Dezember

DSR verabschiedet Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Versicherungsverträgen

05.12.2010

Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2010/8 Versicherungsverträge verabschiedet.

In seiner Stellungnahme äußert sich der DSR grundsätzlich positiv dazu, dass der IASB einen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen erarbeitet, der auf dem Grundsatz der Erfüllung durch das Versicherungsunternehmen fußt. Allerdings merkt der Rat kritisch an, dass der Entwurf in verschiedenen Punkten noch nicht ausgereift scheint; dies sei vor allem auf den Gebieten der Folgebewertung, der Darstellung und der Übergangsvorschriften der Fall. Die vollständige Stellungnahme können Sie hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Internetsendung zum Standardentwurf Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

04.12.2010

Am Montag, 13. Dezember 2010, bietet der Stab des IASB zwei Internetsendungen zum Standardentwurf zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) an, mit dessen Veröffentlichung nächste Woche gerechnet wird.

Drei Deloitte-Veröffentlichungen herausgegeben

04.12.2010

Drei neue Deloitte-Publikationen sind erschienen.

Das Deloitte-Büro in Singapur hat die Publikation "Änderungen an der Rechnungslegung in Singapur" herausgebracht, in welcher der aktuelle Stand bei den jüngsten Änderungen im Rechnungslegungsrahmen von Singapur dargestellt wird.

In "Die "Top 10"-Sachverhalte, mit denen sich Bergbauunternehmen im nächsten Jahr konfrontiert werden sehen" schauen Deloitte-Experten auf das Jahr 2011 und erwägen die Trends, die eine Auswirkung auf die Bergbaubranche haben werden.

Schließlich hat das IFRS Global Office Einsichten in IFRS-Projekte – Ertragsteuern herausgegeben, in der der aktuelle Stand beim Projekt Ertragsteuern wiedergegeben wird. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Zwei neue EFRAG-Stellungnahmen

03.12.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite zwei neue Stellungnahmen zur Verfügung.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite zwei neue Stellungnahmen zur Verfügung:

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Dezember 2010

03.12.2010

Der IASB wird von Montag bis Freitag, 13. bis 17. Dezember 2010, eine Sitzung in seinen Büroräumen in London abhalten.

Dienstag und Mittwoch wird es gemeinsame Sitzungsteile mit dem FASB geben. Am Donnerstag wird wegen der Gesprächsrunden zu Versicherungsverträgen keine Sitzung stattfinden. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder (Angaben in Londoner Zeit).

Tagesordnung für die Sitzung

Montag, 13. Dezember 2010

IASB-Sitzung (15:00-18:15 Uhr)

  • Änderungen an IFRS 1 - Ausgeprägte Hyperinflation
  • Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

 

Dienstag, 14. Dezember 2010

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (12:30-16:50 Uhr)

  • Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • Erlöserfassung
  • Saldierung von Vermögenswerten und Schulden

 

Mittwoch, 15. Dezember 2010

IASB-Sitzung (08:00-08:45 Uhr)

  • Konsolidierung

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (09:00-12:45 Uhr)

  • Versicherungsverträge - Unterrichtseinheit und Zusammenfassung der Erkundigungstätigkeiten
  • Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen - Unterrichtseinheit

 

Donnerstag, 16. Dezember  2010

IASB-Sitzung (10:00-11:30 Uhr)

  • Finanzinstrumente: Wertminderungen
  • Saldierung von Vermögenswerten und Schulden (Forts. vom Dienstag)

 

Freitag, 17. Dezember 2010

IASB-Sitzung (08:00-10:15 Uhr)

  • Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • Finanzinstrumente: Wertminderungen
  • Bericht über den aktuellen Stand der Tätigkeiten des IFRS-Beirats
  • Restanten (falls benötigt)

Die Materialien, die vom IASB an Beobachter ausgeteilt wurden, sind auf der Internetseite des IASB zu finden.

Internetsendung zum demnächst erwarteten Leitliniendokument zur Lageberichterstattung

03.12.2010

Am Donnerstag, 16. Dezember 2010, bietet der Stab des IASB eine Internetsendung zu dem Leitliniendokument (sogenanntes IFRS Practice Statement) zur Lageberichterstattung an, mit dessen Veröffentlichung nächste Woche gerechnet wird.

Der Lagebericht ist eine narrative Berichterstattungsform, die den Kontext eines Abschlusses erläutert. Das Leitliniendokument wird ein allgemeines, nicht verpflichtendes Rahmenkonzept für die Darstellung eines Lageberichts bieten, der sich auf einen Abschluss bezieht, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurde.

  • Thema: Leitliniendokument zur Lageberichterstattung
  • Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 16. Dezember 2010, 11:00 Uhr mit Wiederholung 17:00 Uhr (Angaben nach deutscher Zeit)
  • Weitere Informationen zur Internetsendung und Anmeldung: hier
  • Weitere Informationen auf IAS PLUS: Zusammenfassung des IASB-Projekts zur Lageberichterstattung

Mitschrift von der IASB-Sondersitzung am 3. Dezember 2010

03.12.2010

Am 3. Dezember 2010 kam der IASB in London zu einer Sondersitzung zusammen.

Folgendes Thema wurde erörtert:

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier. Die nächste Sitzung wird eine gemeinsame Sondersitzung von IASB und FASB am 8. Dezember zum Thema Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen sein.

Singapur gibt SFRS für kleine Unternehmen heraus

02.12.2010

Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) von Singapur hat den Singapore Financial Reporting Standard for Small Entities (SFRS for Small Entities) herausgegeben, einen Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen.

Der SFRS für kleine Unternehmen basiert auf dem IFRS für KMU. Die wesentlichen Unterschiede sind die Verweise auf die singapurischen Rechnungslegungsstandards (Singapore Financial Reporting Standards, SFRS) anstelle der vollen IFRS sowie die Beschreibung des Anwendungsbereichs und der Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen. Der ASC weist in seiner beigefügten Erklärung zur Anwendbarkeit darauf hin, dass diese Änderungen keine Abweichung vom IFRS für KMU darstellen.

Ein Unternehmen kommt für die Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen für kleine Unternehmen in Frage, wenn es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, einen Mehrzweckabschluss für externe Adressaten erstellt und die Definition eines kleinen Unternehmens gegenwärtig erfüllt und in dem vorangegangenen zwei Berichtsperioden erfüllt hat (es gelten abweichende Anwendungsvorschriften für neu gegründete Unternehmen). Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:

  • Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar;
  • Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; oder
  • nicht mehr als 50 Mitarbeiter.

Das Wahlrecht, den Standard als Alternative zu den vollen singapurischen Rechnungslegungsstandards für die Erstellung von Mehrzweckabschlüssen anzuwenden, besteht ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Sie können die englischsprachige Presseerklärung des ASC auf der Internetseite des ASC einsehen. Unsere Länderseite zur Rechnungslegung in Singapur finden Sie hier.

AFRAC veröffentlicht eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Versicherungsverträgen

02.12.2010

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2010/8 'Versicherungsverträge' veröffentlicht.

AFRAC nimmt eine kritische Stellung ein. Die Stellungnahme in englischer Sprache können Sie von der Internetseite des AFRAC herunterladen (67 KB). Unsere Länderseite zur Rechnungslegung in Österreich finden Sie hier.

Österreichischer Preis für Nachhaltigkeitsberichterstattung

02.12.2010

Ende November wurden neunzehn österreichische Unternehmen mit dem österreichischen Preis für Nachhaltigkeitsberichterstattung Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA) ausgezeichnet.

Der Preis wird für ausgewogene und angemessene Darstellung von Nachhaltigkeitsleistungen verliehen. Ziel des ASRA ist es, den Trend zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich auf internationalem Niveau zu fördern und auf innovative Berichte aufmerksam zu machen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt der Tatsache Rechnung, dass die herkömmliche Ausrichtung auf historische und kurzfristige Finanzkennzahlen dazu führt, dass die Finanzberichterstattung wichtige nichtfinanzielle Aspekte, die erheblichen Einfluss auf den Ruf und damit den Unternehmenswert haben, nicht abbildet.

Die Presseerklärung zur Preisverleihung finden Sie auf der Internetseite der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (45 KB).

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