Juni

DRSC kündigt Standardisierungsvertrag mit dem BMJ

28.06.2010

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. hat auf seiner heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen, den am 3. September 1998 mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zu kündigen.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), Berlin, hat auf seiner heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen, den am 3. September 1998 mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zu kündigen. „Damit“, so Heinz-Joachim Neubürger, Vorstandsvorsitzender des DRSC, „wollen wir die Möglichkeit schaffen, die Meinungsbildung und Vertretung deutscher Interessen in Fragen der internationalen Rechnungslegung neu zu ordnen“. Dies sei vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise und der anstehenden, mit politischen Dimensionen verbundenen Grundsatzfragen dringend erforderlich. Die vollständige Pressemitteilung des DRSC e.V. finden Sie hier (21 KB).

146. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere

28.06.2010

Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 146. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates am 1.und 2. Juli 2010 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 146. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates am 1.und 2. Juli 2010 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Überarbeitung von IDW Stellungnahmen aufgrund des BilMoG

28.06.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die überarbeiteten Fassungen zweier IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen (IDW RS HFA 4) sowie Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender (IDW RS HFA 11) verabschiedet.

Damit wurden die Verlautbarungen an das mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderte HGB angepasst. Die Neufassungen der beiden IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung werden in Heft 7/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2010 abgedruckt. Die Presseerklärung des IDW finden Sie hier.

Accounting Alert zur Reform der Finanzberichterstattung in Australien

28.06.2010

Unsere australischen Kollegen haben einen englischsprachigen Accounting Alert herausgegeben, in dem die Reform der Finanzberichterstattung erläutert wird, über die wir in unserer Nachricht vom 25. Juni 2010 berichtet haben.

Die Reform wird zu bedeutenden Änderungen und reduzierten Angaben in den Abschlüssen führen und werden mit großer Wahrscheinlichkeit alle Unternehmen und ihre Berichtperiode vom 30. Juni 2010 betreffen. Nachfolgend geben wir eine kurze Zusammenfassung der Änderungen wieder:

Zusammenfassung der Änderungen für Abschlüsse zum 30. Juni 2010 und folgende

Informationen über das Mutterunternehmen. Die Spalten mit Informationen über das Mutterunternehmen sind in konsolidierten Abschlüssen nicht länger vorgeschrieben. Stattdessen werden Finanzinformationen über das Mutterunternehmen in Form einer Anhangangabe geleistet — diese Angaben werden wahrscheinlich sowohl im Jahresabschluss als auch im Halbjahresbericht erforderlich sein (eine entsprechende Verordnung steht noch aus).

IFRS-Erklärung. Eine IFRS-Bestätigung ist in der Erklärung des Aufsichtsrats erforderlich; diese gilt jedoch nur, wenn der Abschluss vollständig im Einklang mit den IFRS steht.

Bekanntgabe der Dividenden. Unternehmen müssen besonders bei der Bekanntgabe von Dividenden in naher Zukunft aufpassen, da neue Vorschriften für die Ausschüttung von Dividenden ab der königlichen Genehmigung in Kraft treten.

Vorzeitige Anwendung des RDR. Es gibt für manche Unternehmen die Möglichkeit das System der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Regime, RDR) vorzeitig anzuwenden; dies gilt beispielsweise für gewinnorientierte Unternehmen ohne Börsennotierung, gemeinnützige Unternehmen und einige Unternehmen des öffentlichen Sektors und hängt von den Berichtspflichten des Unternehmens ab.

Durch eine Garantie beschränkte Unternehmen. Die Art und Weise wie durch eine Garantie beschränkte Unternehmen Bericht erstatten ist überarbeitet worden. Ein neues dreistufiges gestaffeltes Rahmenkonzept ist eingeführt worden, das auch Änderungen bei den Prüfungsvorschriften mit sich bringt.

G-20 dringen auf harmonisierte Rechnungslegungsstandards, nehmen neuen IASB-Arbeitsplan zur Kenntnis

28.06.2010

Die Gruppe der 20 (G-20) hat ihr Abschlusskommuniqué zum Gipfel veröffentlicht, der am 26. und 27. Juni 2010 in Toronto abgehalten wurde.

Das Kommuniqué betont noch einmal die Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger verbesserter weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards und hat den geänderten Zeitplan von IASB und FASB für den Abschluss der Hauptprojekte bis Ende 2011 zur Kenntnis genommen. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug aus dem Kommuniqué, das sie hiervollständig in englischer Sprache finden.

Rechungslegungsstandards

30. Wir betonen noch einmal die Bedeutung, die wir dem Erreichen eines einzigen hochwertigen Satzes verbesserter weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zumessen. Wir haben den International Accounting Standards Board und den Financial Accounting Standards Board aufgefordert, ihre Bemühungen zu verstärken, ihr Harmonisierungsprojekt bis Ende 2011 abzuschließen.

31. Wir haben den International Accounting Standards Board ermutigt, Interessengruppen im Rahmen des Rahmenkonzepts für den unabhängigen Standardsetzungsprozess noch stärker einzubinden; das schließt die Einbindung der aufstrebenden Märkte ein.

Chilenischer Regulator verschiebt IFRS-Einführung für Versicherer

27.06.2010

Die chilenische Wertpapier- und Versicherungsaufsicht (Superintendencia de Valores y Seguros, SVS) hat Versicherern gestattet, die Einführung der International Financial Reporting Standards aufgrund der großen Auswirkungen und der Arbeitsbelastung, die sich infolge des Erdbebens vom 27. Februar 2010 ergeben, bis 2012 zu verschieben.

Ursprünglich war geplant, dass die Versicherungsunternehmen die IFRS ab dem 1. Januar 2010 übernehmen sollten. Die SVS hat die Übernahme bereits einmal auf 2011 verschoben. Sie hat nunmehr bekanntgegeben, dass sie im Verlauf des Jahres 2010 einen neuen Zeitplan für die Einführung der IFRS veröffentlichen wird. Die Presseerklärung der SVS in spanischer Sprache können Sie hier herunterladen (51 KB).

 

Nächste TEG-Sitzung und öffentliche Telefonkonferenz

26.06.2010

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 13. bis 16. Juli 2010 tagen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung und Tagesordnung). Des Weiteren wird der Fachexpertenausschuss am 8. Juli 2010 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Die EFRAG-Stellungnahme zu den Vorschlägen von IASB und FASB zur Berichtseinheit wird erörtert. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen — Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

IASB stellt geänderten Arbeitsplan ein

26.06.2010

Der IASB hat auf seiner Internetseite den Aktualisierten Arbeits- und Zeitplan per 25. Juni 2010 eingestellt, in welchem die Änderungen, die er am 24. Juni 2010 bekanntgegeben und an die G-20 übermittelt hat, sowie sonstige Änderungen an den nur den IASB betreffenden Projekte dargestellt werden.

Wir haben unsere Seite der Agendaprojekte entsprechend angepasst.

IFAC drängt G-20 zur Übernahme globaler Standards

26.06.2010

Der internationale Wirtschaftsprüfungsverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Reihe an Empfehlungen an die G-20 übermittelt (in englischer Sprache, 201 KB), die diese auf ihrer Sitzung am 26. und 27. Juni 2010 in Toronto (Kanada) erwägen mögen.

In den Empfehlungen werden die Notwendigkeit besserer Transparenz und Rechenschaft bei den Finanzen des öffentlichen Sektors betont und die G-20 aufgefordert, die Übernahme der International Financial Reporting Standards global zu unterstützen. Die Empfehlungen von IFAC sehen wie folgt aus:

Im Hinblick auf der vorstehende fünfte Empfehlung heißt es im Schreiben der IFAC:

Zur Verbesserung der Fähigkeit der Kapitalmärkte, global zu arbeiten, Investitionen effizienter über Grenzen hinweg zu ermöglichen und Risiken und Unsicherheiten auf den Kapitalmärkten zu verringern, sollten die G-20 auf eine frühzeitige Übernahme und Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS), der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) sowie der Vorschriften über die Unabhängigkeit des Prüfers, wie sie im Verhaltenskodex für den Berufsstand niedergelegt sind, drängen. Dies wird den G-20 bei ihrem Ziel helfen, Transparenz und Rechenschaft im Zusammenhang mit den Finanz- und Kapitalmärkten zu festigen und gleiche Spielregeln bei der Auslegung und dem Austausch von Finanzinformationen zu schaffen. Einheitliche Finanzinformationen rund um die Welt können viel dazu beitragen, grenzüberschreitende Tätigkeiten sowie wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu ermöglichen.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm von IASB und FASB

25.06.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben gestern ein Schreiben an die G-20 gerichtet, in dem zum überarbeiteten Arbeitsprogramm der beiden Standardsetzer und den Fortschritten bei der Harmonisierung Stellung genommen wurde.

Der zusammenfassende Fortschrittsbericht (in englischer Sprache, 63 KB) benennt und erläutert die Änderungen in Bezug auf den Ansatz und den Zeitplan für eine Reihe von gemeinsamen Projekten der Boards. Die beiden Standardsetzer hatten bereits am 3. Juni 2010die Absicht bekundet, diese Änderungen vorzunehmen, wobei folgende Ziele verfolgt werden sollten:

die größeren in der Absichtserklärung genannten Projekte sollten einer Priorisierung unterzogen werden, um eine stärkere Fokussierung auf Sachverhalte und Projekte zu gestatten, von denen anzunehmen ist, dass sie zu einer bedeutenden Verbesserung und einer Annäherung zwischen den IFRS und US-GAAP führen werden;

die Veröffentlichungen von Standardentwürfen und der damit einhergehenden Beratungen (wie beispielsweise Gesprächsrunden) sollten gestaffelt werden, um eine breite und wirkungsvolle Beteiligung der Adressaten im Standardsetzungsprozess zu ermöglichen, welche von entscheidender Bedeutung für die Qualität der aus ihnen erwachsenden Standards ist; die Zahl der pro Quartal herausgegebenen bedeutenden oder komplexen Standardentwürfe sollte auf vier begrenzt werden; und

ein eigenständiges Konsultationsdokument sollte herausgegeben werden, in welchem Eingaben der Adressaten zu den Daten des Inkrafttretens und den Verfahrensweisen beim Übergang erbeten werden.

Einige der wesentlichen Änderungen haben wir unten für Sie zusammengefasst:

Fortschrittsbericht und neuester IASB-Zeitplan

Konsolidierung. Fertigstellung des Standards, der IAS 27 ersetzen soll im 2. Quartal 2011 geplant. Darüber hinaus wird der IASB im 4. Quartal 2010 einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an seinen Konsolidierungsvorschriften in Bezug auf Investmentgesellschaften herausgeben, um diese an US-GAAP anzupassen. Der IASB würde eine endgültige Änderung im Rahmen des Konsolidierungsstandards vornehmen, der für das 2. Quartal 2011 geplant ist.

Ausbuchung von Finanzinstrumenten. Im März 2009hat der IASB einen Entwurf herausgegeben, in dem ein vorgeschlagenes Ausbuchungsmodell sowie ein alternatives Modell beschrieben werden, das von einigen Boardmitgliedern vorgeschlagen wurde. In den Stellungnahmen wurde das alternative Modell vorgezogen. Der IASB hatte erwartet, im 3. Quartal 2010 einen überarbeiteten Entwurf und im 1. Quartal 2011 einen endgültigen Standard herausgeben zu können. Nach dem neuen Zeitplan soll das Projekt in drei Teile unterteilt werden:

Angaben. Der IASB wird neue Angabevorschriften für Ausbuchungen bis zum 3. Quartal 2010 fertigstellen.

Verrechnung von Derivaten in der Bilanz. Dies ist gewissermaßen eine Darstellungsalternative zu einer vollständigen Ausbuchung. IASB und FASB werden gemeinsam einen separaten Entwurf im 4. Quartal 2010 herausgeben, in dem Änderungen vorgeschlagen werden, die den Unterschieden gelten, die zwischen ihren Standards zur Verrechnung von derivativen Verträgen und anderen Instrumenten in der Bilanz sowie bei den zugehörigen Angaben bestehen. Diese Unterschiede können die Finanzberichterstattung von Finanzinstituten wesentlich beeinflussen. Endgültig harmonisierte Verrechnungsstandards sollen im 2. Quartal 2011 herausgegeben werden.

Umfassender Standard zur Ausbuchung. Zu einem künftigen Zeitpunkt nach weiteren Untersuchungen des Stabs werden der IASB und der FASB eine Entscheidung hinsichtlich der Art und des Umfangs von weiteren Verbesserungen und Harmonisierungsbemühungen fällen.

Sicherungsbilanzierung. Im 3. Quartal 2010 wird der IASB einen Entwurf zur Sicherungsbilanzierung veröffentlichen (ursprünglich für das 2. Quartal 2010 geplant); ein endgültiger Standard soll im 2. Quartal 2011 folgen. Währenddessen wird der FASB öffentliche Gesprächsrunden zu seinen umfassenden Vorschlägen in Bezug auf Finanzinstrumente vom 27. Mai 2010 abhalten, die auch Sicherungsbilanzierung beinhalten. Der IASB wird an diesen Gesprächsrunden teilnehmen.

Darstellung des Abschlusses.Dieses Projekt ist im Wesentlichen in drei Teile aufgeteilt worden:

Darstellung des Gesamtergebnisses. Der IASB hat am 27. Mai 2010 einen Vorschlag veröffentlicht, nach dem alle Unternehmen verpflichtet wären, die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit in einer einzigen, fortlaufenden Gesamtergebnisrechnung darzustellen (eine zweigeteilte Darstellung wäre verboten). Der FASB hat einen ähnlichen Vorschlag herausgegeben. Die Boards beabsichtigen, einen endgültigen, harmonisierten Standard im 4. Quartal 2010 herauszugeben.

Umfassender Standard zur Darstellung des Abschlusses. 2008 haben die Boards ein Diskussionspapier herausgegeben, in dem umfassende Prinzipien für die Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen wurde. Diese Prinzipien waren unter anderem (a) eine zusammenhängende Struktur für die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und die Kapitalflussrechnung, (b) eine Zwischensumme für Gewinne und Verluste in der Gesamtergebnisrechnung und (c) die Darstellung der Kapitalflüsse aus operativer Tätigkeit nach der direkten Methode. Die Boards haben nun entschieden, weitere Einbindungsaktivitäten im 4. Quartal 2010 vorzunehmen, bevor ein Entwurf fertiggestellt und veröffentlicht wird. Währenddessen werden sie im 3. Quartal 2010 auf ihren Internetseiten einen Stabentwurf der vorgeschlagenen Standards zur Verfügung stellen, um die vorläufigen Schlussfolgerungen der Boards bis dato widerzuspiegeln. Ein Entwurf ist nun für das 1. Quartal 2011 geplant, ein endgültiger Standard im 4. Quartal 2011.

Aufgegebene Geschäftsbereiche. Dies ist ein Projekt von begrenztem Umfang, mit dem Unterschiede zwischen den Definitionen von aufgegebenen Geschäftsbereichen und den zugehörigen Angaben zwischen IFRS und US-GAAP beseitigt werden sollen. Die Boards beabsichtigen, einen Entwurf im 1. Quartal 2011 und einen harmonisierten endgültigen Standard im 4. Quartal 2011 herauszugeben.

Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital. Im Februar 2008 hat der IASB ein Diskussionspapier herausgegeben, in dem zu Stellungnahmen zu einem ähnlichen Diskussionsdokument des FASB vom November 2007 eingeladen wurde. Nachfolgend haben beide Boards entschieden, einen Ansatz zu verfolgen, der von den Vorschlägen im FASB-Papier abweicht. Ursprünglich waren ein Entwurf im Juni 2010 und ein endgültiger Standard im 2. Quartal 2011 vorgesehen. Nach dem neuen Programm sind der Entwurf im 1. Quartal 2011 und der endgültige Standard im 4. Quartal 2011 vorgesehen.

Leasingverhältnisse. Da die Diskussion zwischen IASB und FASB zur Bilanzierung durch den Leasinggeber länger dauern als erwartet, ist die Veröffentlichung eines Entwurfs in das 3. Quartal 2010 geschoben worden. Ein endgültiger harmonisierter Standard soll jedoch weiterhin im 2. Quartal 2011 erscheinen.

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Der IASB hat entschieden, einen begrenzten Entwurf herauszugeben, in dem relativ geringfügige Änderungen an den Vorschlägen des Entwurfs vom Mai 2009 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen werden. Die Änderungen beziehen sich auf die vorgeschlagene Angabe einer Sensitivitätsanalyse für Zeitwertbewertungen der dritten Ebene für alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Als Folge ist der endgültige Standard des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert jetzt für das 1. Quartal 2011 angesetzt.

Erlöserfassung. Am 24. Juni 2010 wurde ein Entwurf herausgegeben, und der endgültige Standard soll im 2. Quartal 2011 erscheinen.

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Entwurf wurde im April 2010 herausgegeben. Ein endgültiger Standard soll im 1. Quartal 2011 herauskommen.

Versicherungsverträge. Im gemeinsamen Fortschrittsbericht wird eingestanden, dass der IASB und der FASB zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen bei verschiedenen wichtigen Fachfragen in diesem Projekt gekommen sind. Der IASB beabsichtigt, im Juli 2010 einen Entwurf herauszugeben. Vor dem Hintergrund ihrer abweichenden Meinungen beabsichtigt der FASB, im Juli über den besten Weg zu entscheiden, wie Meinungen der Interessengruppen zu den Vorschlägen des IASB eingeholt werden können (beispielsweise durch Veröffentlichung der Vorschläge als eigenen Entwurf oder auf eine andere Art und Weise). Im Fortschrittsbericht wird keine zeitliche Planung für einen endgültigen Standard genannt.

Emissionshandelsprogramme. Im May 2010 sind die Boards übereingekommen, dass andere Projekte des Arbeitsabkommens eine höhere Priorität aufweisen. Die Boards planen nun einen gemeinsamen Entwurf im 2. Halbjahr 2011, ein endgültiger harmonisierter Standard soll im Lauf von 2012 erscheinen.

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