Mai

IDW nimmt Stellung zum neuen Entwurf des ISA 210

09.05.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 122 KB) an den International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum neuen Entwurf des überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 210 Bedingungen von Beauftragung des Abschlussprüfers.

Das IDW begrüßt die Klarstellungen im Entwurf.

Einige Fakten über den beizulegenden Zeitwert – Artikel von Robert Herz und Linda MacDonald

09.05.2008

Der Vorsitzende des amerikanischen Standardsetzers FASB, Robert H. Herz, und Linda A. MacDonald, Direktorin beim FASB, haben gemeinsam einen Artikel im Rahmen der FASB Reihe Sachverhalte verstehen (Understanding the Issues) mit dem Titel „Einige Fakten über den beizulegenden Zeitwert‟ veröffentlicht (Some Facts about Fair Value, in englischer Sprache, 77 KB).

Vor dem Hintergrund, dass in jüngster Zeit im Hinblick auf die Finanzmarktunruhen viel über den beizulegenden Zeitwert diskutiert wurde aber gleichzeitig oft ungenaues Wissen mit viel persönlicher Überzeugung vorgetragen wurde, bieten die Autoren klare Fakten über den beizulegenden Zeitwert durch die Beantwortung dreier Fragen:

Wo wird der beizulegende Zeitwert in der Finanzberichterstattung verwendet (und wo nicht)?

Was ist der beizulegende Zeitwert (und was nicht)?

Wie ist der Ansatz für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts (auch in illiquiden Märkten)?

„Zusammenfassend läßt sich sagen, dass jüngste Standardsetzungsaktivitäten sich in unterschiedlichem Umfang mit dem beizulegenden Zeitwert beschäftigt haben, und die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts wird eventuell ausgedehnt (z. B. in SFAS 159 und SFAS 141R). Aber der beizulegende Zeitwert ist auf keinen Fall ein neues Konzept und wird nicht in vielen Fällen gefordert. Auch die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts bei der Bestimmung der Abschreibungen bei Marktdepressionen ist nicht neu. Und obwohl die derzeitigen Umstände in den Kreditmärkten gewiss bedeutende Herausforderungen für die Bewertung einiger Klassen von Vermögenswerten darstellen können, sind die Konzepte und angewendete Vorgehensweisen, die für die Bewertung von illiquiden und nicht marktfähigen Vermögenswerten verwendet werden, ebenfalls nicht neu. Sie werden seit vielen Jahren in der Bewertung einer großen Bandbreite von Posten in der Finanzberichterstattung verwendet, auch für immaterielle Vermögenswerte, Anlagen in nicht börsennotierte Unternehmen, illiquide Wertpapiere und komplexe Derivate. In solchen Situationen sind klare und umfangreiche Angaben von größter Bedeutung, um den Anlegern zu helfen, informierte Anlageentscheidungen zu treffen.‟

Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im Mai 2008

09.05.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag, den 8. Mai 2008, in den Geschäftsräumen des IASB in London.

Wir haben die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf einer separaten Seite zusammengefasst. Auf der Sitzung wurden zwei endgültige Interpretationen verabschiedet, wobei noch einige Formulierungsänderungen ausstehen und die Zustimmung durch den IASB:

Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien (tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen)

Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen)

AICPA schlägt vor, IFRS-Inhalte in die CPA-Prüfung aufzunehmen

09.05.2008

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat um Stellungnahmen zu einer vorgeschlagenen Aktualisierung der Inhalte der Abschlussprüfung zum US-amerikanischen Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountant, CPA), die in den gesamten Vereinigten Staaten verwendet werden, gebeten.

Unter anderem schlägt das AICPA vor, erstmalig IFRS in die Abschlussprüfung aufzunehmen. Vorerst würde das Rahmenkonzept der IFRS zum Prüfungsgegenstand. Der Prüfungsumfang hinsichtlich IFRS würde ausgeweitet, wenn IFRS allgemein in den Vereinigten Staaten akzeptiert würden. „In der CPA-Prüfung werden die Kenntnisse und die Fähigkeiten geprüft, die für neue Wirtschaftsprüfer relevant sind. Dadurch wird die Öffentlichkeit geschützt,‟ sagte Craig Mills, der oberste Prüfungsdirektor des AICPA. „Deswegen untersucht der Prüfungsrat der AICPA, der die Abschlussprüfung überwacht, schon eine Weile Strategien, wie IFRS in die Prüfung aufgenommen werden können.‟ Stellungnahmen können bis zum 31. Juli 2008 abgegeben werden. Lesen Sie die nachfolgenden Dokumente in englischer Sprache. Darunter finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem Vorschlag.

Vorgeschlagene Kenntnis- und Fähigkeitsspezifikationen für die CPA-Prüfung (272 KB)

Begleitbrief zum Vorschlag (165 KB)

Presseerklärung der AICPA (26 KB)

Derzeit werden im Abschnitt zu Rechnungslegung und Berichterstattung (Financial Accounting and Reporting, FAR) Kenntnisse und Verständnis von allgemein in den Vereinigten Staaten akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien (US-GAAP) für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Staatsunternehmen abgefragt. Die wachsende Akzeptanz von IFRS in der Gemeinde der mit Finanzberichten befassten Personen und Organisationen und die neuesten Entwicklungen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) sind Hinweise dafür, dass IFRS einmal ein Satz allgemein anerkannter Rechnungslegungsprinzipien in den Vereinigten Staaten werden könnten.

Die vorgeschlagenen Inhaltsspezifikationen für FAR enthalten im Unterabschnitt I Fragen in Bezug auf das Rahmenkonzept, Standardsetzungsprozesse und die Einreichung von Abschlüssen bei den Aufsichtsbehörden. Zu diesen Fragen werden auch einige in Bezug auf International Financial Reporting Standards (IFRS) gehören. Wenn IFRS in den Vereinigten Staaten allgemein akzeptiert werden, kommen sie für eine ausgeweitete Prüfung im Unterabschnitt I des FAR-Abschnitts sowie in den Unterabschnitten II (Abschlüsse) und III (besondere Geschäftsvorfälle, Umstände und Angaben) des FAR-Abschnitts in Frage.

Bericht der EU-Kommission bezüglich der Anwendung von IFRS

08.05.2008

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards vorgelegt.

Der Bericht (178 KB) liegt bisher leider nur in englischer Sprache vor; wir fassen die wichtigsten Ergebnisse für Sie in deutscher Sprache zusammen. Neben einer Darstellung der Nutzung der Optionen, die in der IAS-Verordnung verankert sind, durch die einzelnen Mitgliedstaaten und einer Übersicht über die effektive Anwendung (Anzahl der Unternehmen, die jeweils IFRS anwenden, aufgeteilt nach Ländern und nach Art der emittierten Wertpapiere) werden in dem Bericht die Konsistenz der Anwendung und die Effektivität des Übernahmeprozesses analysiert. Folgende Ergebnisse werden genannt:

Konsistenz der Anwendung:

Insgesamt war die Einführung der IFRS eine große Herausforderung für alle Betroffenen, aber sie wurde dennoch ohne Störungen des Marktes oder Unterbrechungen von Berichtszyklen bewerkstelligt.

Ersteller, Prüfer, Anleger und Aufsichtsbehörden sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Einführung von IFRS zu verbesserter Vergleichbarkeit und Qualität der Abschlüsse und allgemein zu mehr Transparenz geführt hat.

Die Optionen in der IAS-Verordnung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich genutzt worden. Die Flexibilität, die mit den Optionen gewährt wurde, hat es den einzelnen Ländern gestattet, maßgeschneiderte Lösungen für ihr jeweiliges Rechnungslegungsumfeld zu entwickeln.

Die meisten Betroffenen sind der Meinung, dass die Verständlichkeit der Abschlüsse zugenommen hat. In bestimmten Bereichen werden allerdings noch Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, insbesondere bei Finanzinstrumenten, Unternehmenszusammenschlüssen und aktienbasierten Vergütungen.

Die IFRS-Bilanzierung wird noch von den nationalen Rechnungslegungstraditionen beeinflusst. In manchen Mitgliedstaaten bedeutete die Einführung eines prinzipienbasierten Ansatzes eine große Herausforderung. Eine zunehmende Vertrautheit mit den IFRS wird jedoch diese anfänglichen Probleme zu überwinden helfen.

Die Vorschriften zu Ansatz und Bewertung wurden einheitlicher und klarer umgesetzt als manche Angabevorschriften. Insbesondere die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bedürfen der Verbesserung.

Die in den IFRS gewährten Wahlrechte werden ausgiebig genutzt, auch die Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung. Die Möglichkeit, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten, wird allerdings wenig genutzt, und die Nutzung des Carve Outs in IAS 39 beschränkt sich auf wenige Banken.

CESR hat in einigen Bereichen Bedenken angemeldet, und auch die Aufsichtsbehörden sehen in einigen Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten (Details werden im Bericht genannt).

Nur wenige fachliche Fragen sind an den Runden Tisch für die einheitliche Anwendung der IFRS in Europa weitergegeben worden. Die Zahl der Anfragen an IFRIC hat ebenfalls abgenommen.

Erste wissenschaftliche Untersuchungen der Auswirkungen der Einführung der IFRS auf die Wertpapiermärkte sind aufgenommen worden. Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Kapitalkosten für diejenigen Unternehmen gesunken sind, die Abschlüsse nach IFRS erstellen.

Effektivität des Übernahmeprozesses:

EFRAG stellt der Kommission zeitnah hochwertige Analysen und Übernahmevorschläge zur Verfügung, die alle fachlichen Aspekte, die für die Entscheidungsfindung notwendig sind, klar darstellen. Durch die Aufnahme einer Grundlage für Schlussfolgerungen, hat sich die Qualität der Empfehlungen von EFRAG noch verbessert.

SARG hat effiziente Strukturen und Arbeitsabläufe eingerichtet und liefert zeitnah Einschätzungen.

Der Übernahmeprozess funktioniert reibungslos und rasch. Der Prozess wird demnächst geändert und wird mehr Gewicht auf die Prüfung durch Rat und Parlament legen. Das Parlament hat außerdem beantragt, das eine Auswirkungsanalyse in den Übernahmeprozess aufgenommen wird.

Auswirkungsanalysen sind Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses in der EU und in vielen Mitgliedstaaten. Die Notwendigkeit von Auswirkungsanalysen für Rechungslegungsstandards wird zunehmend deutlich. Die Kommission hat daher den IASB aufgefordert, solche Analysen frühzeitig vorzunehmen. Die IASCF hat dies für alle neuen Standards zugesagt. Bis dahin werden die Auswirkungsanalysen auf EU-Ebene durchgeführt und sind Bestandteil der EFRAG-Übernahmeempfehlung.

Bei der Übernahme von IAS 39 wurde festgelegt, dass die Carve Outs in Bezug auf Umfang und zeitliche Ausdehnung begrenzt sein sollten. Für ein Carve Out wurde bereits eine Lösung gefunden. Trotz harter Arbeit auf Seiten des IASB und im Bankenbereich wurde bis jetzt allerdings noch keine Lösung für den zweiten Carve Out gefunden.

Alle IFRS werden in der EU einzeln übernommen, es gibt also keinen konsolidierte Version aller übernommenen IFRS. Außerdem wird die Qualität der Übersetzungen in die verschiedenen Sprachen in manchen Fällen bezweifelt. Die Kommission wird daher ein Projekt zur Konsolidierung und sprachlichen Überprüfung aller übernommenen Standards und Interpretationen auflegen.

Die Länge des Übernahmeprozesses für einen einzelnen Standard beträgt acht bis zehn Monate nach Veröffentlichung durch den IASB. Die Auswirkungsanalysen werden werden dem noch weitere sechs Monate hinzufügen. Sobald die Analysen durch den IASB vorgenommen werden, dürfte sich die Länge des Prozesses wieder auf das alte Maß reduzieren. Außerdem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass in dringenden Einzelfällen durch Flexibilität aller Seiten eine kürzere Dauer des Übernahmeprozesses möglich ist.

Tagesordnung für die Boardsitzung im Mai

08.05.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 20. Mai, bis Freitag, den 23. Mai 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

20. bis 23. Mai 2008, London

Dienstag, 20. Mai 2008 (nur nachmittags)

Emissionshandelsschemata

Änderungen an IAS 39: Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Ergebnis je Aktie

IFRIC: Stand der Arbeiten

Mittwoch, 21. Mai 2008

Jährliche Verbesserungen an den IFRS – 2008

Erlöserfassung – Erwägung von und Entscheidung über zwei unterschiedliche Ansätze (gegenwärtiger Abgangspreis und Kundengegenleistung) für das vorgeschlagene Erlöserfassungsmodell.

Donnerstag, 22. Mai 2008 (nur nachmittags)

Schulden – Änderungen an IAS 37 (Analyse der Stellungnahmen im Hinblick auf vorgeschlagene Änderungen an IAS 19)

Änderung von IFRS 1 – Übergangssachverhalte

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden

Sachanlagen mit eingebetteten Kostenelementen, die nach IFRS nicht eingeschlossen wären, wie beispielsweise diejenigen, die von regulierten Unternehmen gehalten werden

Bilanzierung von Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen

Freitag, 23. Mai 2008 (nur vormittags)

Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen

Thesenpapier der Bankenvereinigung zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten

08.05.2008

Die internationale Bankenvereinigung (International Banking Federation, IBFed) hat ein Thesenpapier mit dem Titel Bilanzierung von Finanzinstrumenten veröffentlicht (Accounting for Financial Instruments: A Conceptual Paper, in englischer Sprache, 318 KB).

IBFed ist ein Konsortium von Bankenvereinigungen in Australien, Europa, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten. In dem Papier wird die Stellung der IBFed zum „Ausmaß, in dem die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert den Bedürfnissen der Anwendergemeinde und der Zielsetzung von Finanzberichterstattung entspricht,‟ dargestellt. Folgende Schlüsse werden gezogen:

Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert stellt eine angemessene Bilanzierungsbasis für zu Handelszwecken gehaltene oder sonst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführte Finanzinstrumente dar. Die vollständige Bewertung aller Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert jedoch würde das Ausmaß überbewerten, zu dem Finanzinstrumente im Geschäftsbetrieb zu Handelszwecken gehalten oder auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt werden, ebenso wie das Ausmaß, zu dem tiefe und liquide Märkte existieren. Dies sind bedeutende Faktoren in der Bestimmung der Relevanz des beizulegenden Zeitwerts in der Rechnungslegung.

Ein gemischtes Modell bietet den Anlegern bessere Informationen für die Einschätzung von Finanzinstituten. Dies fordert die Bewertung aller auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführte Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert aber erkennt an, dass nicht alle Finanzinstrumente – von nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden ganz zu schweigen – auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt werden und dass für manche eine verlässliche Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gar nicht möglich ist. In Fällen, in denen ein Unternehmen Instrumente nicht auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts führt, bieten fortgeführte Anschaffungskosten eine angemessenere Art und Weise, zukünftige Kapitalflüsse zu schätzen. Informationen zum beizulegenden Zeitwert werden bereits in den Fußnoten angegeben, die ein integraler Bestandteil des Abschlusses sind und ein besseres Format bieten, um den Anlegern die Informationen zur Kenntnis zu bringen.

Die Realität ist komplexer als in einem Fair-Value-Modell gezeigt werden kann. Relevante Erfolgsberichterstattung kann niemals erreicht werden, wenn das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung entweder am Anschaffungskostenmodell oder am Fair-Value-Modell festklebt. Ein gemischtes Bewertungsmodell stellt einen prinzipienbasierten Bewertungsansatz dar, weil damit anerkannt wird, dass unterschiedliche Unternehmen unterschiedliche Geschäftsmodelle verfolgen können. Anstatt dass der IASB bestimmt, dass ein Ansatz ein besseres Modell als ein anderer bietet, sollte das Ziel darin liegen, den Rechnungslegungsstandards zuzugestehen, die verschiedenen Geschäftsmodelle und Umstände abzubilden, in denen Finanzinstrumente verwendet werden. Wie bei den Gesprächen am Runden Tisch des IASB weithin anerkannt wurde, wird ein gemischtes Modell mit großer Wahrscheinlichkeit zu nützlicherer Berichterstattung führen.

Partner von Deloitte Mitverfasser von 2. Auflage vom Wiley-IFRS-Leitfaden

07.05.2008

Die Partner von Deloitte Abbas Ali Mirza und Magnus Orrell sind gemeinsam mit Prof.

Graham Holt die Verfasser der beim Wiley-Verlag neu veröffentlichten zweiten Auflage des IFRS-Leitfadens und -arbeitsbuches mit dem Titel Wiley IFRS: Practical Implementation Guide and Workbook. Die 474-seitige Publikation fasst alle IAS/IFRS zusammen, bietet Erkenntnisse aus der Praxis, Fallstudien mit Lösungen, anschauliche Darstellungen und Multiple-Choice-Fragen mit Antworten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zum Buch.

Fünf EU-Staaten erfüllen Transparenz- und Offenlegungsrichtlinien nicht

07.05.2008

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Tschechische Republik, Ungarn, die Niederlande und Polen zu richten, weil diese Länder die Richtlinie über Transparenzverpflichtungen börsennotierter Gesellschaften nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben.

Außerdem hat die Kommission beschlossen, Italien beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil dieses Land die Richtlinie über Offenlegungspflichten börsennotierter und nicht börsennotierter Gesellschaften nicht voll umgesetzt hat.

Die Richtlinie über Transparenzanforderungen börsennotierter Gesellschaften (Richtlinie 2004/109/EG) schreibt vor, dass Emittenten von Wertpapieren auf geregelten Märkten innerhalb der EU durch regelmäßige Informationen angemessene Transparenz für Anleger sicherstellen müssen, und zwar durch Veröffentlichung regelmäßiger und laufender Informationen und durch Verbreitung dieser Informationen innerhalb der gesamten EU. Zu solchen regelmäßigen Informationen gehören Finanzberichte, Informationen über bedeutende Beteiligungen, Stimmrechte und Informationen, die aufgrund der Marktmissbrauchsrichtlinie veröffentlicht werden.

Mit der Richtlinie, die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen festlegt (Richtlinie 2003/58/EG), wurde die so genannte erste Richtlinie zum Gesellschaftsrecht (68/151/EWG) modernisiert, insbesondere durch Erleichterung der elektronischen Archivierung von Unterlagen durch Unternehmen in Unternehmens-/Geschäftsregistern.

Die Transparenzrichtlinie wurde in Deutschland mit dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im Januar 2007 umgesetzt; das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG) ist in Deutschland ebenfalls im Januar 2007 in Kraft getreten.

Bericht des Gemeinsamen Forums zur Kundenangemessenheit von Finanzprodukten

06.05.2008

Das Gemeinsame Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) erschaffen wurde, hat einen Bericht mit dem Titel Kundenangemessenheit im Einzelverkauf finanzieller Produkte und Dienstleistungen (Customer Suitability in the Retail Sale of Financial Products and Services) veröffentlicht.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Customer Suitability in the Retail Sale of Financial Products and Services (vollständiger Bericht, 89 Seiten, 402 KB)

Abstrakt

Pressemitteilung

Der Bericht zur Kundenangemessenheit stellt dar, wie Aufsichten und regulierte Unternehmen im Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor mit Risiken umgehen, die aus dem Einzelverkauf unangemessener Finanzprodukte entstehen. Das Gemeinsame Forum hat sowohl die Informationen geprüft, die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, als auch die Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich der Einschätzung, ob die empfohlenen Anlageprodukte für die entsprechenden Anleger geeignet sind. Der Schwerpunkt des Berichts liegt allein auf Anforderungen in Einzelverkauf von Finanzprodukten, die eine bedeutende Anlagekomponente enthalten. Das Gemeinsame Forum bewertete anlagebasierte Versicherungsprodukte und Versicherungsprodukte mit Anlagekomponente aber keine Versicherungsverträge, die nur der Absicherung von Risiken gelten.

Folgen Sie dieser Verknüpfung zu unserer Informationsseite zur Finanzmarktkrise. Unter „Finanzmarktkrise‟ verstehen wir die gegenwärtigen Unruhen an den Finanzmärkten der Welt und die Reaktionen darauf von verschiedenen internationalen, regionalen und nationalen Organen.

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