Mai

FEE gibt Leitlinien zu Rahmenkonzepten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung heraus

30.05.2011

Die Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeit des europäischen Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat einen Leitfaden zu den Dokumenten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung herausgegeben, die am häufigsten verwendet werden, wenn über Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (Environment, Social und Governance, ESG) berichtet werden soll.

Die vom FEE ausgewählten Dokumente werden auf Relevanz, Einbindung europäischer Standardsetzer, internationale Anwendbarkeit und eine Reihe fachlicher Fragen auf internationaler Ebene untersucht.

Der FEE macht einen Mangel an Übereinstimmung zwischen den einzelnen Dokumenten aus und äußert die Meinung, dass eine gemeinsame Methode gefunden werden muss, wie diese Dokumente angewendet werden sollen. Um zu vermeiden, dass Informationen und relevante Leistungsfaktoren bei der Entscheidung übersehen werden, welche Informationen berichtet werden sollen, schlägt der FEE vor, dass ein Unternehmen die folgenden Kriterien anlegen soll: Relevanz, Wesentlichkeit, Einheitlichkeit und Verlässlichkeit.

Weiterführende Informationen:

Papier des Stabs der SEC zum sogenannten 'Übernahmisierungsansatz' für die IFRS in den USA

27.05.2011

Der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ein Papier herausgegeben, in dem ein möglicher Ansatz für die Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten untersucht wird.

Paul A. Beswick, stellvertretender Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, hatte auf der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) im Dezember 2010 einen Ansatz vorgeschlagen, den er 'Übernahmisierung' nannte, eine Kombination aus Übernahme und Harmonisierung (s. dazu unsere Nachricht vom 9. Dezember 2010).

In dem Papier des SEC-Stabs werden die verschiedenen Möglichkeiten der IFRS-Einführung in einzelnen Rechtskreisen erörtert; insbesondere wird auf die Unterscheidung zwischen Übernahme und Harmonisierung hingewiesen. Der Stab gelangt zu der Schlussfolgerung, dass der 'Übernahmisierungsansatz' im Wesentlichen ein Übernahmeansatz ist, der viele Charakteristika mit den Einführungsansätzen in anderen Rechtskreisen teilt. Während einer Übergangsperiode jedoch würden Merkmale eines Harmonisierungsansatzes verwendet, um bestehende Unterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP zu adressieren. Insbesondere ginge es um die Beibehaltung eines US-amerikanischen Standardsetzers (FASB), der den Übergangsprozess erleichtern würde, indem er über einen festgesetzten Zeitraum von beispielsweise fünf bis sieben Jahren IFRS in US-GAAP integriert.

Wir übersetzen Ihnen nachfolgend einen Auszug aus dem SEC-Papier:


Überblick

Am Ende der Übergangsperiode wäre das Ziel, dass ein US-Emittent, der US-GAAP befolgt, gleichzeitig in Anspruch nehmen kann, die IFRS wie vom IASB herausgegeben zu befolgen. Die Einführung der IFRS über das [US-GAAP] Rahmenkonzept hätte das Ziel, zu einem Satz hochwertiger, weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards zu gelangen, während dies auf eine pragmatische Art und Weise erfolgt, die sowohl die Kosten als auch den sonstigen Aufwand minimieren könnte, die notwendig sind, um die IFRS in das Rechnungslegungssystem für US-amerikanische Emittenten zu integrieren. Gleichzeitig ständen die Vereinigten Staaten im Einklang mit anderen Rechtskreisen, indem das Recht des nationalen Standardsetzers bestehen bleibt, Rechnungslegungsstandards für die Vereinigten Staaten zu verabschieden.

Rolle des FASB in den Vereinigten Staaten

Zusätzlich zur Integrierung von neuen IFRS-Änderungen in US-GAAP würde der FASB auch seine Aufgabe als nationaler Standardsetzer wahrnehmen, wenn er aufgrund seiner Erfahrung im Hinblick auf die laufende Interpretation oder Anwendung der in US-GAAP integrierten IFRS zu dem Schluss kommt, dass zusätzliche oder interpretierende Leitlinien für US-amerikanische Anwender notwendig sind. Nach dem vorgesehenen Rahmenkonzept würde der FASB zuerst versuchen, das Problem zu lösen, indem er den IASB über mögliche Regelungslücken in den verbindlichen Leitlinien informiert und ihm ein Lösung empfiehlt, wie dieses praktische Problem gelöst werden könnte. Schlussendlich könnte der FASB jedoch auch zu dem Schluss kommen, dass keine Lösung des Problems erreicht werden kann oder dass der Zeitplan, der für die Lösung notwendig ist, nicht den Bedürfnissen der US-Kapitalmärkte entspricht.

Dann könnte der FASB seine Rolle in einer oder mehrerer der folgenden Art und Weisen wahrnehmen:

  • Es werden zusätzliche Angabevorschriften hinzugefügt, die über diejenigen in den IFRS hinausgehen, um US-spezifische Probleme auf eine Art und Weise zu lösen, die im Einklang mit den IFRS steht.
  • Es wird vorgegeben, welche von zwei oder mehr möglichen alternativen Bilanzierungsmethoden, die in den IFRS enthalten sind, von US-Emittenten zu wählen ist, um in der US-amerikanischen Praxis mehr Einheitlichkeit zu gewährleisten.
  • Es werden in Bezug auf Sachverhalte, die nicht explizit in den IFRS geregelt sind, Vorschriften erlassen, die mit den IFRS im Einklang stehen. Insbesondere könnte der FASB entscheiden, bestimmte Vorschriften bestehen zu lassen, die bereits nach US-GAAP existieren, wobei eventuell notwendige harmonisierende Änderungen vorgenommen würden.

Wenn der FASB in dieser Rolle aktiv würde, könnten "amerikanisierte" IFRS entstehen. US-spezifische Umstände jedoch, aufgrund derer der FASB in Erwägung ziehen würde, sollten den Bedingungen ähnlich sein, unter denen die SEC ihrer Rolle ausübt und an den vom FASB herausgegebenen Standards Änderungen oder Ergänzungen vornimmt; Modifizierungen wären also sehr selten und könnten im Allgemeinen vermieden werden.

Die SEC hat ihre Entscheidung noch nicht gefällt, ob und ggf. wie IFRS in das Rechnungslegungssystem für US-amerikanische Emittenten übernommen werden sollen. Im Papier des Stabs wird ausdrücklich festgehalten, dass nicht beabsichtigt ist, nahezulegen, dass die SEC entschieden hat, die IFRS zu übernehmen, oder dass der 'Übernahmisierungsansatz' vorgezogen wird oder auch nur ein möglicher Ansatz ist. Im Papier wird auch festgehalten, dass der Stab der SEC weiterhin mögliche Methoden und Auswirkungen einer Option auf vorzeitige Anwendung der IFRS durch US-Emittenten untersucht und auch der Frage nachgeht, wie diese im Zusammenhang mit dem im Papier vorgestellten Ansatz und allgemein einzuschätzen sind.

Die SEC bittet um Stellungnahmen zu dem Papier bis zum 31. Juli 2011. Es steht Ihnen im englischen Original auf der Internetseite der SEC zur Verfügung (147 KB).

Geänderte Fassung des IDW RS HFA 14 zur Rechnungslegung von Vereinen verabschiedet

27.05.2011

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Vereinen (IDW RS HFA 14) verabschiedet.

Eine Überarbeitung wurde infolge des BilMoG notwendig. IDW RS HFA 14 wird in Heft 6/2011 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden, ebenso im WPg Supplement 2/2011. Weiter Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Tagesordnung für die kommende IASB-Sondersitzung geändert

27.05.2011

Der IASB hat weitere Änderungen der Tagesordnung für die Sondersitzung bekanntgegeben, die vom 31. Mai bis 2. Juni in London stattfindet.

Im Wesentlichen handelt es sich um die Änderung von Sitzungszeiten, außerdem wird das Thema Erlöserfassung jetzt nur noch am 31. Mai erörtert. Wir haben die Ihnen zur Verfügung gestellte Tagesordnung entsprechend aktualisiert.

Tagesordnung für die kommende IASB-Sondersitzung geändert

26.05.2011

Der IASB hat eine Änderung der Tagesordnung für die Sondersitzung bekanntgegeben, die vom 31. Mai bis 2. Juni in London stattfindet.

Die Erörterung des Tagesordnungspunkts Finanzinstrumente – Aufrechnung in der Bilanz, der am Donnerstagnachmittag vom IASB allein diskutiert werden sollte, wurde gestrichen. Die Sitzung endet jetzt um 16:30h Londoner Zeit. Wir haben die Ihnen zur Verfügung gestellte Tagesordnung entsprechend aktualisiert.

Indien soll IFRSs übernehmen, nicht ändern

26.05.2011

Das IASB-Mitglied Prabhakar Kalavacherla hat Indien aufgerufen in Erwägung zu ziehen, indischen Unternehmen zu gestatten, die vollen IFRS bei der Erstellung ihrer Abschlüsse anzuwenden.

In einer Rede bei einem 'IFRS Gipfel 2011', der vom indischen Wirtschaftsverband (Confederation of Indian Industry, CII) veranstaltet wurde und an der Kalavacherla in persönlicher Funktion teilnahm, wies er darauf hin, dass der IASB sich stark für eine direkte Übernahme der IFRS und gegen eine Anpassung im Rahmen der Übernahme ausspricht. Er sagte: "Es hat einiges Erstaunen im internationalen Milieu - auch beim IASB - ausgelöste, welchen Weg Indien bei der Harmonisierung mit den IFRS gewählt hat."

Wie bereits früher berichtet, hat das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) 35 indische Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS) herausgegeben, die mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) konvergiert sind, wobei es allerdings einige Änderungen gibt, die im Anhang zu einem jeden Standard ausgewiesen werden. Einige der Änderungen können dazu führen, dass ein Unternehmen, dass die Ind AS anwendet, nicht in Anspruch nehmen kann, die IFRS uneingeschränkt anzuwenden. Das MCA hat den Einführungstermin der Ind AS noch nicht bekanntgegeben.

Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus der Rede:

 

Sind diese Änderungen auf eine Art und Weise diskutiert worden, die erlaubt, dass die internationale Gemeinde aus diesen Überlegungen Nutzen ziehen und vielleicht die internationalen Standards ändern kann? Warum stellt Indien keine Grundlage für Schlussfolgerungen für seine Standards zur Verfügung, in der eine Begründung für die Abweichung von internationalen Standards genannt wird? Haben die Einbindungsaktivitäten und Rückmeldungen der verschiedenen Interessengruppen in Indien genug Grund gegeben für diese Abweichungen? Wie sind der Blickwinkel und die Interessen der Anleger berücksichtigt worden und wie wurden sie eingebunden?

[...]

Ich fasse zusammen und mache zwei Vorschläge:

  1. Gebt indischen Unternehmen die Möglichkeit, die vollen IFRS anzuwenden, auch wenn Ihr an Euren Änderungen festhaltet. Lasst den Markt entscheiden, was richtig ist. In fünf Jahren kann Indien dann die Situation erneut beurteilen und gucken, was getan werden sollte.
  2. Lasst Indien stärker am globalen Standardsetzungsprozess teilnehmen - und dafür muss auch der CII aktiver werden.

Weiterführende Informationen:

IIRC wird Diskussionspapier zur integrierten Berichterstattung im Juni veröffentlichen

25.05.2011

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) ist am Freitag, den 13. Mai 2011 in New York zusammengekommen, um ein Diskussionspapier zu erörtern, das im Juni zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden soll.

Die erwarteten Inhalte des Diskussionspapier wurden bis jetzt noch nicht öffentlich bekanntgegeben. Bei einem Treffen des Forums der führenden australischen Wirtschaftsberichterstatter (Australian Business Reporting Leaders Forum (BRLF) jedoch, das am 11. April 2011 in Sidney stattfand, gab Paul Druckman (Co-Vorsitzender der IIRC-Arbeitsgruppe und Vorsitzender des Vorstands des vom britischen Thronfolger ins Leben gerufenen Projekts zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) einen Einblick in den Entwurf des Diskussionspapier, das bei einer Sitzung des IIRC-Arbeitskreises im April 2011 in London erörtert worden war.

In der Mitschrift der Sitzung des BRLF, die auf der Seite der australischen Gesellschaft für Wissensökonomie zur Verfügung steht (in englischer Sprache, 656 KB), bietet einen Überblick über die gegenwärtigen Denkansätze. Folgende Punkte sind zu nennen:

  • Integrierte Berichterstattung entwickelt sich immer noch weiter; Änderungen im Berichterstattungsverhalten und Änderungen im Berichterstattungssystem werden notwendig sein. Integrierte Berichterstattung ist eine neue Art zu denken und Bericht zu erstatten – vor dem Hintergrund kurz-, mittel- und langfristiger strategischer Ziele.
  • Integrierte Berichterstattung ist nicht einfach eine Kombination von Abschlüssen und Berichten über das unternehmerische Sozialverhalten und nicht einfach eine zusätzliche Berichterstattung. Sie ist eine neue und integrierte Berichterstattungsform.
  • Es wird beabsichtigt, das Diskussionspapier im Juni 2011 zwecks öffentlicher Stellungnahme herauszugeben, einen Entwurf 2012 und möglicherweise einen Standard 2013 (die hängt von der gegenwärtigen Führungsstrukturdebatte des IIRC ab).
  • Darüber hinaus wird erwartet, parallel ein Pilotprojekt ablaufen lassen zu können, in dem vorgeschlagene Aspekte des vorgeschlagenen Rahmenkonzepts über zwei Jahre getestet werden soll. Das Rahmenkonzept soll pragmatisch und umsetzbar sein.

Der IIRC arbeitet daran, der G-20 Ende 2011 einen Vorschlag zur integrierten Berichterstattung vorstellen zu können. Weiterführende Informationen:

IFRS für KMU in russischer Übersetzung verfügbar

24.05.2011

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass jetzt auch eine russische Übersetzung des IFRS für KMU zur Verfügung steht.

Alle verfügbaren Übersetzungen sind kostenfrei auf der Internetseite des IASB zugänglich. Es ist lediglich eine Registrierung erforderlich.

Außerdem sind für Abonnenten die Volltexte aller Standards wie vom IASB herausgegeben in russischer Übersetzung auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Die Übersetzungen zielen darauf ab, die IFRS-Einführung in Ländern mit russischer Amtssprache zu fördern. Wie im März 2011 berichtet werden die IFRS ab 2012 in Russland in Teilen übernommen. Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Russland sowie weitere Publikationen in russischer Sprache finden Sie auf unserer IAS PLUS-Länderseite Russland.

Zeit und Konvergenz

23.05.2011

IASB und FASB verschieben immer mehr Fristen des Konvergenzprogramms.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, erklärt, dass die gewonnene Zeit auch und vor allem dafür verwendet werden soll, hochwertige und nicht einfach nur konvergierte Standards zu erarbeiten. IASB und FASB hätten also nach wie vor die Zeit fest im Blick – nur sei dies nicht mehr die Zeit, die gebraucht wird, um einen Standard fertigzustellen, es sei jetzt die Zeit, die ein Standard nach Fertigstellung als anerkannter, hochwertiger und konsistenter Standard überleben wird. Zu seiner englischsprachigen Kolumne gelangen sie hier.

Tagesordnung für die IASB-Sondersitzung nächste Woche

23.05.2011

Der IASB kommt vom 31. Mai 2011 bis zum 2. Juni 2011 zu einer Sondersitzung in London zusammen, wobei der Board in weiten Teilen gemeinsam mit dem FASB tagen wird.

Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzungen wieder (die Verknüpfungen bei den Themen führen Sie zu unseren Projektzusammenfassungen). Die Zeiten für die Sitzungstage sind in Londoner Zeit angegeben.

Tagesordnung für die IASB-Sondersitzung 31. Mai bis 2. Juni 2011, London

Dienstag, 31. Mai 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (12:00-18:30 Uhr)

Versicherungsverträge

Leasingverhältnisse

Erlöserfassung

Mittwoch, 1. Juni 2011

IASB-Sitzung (09:30-12:00 Uhr)

Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Macro Hedge Accounting

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (12:30-17:15 Uhr)

Finanzinstrumente – Aufrechnung in der Bilanz

Erlöserfassung

Leasingverhältnisse

Donnerstag, 2. Juni 2011

IASB-Sitzung (14:30-17:00 Uhr)

Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Finanzinstrumente – Aufrechnung in der Bilanz – Folgeänderungen

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