Oktober

EFRAG-Aufsichtsorgan nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung

07.10.2008

Das Aufsichtsorgan der europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat in einem Schreiben an die IASC-Stiftung Stellung zur Überarbeitung von deren Satzung genommen.

Bei den Vorschlägen, zu denen die Stiftung um Stellung gebeten hat, handelt es sich um die Einrichtung eines Überwachungsgremiums und die Erweiterung des IASB. EFRAG unterstützt beide Vorschläge; Details finden Sie in der englischsprachigen Stellungnahme (35 KB).

Agenda des Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten enthält Bewertungsfragen

07.10.2008

Die Eurogruppe und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister kommen am 6. und 7. Oktober 2008 zu einer Sitzung in Luxemburg zusammen.

Die englischsprachige Agenda enthält auch eine Erörterung von Bewertungsfragen:

Finanzstabilität und Finanzaufsicht Die Minister werde ihre Erörterungen fortsetzen, die auf der informellen ECOFIN-Sitzung in Nizza am 12. 13. September 2008 zu Finanzstabilität und Finanzaufsicht aufgenommen worden waren. Sie werden die Notwendigkeit einer vollständigen und zeitnahen Umsetzung des Fahrplans vom Oktober 2007 erörtern und insbesondere die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz im Bankensektor aufrecht zu erhalten und rasch Fortschritte bei Bewertungsfragen auf internationaler Ebene zu erzielen.

Konsultation von CESR zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS

06.10.2008

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Konsultationspapier zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS veröffentlicht.

Die vorläufige Schlussfolgerung von CESR ist, dass das derzeitige Programm des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI), die indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu konvergieren, wenn es wie geplant bis 2011 abgeschlossen wird, zu einer Äquivalenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS führen wird. Daher lautete die vorgeschlagene Empfehlung von CESR an die Europäische Kommission, denjenigen Unternehmen, die derzeit indische Rechnungslegungsstandards für Zwecke der Börsennotierung in einem europäischen Wertpapiermarkt nutzen, zu gestatten, dies bis 2011 auch weiterhin ohne Überleitung zu tun. Wenn das Konvergenzprogramm des ICAI bis dahin erfolgreich abgeschlossen ist, sollte die Zulassung der Anwendung ohne Überleitung auch danach gelten. Nach der Konsultation wird CESR eine endgültige Empfehlung gegenüber der Europäischen Kommission aussprechen, die dann über Äquivalenz zu entscheiden hat. Nachfolgend haben wir einen Auszug aus dem Konsultationspapier von CESR für Sie übersetzt:

 

Auf Grundlage der oben dargestellten Informationen ist CESR zu den folgenden Schlüssen gelangt:
  • Das ICAI hat sich im Juli 2007 öffentlich verpflichtet, die International Financial Reporting Standards vor dem 31. Dezember 2011 zu übernehmen.
  • Die indische Regierung hat öffentlich im Mai 2008 bestätigt, dass sie beabsichtigt, IFRS-Konvergenz bis 2011 zu erzielen.
  • Das ICAI hat darauf hingewiesen, dass man eventuell Änderungen an den IFRS vornehmen wolle, um indische Gegebenheiten widerzuspiegeln. Das würde zusätzliche Angaben, die Änderung einiger Formulierungen und den Wegfall einiger Wahlrechte oder Alternativen betreffen. Es wird jedoch erwartet, dass die Änderungen sehr gering sein werden, und die öffentlich bekräftigte Absicht sowohl des ICAI als auch der indischen Regierung ist es, dass bei Abschluss des Programms die indischen Rechnungslegungsstandards im Sinne aller Zwecke und Absichten den IFRS gleich sein werden. Indische Emittenten würden also in der Lage sein, anzugeben, dass ihre Abschlüsse in vollständiger Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind.
  • Derzeit werden wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass die indischen Rechnungslegungsstandards bis zum 31. Dezember 2011 vollständig mit den IFRS konvergiert sein werden.

Wenn die Kommission indischen Emittenten gestatten möchte, indische Rechnungslegungsstandards bei Eintritt in einen europäischen Wertpapiermarkt zu verwenden, empfiehlt CESR der Kommission, indische Rechungslegungsstandrads nach Artikel 4 der Verordnung der Kommission über die Einführung eines Mechanismusses zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards zuzulassen, bis sie in der Lage ist, eine Entscheidung nach Artikel 2 zu fällen.

Ergebnisse des europäischen Gipfels zur Finanzmarktkrise

06.10.2008

Am 4. Oktober 2008 hatte der französische Präsident Sarkozy die anderen drei europäischen Mitglieder der G-8, Deutschland, Großbritannien und Italien, sowie den EZB-Präsidenten Trichet und den Vorsitzenden der Euro-Zone, Juncker, zu einem Krisengipfel zur Finanzmarktkrise in den Elysée-Palast eingeladen.

Sarkozy hatte die Einladung mit den seiner Meinung nach derzeit ausufernden nationalen Alleingängen in Europa begründet. Zum Abschluss der Zusammenkunft veröffentlichten die Teilnehmer eine gemeinsame Erklärung, aus der wir Ihnen nachfolgend den Absatz zu Bilanzierungsfragen übersetzen. Die gesamte Erklärung in englischer Sprache finden Sie hier (100 KB).

Wir werden sicherstellen, dass europäische Finanzinstitute gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern in Bezug auf Bilanzierungsregeln und deren Interpretation nicht in Nachteil geraten. In dieser Hinsicht sollten europäischen Finanzinstituten die gleichen Regeln zur Umgliederung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbuch in das Bankbuch zur Verfügung stehen. Die gilt auch für die Instrumente, die bereits gehalten werden oder emittiert wurden. Wir fordern IASB und FASB dringend auf, bei dieser Frage rasch zusammenzuarbeiten, wie sie es auch kürzlich verlauten ließen. Wir begrüßen auch die Bereitschaft der Kommission, geeignete Maßnahmen sobald wie möglich vorzuschlagen. Diese Frage muss bis Ende des Monats geklärt sein.

Neuer AICPA-Newsletter zur IFRS

06.10.2008

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat mit der Veröffentlichung eines neuen Newsletters zu IFRS begonnen.

In dem neuen IFRS Report werden jeden Monat die wichtigsten Nachrichten der globalen Bewegung hin zu den International Financial Reporting Standards dargestellt. Der Bezug des englischsprachigen Newsletters ist kostenfrei, es ist allerdings eine einmalige Registrierung notwendig. In der ersten Ausgabe vom 2. Oktober 2008 werden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

In der ersten Ausgabe vom 2. Oktober 2008 werden die folgenden Themen abgedeckt:

Aktuelle IFRS-Nachrichten:

IASCF veröffentlicht Leitlinien zu XBRL und IFRS

US-Bilanzierer gleichzeitig fasziniert von und vorsichtig gegenüber IFRS

Übergang auf IFRS bietet Herausforderungen und Belohnungen

Internationale Beobachtungen:

Europäische Politiker fordern Änderung der Fair-Value-Bilanzierung

US-Bewegung hin zu IFRS lässt auch Japan noch einmal nachdenken

Marktnachrichten:

Senat verabschiedet Notfallpaket, Repräsentantenhaus wird noch einmal abstimmen

Regulatorische Entwicklungen:

SEC veröffentlicht Klarstellungen zur Fair-Value-Bilanzierung

Notfallplan enthält Vorschriften zur Fair-Value-Bilanzierung

IASB wird beizulegenden Zeitwert und außerbilanzielle Vehikel erörtern

IFRS im Berufs- und Ausbildungsumfeld

Brigham Young University richtet Rechnungslegungsausbildung auf Übergang auf IFRS aus

AICPA-Nachrichten:

Diskussion über die IFRS mit Gleichgesinnten im IFRS-Blog

Aufruf an Freiwillige, an der Konvergenz internationaler Bilanzierungsstandards mitzuarbeiten

Guide de Référence sur les IFRS 2008 (IFRSs in your Pocket 2008)

06.10.2008

Unsere kanadischen Kollegen haben Guide de Référence sur les IFRS 2008 veröffentlicht, eine französische Übersetzung des beliebten englischsprachigen Deloitte-Leitfadens IFRSs in your Pocket 2008.

Der Inhalt der 109-seitigen Veröffentlichung entspricht dem der englischen Ausgabe und enthält folgende Informationen:

Struktur des IASB und Kontaktinformationen.

Konsultationsprozess des IASB.

Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, Asien, Kanada und den Vereinigten Staaten.

Zusammenfassung jedes IASB-Standards (bis einschließlich IFRS 3 und den Änderungen an IAS 27) und jeder Interpretationen (bis einschließlich IFRIC 14) sowie des Rahmenkonzepts und des Vorworts zu den IFRS.

Hintergrund und gegenwärtiger Stand aller laufenden IASB-Projekte.

Geschichte von IASC und IASB.

Neueste Informationen zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP.

Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

Den Guide de Référence sur les IFRS 2008 können Sie sich kostenfrei herunterladen (593 KB). Im September hatten wir Ihnen bereits IFRS im Überblick 2008 zur Verfügung gestellt (1.753 KB). Die englischsprachige Version und Fassungen in anderen Sprachen finden Sie hier. Wir bieten Ihnen außerdem weitere Publikationen von Deloitte in deutscherund englischer Sprache.

IFAC weist vereinfachte Prüfungsstandards für die Prüfungen von KMU zurück

05.10.2008

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Verfahrensweise mit dem Titel IFACs Unterstützung für einen einzigen Satz an Prüfungsstandards: Auswirkungen für die Prüfungen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen herausgegeben.

Das Papier spiegelt IFACs Sichtweise wider, dass die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) derart ausgestaltet wurden, dass sie für Prüfungen von Abschlüssen von Unternehmen aller Größen anwendbar sind. "Falls die Prüfer beabsichtigen, einen ISA-Prüfungsbericht herauszugeben, muss dieser im Einklang mit den ISA stehen. Dies ermöglicht ein einheitliches Niveau an Sicherheit, das mit dem Wort 'Prüfung' in Verbindung gebracht wird, und gestattet den Nutzern, Entscheidungen im Lichte eines gemeinsamen Verständnisses über die Verlässlichkeit von Abschlüssen zu treffen.' In dem Papier wird festgehalten, dass es für KMU eine Alternative zur Durchführung einer Prüfung gebe – sie können eine prüferische Durchsicht ihres Abschlusses anstelle einer Prüfung durchführen lassen. Hier können Sie die Presseerklärung von IFAC einsehen.

Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 2. Oktober 2008

04.10.2008

Der International Accounting Standards Board kam am Donnerstag, den 2. Oktober 2008, zu einer Sondersitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.

Diese Sitzung wurde zusätzlich zu der regulären Sitzung vom 14.-17. Oktober 2008 anberaumt. Da die Sitzung kurzfristig angesetzt wurde, haben einige Boardmitglieder per Videokonferenz teil. Um den unterschiedlichen Zeitzonen Rechnung zu tragen, wurden die Sitzung am Vor- und Nachmittag zweimal abgehalten, wobei dieselben Sachverhalte erörtert wurden. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

Tagesordnung für die Boardsitzung und die gemeinsame Sitzung mit dem FASB im Oktober

04.10.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 14. Oktober bis Freitag, den 17. Oktober 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Der Board wird außerdem am Montag und Dienstag, den 20. und 21. Oktober 2008, zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB in Norwalk zusammenkommen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzungen wieder.

14. bis 17. Oktober 2008, London20. und 21. Oktober 2008, Norwalk (CT), USA

Tagesordnung der IASB-Sitzung vom 14.-17.Oktober 2008

Dienstag, 14. Oktober

Änderungen an den US-amerikanischen Konsolidierungsvorschriften – Lehreinheit

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital – Auswertung der eingegangen Stellungnahmen

Mittwoch, 15. Oktober

Versicherungsverträge – Lehreinheit

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Expertenpanel zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind – Aktuelles

IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

IAS 39: Anwendung der Effektivzinsmethode – Übernahme eines Themas aus der Julisitzung von IFRIC

Jährliche Verbesserung an den IFRS 2009 – IAS 39: Definition eines Derivats

Ausbuchung

Donnerstag, 16. Oktober

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Geld-Brief-Spanne

Arbeitsprogramm – Aktueller Stand

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital – Ansätze für das weitere Vorgehen

IAS 39: Umklassifizierung von Finanzinstrumenten – Untersuchung der Inkonsistenzen zwischen US-GAAP und IAS 39 und Erwägung einer Übernahme der amerikanischen Regeln

Freitag, 17. Oktober

Restanten aus der Sitzung

Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 – Übernahme des Agendapunktes von der Septembersitzung

Konsolidierung – Fortsetzung der Erörterung zum Entwurf des Stabs

Tagesordnung der Gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 20. und 21.Oktober 2008

Montag, 20. Oktober

Rahmenkonzept Phase B – Elemente

Konsolidierung

Ausbuchung

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Dienstag, 21. Oktober

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Finanzinstrumente: Komplexität

Emissionshandel

Schulden

Endgültiges Notfallpaket enthält zwei Abschnitte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

04.10.2008

Gestern stimmte das US-amerikanische Repräsentantenhaus mit 263 zu 171 Stimmen für das so genannten 'Notfallgesetz für die Finanzinstitutionen' (offiziell: Notfallgesetz für die wirtschaftliche Stabilisierung 2008), das zuvor vom US-amerikanischen Senat angenommen worden war.

Präsident Bush hat das Gesetz bereits unterschrieben. Das endgültige Gesetz enthält zwei Abschnitte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, über die wir in unserer Nachricht vom 29. September 2008 bereits berichtet hatten:

Abschn. 132: Ermächtigung zur Aussetzung der Bilanzierung zu MarktwertenGibt erneut die Befugnis der US-amerikanischen Börsen- und Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), die Anwendung von FAS 157 des Financial Accounting Standards Board auszusetzen, wieder, wenn die SEC der Ansicht ist, dass dieses im öffentlichen Interesse ist und die Anleger schützt.

Abschn. 133: Studie zur Bilanzierung zu MarktwertenVerpflichtet die SEC, in Abstimmung mit der Notenbank und dem Finanzministerium, eine Studie zu den Bilanzierungsstandards zu erstellen, die eine Bewertung zum Marktwert vorsehen - wie in FAS 157 ausgeführt -, einschließlich der Auswirkungen auf die Bilanz und die Qualität der Finanzinformation sowie anderer Sachverhalte. Über die Ergebnisse ist dem Kongress binnen 90 Tagen zu berichten.

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