Mai

IDW hinterfragt Sinnhaftigkeit von IFRS 9

24.05.2012

In einer Presseinformation von heute äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) skeptisch zur Frage, ob die Umstellung von IAS 39 auf IFRS 9 überhaupt noch sinnvoll ist.

Hintergrund für diese Einschätzung ist zum einen die aktuelle Entwicklung: In dieser Woche hat der IASB beispielsweise die mögliche Einführung einer Zeitwertbewertung mit Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Gesamtergebnis als Bewertungskategorie für infrage kommende finanzielle Schuldtitel beschlossen (s. hierzu auch unsere Übersetzung der Mitschrift von diesem Sitzungsteil). Zwar trage der IASB hierdurch den Bedenken einiger Unternehmen (z.B. der Versicherungsbranche) Rechnung. Jedoch sei damit ein Verzicht auf eine Vereinfachung verbunden. Zum anderen führe die zunehmde Dauer und Komplexität dieses Projektes zu Irritationen. Im Moment sei deshalb zweifelhaft, ob das angestrebte Ziel von IFRS 9, die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, überhaupt erreicht werden kann. Nähere Informationen finden Sie in der Presseinformation auf der Internetseite des IDW.

Entwurf eines IFAC-Leitfadens für wirksame Berichterstattung durch Unternehmen

24.05.2012

Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Entwurf mit dem Titel "Leitlinien zur internationalen besten ausgeübten Praxis - Elf Prinzipien für wirksame Unternehmensberichterstattungsprozesse" herausgegebn. Der als Abkürzung IGPG genannte Leitfaden biete eine große Bandbreite von Empfehlungen zur besten ausgeübten Praxis in der Berichterstattung durch Unternehmen.

Das erklärte Ziel des IGPG ist, Maßstäbe guter Praxis bei der Umsetzung wirksamer Berichterstattungsprozesse in Unternehmen zu setzen und insbesondere aktiven berufsständischen Rechnungslegern und ihren Unternehmen dabei zu helfen, einen Kreislauf beständiger Verbesserungen ihrer Berichterstattungsprozesse einzurichten, um internen und externen Parteien dabei zu helfen, informierte Entscheidungen in Bezug auf dieses Unternehmen zu treffen, indem hochwertige finanzielle und nicht finanzielle Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Im Entwurf werden die folgenden Prinzipien genannt:

  • Verpflichtung auf einen wirksamen Berichterstattungsprozess
  • Festlegen von Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Planung und Kontrolle des Berichterstattungsprozeses
  • Einbindung betroffener Partein
  • Definition des Berichterstattungsinhalts
  • Auswahl von Rahmenkonzepten und Standards
  • Bestimmung des Berichterstattungsprozesses
  • Analyse und Interpretation der berichteten Informationen
  • Einholung von Beratung und Sicherstellung von Rechenschaftspflicht und Transparenz
  • Überprüfung und Verbesserung des Berichterstattungsprozesses

In Bezug auf die Zielsetzung der Auswahl von Rahmenkonzepten und Standards heißt es im Entwurf wie folgt:

 

Das Unternehmen sollte Rahmenkonzepte, Standards und Leitlinien nutzen, um wirksame Berichterstattungsprozesse zu entwickeln und um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen angegeben werden. Berufsständische Rechnungsleger müssen sich gegebenfalls Quellen zuwenden, die jenseits der gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards und -vorschriften liegen, um die besten Entscheidungen hinsichtlich der Berichterstattungsstrategie zu treffen, sodass das Berichtsformat, der Zeitpunkt, der Inhalt und der Ansatz Transparenz, Glaubwürdigkeit, Relevanz und Nützlichkeit für die verschiedenen Interessengruppen bieten. Berufsständische Rechnungsleger mussen mit den einschlägigen Berichterstattungsrahmenkonzepten wie beispielsweise dem Leitliniendokument zur Lageberichterstattung des International Accounting Standards Board (IASB) und dem Rahmenkonzept zur integrierten Berichterstattung, das vom International Integrated Reporting Coucil (IIRC) entwickelt wird, vertraut sein (siehe Anhang B für einen Überblick über die verschiedenen Rahmenkonzepte).

Zu dem Entwurf kann bis zum 23. August 2012 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IFAC.

US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung wird eigenes Gremium für nicht börsennotierte Unternehmen einrichten

24.05.2012

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) haben die Einrichtung eines neuen Gremiums zur Verbesserung des Prozesses für die Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen bekanntgegeben. Der neue Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) wird bestimmen, ob Ausnahmen von oder Änderungen an bestehendes US-GAAP-Vorschriften notwending sind, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden. Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hat die Einrichtung des neuen Gremiums unterstützt und hat angekündigt, ein Berichtsrahmenkonzept für Unternehmen zu entwickeln, die US-GAAP nicht befolgen müssen. Dieses Konzept läuft vorerst unter dem Namen “other comprehensive basis of accounting” (OCBOA).

Bei der Bestimmung, ob Ausnahmen oder Änderungen notwendig sind, wird der PCC Kriterien anwenden, die gemeinsam mit dem Financial Accounting Standards Board (FASB) entwickelt und vereinbart werden. Vorschläge für Ausnahmen oder Änderungen bedürfen der Zustimmung des FASB und werden zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Der PCC wird die Vorschläge dann erneut erörtern und an den FASB zur endgültigen Genehmigung verweisen. Lehnt dieser den Vorschlag endgültig ab, muss dies schriftlich begründet werden.

Die Treuhänder der FAF werden einen Sonderausschuss gründen, den sogenannten Private Company Review Committee, in dessen Verantwortungsbereich in erster Linie die Aufsicht über den PCC liegt. Der Ausschuss wird sowohl den PCC als auch den FASB verantwortlich halten für das Erreichen des Ziels, Bedürfnissen von nicht börsennotierten Unternehmen eine angemessene Beachtung im Standardsetzungsprozess zu gewähren. Der PCC den Treuhändern der FAF vierteljährlich Bericht erstatten; außerdem wird nach drei Jahren eine Überprüfung der Arbeit des PCC erfolgen.

Der PCC wird zwischen 9 und 12 nicht bezahlte Mitglieder umfassen und in den ersten drei Jahren seines Bestehens mindestens fünfmal im Jahr tagen. Die Treuhänder der FAF werden in den nächsten Wochen über ihre Internetseite um Nominierungen für die Mitgliedschaft im PCC bitten. Außerdem wird dort ein umfassender Bericht über die Entstehung des PCC veröffentlicht werden.

Hintergrund

Die Einrichtung des PCC ist das Ergebnis eines langen Konsultationsprozesses. Es gab seit langem Rufe nach Erleichterungen von den Vorschriften für börsennotierte Unternehmen für eben nicht börsennotierte Unternehmen in den Vereinigten Staaten, und es wurde von vielen darauf hingewiesen, dass die Komplexität der Bilanzierung nach US-GAAP für Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierte Unternehmen nicht dienlich ist.

In jüngerer Zeit hat das sogenannte Blue-Ribbon Panel zur Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen von AICPA/FAF/NASBA 2010 einen Konsultationsprozess angestoßen, aus dem sich im Januar 2011 endgültige Empfehlungen ergaben, die einen neuen Standardsetzungsrat vorsahen, der unter der Aufsicht der FAF stehen sollte und dessen Aufgabe sein würde, Ausnahmen und Änderungen von den US-GAAP-Vorschriften zu erarbeiten.

Anfang 2011 richteten die Treuhänder der FAF eine Arbeitsgruppe ein, die sich der Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen widmete. Die Treuhänder kamen zu dem Schluss, dass die Einrichtung eines separaten Standardsetzungsrats für nicht börsennotierte Unternehmen vermutlich zum Entstehen von zwei separaten Sätzen von US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards führen würde, was nicht wünschenswert erschien. Stattdessen schlugen die Treuhänder im vor, einen Rat für die Verbesserung der Standards für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Standards Improvement Council) einzurichten, der die Hoheit hätte, bestimmte Verbesserungen an den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften für nicht börsennotierte Unternehmen zu identifizieren, vorzuschlagen und darüber abzustimmen. Der jetzt eingerichtete PCC folgt weitestgehend diesen Vorschlägen.

Der Konsultationsprozess hat auch ergeben, dass die verpflichtende Anwendung des IFRS für KMU derzeit in den Vereinigten Staaten nicht als angemessen angesehen wird. Da jedoch das AICPA inzwischen den IASB als anerkannten internationalen Standardsetzer anerkennt, können in vielen Fällen nicht börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) ihre Abschlüsse nach den IFRS oder dem IFRS für KMU erstellen.

Reaktion des AICPA

Das AICPA hat eine Presseerklärung als Reaktion auf die Ankündigung der FAF herausgegeben, in der es heißt: "Wir erkennen an und wissen zu würdigen, dass die FAF gründliche Schritte in der richtigen Richtung im Hinblick auf den Private Company Council unternommen hat."

Das AICPA hatte sich stark dafür ausgesprochen, einen separaten Standardsetzer für nicht börsennotierte Unternehmen einzurichten, und hatte sich im Oktober 2011 enttäuscht gezeigt, dass die FAF die Vorschläge des Blue-Ribbon Panels in dieser Richtung zurückwies.

In der Presseerklärung des AICPA wird die Entwicklung eines OCBOA-Rahmenkonzepts angekündigt, das die Bedürfnisse von nicht börsennotierten kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) und der Adressaten von deren Abschlüssen berücksichtigen soll. Das AICPA geht davon aus, dass das KMU-OCBOA-Rahmenkonzept eine weniger komplizierte und weniger kostenintensive Alternative zur Bilanzierung nach US-GAAP für KMU ist, die keine US-GAAP-Abschlüsse erstellen müssen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Mitschrift von der IASB-Sitzung im Mai

23.05.2012

Der IASB hält derzeit in Norwalk in den Vereinigten Staaten seine reguläre monatlich Sitzung ab. Große Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir stellen Ihnen die Übersetzung der Mitschrift von der Sitzung zu Finanzinstrumenten am Montag und der Sitzung zu Erlöserfassung am Dienstag zur Verfügung.

Die folgende Verknüpfungen führen Sie direkt zu den einzelnen Mitschriften:

Montag, 21. Mai 2012 (amerikanischer Ostküstenzeit)

  • Finanzinstrumente: Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9(IASB-FASB)
    • Mögliche Einführung einer Zeitwertbewertung mit Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Gesamtergebnis als Bewertungskategorie für infrage kommende finanzielle Schuldtitel
    • Mögliche Vorschrift einer Reklassifizierung von Vermögenswerten, wenn sich das Geschäftsmodell ändert

Dienstag,  22. Mai 2012 (amerikanischer Ostküstenzeit)

  • Erlöserfassung(IASB-FASB)
    • Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten
    • Überblick über die verschiedenen von den Stabmitarbeitern vorgenommenen Einbindungsaktivitäten
    • Plan der Stabmitarbeiter für das Vorgehen bei den weiteren Erörterungen

Sitzungsmitschriften von den anderen Sitzungsteilen an diesen beiden Tagen werden wir Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

Sie können auch auf alle bisher verfügbaren Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften über die entsprechende Übersichtsseite für die gesamte Sitzung zugreifen.

Robert Bruce interviewt Sir David Tweedie

23.05.2012

Ein paar Monate nach dem Ende seiner zehnjährigen Amtszeit als Vorsitzender des IASB ist Sir David Tweedie zum Präsidenten der ältesten Wirtschaftsprüfervereinigungen der Welt, dem schottischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS), gewählt worden.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, hat ihn interviewt und mit ihm über seine Pläne für die Zeit seiner Präsidentschaft, künftige Entwicklungen bei den IFRS, seine Meinung zu den fortdauernden Bemühungen, die Vereinigten Staaten in das internationale Rechnungslegungssystem einzubinden, und viele andere Themen gesprochen. Zu seiner englischsprachigen Kolumne gelangen Sie hier.

Pan-afrikanischer Verband der Wirtschaftsprüfer übernimmt internationale Rechnungslegungsstandards

23.05.2012

Der pan-afrikanische Verband der Wirtschaftsprüfer (Pan African Federation of Accountants, PAFA) hat kürzlich entschieden, internationale Standards im Bereich Rechnungslegung und Prüfung zu übernehmen. Dazu gehören IFRS, IPSAS, ISA und der IFRS für KMU.

Die Vollversammlung des PAFA hat eine Resolution verabschiedet, mit der internationale Standards übernommen und ihre Umsetzung unterstützt werden soll. Außerdem sollen adäquate Durchsetzungsmechanismen eingeführt werden, um das professionell unanfechtbare Verhalten der einzelnen Mitglieder sicherzustellen.

Die Standards, die übernommen werden sollen, sind die folgenden:

  • internationale Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA);
  • internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS);
  • internationale Ausbildungsstandards (International Education Standard, IES);
  • International Financial Reporting Standards (IFRS);
  • IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU); und
  • Ethiskkodex für Angehörige des Berufsstands, der vom Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) herausgegeben wird.

Der PAFA wurde im Mai 2011 gegründet und umfasst Wirtschaftsprüferverbände aus mehr als 30 afrikanischen Staaten. Einige Mitglieder des PAFA haben die IFRS bereits übernommen oder haben Schritte eingeleitet, um dies zu tun Die Hoffnung besteht jetzt, dass die Entscheidung des PAFA andere Mitglieder ermutigen wird, der IFRS-Übernahme zu folgen.

Eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite des PAFA zur Verfügung.

Der IASB und der internationale Wirtschaftsprüferverband IFAC begrüßen die Verabschiedung der Resolution durch die Vollversammlung des PAFA.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

5. Sitzung IFRS-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

23.05.2012

Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 5. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 31. Mai und 1. Juni 2012 stehen jetzt zur Verfügung.

Sie können sie direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen. Die noch fehlenden Papiere zum Tagesordnungspunkt 9 sollen in Kürze folgen.

Mitgliedsfirmen von Deloitte nehmen Stellung zum europäischen IPSAS-Vorschlag

22.05.2012

Die Mitgliedsfirmen von Deloitte aus Europa haben bei Eurostat eine Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation über die Eignung der auf periodengerechter Abgrenzung basierenden Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) für die Anwendung durch Unternehmen in der EU eingereicht. In der Stellungnahme kommen wir zu dem Schluss, dass die IPSAS für eine Übernahme in der EU geeignet sind.

In der Stellungnahme halten wir fest, dass die IPSAS "eine beträchtliche Verbesserung gegenüber den selbgestrickten Bilanzierungspraktiken wären, die in vielen Ländern angewendet werden", und schließen die folgende Beobachtung ein:

 

Wir sind der Meinung, dass die IPSAS hochwertige Standards für Regierungen sind, die in vielerlei Hinsicht mit entsprechenden Änderungen zur Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen des öffentlichen Sektors den IFRS folgen, die Einheitlichkeit in der internationalen Berichterstattung für den Privatsektor gebracht haben. Ihre Übernahme durch alle Mitgliedstaaten der EU würde zu einer verbesserten Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Abschlüssen als Ergebnis der umfassenden Vorschriften und Leitlinien in den IPSAS führen.

In der Stellungnahme werden auch die folgenden Punkte angeführt:

  • Die Hauptvorteile einer IPSAS-Übernahme wären internationale Vergleichbarkeit (auch außerhalb der EU) und die Verbesserung der Qualität, und Transparenz von Abschlüssen im öffentlichen Sektor.
  • Vor dem Hintergrund der Anstrengungen, die notwendig wären, um eine auf periodengerechter Abgrenzung basierende Rechnungslegung einzuführen, könnte es für Mitgliedstaaten, die derzeit auf Einnahmen- und Ausgabenbasis bilanzieren, notwendig sein, eine einfache Form der Periodenabgrenzung als Zwischenschritt einzuführen, bevor die vollen IPSAS übernommen werden.
  • Die Führung und Aufsicht über den IPSASB, die Notwendigkeit eines möglichen Endorsementprozesses für die IPSAS und die Unterschiede zu staatlichen Statistiken werden in der Stellungnahme als Herausforderungen wahrgenommen.
  • Die Übernahme der IPSAS wird als ein Mechanismus angesehen, mit dem die Finanzstabilität in Europa verbessert werden und das Vertrauen in den Euro aufrecht gehalten werden kann.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat ebenfalls eine Stellungnahme zu den Vorschlägen bei Eurostat eingereicht. In der ICAEW-Stellungnahme werden ebenfalls viele der oben genannten Punkte aufgegriffen, aber es wird auch besonders auf den Übergangsprozess hingewiesen, wobei festgehalten wird: "Es würde einige Zeit vergehen, bevor es notwendig wäre, zu einem vollständigen Satz hochwertiger, internationaler akzeptierter Standards überzugehen. [Daher] müsste die Entscheidung, ob die IPSAS verwendet werden sollen, nicht sofort gefällt werden."

Auf die Stellungnahmen zur Konsultation durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und den IPSASB selbst hatten wir bereits hingewiesen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Neue Übersetzungen der IFRS-Stiftung

21.05.2012

Die IFRS-Stiftung hat die Verfügbarkeit von Übersetzungen mehrerer IASB-Verlautbarungen ins Hebräische bekanntgegeben.

Es handelt sich um folgende Verlautbarungen:

  • Darlehen der öffentlichen Hand zu einem nicht dem Marktniveau entsprechenden Zinssatz (Änderungen an IFRS 1)
  • Angaben — Aufrechnungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IFRS 7)
  • Verpflichtendes Datum des Inkrafttretens und Übergangsangaben (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
  • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (geänderte Fassung vom Juni 2011)

Die übersetzten Verlautbarungen sind Abonnenten im eIFRS-Bereich der Internetseite des IASB zugänglich.

Jahresbericht 2011 von EFRAG

21.05.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Jahresbericht 2011 veröffentlicht.

In dem Bericht wid beschrieben, welche Bemühungen EFRAG letztes Jahr unternommen hat, um zur Verbesserung des europäischen Einflusses auf die Entwicklung der IFRS beizutragen. Außerdem beitet der Jahresbericht noch einmal einen Rückblick auf die ersten zehn Jahre des Bestehens von EFRAG und die entsprechenden Entwicklungen über diesen Zeitraum.

Sie haben Zugang zum Jahresbericht 2011 über die Internetseite von EFRAG und können dort ggf. auch Druckversionen bestellen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.