2010

Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen

30.05.2010

Die Mitarbeiter der Bibliothek des FASB haben eine Auflistung der Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen mit vielen Verknüpfungen auf die Internetseiten dieser 'Akteure' zusammengestellt.

Die haben ihre Auflistung unlängst auf den aktuellen Stand gebracht und uns freundlicherweise die Genehmigung erteilt, diese auf IAS PLUS einzustellen. Laden Sie sich Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen per 21. Mai 2010 herunter (in englischer Sprache, 50 KB). Wir unterhalten auf IAS PLUS eine umfassende Chronologie zur 'Finanzmarktkrise' mit Verknüpfungen auf Quellendokumente.

Heads Up-Newsletter zu den FASB-Vorschlägen zu Finanzinstrumenten

29.05.2010

Am 26. Mai 2010 hatte der US-amerikanische FInancial Accounting Standards Board den Vorschlag für eine Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) um ein umfassendes, neues Model für die Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten unterbreitet, in welchem (1) Ansatz und Bewertung, (2) Wertminderungen und (3) die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen behandelt werden (siehe unsere Nachricht vom 27. Mai für eine knappe Übersicht).

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine 22 Seiten umfassende Ausgabe des Heads Up- Newslettersherausgegeben (in englischer Sprache, 216 KB), in welchem sie die Kernvorschriften des FASB-Vorschlags zu Finanzinstrumenten beleuchten. Der Newsletter beinhaltet einen Abschnitt zur internationalen Konvergenz und hat fünf Anhänge:

In Anhang A werden Finanzinstrumente aufgeführt, die außerhalb des Anwendungsbereichs der vom FASB vorgeschlagenen ASU stehen

Anhang B enthält einen Entscheidungsbaum, der das vorgeschlagene Klassifizierungs- und Bewertungsmodell veranschaulicht

Anhang C enthält eine Tabelle, in der die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften der vorgeschlagenen ASU mit den wesentlichen Vorschriften aus IFRS 9 und den bislang vorliegenden vorläufigen Entscheidungen des IASB zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten enthält

Anhang D enthält einen tabellarischen Vergleich des vom FASB vorgeschlagenen Wertminderungsmodells mit dem Standardentwurf des IASB zu Wertminderungen (im November 2009 herausgegeben).

Anhang E gibt einen Überblick über den vom FASB vorgeschlagenen Ansatz zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Wie heißt es im Newsletter: Auch wenn dies eine Menge Lesestoff ist, so ist doch alles relativ; es ist ein Kondensat des 214 Seiten umfassenden Entwurfs des FASB.

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

29.05.2010

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 28. Mai 2010herunter (in englischer Sprache, 58 KB). Derzeit wurden die folgenden sieben IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 9 Finanzinstrumente

Änderung an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer Mindestfinanzierungsvorschrift

IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Änderungen an IFRS 1 Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender

IAS 24 (überarbeitet) Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Änderung an IFRS 1 Begrenzte Ausnahme für die Angabe von Vergleichszahlen unter IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben für Erstanwender

Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2008 - 2010)

IASB bittet um internationale Stellungnahmen zu den Vorschlägen des FASB bezüglich Finanzinstrumenten

28.05.2010

Der IASB hat seine internationalen Adressaten aufgefordert, Stellung zu den Vorschlägen des FASB bezüglich Finanzinstrumenten zu nehmen.Der IASB bittet seine Adressaten um Abgabe von Stellungnahmen zu dem Vorschlag des FASB.

Die Rückmeldungen werden für den FASB von Nutzen sein, wenn dieser seine Vorschläge erneut erörtert und eine Vorschrift zum Abschluss bringt. Der IASB wird diese Rückmeldungen verwenden, wenn er erwägt, wie er etwaige Unterschiede zwischen den IFRS-Vorschriften und US-GAAP überbrückt. Da dieses Projekt Teil des weltweiten Konvergenzprojekts ist, ist es für den FASB wichtig, Stellungnahmen aus der internationalen Gemeinschaft zum vorgeschlagenen Modell zu erhalten.

Stellungnahmen sollten unmittelbar an den FASB gerichtet werden, und zwar bis zum 30. September 2010.

Heads Up-Newsletter zu den Vorschlägen des FASB zum Gesamtergebnis

28.05.2010

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben am 27. Mai 2010 eine Ausgabe des Heads Up- Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache), in welchem der Standardentwurf des FASB zum Gesamtergebnis erläutert wird.

Sowohl der IASB als auch der FASB haben Vorschläge unterbreitet, nach denen vorgesehen ist, alle Unternehmen zu verpflichten, den Jahresüberschuss/-fehlbetrag und das sonstige Gesamtergebnis in getrennten Abschnitten einer einzigen fortlaufenden Aufstellung über das Gesamtergebnis zu zeigen.

Australischer Musterkonzernabschluss für 2010

28.05.2010

Unserer australischen Kollegen haben ihren englischsprachigen Musterkonzernabschluss für Geschäftsjahre herausgegeben, die am 30. Juni 2010 enden.

Australische Rechnungslegungsstandards sind mit den IFRS identisch. Die Hauptunterschiede im Vergleich zu 2009, die in dieser Publikation erläutert werden, sind die folgenden:

AASB 3 Unternehmenszusammenschlüsse

AASB 7 Finanzinstrumente

AASB 8 Geschäftssegmente

AASB 101 Darstellung des Abschlusses

AASB 127 Konzern- und separate Abschlüsse

AASB 1039 Kurzberichte

Der Musterjahresabschluss wird in vier Abschnitten herausgegeben; außerdem gibt es die wichtigsten Änderungen im Überblick in Key Changes at your Finger Tips:

Key Changes at your Finger Tips (335 KB). Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen, die Auswirkungen auf die Angaben dieses Jahr haben.

Abschnitt A — Was ist neu in der Finanzberichterstattung? (271 KB). Liefert eine Zusammenfassung der Änderungen an den Verlautbarungen sowie Verknüpfungen auf weitere Quellen mit nützlichen Informationen.

Abschnitt B — Musterkonzernabschluss (1.440 KB).

Abschnitt C — Musterkurzbericht für ein konsolidiertes Unternehmen (462 KB). Nach dem australischen Unternehmensgesetzbuch ist es einem Unternehmen gestattet, seiner jährlichen Berichtspflicht gegenüber seinen Anteilseignern in Form eines Kurzberichts zu genügen, der im Einklang mit den Rechnungslegungsstandards erstellt wird, die für diese Zwecke verabschiedet werden. Im Juni 2009 hat der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board eine aktualisierte Fassung von AASB 1039 Kurzberichte herausgegeben (der Standard steht Ihnen hier zur Verfügung (61 KB)).

Abschnitt D — Berichtspflichten (196 KB). Enthält nützliche Informationen zu den Vorschriften, Jahresberichte zu erstellen, zu prüfen und einzureichen, sowie über Berichtsfristen nach den australischen Gesetzen und Verordnungen und über das in Australien vorgeschlagene gestaffelte Berichtswesen.

FASB-Vorschläge zu Finanzinstrumenten und zum Gesamtergebnis

27.05.2010

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat Entwürfe vorgeschlagener Rechnungslegungsstandards zu Finanzinstrumenten und zum Gesamtergebnis herausgegeben.

Beide stehen im Zusammenhang mit gemeinsamen Projekten des IASB. Der IASB hat bereits drei Verlautbarungen herausgegeben:

einen neuen Standard für finanzielle Vermögenswerte – IFRS 9,

einen Entwurf zu finanziellen Verbindlichkeiten und

einen Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Verbindlichkeiten.

Der IASB arbeitet außerdem an Projekten zur Sicherungsbilanzierung und zur Gesamtergebnisrechnung (entsprechende Entwürfe werden in Kürze erwartet).

Überblick über die Vorschläge des FASB

Finanzinstrumente

Die Bilanzierung würde auf den Merkmalen der Finanzinstrumente aufbauen und darauf, wie die Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsbetrieb genutzt werden. Die Klassifizierung wird bei Erwerb oder bei Emission festgelegt; eine Umklassifizierung ist nicht gestattet.

Finanzielle Vermögenswerte mit variablen Kapitalflüssen oder Finanzinstrumente, die regelmäßig gehandelt werden, wären zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren; Wertänderungen würden im Gesamtergebnis erfasst (unabhängig von der Unternehmensstrategie). Dies würde alle Derivate einschließen.

Des Weiteren würden Änderungen im beizulegenden Zeitwert von Eigenkapitaltiteln, bestimmten hybriden Instrumenten und Finanzinstrumenten, die vertraglich bedingt so vorausgezahlt werden können, dass der Halter nicht im Wesentlichen den Gesamtbetrag seiner Investition zurückerhalten würde, ebenfalls zu jedem Berichtszeitpunkt im Gesamtergebnis erfasst (unabhängig von der Unternehmensstrategie).

Für finanzielle Vermögenswerte, die zur Eintreibung von Zahlungsmitteln gehalten werden, würde Folgendes gelten:

Sowohl fortgeführte Anschaffungskosten als auch der beizulegende Zeitwert würde in der Bilanz aufgeführt.

Änderungen im beizulegenden Zeitwert aus Zinszuwächsen, Wertminderungen von Krediten und deren Umkehrungen und realisierte Gewinne und Verluste würden im Gesamtergebnis erfasst.

Andere Änderungen im beizulegenden Zeitwert würden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

Auf der Aktivseite der Bilanz könnten Kreditforderungen wie folgt dargestellt werden:

Kredite:

Fortgeführte AnschaffungskostenXXX

Vorsorge für Kreditverluste(XX)

Verbleibende Anpassung für den beizulegenden Zeitwert(XX)

Beizulegender ZeitwertXXX

Eigenkapital könnte wie folgt dargestellt werden:

Stammaktien

XXX

Gewinnrücklagen

XXX

Akkumuliertes sonstiges Gesamtergebnis ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts

XXX

Eigenkapital ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts

YYY

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten

(XX)

Summe des gesamten Eigenkapitals

ZZZ

Finanzielle Verbindlichkeiten würden ähnlich wie finanzielle Vermögenswerte bilanziert, um widerzuspiegeln, wie finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemeinsam geführt werden. Verbindlichkeiten aus Sichteinlagen von Banken würden jede Periode mit Hilfe einer Zeitwertmethode neubewertet, die den wirtschaftlichen Nutzen widerspiegelt, den ein Unternehmen aus dieser stabilen Finanzierungsquelle mit geringeren Kosten hat; einige können für eine Neubewertung über das sonstige Gesamtergebnis in Frage kommen. Einige finanzielle Verbindlichkeiten, die ansonsten zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten wären, könnten für eine Option für fortgeführte Anschaffungskosten in Frage kommen, um Bilanzierungsanomalien zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Schulden zu vermeiden.

Kredite und andere Schuldinstrumente in der Kategorie der für Einziehung oder Zahlung gehaltenen Instrumente würden unter Verwendung eines einzigen Modells für die Schätzung von Kreditverlusten auf Wertminderung geprüft. Mit dem Vorschlag würde der bestehende Schwellenwert der Wahrscheinlichkeit für den Ansatz von Wertminderungen von Krediten gestrichen, sodass ein Modell der erwarteten Verluste entstehen würde.

Die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen würden vereinfacht:

Ein Unternehmen könnte weiterhin bestimmte Risiken in finanziellen Positionen als die Risiken designieren, die in einer Sicherungsbeziehung abgesichert werden, wobei nur die Auswirkungen der abgesicherten Risiken in jeder Berichtsperiode im Gesamtergebnis widergespiegelt werden.

Die "Shortcut-Methode" und der "Critical Terms Match" würden gestrichen.

Ein Unternehmen könnte nicht länger die Sicherungsbeziehung einfach dadurch aufheben, dass die Sicherungsdesignierung gestrichen wird. Eine Sicherungsbeziehung würde nur aufgehoben, wenn die Kriterien für die Sicherungsbilanzierung nicht länger erfüllt sind oder wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird.

Daten des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen:

Gegenwärtig wird 2013 erwartet.

Nicht börsennotierten Unternehmen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von weniger als einer Milliarde US-Dollar würde ein Aufschub von vier Jahren über das Datum des Inkrafttretens hinaus in Bezug auf bestimmte Vorschriften hinsichtlich Krediten und Sichteinlagen gewährt.

Ein Unternehmen hätte die vorgeschlagenen Leitlinien in Form einer einzigen Anpassung im Hinblick auf die kumulierten Auswirkungen auf die Darstellung der Finanz- und Vermögenslage in der Berichtsperiode vorzunehmen, die dem Datum des Inkrafttretens unmittelbar vorausgeht. Eine frühere Anwendung wäre nicht zulässig.

Gesamtergebnis

Der FASB schlägt vor, die Darstellung des Gesamtergebnisses und seiner Bestandteile in zwei Teilen zu fordern – Gesamtergebnis (als "Gewinn oder Verlust" in den IFRS bezeichnet) und sonstiges Gesamtergebnis. Dies würde in einer einzigen fortlaufenden Darstellung der Finanz- und Ertragslage erfolgen.

Die Darstellung der Finanz- und Ertragslage in zwei getrennten Darstellungen wäre nicht zulässig.

In Paragraph 220-10-45-10A des Vorschlags werden 11 Arten von Gewinnen und Verlusten identifiziert, die derzeit nach US-GAAP im sonstigen Gesamtergebnis dargestellt werden.

Ein Unternehmen, das keine Positionen im sonstigen Gesamtergebnis hat, müsste kein Gesamtergebnis darstellen.

Mit dem Vorschlag würden die Positionen, die im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen sind, nicht geändert. Es würde auch keine Änderungen dabei geben, wann ein Posten des sonstigen Gesamtergebnis in das Gesamtergebnis umklassifiziert werden muss.

Der Vorschlag hätte keine Auswirkungen auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie.

Bei Übernahme würde für den Vorschlag Folgendes gelten:

Er träte zu gleichen Zeitpunkt in Kraft wie die Änderungen bei den Finanzinstrumenten.

Er würde auf vollständiger rückwirkender Grundlage angewendet, um die Vergleichbarkeit zwischen Berichtsperioden zu verbessern. Eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig, weil die Einhaltung der vorgeschlagenen Änderungen bereits gestattet ist.

Die Kommentierungsfrist zu beiden Entwürfen endet am 30. September 2010. Der FASB beabsichtigt, Gesprächsrunden am 12. und 21. Oktober 2010 anzubieten, um weitere Meinungen einzuholen. Die Entwürfe können kostenfrei von der Internetseite des FASB heruntergeladen werden. Anhang A des FASB-Entwurfs enthält einen detaillierten Vergleich der Vorschläge des FASB mit dem Finanzinstrumentemodell, das derzeit vom IASB entwickelt wird. Der FASB hat außerdem ein Einführungsdokumentherausgegeben (in englischer Sprache, 1.309 KB), in dem der Vorschlag zu Finanzinstrumenten erläutert wird. Des Weiteren steht die Aufzeichnung einer Internetsendung mit einem ausführlichen Interview mit dem FASB-Vorsitzenden Robert Herz über Finanzinstrumente zur Verfügung. Der FASB wird außerdem am 30. Juni 2010 eine live ausgestrahlte Internetsendung zu seinem Vorschlag zu Finanzinstrumenten anbieten. Die englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie hier.

IASB gibt Entwurf zur Gesamtergebnisrechnung heraus

27.05.2010

Der IASB hat einen Entwurf zwecks Einholung öffentlicher Stellungnahmen herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, dass alle Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses in getrennten Abschnitten einer einzigen fortlaufenden Darstellung erstellen.

Dies würde eine Änderung an IAS 1darstellen, da Unternehmen derzeit gestattet ist, die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit entweder (a) in einer einzigen fortlaufenden Darstellung ähnlich der im Entwurf vorgeschlagenen darzustellen oder (b) zwei separate Darstellungen zu erstellen — eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Gesamtergebnisrechnung. Weitere Vorschläge im Entwurf lauten:

Die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses sollten auf der Grundlage gruppiert werden, ob sie im Endeffekt in den Abschnitt der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesamtergebnisrechnung "recycled" (umklassifiziert) werden.

Ertragsteuern auf Posten des sonstigen Gesamtergebnisses sollten zwischen Posten, die später "recycled" werden, und denen, die nicht "recycled" werden aufgeteilt werden, wenn die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses vor Steuern dargestellt werden (was eine Möglichkeit ist).

Die Überschrift der Gesamtergebnisrechnung würde in "Darstellung der Gewinne oder Verluste und sonstiges Gesamtergebnis" geändert, wenn in den IFRS darauf Bezug genommen wird, obwohl die Unternehmen selbst eine andere Überschrift wählen könnten (beispielsweise "Gesamtergebnisrechnung").

Die Vorschläge wurden gemeinsam mit dem US-amerikanischen Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) entwickelt, der ebenfalls öffentliche Stellungnahmen hinsichtlich der Änderung der Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses erbittet (s. frühere Meldung des heutigen Tages). Die Kommentierungsfrist zum Entwurf ED/2010/5 Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses endet am 30. September 2010. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier(98 KB). Wir pflegen auf IAS PLUS eine eigene Projektseite zu diesem Thema.

Bericht über die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

27.05.2010

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Erörterungen zur Verfügung, die bis zum heutigen Zeitpunkt vom Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) zum Thema Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten geführt wurden.

Der EAP tagte am 24. und 25. Mai 2010, um die Herausforderungen bei der Umsetzung des erwarteten Kapitalflussmodells zu erörtern, das der IASB in seinem Entwurf vom November 2009 zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten vorgeschlagen hat. Die Zusammenfassung der Erörterungen des EAP stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IDW nimmt Stellung zum IASB-Entwurf zur Berichtseinheit

27.05.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf zur Berichtseinheit.

Das IDW begrüßt die Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts sowie die Mehrzahl der Einzelvorschläge. Allerdings weist das IDW darauf hin dass die letztendliche Zuständigkeit für die Abgrenzung der Berichtseinheit und die Aufstellungspflicht nicht beim IASB liegt. Nach Auffassung des IDW darf zwar bei der Abgrenzung der Berichtseinheit die rechtliche Struktur nicht allein ausschlaggebend sein, jedoch sollte jede rechtliche Einheit (als Berichtseinheit) IFRS-Abschlüsse aufstellen dürfen, selbst wenn sie keine bzw. nur geringe wirtschaftlicher Aktivitäten entfaltet oder wenn die Aktivitäten vermischt sind mit den Aktivitäten anderer Einheiten. Im Gegensatz zum IASB hält das IDW auch den Einzelabschluss eines Mutterunternehmens, der nicht gemeinsam mit dem Konzernabschluss veröffentlicht wird, für sinnvoll. Voraussetzung ist allerdings eine eindeutige Kennzeichnung als Einzelabschluss. Die englischsprachige Stellungnahme des IDW finden Sie hier (73 KB).

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