2008

FASB führt eine Hierarchie für US GAAP ein

12.05.2008

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat Standard Nr. 162 Die Hierarchie der allgemein akzeptierten Grundsätze zur Rechnungslegung herausgegeben.

Mit FAS 162 wird ein Rahmen für die Wahl von Bilanzierungsgrundsätzen vorgegeben, die bei der Erstellung von Abschlüssen, der in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Grundsätze zur Rechnungslegung (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) erstellt werden, heranzuziehen ist. Bislang wurde die US-GAAP-Hierarchie durch die US-amerikanische Prüfungsliteratur bestimmt. Infolge der Wechselwirkung zur Prüfungsliteratur wird FAS 162 60 Tage nach Annahme der Änderungen, die die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) an ihren Prüfungsstandards vorgenommen hat, durch die SEC in Kraft. Standard Nr. 162 kann kostenfrei von der Website des FASB bezogen werden. Die Pressemitteilung des FASB können Sie hier einsehen.

Angabe erwarteter Änderungen der Bilanzierungsmethoden

11.05.2008

Die kanadischen Wertpapierbehörden (Canadian Securities Administrators, CSA) haben kürzlich eine Stabsmitteilung freigegeben, in welcher es um Angabevorschriften vor der Anwendung der IFRS durch kanadische berichtspflichtige Emittenten geht.

Die CSA-Stabsmitteilung Nr. 52-320 Angabe erwarteter Änderungen der Bilanzierungsmethoden im Zusammenhang mit dem Übergang auf IFRS stellt einen weiteren wichtigen Schritt bei Kanadas Übergang auf IFRS dar. Diese Maßnahme wird Unternehmen dabei helfen, die erwartete Auswirkung auf ihren nächsten Zwischen- und Jahreslagebericht einzuschätzen. Unsere kanadischen Kollegen werden eine umfassendere Analyse dieser Angabevorschriften in der nächsten Ausgabe des Countdown-Newsletters abgeben. Die vollständigen Details des erwarteten Zeitplans, der Art und des Ausmaßes der Angaben lassen sich der Pressemitteilung entnehmen, die von den CSA herausgegeben wurde:

Pressemitteilung der CSA in englischer Sprache (153 KB)

Pressemitteilung der CSA in französischer Sprache (56 KB)

IFRS – Was sollten US-Unternehmen tun?

11.05.2008

Die aktuelle Ausgabe von Audit Committee Brief (in englischer Sprache, 706 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen herausgegeben wird, enthält einen Überblick darüber, was Unternehmen im Hinblick auf International Financial Reporting Standards tun sollten.

Die nachfolgende Grafik aus dem Newsletter veranschaulicht einige der möglichen Auswirkungen, über die man nachdenken sollte:

Weitere Themen dieser Ausgabe von Audit Committee Brief sind:

eine Zusammenfassung des vorgeschlagenen PCAOB-Standards Nr. 7 Die Durchsicht der Auftragsqualität

eine Zusammenfassung des Fortschrittsberichts des SEC-Beirats

Kernpunkte der Ergebnisse einer Untersuchung, die der Prüfungsausschuss des Zentrums für Prüfungsqualität durchgeführt hat

ein Überblick darüber was ein eXtensible Business Reporting Language (XBRL)-Mandat für Sie bedeutet

ein Überblick über Vermögenswerte eine Pensionsplans

Berichte des SEC-Beirats zu Verbesserungen in der Rechnungslegung

10.05.2008

Im Juni 2007 setzte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen Beirat ein, der die Ursachen für die Komplexität des US-amerikanischen Rechnungslegungssystems untersuchen und Vorschläge unterbreiten sollte, "wie Finanzberichte klarer und nützlicher für Anleger gemacht, Kosten und unnötige Hürden für Ersteller verringert und technologischer Fortschritt besser genutzt werden könne, um alle Aspekte der Rechnungslegung auf ein höheres Niveau zu bringen." Im Februar 2008 veröffentlichte der Beirat einen Vorläufigen Bericht mit 12 Vorschlägen, darunter die Verringerung von Bilanzierungswahlrechten, Änderungen in der Verfassung des FASB und des Standardsetzungsprozesses sowie Leitlinien zur Wesentlichkeit und zur Berichtigung von Fehlern.

Der Beirat hielt seine sechste Sitzung am Freitag, den 2. Mai 2008, ab. Zu diesem Zeitpunkt stellten vier Unterausschüsse ihre Zwischenberichte vor:

Unterausschuss zur Abgabe von Finanzinformationen (431 KB)

Unterausschuss zum Prüfungsprozess und zur Befolgung von Regeln (169 KB)

Unterausschuss zur Standardsetzung (49 KB)

Unterausschuss zur wesentlichen Komplexität (915 KB)

Der Unterausschuss zur Standardsetzung führt in seinem Bericht aus, dass man erörtere zu empfehlen, dass der gesamte Beirat folgende Punkte erwägen solle:

eine ausdrückliche, hochrangige Unterstützung für die Bewegung in Richtung eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards in den USA,

die Unterstützung der Maßnahmen der SEC zur Entwicklung eines Fahrplans zur internationalen Konvergenz sowie

die Aufforderung aller Beteiligten in der Rechnungslegungslandschaft, die Abstimmungen zu verstärken, um eine Konsistenz in der weltweiten Auslegung zu erreichen und rechtsstaatliche Varianten der IFRS zu vermeiden.

Sie finden weitere Informationen zum Beirat auf der Website der SEC.

IDW nimmt Stellung zum neuen Entwurf des ISA 210

09.05.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 122 KB) an den International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum neuen Entwurf des überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 210 Bedingungen von Beauftragung des Abschlussprüfers.

Das IDW begrüßt die Klarstellungen im Entwurf.

Einige Fakten über den beizulegenden Zeitwert – Artikel von Robert Herz und Linda MacDonald

09.05.2008

Der Vorsitzende des amerikanischen Standardsetzers FASB, Robert H. Herz, und Linda A. MacDonald, Direktorin beim FASB, haben gemeinsam einen Artikel im Rahmen der FASB Reihe Sachverhalte verstehen (Understanding the Issues) mit dem Titel „Einige Fakten über den beizulegenden Zeitwert‟ veröffentlicht (Some Facts about Fair Value, in englischer Sprache, 77 KB).

Vor dem Hintergrund, dass in jüngster Zeit im Hinblick auf die Finanzmarktunruhen viel über den beizulegenden Zeitwert diskutiert wurde aber gleichzeitig oft ungenaues Wissen mit viel persönlicher Überzeugung vorgetragen wurde, bieten die Autoren klare Fakten über den beizulegenden Zeitwert durch die Beantwortung dreier Fragen:

Wo wird der beizulegende Zeitwert in der Finanzberichterstattung verwendet (und wo nicht)?

Was ist der beizulegende Zeitwert (und was nicht)?

Wie ist der Ansatz für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts (auch in illiquiden Märkten)?

„Zusammenfassend läßt sich sagen, dass jüngste Standardsetzungsaktivitäten sich in unterschiedlichem Umfang mit dem beizulegenden Zeitwert beschäftigt haben, und die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts wird eventuell ausgedehnt (z. B. in SFAS 159 und SFAS 141R). Aber der beizulegende Zeitwert ist auf keinen Fall ein neues Konzept und wird nicht in vielen Fällen gefordert. Auch die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts bei der Bestimmung der Abschreibungen bei Marktdepressionen ist nicht neu. Und obwohl die derzeitigen Umstände in den Kreditmärkten gewiss bedeutende Herausforderungen für die Bewertung einiger Klassen von Vermögenswerten darstellen können, sind die Konzepte und angewendete Vorgehensweisen, die für die Bewertung von illiquiden und nicht marktfähigen Vermögenswerten verwendet werden, ebenfalls nicht neu. Sie werden seit vielen Jahren in der Bewertung einer großen Bandbreite von Posten in der Finanzberichterstattung verwendet, auch für immaterielle Vermögenswerte, Anlagen in nicht börsennotierte Unternehmen, illiquide Wertpapiere und komplexe Derivate. In solchen Situationen sind klare und umfangreiche Angaben von größter Bedeutung, um den Anlegern zu helfen, informierte Anlageentscheidungen zu treffen.‟

Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im Mai 2008

09.05.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag, den 8. Mai 2008, in den Geschäftsräumen des IASB in London.

Wir haben die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf einer separaten Seite zusammengefasst. Auf der Sitzung wurden zwei endgültige Interpretationen verabschiedet, wobei noch einige Formulierungsänderungen ausstehen und die Zustimmung durch den IASB:

Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien (tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen)

Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen)

AICPA schlägt vor, IFRS-Inhalte in die CPA-Prüfung aufzunehmen

09.05.2008

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat um Stellungnahmen zu einer vorgeschlagenen Aktualisierung der Inhalte der Abschlussprüfung zum US-amerikanischen Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountant, CPA), die in den gesamten Vereinigten Staaten verwendet werden, gebeten.

Unter anderem schlägt das AICPA vor, erstmalig IFRS in die Abschlussprüfung aufzunehmen. Vorerst würde das Rahmenkonzept der IFRS zum Prüfungsgegenstand. Der Prüfungsumfang hinsichtlich IFRS würde ausgeweitet, wenn IFRS allgemein in den Vereinigten Staaten akzeptiert würden. „In der CPA-Prüfung werden die Kenntnisse und die Fähigkeiten geprüft, die für neue Wirtschaftsprüfer relevant sind. Dadurch wird die Öffentlichkeit geschützt,‟ sagte Craig Mills, der oberste Prüfungsdirektor des AICPA. „Deswegen untersucht der Prüfungsrat der AICPA, der die Abschlussprüfung überwacht, schon eine Weile Strategien, wie IFRS in die Prüfung aufgenommen werden können.‟ Stellungnahmen können bis zum 31. Juli 2008 abgegeben werden. Lesen Sie die nachfolgenden Dokumente in englischer Sprache. Darunter finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem Vorschlag.

Vorgeschlagene Kenntnis- und Fähigkeitsspezifikationen für die CPA-Prüfung (272 KB)

Begleitbrief zum Vorschlag (165 KB)

Presseerklärung der AICPA (26 KB)

Derzeit werden im Abschnitt zu Rechnungslegung und Berichterstattung (Financial Accounting and Reporting, FAR) Kenntnisse und Verständnis von allgemein in den Vereinigten Staaten akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien (US-GAAP) für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Staatsunternehmen abgefragt. Die wachsende Akzeptanz von IFRS in der Gemeinde der mit Finanzberichten befassten Personen und Organisationen und die neuesten Entwicklungen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) sind Hinweise dafür, dass IFRS einmal ein Satz allgemein anerkannter Rechnungslegungsprinzipien in den Vereinigten Staaten werden könnten.

Die vorgeschlagenen Inhaltsspezifikationen für FAR enthalten im Unterabschnitt I Fragen in Bezug auf das Rahmenkonzept, Standardsetzungsprozesse und die Einreichung von Abschlüssen bei den Aufsichtsbehörden. Zu diesen Fragen werden auch einige in Bezug auf International Financial Reporting Standards (IFRS) gehören. Wenn IFRS in den Vereinigten Staaten allgemein akzeptiert werden, kommen sie für eine ausgeweitete Prüfung im Unterabschnitt I des FAR-Abschnitts sowie in den Unterabschnitten II (Abschlüsse) und III (besondere Geschäftsvorfälle, Umstände und Angaben) des FAR-Abschnitts in Frage.

Bericht der EU-Kommission bezüglich der Anwendung von IFRS

08.05.2008

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards vorgelegt.

Der Bericht (178 KB) liegt bisher leider nur in englischer Sprache vor; wir fassen die wichtigsten Ergebnisse für Sie in deutscher Sprache zusammen. Neben einer Darstellung der Nutzung der Optionen, die in der IAS-Verordnung verankert sind, durch die einzelnen Mitgliedstaaten und einer Übersicht über die effektive Anwendung (Anzahl der Unternehmen, die jeweils IFRS anwenden, aufgeteilt nach Ländern und nach Art der emittierten Wertpapiere) werden in dem Bericht die Konsistenz der Anwendung und die Effektivität des Übernahmeprozesses analysiert. Folgende Ergebnisse werden genannt:

Konsistenz der Anwendung:

Insgesamt war die Einführung der IFRS eine große Herausforderung für alle Betroffenen, aber sie wurde dennoch ohne Störungen des Marktes oder Unterbrechungen von Berichtszyklen bewerkstelligt.

Ersteller, Prüfer, Anleger und Aufsichtsbehörden sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Einführung von IFRS zu verbesserter Vergleichbarkeit und Qualität der Abschlüsse und allgemein zu mehr Transparenz geführt hat.

Die Optionen in der IAS-Verordnung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich genutzt worden. Die Flexibilität, die mit den Optionen gewährt wurde, hat es den einzelnen Ländern gestattet, maßgeschneiderte Lösungen für ihr jeweiliges Rechnungslegungsumfeld zu entwickeln.

Die meisten Betroffenen sind der Meinung, dass die Verständlichkeit der Abschlüsse zugenommen hat. In bestimmten Bereichen werden allerdings noch Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, insbesondere bei Finanzinstrumenten, Unternehmenszusammenschlüssen und aktienbasierten Vergütungen.

Die IFRS-Bilanzierung wird noch von den nationalen Rechnungslegungstraditionen beeinflusst. In manchen Mitgliedstaaten bedeutete die Einführung eines prinzipienbasierten Ansatzes eine große Herausforderung. Eine zunehmende Vertrautheit mit den IFRS wird jedoch diese anfänglichen Probleme zu überwinden helfen.

Die Vorschriften zu Ansatz und Bewertung wurden einheitlicher und klarer umgesetzt als manche Angabevorschriften. Insbesondere die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bedürfen der Verbesserung.

Die in den IFRS gewährten Wahlrechte werden ausgiebig genutzt, auch die Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung. Die Möglichkeit, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten, wird allerdings wenig genutzt, und die Nutzung des Carve Outs in IAS 39 beschränkt sich auf wenige Banken.

CESR hat in einigen Bereichen Bedenken angemeldet, und auch die Aufsichtsbehörden sehen in einigen Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten (Details werden im Bericht genannt).

Nur wenige fachliche Fragen sind an den Runden Tisch für die einheitliche Anwendung der IFRS in Europa weitergegeben worden. Die Zahl der Anfragen an IFRIC hat ebenfalls abgenommen.

Erste wissenschaftliche Untersuchungen der Auswirkungen der Einführung der IFRS auf die Wertpapiermärkte sind aufgenommen worden. Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Kapitalkosten für diejenigen Unternehmen gesunken sind, die Abschlüsse nach IFRS erstellen.

Effektivität des Übernahmeprozesses:

EFRAG stellt der Kommission zeitnah hochwertige Analysen und Übernahmevorschläge zur Verfügung, die alle fachlichen Aspekte, die für die Entscheidungsfindung notwendig sind, klar darstellen. Durch die Aufnahme einer Grundlage für Schlussfolgerungen, hat sich die Qualität der Empfehlungen von EFRAG noch verbessert.

SARG hat effiziente Strukturen und Arbeitsabläufe eingerichtet und liefert zeitnah Einschätzungen.

Der Übernahmeprozess funktioniert reibungslos und rasch. Der Prozess wird demnächst geändert und wird mehr Gewicht auf die Prüfung durch Rat und Parlament legen. Das Parlament hat außerdem beantragt, das eine Auswirkungsanalyse in den Übernahmeprozess aufgenommen wird.

Auswirkungsanalysen sind Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses in der EU und in vielen Mitgliedstaaten. Die Notwendigkeit von Auswirkungsanalysen für Rechungslegungsstandards wird zunehmend deutlich. Die Kommission hat daher den IASB aufgefordert, solche Analysen frühzeitig vorzunehmen. Die IASCF hat dies für alle neuen Standards zugesagt. Bis dahin werden die Auswirkungsanalysen auf EU-Ebene durchgeführt und sind Bestandteil der EFRAG-Übernahmeempfehlung.

Bei der Übernahme von IAS 39 wurde festgelegt, dass die Carve Outs in Bezug auf Umfang und zeitliche Ausdehnung begrenzt sein sollten. Für ein Carve Out wurde bereits eine Lösung gefunden. Trotz harter Arbeit auf Seiten des IASB und im Bankenbereich wurde bis jetzt allerdings noch keine Lösung für den zweiten Carve Out gefunden.

Alle IFRS werden in der EU einzeln übernommen, es gibt also keinen konsolidierte Version aller übernommenen IFRS. Außerdem wird die Qualität der Übersetzungen in die verschiedenen Sprachen in manchen Fällen bezweifelt. Die Kommission wird daher ein Projekt zur Konsolidierung und sprachlichen Überprüfung aller übernommenen Standards und Interpretationen auflegen.

Die Länge des Übernahmeprozesses für einen einzelnen Standard beträgt acht bis zehn Monate nach Veröffentlichung durch den IASB. Die Auswirkungsanalysen werden werden dem noch weitere sechs Monate hinzufügen. Sobald die Analysen durch den IASB vorgenommen werden, dürfte sich die Länge des Prozesses wieder auf das alte Maß reduzieren. Außerdem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass in dringenden Einzelfällen durch Flexibilität aller Seiten eine kürzere Dauer des Übernahmeprozesses möglich ist.

Tagesordnung für die Boardsitzung im Mai

08.05.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 20. Mai, bis Freitag, den 23. Mai 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

20. bis 23. Mai 2008, London

Dienstag, 20. Mai 2008 (nur nachmittags)

Emissionshandelsschemata

Änderungen an IAS 39: Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Ergebnis je Aktie

IFRIC: Stand der Arbeiten

Mittwoch, 21. Mai 2008

Jährliche Verbesserungen an den IFRS – 2008

Erlöserfassung – Erwägung von und Entscheidung über zwei unterschiedliche Ansätze (gegenwärtiger Abgangspreis und Kundengegenleistung) für das vorgeschlagene Erlöserfassungsmodell.

Donnerstag, 22. Mai 2008 (nur nachmittags)

Schulden – Änderungen an IAS 37 (Analyse der Stellungnahmen im Hinblick auf vorgeschlagene Änderungen an IAS 19)

Änderung von IFRS 1 – Übergangssachverhalte

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden

Sachanlagen mit eingebetteten Kostenelementen, die nach IFRS nicht eingeschlossen wären, wie beispielsweise diejenigen, die von regulierten Unternehmen gehalten werden

Bilanzierung von Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen

Freitag, 23. Mai 2008 (nur vormittags)

Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen

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