2008

Zwei neue IFRIC-Mitglieder ernannt

03.04.2008

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat zwei zusätzliche Mitglieder des International Financial Reporting Committee (IFRIC) ernannt.

Im November 2007 entschieden die Treuhänder der IASCF, die Anzahl der Mitglieder von 12 auf 14 zu erweitern, um die Bandbreite des Fachwissens im Komitee zu vergrößern. Die neuen Mitglieder sind:

Margeret M. (Peggy) Smyth, Vizepräsidentin und Leiterin Rechnungswesen, United Technologies Corp., USA;

Scott Taub, Geschäftsführender Direktor, Financial Reporting Advisors, LLC, USA, und früherer amtierender Hauptrechungsleger und stellvertretender Hauptrechnungsleger der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC).

Die Ernennungen gelten für drei Jahre, die Amtszeiten enden am 30. Juni 2011. Die beiden Mitglieder können einmal wiedergewählt werden. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 54 KB). Eine Liste aller IFRIC-Mitglieder finden Sie hierr.

Vergleich Hongkonger Rechnungslegungsstandards mit IFRS

02.04.2008

Das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) hat einen Vergleich zwischen den Hongkonger Rechnungslegungsstandards und IFRS mit Stand 1. Januar 2008 veröffentlicht (in englischer Sprache, 36 KB).

Die Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) entsprechen praktisch den IFRS. Es gibt Abweichungen bei einigen Übergangsbestimmungen und Daten des Inkrafttretens sowie einige kleinere Anpassungen an den Sprachgebrauch in Hongkong. Außerdem gibt es zusätzlich zu den Interpretationen von IFRIC noch drei Interpretationen, die lokal vom HKICPA entwickelt wurden. Weitere Informationen zum Rahmen der Finanzberichterstattung in Hongkong finden Sie auf unserer neuen Seite zu Rechnungslegung in Hongkong. Vergleiche von IFRS und anderen lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen finden Sie hier.

Europäische Antworten auf die Finanzmarktunruhen

02.04.2008

In einer Rede vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments erläuterte Charlie McCreevy, der europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, gestern die neusten Entwicklungen im politischen Vorgehen als Reaktion auf die Finanzmarktunruhen (Latest Developments on Policy Response to Financial Turmoil, in englischer Sprache, 80 KB).

Er widmete sich einer Reihe von Sachverhalten einschließlich aufsichtsrechtlicher Konvergenz in Europa, Änderung der Eigenkapitalrichtlinie für Banken und Sachverhalten in Bezug auf die Rechnungslegung. Nachfolgend die Übersetzung zweier Auszüge:

Die Sachverhalte sind bekannt: schwache interne Bewertungsmodelle, undurchsichtige Verbriefungsprozesse, Geschäftsmodelle die auf unverhältnismäßigen Laufzeitinkongruenzen zwischen Vermögenswerten und Schulden aufbauten, schwache interne Kontrollen und schlechte Angabeforderungen – um nur ein paar zu nennen.

[...]

Verbesserung von Bewertungsstandards, insbesondere für illiquide Vermögenswerte. Dies geschieht auf internationaler Ebene. Die Bemühungen sind neuerdings verstärkt worden. Wir freuen uns, zu hören, dass der International Accounting Standards Board (IASB) diesen Monat ein Diskussionspapier herausgeben wird, das auch Erwägungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert enthalten wird. Im Mai wird auch eine Arbeitsgruppe der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) ihre Ergebnisse vorstellen. Das sind gute Nachrichten. Wir werden diesen Prozess weiterhin genau verfolgen.

Es gibt eine wachsende Debatte ob die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder der Marktbewertungsansatz die Krise dadurch verstärkt haben, dass sie Prozyklizität in die Abschlüsse gebracht haben. Ich möchte deutlich machen, dass ich der Meinung bin, dass hier einige echte Rechnungslegungsfragen und -anomalien zu untersuchen sind, einschließlich der Schnittstelle mit der Eigenkapitalrichtlinie, wie beispielsweise die Konsolidierung von Zweckgesellschaften oder die Bewertung von und die Angaben zu Kreditrisiken. Ganz offensichtlich müssen diese und andere Fragen – wie zum Beispiel die Auswirkung von Marktbewertungen, wenn die Märkte allgemein illiquide und unberechenbar werden — gründlich untersucht werden.

Jahresbericht 2007 der EBK

01.04.2008

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat ihren Jahresbericht 2007 vorgelegt.

Der thematischen Schwerpunkt liegt auf Untersuchungen im Offenlegungs- und Übernahmerecht sowie auf der Finanzmarktkrise. Die Aufsichtsbehörde begrüßte die Verschärfung des Börsengesetzes durch das Parlament und verschärfte ihrerseits die Offenlegungsregeln mit der Revision der EBK-Börsenverordnung. Dies führte aus Sicht des EBK-Präsidenten Eugen Haltiner zu einer Verbesserung der Markttransparenz. Dennoch fordert die EBK noch griffigere Offenlegungsregeln und vor allem wirksamere Instrumente für die Durchsetzung der Bestimmungen. Bezüglich Rechungslegung und Prüfung heißt es im Bericht im Abschnitt „Internationales":

Eines der wichtigsten Projekte in diesem Bereich war die Einführung einer Datenbank, die dafür bestimmt ist, den Erlass von Ausführungsbestimmungen betreffend die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erleichtern und deren Austausch möglich zu machen. Die Anerkennung und internationale Harmonisierung dieser Rechnungslegungsnormen ist für die Schweiz von erheblicher Bedeutung, da sie von der grossen Mehrheit der kotierten Gesellschaften angewendet werden.

Presseerklärung der EBK(35 KB)

Jahresbericht 2007 (1.760 KB)

CESR empfiehlt Anerkennung von US- und japanischen GAAP

01.04.2008

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat der EU-Kommission Vorschläge zur Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze von Drittstaaten unterbreitet.

Die Verordnung Nr. 1569/2007 über die Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze sah vor, im Hinblick auf die Bewertung der Gleichwertigkeit der betreffenden Rechnungslegungsgrundsätze zunächst den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) konsultieren. CESR ist zu folgenden Schlüssen gekommen:

die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP sollten als gleichwertig anerkannt werden;

die japanischen Rechnungslegungsvorschriften sollten zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2011 als gleichwertig anerkannt werden;

eine endgültige Entscheidung bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze sollte aufgeschoben werden, bis es mehr Informationen über die Anwendung der neuen chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze durch chinesische Emittenten gibt.

Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 76 KB) und die vollständige Empfehlung an die EU-Kommission (in englischer Sprache, 395 KB).

IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2008 veröffentlicht

01.04.2008

Die XBRL-Arbeitsgruppe der IASC-Stiftung hat die beinah endgültige Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2008 veröffentlicht.

Die Klassifizierungssystematik 2008 stellt eine vollständige Übertragung der IFRS wie in der Gesamtausgabe der IFRS 2008 veröffentlicht nach XBRL dar, der Computersprache, die für den Austausch von Informationen zwischen Unternehmen verwendet wird. Die beinah endgültige Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik 2008 kann kostenfrei von der Internetseite des IASB herunter geladen werden: www.iasb.org/xbrl/taxo.asp. Die IASC-Stiftung geht davon aus, dass die endgültige Fassung Ende Juni 2008 veröffentlicht werden kann: Presseerklärung (in englischer Sprache, 43 KB). Die IASC-Stiftung hat ein Programm aufgelegt, in dessen Rahmen die Klassifizierungssystematik in andere Sprachen übersetzt werden soll. Bisher gilt das nur für die Fassungen aus den Jahren 2005 und 2006. In deutscher Sprache liegen dazu Entwürfe vor - zur Einreichung von Stellungnahmen wird ermutigt.

Vorschlag zur Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht in den USA

01.04.2008

Der US-amerikanische Finanzminister, Henry M.

Paulson Jr., hat einen Plan für eine modernisierte Finanzaufsichtsstruktur veröffentlicht, der eine Reihe von „kurzfristigen" und „mittelfristigen" Reformen der Struktur zur Regulierung von Finanzinstitutionen und Finanzmärkten in den USA umfasst. Die Änderungen sind von einem seit Aufbau des jetzigen Aufsichtssystems als Reaktion auf den Zusammenbruch des Aktienmarktes 1929 und die folgende Große Depression nicht erreichten Ausmaß.

Die kurzfristigen Empfehlungen gelten sofortigem Handeln zur Verbesserung der behördlichen Koordination und Aufsicht als Reaktion auf die jüngsten Ereignisse an den Kredit- und Hypothekenmärkten.

Die mittelfristigen Empfehlungen gelten der Abschaffung einiger Doppelungen im amerikanischen Aufsichtssystem und dem Versuch der Modernisierung der Aufsichtsstruktur einiger Sektoren der Finanzindustrie (Bankgeschäfte, Versicherungen, Wertpapiere und Termingeschäfte) innerhalb des bestehenden Rahmenkonzepts.

Der Bericht enthält außerdem einen Konzeptentwurf für einen „optimalen" aufsichtsrechtlichen Rahmen. Innerhalb der optimalen Struktur ist die US-amerikanische Notenbank als „Regulator der Marktstabilität" vorgesehen und der Aufbau eines neuen „Bankfinanzregulators" für Banken und Sparkassen und eines neuen Regulators für Betriebsführung und -finanzen geplant. Letzterer würde die derzeitige Verantwortlichkeit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hinsichtlich der Berichterstattung der Unternehmen, der Unternehmensführung und der Aufsicht über die Rechnungslegung übernehmen.

Einige der kurzfristigen Empfehlungen:

Arbeitsgruppe des Präsidenten zu Finanzmärkten (President's Working Group on Financial Markets, PWG). Dieses zwischenbehördlich Koordinationsorgan sollte ausgeweitet und seine Rolle als die Richtlinien der Poilitk bestimmendes Gremium verstärkt werden.

Vergabe von Hypotheken. Schaffung einer staatlichen Kommission für die Vergabe von Hypotheken (Mortgage Origination Commission, MOC) mit sechs Mitgliedern, das einheitliche Minimalstandards für die Qualifizierung für die Konzessionsvergabe für Teilnehmer der Hypothekenmärkte der einzelnen Staaten entwickeln würde. Das MOC würde außerdem das System jedes Staates für die Konzessionsvergabe an und die Regulierung von den Teilnehmern am Hypothekenvergabeprozess auswerten und beurteilen und über dessen Angemessenheit Bericht erstatten.

Liquiditätsvorsorge durch die Notenbank. Zuerst würde der derzeitige Prozess für die Vorsorge für temporäre Liquidität für die seltenen Fälle, in denen die Marktstabilität gefährdet ist, verbessert um folgendes sicherzustellen: Der Prozess ist kalibriert und transparent; die Ausleihung erfolgt zu angemessenen Bedingungen; die Notenbank sichert sich Informationen durch Überprüfungen vor Ort oder durch andere Mittel, die die Notenbank für angemessen hält. Der Schlüssel für diesen Informationsfluss liegt in einem Fokus auf Liquidität und Refinanzierung.

Einige der mittelfristigen Empfehlungen:

Staatliche Sparinstitutionen. Staatlich konzessionierte Sparkassen und Hypothekenbanken sollten von der Regierung zugelassene Banken werden. Die Behörde für Sparkassenaufsicht (Office of Thrift Supervision) würde aufgelöst und ihre Geschäfte von der staatlichen Bankenaufsichtsbehörde (Office of the Comptroller of the Currency) übernommen. Dieser Übergang würde in zwei Jahren stattfinden.

Staatliche Bankenaufsicht. Es sollte eine direkte staatliche Aufsicht über staatlich konzessionierte Banken geben. Eine Reihe von Vorschlägen werden in dieser Hinsicht genannt.

Aufsicht über Zahlungs- und Erfüllungssysteme. Es sollte eine direkte staatliche Aufsicht über alle Systeme geben, die genutzt werden, um Kapital und Finanzinstrumente zwischen Finanzinstituten und Finanzinstituten und ihren Kunden zu übertragen.

Versicherungen. Ein staatliches System für die Konzessionierung, Lizenzvergabe, Regulierung und Aufsicht von Versicherern sollte eingerichtet werden. Versicherer, Rückversicherer, Versicherungshändler und -makler hätten die Wahl, ob sie dem neuen staatlichen Aufsichtssystem unterstehen oder unter dem derzeitigen einzelstaatlich geregelten verbleiben wollten. Eine neue Behörde für Versicherungsaufsicht würde unter dem Finanzministerium eingerichtet, um die Führungsrolle in der staatlichen Versicherungsaufsicht zu übernehmen.

Termingeschäfte und Wertpapiere. Die Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission, CFTC) und die Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), die Wertpapiere, Investmentfonds, Aktienmärkte und Börsenmakler/-händler beaufsichtigt, sollten vereinigt werden, um eine einheitliche Regulierung und Aufsicht der Termingeschäft- und Wertpapierbranche zu garantieren.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

Presserklärung des Finanzministeriums,

kurze Zusammenfassung der Tatsachen und Empfehlungen (64 KB);

Plan für eine modernisierte Finanzaufsichtsstruktur (vollständiger Bericht, 1.954 KB).

FASB lädt zur Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier ein

01.04.2008

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Einladung zur Stellungnahme zur Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) herausgegeben.

Die Einladung schließt das Diskussionspapier des IASB zur Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente ein, das dieser am 20. März zur Stellungnahme veröffentlicht hatte. In der Einladung zur Stellungnahme des FASB wird gefragt, ob es für den FASB notwendig sei, ein Projekt zur Vereinfachung und Verbesserung der Standards zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf die Agenda zu nehmen und, wenn ja, was für eine Art von Projekt und welche Ansätze in Erwägung gezogen werden sollten. Es wird auch um Rückmeldung zu den Sachverhalten im Diskussionspapier des IASB gebeten. Der FASB erbittet Stellungnahmen bis zum 19. September 2008 (gleicher Zeitpunkt wie der IASB). Weitere Informationen:

zum Diskussionspapier des IASB,

englischsprachige Pressemitteilung des FASB.

Studie der AAA zu Rechnungslegungslehrstühlen an US-amerikanischen Universitäten

01.04.2008

Die amerikanische Gesellschaft für Rechnungslegung (American Accounting Association, AAA) hat einen Bericht zu Rechnungslehrstühlen an US-amerikanischen Colleges und Universitäten: Status und Trends 1993 -2004 veröffentlicht (Accounting Faculty in US Colleges and Universities: Status and Trends, 1993-2004, in englischer Sprache, 198 KB).

Die Studie, die vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) mitfinanziert wurde, stellt Daten zu einer spürbaren Knappheit von Doktoranden im Fach Rechnungslegung in den USA und zu den Auswirkungen auf die Ausbildung in diesem Fach zur Verfügung. Die Ergebnisse umfassen unter anderem die folgenden:

Die Anzahl der Lehrkräfte im Fach Rechnungslegung ging zwischen 1988 und 2004 um 13,3% zurück.

Gleichzeitig nahm die Anzahl der Studierenden um 12,3% zu.

Der Großteil der Abnahme an Lehrkräften ereignete sich an Universitäten ohne Dissertationsprogramm (Abnahme um 31% seit 1993). Die Anzahl der vollen Lehrstellen im Fach Rechnungslegung an Forschungsuniversitäten und Universitäten mit Dissertationsprogramm sowie an kommunalen Colleges veränderte sich zwischen 1993 und 2004 kaum. Auch die Anzahl der promovierten Lehrkräfte änderte sich nicht.

Die Anzahl der Lehrkräfte im Alter von über 55 Jahren nahm zu, während sich die Anzahl der Lehrkräfte im Alter von unter 40 Jahren zwischen 1993 und 2004 halbierte. In der Studie wird angenommen, dass in direkter Zukunft die Anzahl der Eintritte in den Ruhestand die Anzahl der Neubesetzungen mit qualifizierten Kandidaten übersteigen wird.

Ein Ergebnis der Entwicklung ist eine in den Daten von 2004 erkennbare Umkehrung der Gehaltsentwicklung: Im Durchschnitt verdienten Lehrkräfte im Alter von unter 41 Jahren mehr als Lehrkräfte im Alter von über 41 Jahren.

Die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte hat merklich zugenommen. Dies gilt insbesondere für Forschungsuniversitäten und Universitäten mit Dissertationsprogramm, an denen der Großteil der Zunahme an Einschreibungen zu verzeichnen war.

Aus dem Financial Director – „Sterne sehen, Streifen ändern‟

31.03.2008

„Früher war es für die amerikanischen Behörden ein Gräuel, jetzt können US-amerikanische Unternehmen davon ausgehen, dass sie IFRS anwenden dürfen.

So werden IFRS wirklich ein weltweit gültiger Satz von Standards." So lautet der Untertitel zu einem Artikel, der in der Ausgabe vom 26. März 2008 im britischen Financial Director erschien. Im Artikel werden eine Reihe von Sachverhalten rund um die Anwendung von IFRS durch US-amerikanische Unternehmen erörtert. Folgen Sie dieser Verknüpfung auf den Artikel auf der Internetseite des Financial Director. Isobel Sharp, Partnerin bei Deloitte Großbritannien und Präsidentin des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Schottland, wird darin zitiert:

Einer der schwierigsten Punkte des britischen Übergangs auf IFRS war, dass viele internationale Standards in den Jahren zwischen 2001 und 2005 verbessert wurden. Bis zu einem relativ späten Zeitpunkt innerhalb des Prozesses gab es keinen etablierten Satz von Standards. Erschwert wurde die Situation durch die Länge der Zeit, die Europa brauchte, um die verbesserten IFRS zu übernehmen. In dieser Situation umzustellen war in etwa so, als ob man versuche, auf bewegliche Ziele zu schießen. Aber jetzt sind die Bemühungen des IASB nicht länger mit Schrotflintenschüssen in die generelle Richtung vieler Standards gleichzeitig zu vergleichen, jetzt werden ganz bestimmte Schlüsselbereiche wie Leasinggeschäfte oder Eigen- und Fremdkapital quasi wie mit einem Zielfernrohr ganz gezielt angegangen. Daher wird es hoffentlich für zukünftige Umsteller auf IFRS leichter sein, das Ziel anzuvisieren...

Wir müssen von der Denkweise Abstand gewinnen, dass die Anwendung von IFRS bedeutet, dass es nur einen Weg geben kann, Dinge zu tun, und dass jegliche Abweichung gleichbedeutend mit einem Versagen des Systems sei. US-amerikanische Ersteller und Prüfer sind daran gewöhnt, tausende Seiten von begleitenden Leitlinien zu haben, viele davon auf branchenspezifischer Basis erstellt. Es liegt an Großbritannien und anderen, dafür zu sorgen, dass sich nicht übermäßig viele Regeln einschleichen, aber Abweichungen in vernünftigem Rahmen sollten einfach hingenommen werden.

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