesenen Bedürfnissen ermöglicht. EFRAG schlägt außerdem vor, die Forschungsphase durch eine öffentliche Konsultationsphase zu dem Sachverhalt und möglichen Lösungsansatzen abzuschließen, bevor ein Projekt auf die Agenda des IASB genommen wird.
  • EFRAG spricht sich für einen gemeinsamen Konsultationsprozess von IASB und regionalen und nationalen Rechnungslegungsgremien als einen wirksamen Weg zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz aus.
  • EFRAG ist der Meinung, dass das Handbuch für den Konsultationsprozess Leitprinzipien für die Identifizierung and Analyse von Bedürfnissen der Adressaten beinhalten sollte, um eine Verbindung mit der Zielsetzung wie im Rahmenkonzept des IASB definiert herzustellen.
  • EFRAG ist der Meinung dass die Erörterung der Ergebnisse der öffentlichen Prüfung auf grobe Fehler in einer öffentlichen Sitzung des IASB stattfinden und nicht dem Stab überlassen werden sollten, da diese unabdingbar für die Identifizierung von Umsetzungsschwierigkeiten oder übermäßigen Kosten sind.
  • EFRAG warnt, dass der Stab des IASB den IASB unterstützen, aber nie versuchen sollte, diesen zu leiten. Es sollte dem Stab gestattet sein, Empfehlungen auszusprechen, aber erst, nachdem dieser eine faire und ausgewogene Darstellung der verschiedenen Sichtweisen geboten hat.
  • Da EFRAG beobachtet, dass es auf IASB-Ebene nie eine Diskussion des Sachverhalts gibt, wenn eine Interpretation zur Verabschiedung vorgelegt wird, empfiehlt EFRAG, dass abweichende Meinungen von Mitgliedern des IFRS öffentlich erläutert werden sollten.
  • EFRAG drängt die Treuhänder, klar festzustzen, dass das IFRS Interpretations Committee keine Agendaentscheidungen veröffentlichen sollte, die Interpretationen ähneln, da einige Ersteller und Rgulatoren unter der Annahme agieren, dass Agendaentscheidungen Teil der IFRS-Literatur, auf die Abschlussersteller Bezug nehmen sollten.
  • EFRAG ist der Meinung, dass alle Entscheidungen im Standardsetzungsprozess mit der gleichen qualifizierten Mehrheit zwingend verabschiedet werden sollten, die für die Verabschiedung des ganzen Standards gilt.

Überwachung des Konsultationsprozesses:

  • EFRAG ist der Meinung, dass der Schwerpunkt der Aufsicht über den Konsultationsprozess auf dem Inhalt und nicht der Form liegen sollte, um sicherzustellen, dass die Ziele, die für den Konsultationsprozess gesetzt sind, auch wirklich erreicht werden.
  • EFRAG warnt davor, zu viele Details in das handbuch für den Konsultationsprozess aufzunehmen, da dies den prinzipienbasierten Charakter des Standardsetzungsprozesses unterminieren würde und keinen Raum für Flexibilität im Konsultationsprozess lassen würde.

Stellungnahmen zum Entwurf der EFRAG-Stellungnahme werden bis zum 5. September 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen:

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4. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

19.07.2012

Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 4. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC am 25. Juli sowie die Papiere für die gemeinsame Sitzung mit dem IFRS-Fachausschuss am 26. Juli stehen jetzt zur Verfügung.

Sie können direkt von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden. Die gemeinsamen Erörterungen von HGB- und IFRS-Fachausschuss betreffen im Wesentlichen den E-DRS 27 Konzernlagebericht und das aktuelle Projekt des IASB zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU in Vorbereitung einer möglichen Kommentierung durch das DRSC.

Das DRSC weist darauf hin, dass sich am 25. Juli die Reihenfolge der Agendapunkte geändert hat.

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IVSC untersucht Bewertungen in der Rohstoffindustrie

19.07.2012

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat offiziell ein neues Projekt aufgenommen, das darauf abzielt, bessere Leitlinien zur Bewertung im Bergbau und in der Öl- und Gasbranche zur Verfügung zu stellen. Mit einem Diskussionspapier, dass an Mitglieder der Branche versendet wurde, bittet der IVSC um Rückmeldungen zur Form und zum Umfang der in den Rohstoffindustrien benötigten Leitlinien. Außerdem sucht er mit dem Papier zu erfahren, wie die gegenwärtige Praxis zu den Arten der Vermögenswerten, die angesetzt und bewertet werden, aussieht, welche Bewertungsmethiden angewendet werden und wie in der Praxis immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte angesetzt werden.

Der IVSC hatte zuvor den Leithinweis (Guidance Note, GN) Nr. 14 Bewertung von Vermögenswerten in den Rohstoffindustrien herausgegeben. Diese Leitlinie wurde jedoch nicht in die überarbeitete Fassung der Bewertungsstandards aufgenommen, die im Juli 2011 veröffentlicht wurde, weil der Leithinweis auf veraltete IFRS Bezug nahm, der IASB ein Projekt zu Rohstoffindustrien unterhielt und noch eine Reihe von anderen Gründen dagegen sprachen, im Wesentlichen Bewertungsfragen, die im Sektor zu Problemen führen, die im Leithinweis nicht behandelt wurden.

Einige der in dem Diskussionspapier erörterten Fragen sind die folgenden:

  • Sind kombinierte Standards und Leitlinien für die Rohstoffindustrien angemessen oder muss es separate Verlautbarungen für den Bergbau sowie für die Öl- und Gasbranche geben?
  • Sollte der Schwerpunkt des Projekts auf der Bewertung von Reserven und Ressourcen liegen oder sollte es auch andere Vermögenswerte, die in der Branche eingesetzt werden, und gesamte Unternehmen des Branche umfassen (zur Berücksichtigung der inneren Zusammenhänge zwischen a) Reserven und Ressourcen, b) der Kapitalausrüstung für den Abbau , c) der Infrastruktur für den Abbau und d) der immateriellen Vermögenswerte, die beim Abbau eingesetzt werden)?
  • Welches sind die Bewertungsmethoden, die zur Bewertung von Produktionsreserven, Reserven die derzeit erschlossen werden, und Reserven oder Ressourcen, die noch erkundet werden müssen, verwendet werden, und welche Eingaben und Ansätze werden im Marktansatz, im Ansatz über abgezinste Kapitalflüsse und im Kostenansatz verwendet?
  • Welche immateriellen Vermögenswerte werden üblicherweise separat identifiziert und bewertet für die Erwerbsbilanzierung nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (oder ähnliche Bilanzierungsvorschriften) oder in Transaktionen zwischen Unternehmen der Rohstoffindustrie - einschließlich der Fragen, welcher Wert gegebenefalls den Komponenten des Geschäfts- oder Firmenwerts zugemssen wird und ob geistiges Eigentum separat angesetzt und bewertet wird.

Der IVSC bittet um Rückmeldungen zum Diskussionspapier bis zum 20. Oktober 2012.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IVSC:

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IASB und EFRAG geben Zusammenfassung von ihrer gemeinsamen Sitzung im Juli 2012 heraus

18.07.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) und die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) haben am Montag, den 16. Juli gemeinsam getagt. Während der Sitzung wurden die derzeit laufenden Projekte auf der Agenda des IASB, die vorgeschlagene Überarbeitung des Handbuchs für den Konsultationsprozess, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 und IFRS 3 und die künftige Zusammenarbeit der beiden Organisationen erörtert.

In Bezug auf die künftige Zusammenarbeit erkundigte sich EFRAG nach den nächsten Schritten des IASB bei den zu fällenden Agendaentscheidungen und den wahrscheinlichen Prioritäten. Insbesondere ging es EFRAG bei diesem Punkt darum, die Absicht zu bekunden, die Aktivitäten der Gruppe so eng wie möglich mit dem IASB zu koordinieren, um dem IASB bei der Abarbeitung der Projekte zu unterstützen und um sicherzustellen, dass europäische Sichtweisen berücksichtigt werden. EFRAG informierte den IASB auch über die derzeit laufenden pro-aktiven EFRAG Projekte: Analyse der Auswirkungen von Standards, Angabenrahmenkonzept, Ertragsteuern, Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle, Seperate Abschlüsse und die Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung.

Eine allgmeine Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Auf der Internetseite des IASB finde Sie eine Audioaufzeichnung der Diskussionen.

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