März

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

09.03.2010

Auf seiner Sitzung am 4. März 2010 hat der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) der EU-Kommission für die Annahme von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (überarbeitet 2009), Änderungen an IFRIC 14 IAS 19 — Die Begrenzung eines leistungs­orientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung, IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente und Änderung an IFRS 1 Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7 gestimmt.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend aktualisiert. Mit Ausnahme von IFRS 9, bei dem die Entscheidung hinsichtlich der Übernahme aufgeschoben wurde, wird nun die Übernahme aller noch nicht übernommenen Verlautbarungen des IASB spätestens im zweiten Quartal 2010 erwartet. Eine Verknüpfung auf den aktuellen EFRAG-Statusbericht, der alle noch nicht für die Anwendung in Europa übernommenen Verlautbarungen und den jeweiligen Fortschritt im Übernahmeprozess zeigt, finden Sie in der linken Spalte unserer Startseite. Als neuen Service bieten wir Ihnen gleich darüber eine Zusammenstellung dazu, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Internetsendung des IASB zum sonstigen Gesamtergebnis

09.03.2010

Der IASB wird eine live ausgestrahlte Internetsendung zum aktuellen Stand der Darstellung von Posten im sonstigen Gesamtergebnis (other comprehensive income, OCI) abhalten.

Der IASB wird eine live ausgestrahlte Internetsendung zum aktuellen Stand der Darstellung von Posten im sonstigen Gesamtergebnis (other comprehensive income, OCI) abhalten:

Thema der Internetsendung: Darstellung von Posten im sonstigen Gesamtergebnis

Datum und Uhrzeit: Montag, 15. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung am Freitag, 19. März 2010 um 16:30 Uhr (Angaben nach deutscher Zeit)

Weitere Informationen und Anmeldung: hier

Deloitte-Studie zur Zwischenberichterstattung in Großbritannien

09.03.2010

Unsere britischen Kollegen haben Keine halben Sachen bei der Bewertung herausgegeben, eine Studie zur halbjährlichen Berichterstattung im Jahr 2009 bei 130 börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich.

Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung und den Vorschriften zur Halbjahresberichterstattung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die im Handbuch der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) enthalten sind. Sie können die englischsprachige Publikation Measuring by Halves kostenfrei herunterladen (1.121 KB).

Studie zu neuen Finanzberichterstattungsmodellen

08.03.2010

Die Fakultät für Finanzberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat Entwicklungen bei den neuen Berichterstattungsmodellen herausgegeben.

In diesem Bericht wird argumentiert, dass die Berichterstattung durch Unternehmen die Veränderungen in der Geschäftstätigkeit, der Informationstechnologie und den Bedürfnissen der Nutzer widerspiegeln muss. Dies sei ein fortlaufender Prozess. Daher müsse die Diskussion der Zukunft der Unternehmensberichterstattung in neue Gleise geleitet werden. Es gäbe keine einfache harte Entscheidung zwischen einem alten Modell und einem neuen; es gebe einen Bedarf sich ständig fortentwickelnder Verbesserungen. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des ICAEW zur Verfügung:

Mitschnitt der 141. DSR-Sitzung

08.03.2010

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 141. DSR-Sitzung vom 5. März 2010 sind jetzt archiviert und können von der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 141. DSR-Sitzung vom 5. März 2010 sind jetzt archiviert und können von der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Änderung des RIC 3 verabschiedet

08.03.2010

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat die Rechnungslegungs Interpretation RIC 3 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements: Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation durch Beschluss vom 10. Februar 2010 ergänzt und teilweise geändert.

Die Ergänzung bezieht sich auf Fragestellung 8 des RIC 3 („Verletzt das Entnahmerecht der Gesellschafter i.S.d. § 122 HGB die Bedingung des IAS 32.16A (d) — keine weiteren Zahlungsverpflichtungen?“) und stellt die Auswirkungen sog. Steuerklauseln in Gesellschaftsverträgen dar. Daneben wurden kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die Klarheit der Aussagen zu erhöhen. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat dieser Änderung zugestimmt. Der geänderte RIC 3 wird in der im April erscheinenden 14. Ergänzungslieferung der Loseblattsammlung Deutsche Rechnungslegungs Standards/Rechnungslegungs Interpretationen verfügbar sein.

IDW nimmt Stellung zu neuen Prüfungsstandards der PCAOB

08.03.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erneut Stellung gegenüber der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) zu deren im Oktober 2009 veröffentlichten Entwürfen von sieben neuen Prüfungsstandards zum Prüfungsrisiko, die im Rahmen des Konsultationsprozesses nochmals zwecks Stellungnahme veröffentlicht wurden.

Wie auch schon in seiner Stellungnahme vom 18.02.2009 spricht sich das IDW für die Annäherung der PCAOB Standards an die internationalen Prüfungsstandards (ISA) aus und bemängelt, dass dazu von der PCAOB keine größeren Anstrengungen unternommen wurden. Das englischsprachige Schreiben des IDW finden Sie hier (96 KB).

"The Hundred" und der IASB erörtern IAS 37

08.03.2010

Am 5. März 2010 hielt Deloitte eine live ausgestrahlte Internetsendung mit der Gruppe der 100 Finanzdirektoren im Vereinigten Königreich (The Hundred Group of Finance Directors in the UK) und dem IASB zur Zukunft der Bilanzierung von Schulden nach IFRS ab.

Der IASB befindet sich in den letzten Zügen eines Projekts zur Überarbeitung von IAS 37. Der ursprüngliche Entwurf war im Juli 2005 zur Stellungnahme veröffentlicht worden. Im Januar 2010 veröffentlichte der IASB einen weiteren Entwurf, der auf die vorgeschlagenen Änderungen bei der Bewertung von Schulden begrenzt war; am 22. Februar stellte der IASB außerdem einen Arbeitsentwurf des ganzen überarbeiteten Standards IAS 37 auf seiner Internetseite zur Verfügung, um interessierten Parteien zu ermöglichen, einzuschätzen, wie die überarbeiteten Leitlinien zur Bewertung in den vorgeschlagenen neuen Standard eingreifen. Die Kommentierungsfrist endet am 14. April 2010. Als Teil seiner Einbindungsaktivitäten erörtert der IASB in dieser Internetsendung mit "The Hundred" alle Aspekte des vorgeschlagenen neuen Standards.

"The Hundred" hat an den IASB geschrieben, um eine erneute Veröffentlichung des gesamten Standards zur Stellungnahme zu verlangen; sollte dies nicht der Fall sein, erbitte man eine Verlängerung der Kommentierungsfrist der gegenwärtigen Vorschläge, da es fast fünf Jahre her ist, dass der ursprüngliche Entwurf herausgegeben wurde. Wie viele andere Stellungnahmenden hinterfragte "The Hundred" sowohl die Ansatz- als auch die Bewertungsaspekte der Vorschläge kritisch. In Stellvertretung von "The Hundred" stellten Vertreter dreier Unternehmen Fragen: Severn Trent, Tate & Lyle und Tomkins plc. Für den IASB antwortete Boardmitglied Bob Garnett auf die Fragen und wurde von Joan Brown, der Projektmanagerin für dieses Projekt, unterstützt. Gastgeber der Internetsendung waren Veronica Poole, die Leiterin des Global IFRS Office von Deloitte in London, und Mark Smith, stellvertretender Vorsitzender des Finanzberichterstattungsausschusses von "The Hundred".

Eine Aufzeichnung der Internetsendung steht Ihnen hier zur Verfügung (in englischer Sprache). Falls Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie als Passwort "831344" an.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im März 2010

08.03.2010

Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im März 2010 von Montag bis Freitag, 15.-19. März 2010, in seinen Büroräumen in London abhalten.

Am Montag, Dienstag und Mittwoch finden gemeinsame Sitzungsteile mit dem FASB statt. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder. Von Montag bis Mittwoch, 22.-24. März 2010 findet die übliche gemeinsame Märzsondersitzung von IASB und FASB ebenfalls in den Büroräumen des IASB in London statt. Auch diese Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Die entsprechende Tagesordnung nehmen wir in die nachfolgende Übersicht mit auf.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Boardsitzung15.-19. März 2010, London

Montag, 15. März 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (16:30 - 18:00 Uhr Londoner Zeit)

Versicherungsverträge

Dienstag, 16. März 2010

IASB-Sitzung (09:15 - 11:45 Uhr Londoner Zeit)

Joint Ventures – Angaben und Übergangsbestimmungen

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:15 - 17:00 Uhr Londoner Zeit)

Erlöserfassung — Angaben

Übergreifende Sachverhalte: Versicherungsverträge, Erlöserfassung, Leasingverhältnisse

Konsolidierung

Mittwoch, 17. März 2010

IASB-Sitzung (09:00 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)

Gemeinsame Sitzung mit EFRAG (eine eigene Agenda für die Sitzung finden Sie hier)

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert — Anwendungsbereich des Standards

Bericht über den aktuellen Stand: IFRS Advisory Council (vormals SAC)

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:00 - 17:15 Uhr Londoner Zeit)

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom 15. März)

Leasingverhältnisse

Donnerstag, 18. März 2010

IASB-Sitzung (09:00 - 16:45 Uhr Londoner Zeit)

Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008-2010

Ertragsteuern — Begrenzte Änderungen an IAS 12

Ausbuchung

Ersetzung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Freitag, 19. März 2010

IASB-Sitzung (11:30 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)

Bericht über den aktuellen Stand: IFRSIC (vormals IFRIC)

Ersetzung von IAS 39: Klassifizierung und Bewertung — Finanzielle Verbindlichkeiten

Restanten (falls benötigt)

Tagesordnung für die reguläre gemeinsame Märzsitzung von IASB und FASB22.-24. März 2010, London

Montag, 22. März 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:15 - 18:00 Uhr Londoner Zeit)

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Übergreifende Sachverhalte: Versicherungsverträge, Erlöserfassung, Leasingverhältnisse

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom 17. März)

Dienstag, 23. März 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (09:00 - 17:45 Uhr Londoner Zeit)

Konsolidierung (Fortsetzung vom 16. März)

Leasingverhältnisse (Fortsetzung vom 17. März)

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom 22. März)

Mittwoch, 24. März 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (09:00 - 11:30 Uhr Londoner Zeit)

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom 23. März)

Ausbuchung – Unterrichtseinheit

IFRS für KMU im Libanon

07.03.2010

Nicht börsennotierte libanesische Unternehmen können den IFRS für KMU anwenden.

Gemäß libanesischem Ministererlass Nr. 1/6258 vom 21. August 1996, der vom Finanzminister herausgegeben worden ist, müssen die folgenden Arten von Unternehmen im Libanon die International Accounting Standards (jetzt IFRS) anwenden:

Alle Holding- und Offshore-Unternehmen, Unternehmen mit beschränkter Haftung sowie Aktiengesellschaften ungeachtet ihrer Art, Größe, Anzahl der Mitarbeiter und Umsatz;

Alle Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die im Libanon tätig sind; sowie

Alle Einzelhandelskaufläufe und Personengesellschaften, deren Gesamtzahl der Beschäftigten 25 übersteigt oder die einen Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. libanesischen Pfund haben (ca. 360.000 Euro).

Da der IFRS für SMEs ein IFRS ist, haben nicht börsennotierte Unternehmen nunmehr die Wahl, die vollen IFRS oder den IFRS für KMU anzuwenden, und viele entscheiden sich für die Anwendung des IFRS für KMU. Unternehmen, die an der Beiruter Wertpapierbörse notiert sind, müssen die vollen IFRS anwenden. Wir haben auf IAS PLUS eine neue Länderseite Libanon eingerichtet.

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