IPSASB veröffentlicht zwei weitere Entwürfe zu seinem vorgeschlagenen Rahmenkonzept

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09.11.2012

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat im Rahmen seines Projekts zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Mehrzweckberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors zwei Entwürfe herausgegeben. Die Entwürfe sind den Themen 'Elemente und Ansatz' und 'Bewertung von Vermögenswerten und Schulden' im Jahresabschluss gewidmet. Im Gegensatz zum Rahmenkonzept des IASB werden weitere Elemente des Jahresabschlusses vorgeschlagen: 'aufgeschobene Zuflüsse', 'aufgeschobene Abflüsse', 'Eigentümerbeiträge' und 'Eigentümerentnahmen'. Eine Definition von 'Eigentümeranteilen' ist nicht enthalten.

Die Entwürfe folgen auf zwei frühere Konsultationspapiere aus dem Dezember 2010 und tragen die folgenden Titel:

  • Entwurf zum Rahmenkonzept 2, Rahmenkonzept für die Erstellung von Mehrzweckabschlüssen durch Unternehmen des öffentlichen Sektors: Elemente und Ansatz im Jahresabschluss (Entwurf 2)
  • Entwurf zum Rahmenkonzept 3, Rahmenkonzept für die Erstellung von Mehrzweckabschlüssen durch Unternehmen des öffentlichen Sektors: Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Jahresabschluss (Entwurf 3).

'Aufgeschobene' Zuflüsse und Abflüsse

In Entwurf 2 wird vorgeschlagen, 'aufgeschobene Zuflüsse' und 'aufgeschobene Abflüsse' wie folgt zu definieren:

"Ein aufgeschobener Zufluss ist der Zufluss von Dienstleistungspotenzial oder wirtschaftlichem Nutzen, den das Unternehmen in einer festgelegten künftigen Berichtsperiode nutzen kann und der aus einer Transaktion entsteht, die kein Tausch ist und zur Erhöhung des Nettovermögens führt."

"Ein aufgeschobener Abfluss ist der Abfluss von Dienstleistungspotenzial oder wirtschaftlichem Nutzen, den ein anderes Unternehmen in einer festgelegten künftigen Berichtsperiode nutzen kann und der aus einer Transaktion entsteht, die kein Tausch ist und zur Verminderung des Nettovermögens führt."

Beispiele für aufgeschobene Zuflüsse können beispielsweise Posten wie bestimmte mehrjährige Beihilfen umfassen, die die Definition einer Schuld nicht erfüllen. Beispiele von aufgeschobenen Abflüssen können mehrjährige Beihilfen umfassen, bei denen festgeschrieben ist, dass sie über künftige Berichtsperioden aufgebraucht werden müssen. Dies Posten würden mit Ablauf der künftigen Berichtsperioden als Erträge oder Aufwendungen erfasst werden.

In der Grundlage für Schlussfolgerungen zu Entwurf 2 wird darauf hingewiesen, dass Transaktionen, die keinen Austausch darstellen, bei den Unternehmen des öffentlichen Sektors vorherrschen. Insbesondere geht es dabei um Steuern und Zuwendungen. Der IPSASB argumentiert, dass "es wichtig ist, dass man Zu- und Abflüsse separat zeigen kann, die sich auf bestimmte künftige Berichtsperioden beziehen". Zu diesem Zweck wurden eine Reihe von unterschiedlichen Ansätzen in Erwägung gezogen, die diesem Ziel gerecht werden. Dazu gehörte auch, die Definition von Vermögenswerten und Schulden zu ändern, ein Konzept des sonstigen Gesamtergebnisses einzuführen oder Angaben im Anhang zu fordern.

Die Entscheidung des IPSASB, neue Elemente einzuführen, wird in der Grundlage für Schlussfolgerungen wie folgt begründet:

Der IPSASB [...] ist zu dem Schluss gekommen, dass der am ehesten transparente Ansatz darin besteht, aufgeschobene Zuflüsse und aufgeschobene Abflüsse als separate Elemente zu definieren. Bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigte der IPSASB, dass es wahrscheinlich sei, dass ohne die Definition von separaten Elementen, die Behandlung von Zu- und Abflüssen, die in künftigen Berichtsperioden eintreten, auf Einzelfallbasis und auf Standardebene adressiert werden würde, wobei möglicherweise uneindeutige und konfligierende Prinzipien zum Einsatz kommen könnten.

In der Praxis mag die Definition dieser Elemente in einigen Fällen zu ähnlichen Ergebnissen wie die Vorschriften in Bezug auf Zuwendungen der öffentlichen Hand nach IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand führen. Der IPSASB hält jedoch fest, dass der Ansatz über aufgeschobene Zu- und Abflüsse "nicht das Gleiche wie das Matching-Konzept in früheren Rahmenkonzepten für den Privatsektor" ist.

Vergleich der Definitionen der Elemente mit den Definitionen des IASB

Wegen der Einführung zusätzlicher Elemente weichen die Definitionen anderer Elemente in einigen Fällen von den in den IFRS verwendeten ab. In der nachfolgenden Tabelle werden die Definitionen aus den Vorschlägen des IPSASB mit denen aus dem Rahmenkonzept des IASB gegenüber gestellt.

 

IPSASB-Vorschläge
Rahmenkonzept des IASB
Ein Vermögenswert ist eine Ressource, die das Potential aufweist, zu einem Zufluss von Dienstleistungspotenzial oder wirtschaftlichem Nutzen zu führen, die das Unternehmen gegenwärtige kontrolliert und die aus einem Ereignis der Vergangenheit resultiert.
Ein Vermögenswert ist eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt.
Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert und von deren Erfüllung erwartet wird, dass sie zu einem Abfluss von Ressourcen des Unternehmens, führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen.
Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist.
Erträge* sind:
  1. Zuflüsse während der laufenden Berichtsperiode, die das Nettovermögen eines Unternehmens erhöhen, mit Ausnahme von
    1. Eigentümerbeiträgen und
    2. Erhöhung von aufgeschobenen Zuflüssen sowie
  2. Zuflüsse während der laufenden Berichtsperiode die aus einer Abnahme von aufgeschobenen Zuflüssen resultieren.
Erträge stellen eine Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Zuflüssen oder Erhöhungen von Vermögenswerten oder einer Abnahme von Schulden dar, die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen und nicht auf eine Einlage der Anteilseigner zurückzuführen sind.
Aufwendungen sind:
  1. Abflüsse während der laufenden Berichtsperiode, die das Nettovermögen eines Unternehmens mindern, mit Ausnahme von
    1. Eigentümerentnahmen und
    2. Erhöhung von aufgeschobenen Abflüssen sowie
  2. Abflüsse während der laufenden Berichtsperiode die aus einer Abnahme von aufgeschobenen Abflüssen resultieren.
Aufwendungen stellen eine Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Abflüssen oder Verminderungen von Vermögenswerten oder einer Erhöhung von Schulden dar, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führen und nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen sind.
Eigentümerbeiträge sind Zuflüsse von Ressourcen in ein Unternehmen, die von externen Parteien beigetragen werden und zur Entstehung oder Erhöhung von Anteilen am Nettovermögen des Unternehmens führen.
Eigentümerentnahmen sind Abflüsse von Ressourcen aus einem Unternehmen, die an externen Parteiengehen und zur Rückgabe oder Verminderung von Anteilen am Nettovermögen des Unternehmens führen.
Eigentümeranteile sind nicht definiert.
Eigenkapital ist der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens.

*) Im Englischen wird im Entwurf des IPSASB auf "Revenue" Bezug genommen, also auf erwirtschaftete Gewinne. Im Rahmenkonzept des IASB wird dagegen auf "Income" Bezug genommen, was auch Bewertungsgewinne mit einschließt. Allerdings weist der IPSASB in seinem Entwurf darauf hin, dass Bewertungsgewinne "einen Zuwachs an wirtschaftlichem Nutzen darstellen und sich daher dem Wesen nach nicht von erwirtschafteten Gewinnen unterscheiden".

Bewertung

In Entwurf 3 werden Bewertungskonzepte identifiziert, die den IPSASB bei der Bestimmung der Bewertungsgrundlagen für die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) leiten sollen. Der Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Auswahl von Bewertungsgrundlagen, die die Ziele von Zurverfügungstellung entscheidungsrelevanter Finanzinformationen und von Erfüllung von Rechenschaftspflicht erfüllen. Da viele der Vermögenswerte im öffentlichen Sektor zu Betriebszwecken gehalten werden, wird in dem Entwurf die Meinung vertreten, dass der Kostenansatz oft sachgerecht sein wird.

Stellungnahmen zu den Entwürfen werden bis zum 30. April 2013 erbeten. Sie sind über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB zugänglich.

Zugehörige Themen

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