2011

Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 6. April

06.04.2011

Der IASB hat am 6. April 2011 eine Sondersitzung zum Thema Leasingverhältnisse abgehalten.

Erörtert wurden insbesondere die Definition eines Leasingverhältnisses, mögliche Arten von Leasingverhältnissen und die Bilanzierung von variablen Leasingzahlungen. Die Übersetzung der Mitschrift, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

Die nächste Sitzung des IASB findet nächste Woche von Dienstag bis Freitag statt. Die Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im April

06.04.2011

Die reguläre monatliche IASB-Sitzung ist für den 12.-15. April 2011 in London angesetzt, wobei der Board in weiten Teilen gemeinsam mit dem FASB tagen wird.

Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzungen wieder (die Verknüpfungen bei den Themen führen Sie zu unseren Projektzusammenfassungen). Die Zeiten für die Sitzung sind in Londoner Zeit angegeben.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung12.-15. April 2011, London

Dienstag, 12. April 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (10:45-18:00 Uhr)

Erlöserfassung

Leasingverhältnisse

Versicherungsverträge

Mittwoch, 13. April 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (08:30-18:30 Uhr)

Leasingverhältnisse

Erlöserfassung

Finanzinstrumente – Wertminderungen

Donnerstag, 14. April 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (08:30-12:15 Uhr)

Erlöserfassung

Finanzinstrumente – Wertminderungen

IASB-Sitzung (13:15-15:45 Uhr)

Erlöserfassung

Finanzinstrumente — Sicherungsbilanzierung

Freitag, 15. April 2011

IASB-Sitzung (09:00-12:00 Uhr)

Arbeit des IFRS Interpretations Committee – Aktueller Stand

Finanzinstrumente — Sicherungsbilanzierung

Restanten (falls notwendig)

Europäische Einbindungsaktivitäten zu den Kernprojekten des IASB – Details zur deutschen Veranstaltung

06.04.2011

Wie Ende März berichtet, veranstaltet die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gemeinsam mit den nationalen Standardsetzern Europas ein Diskussionsforum zu Einbindungsaktivitäten zu den Kernprojekten des IASB.

In diesem Zusammenhang laden EFRAG und das DRSC alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 9. Mai 2011, 10 Uhr (voraussichtlich bis circa 17.00 Uhr) ins Steigenberger Airport Hotel, Unterschweinstiege 16, Frankfurt/Main, zu einem Diskussionsforum ein. Die Tagesordnung ist wie folgt geplant:

Erlöserfassung (10.00 Uhr bis circa 11.30 Uhr)

Leasingverhältnisse (11.45 Uhr bis circa 13.15 Uhr)

Finanzinstrumente (13.45 Uhr bis circa 15.15 Uhr)

Versicherungsverträge (15.30 Uhr bis circa 17.00 Uhr)

Neben Vertretern von EFRAG, dem Deutschen Standardisierungsrat und dem DRSC wird an der Veranstaltung auch ein Board-Mitglied des IASB teilnehmen. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 2. Mai 2011 an.

EFRAG organisiert diese Einbindungsaktivitäten mit europäischen Standardsettern, um die Sichtweisen der europäischen Interessengruppen zu diesen wichtigen Projekten, deren Vorschläge die aktuellen Standards beeinflussen, zu bündeln. Diese Veranstaltungen sind eine Chance für Ersteller, Wirtschaftsprüfer und Investoren sich einerseits zu informieren und andererseits ihre Ansichten darzulegen.

Britischer ASB veröffentlicht Bericht zur Entschlackung von Abschlüssen

06.04.2011

Der britische Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB), der unter dem Dach des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) arbeitet, hat einen Bericht über die Entschlackung von Abschlüssen veröffentlicht: 'Cutting Clutter: Combating clutter in annual reports'.

Der Bericht ist eine Folgepublikation zu dem im Juni 2009 veröffentlichten Papier Taten sagen mehr als Worte: Prinzipien und Handlungsvorschläge für eine relevantere und weniger komplexe Gestaltung der Finanzberichterstattung durch Unternehmen. Er enthält Empfehlungen und Methoden für die Entschlackung von Abschlüssen, die nach den gegenwärtigen Rechnungslegungsvorschriften (einschließlich IFRS) erstellt sind.
  • Es wird dazu aufgerufen, Barrieren zu beseitigen, die eine Entschlackung verhindern. Dazu gehört, sich auf Wesentlichkeit zu konzentrieren, seit langem in gedruckten Geschäftsberichten enthaltene Erklärungen mal wieder durchzusehen und in einen Austausch mit den Anlegern zu treten.
  • Es wird empfohlen, Verhaltensweisen zu ändern, die derzeit eine Entschlackung verhindern. Der Bogen reicht dabei von "einfach ständig Angaben wiederholen, die in früheren Jahren gemacht wurden" bis zu "Aussagen nur aus Angst vor Fragen der Aufsichtsbehörden aufnehmen".
  • Es werden Angabehilfen angeboten, die den Erstellern helfen können, ihre Abschlüsse zu entschlacken. Dazu gehören erläuternde Beispiele zur Führungsstruktur und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu anteilsbasierten Vergütung.

In Bezug auf Wesentlichkeit wird im Bericht Folgendes festgehalten:

In IAS 1 heißt es: "Ein Unternehmen braucht einer bestimmten Angabepflicht eines IFRS nicht nachzukommen, wenn die Information nicht wesentlich ist." Und dennoch sind es genau diese unwesentlichen Angaben, die wir in Berichten finden und als Schlacke definieren. Wird diese Aussage nicht verstanden, kommt sie nicht an oder muss sie verfeinert werden, um die Grundeinstellung, alles aufzunehmen, zu ändern?

Einer der Hauptgründe, die die von uns interviewten Personen dafür angaben, alles aufzunehmen, war "mangelndes Vertrauen, die Entscheidung treffen zu können, welche Angaben wesentlich und welche unwesentlich sind". Offensichtlich ist der Mangel an Klarheit in Bezug darauf, was Wesentlichkeit im Hinblick auf Angaben bedeutet, weiterhin eine bedeutende Barriere bei der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen.

Die Forderung, den Umfang von Angaben in Abschlüssen zu verringern, ist in letzter Zeit lauter geworden. Wie im März 2011 berichtet haben auf Bitte des IASB das Institut der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) und das Institut der Wirtschaftsprüfer von Neuseeland (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) ein Projekt gestartet, mit dem das Ziel verfolgt wird, den Umfang der Angabevorschriften in den IFRS zu verringern.

Der ASB hofft, dass der nun vorgelegte Bericht Debatten und Aktionen in diesem Bereich auslösen wird, und erbittet Stellungnahmen bis zum 30. September 2011. Die englischsprachige Presseerklärung des ASB auf der Internetseite des FRC enthält eine Verknüpfung auf den Bericht.

Schweiz und USA regeln die Zusammenarbeit bei der Aufsicht über die Prüfungsgesellschaften

06.04.2011

Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) haben eine Protokollerklärung zur Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) vereinbart.

Die RAB weist allerdings darauf hin, dass die Protokollerklärung keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen enthält. Die PCAOB kann unter Berufung auf die Protokollerklärung Überprüfungen von schweizerischen Prüfungsgesellschaften durchführen, die Unternehmen prüfen, deren Wertpapiere auf US-amerikanischen Märkten gehandelt werden.

Weiterführende Informationen auf den Internetseiten von RAB und PCAOB:

Kanadische Wertpapieraufsicht veröffentlicht zwei Leitfäden zu IFRS

06.04.2011

Die kanadische Börsenaufsichtsbehörde von Ontario (Ontario Securities Commission, OSC) hat zwei überblickartige Leitfäden zu den Auswirkungen der Übernahme der IFRS in Kanada herausgegeben.

Sie sind auf der Internetseite der OSC verfügbar.

Die Publikationen enthalten eine Reihe von Fragen, die Analysten und Anleger in Bezug auf die durch den Übergang auf IFRS geänderten Informationen im Abschluss eines Unternehmens bedenken sollten.

IASB gibt beinah endgültigen Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert heraus

05.04.2011

Der IASB hat den beinah endgültigen Entwurf International Financial Reporting Standard X: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert herausgegeben.

In diesem IFRS

wird der beizulegende Zeitwert definiert,

wird ein einheitliches IFRS-Rahmenkonzept für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert dargelegt und

werden Angaben über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert gefordert.

Der beinah endgültige Entwurf steht derzeit nur eIFRS-Abonnenten zur Verfügung.

Wir pflegen eine eigene Projektseite zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf IAS PLUS.

IDW veröffentlicht Stellungnahme zur Ergänzung zum Standardentwurf ED/2009/12

05.04.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme zur Ergänzung zum Standardentwurf ED/2009/12 Wertminderung von Finanzinstrumenten zur Verfügung.

Das IDW befürwortet das vorgeschlagene Wertminderungsmodell des IASB, lehnt den Vorschlag zur Bildung einer Mindestrisikovorsorge für leistungsbringende Vermögenswerte im sogenannten "guten Buch" jedoch ab. Angesichts der Differenzierung zwischen "gutem Buch" und "schlechtem Buch" sei die Mindestrisikovorsorge überflüssig, komplexitätserhöhend und inkonsistent. Die entsprechende Presseerklärung, die eine Verknüpfung auf die Stellungnahme enthält, können Sie auf der Internetseite des IDW einsehen.

Mitschrift von der Tagung der Treuhänder und ihrer Tagung mit dem Überwachungsgremium

05.04.2011

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben am 31. März 2011 in London getagt.

Darüber hinaus sind sie am 1. April 2011 mit dem Überwachungsgremium zu einer gemeinsamen Sitzung zusammengekommen. Beobachter von Deloitte waren bei beiden Sitzungen zugegen und haben Mitschriften angefertigt. Wir haben die Mitschrift von der Sitzung am 31. März und die Mitschrift von der gemeinsamen Sitzung der Treuhänder und des Überwachungsgremiums für Sie übersetzt. Die nächste Sitzung der Treuhänder ist für den 13. und 14. Juli 2011 angesetzt und soll in den Vereinigten Staaten stattfinden.

HFA verabschiedet Verlautbarung zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen

04.04.2011

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980) verabschiedet, in dem die Berufsauffassung zur Durchführung derartiger Prüfungen dargelegt wird. Der IDW PS 980 wird in Heft 04/2011 der IDW Fachnachrichten abgedruckt.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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