September

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

04.09.2015

Als Teil einer Reihe von Sitzungen der internationalen Standardsetzer wird das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) am 29. und 30. September 2015 in London tagen. Das IFASS-Sekretariat hat uns freundlicherweise gestattet, unsere Leser über die Tagesordnung für die Sitzung zu informieren.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 29. September 2015 (13:30h-17:15h)

  • Einführende Anmerkungen
  • Globale IFRS-Sachverhalte - Vortrag mit Fragen und Antworten einschließlich Vortragsteil zur Überprüfung der IAS-Verordnung in der EU
  • Berichte regionaler Gruppen: AOSSG, EFRAG, GLASS, PAFA
  • IPSASB-Sachverhalte:
    • Verpflichtungen aus Sozialleistungszusagen
    • Aktuelle Informationen zur Strategie, zur Führung und zu Fachfragen
  • Administrativer Sitzungsteil:
    • Rückmeldungen von der letzten Sitzung
    • Fachfragen
    • Prozess und zeitliche Planung für die Wahl eines neuen Vorsitzenden


Mittwoch, 30. September 2015 (08:30h-17:15h)

  • Erörterung des Arbeits- und Forschungsprogramms des IASB - Sitzung mit Fragen und Antworten auf Grundlage der Vorträge bei der Sitzung der Weltstandardsetzer
  • Bericht über ein Mitgliedsprojekt - Wertminderung und Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • IFRS-Umsetzungssachverhalte
  • Überblick über die Vorschläge zur Überarbeitung der Darstellung des Abschlusses durch nicht gewinnorientierte Unternehmen (FASB)
  • Fachthemen
    • Kernvorräte
    • Berichterstattungsrahmenkonzepte im Einklang mit britischen Rechnungslegungsvorschriften
    • Arten von Berichterstattungsrahmenkonzepten (nicht IFRS), die von Unternehmen angewendet werden, die an nicht herkömmlichen Märkten Kapital aufnehmen
  • Neue Mitgliedsprojekte
    • Kapitalflussrechnung – Probleme von Finanzinstituten
    • Ausweis von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis
    • Verwendung von Finanzinformationen durch Anleger – erste Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie
  • Zusammenfassung

Ein Bericht von der Sitzung wird eine Weile nach der Sitzung zur Verfügung gestellt werden. Den Bericht von der letzten IFASS-Sitzung (Frühling 2015, Dubai) finden Sie hier.

Der IFASS-Sitzung voraus geht die Sitzung der Weltstandardsetzer (28.-29. September 2015); es folgt die Sitzung  des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (ASAF) (1.-2. October 2015).

Vorträge zum Thema EPSAS

04.09.2015

Bei der 5. Hamburger Fachtagung zur Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens lag der Schwerpunkt auf den Themen europäische Harmonisierung und Staatsschuldenkrise. Die Vortragsfolien zu verschiedenen Beiträgen zu den europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) stehen jetzt zum Herunterladen zur Verfügung.

Zu den Vorträgen auf der Internetseite der Fachtagung gelangen Sie hier.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

03.09.2015

Das IFRS Interpretations Committee hält am 8. und 9. September 2015 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IAS 16, IAS 16/IAS 38/IFRIC 12, IAS 32, IFRS 5 und IFRS 11,
  • die Agendakonsultation 2015 und
  • die Erwägung neuer Sachverhalte zu IAS 39 und IFRS 9.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Stab des IASB empfiehlt längere Kommentierungsfrist für den Rahmenkonzeptentwurf

03.09.2015

Ein Agendapapier für die nächste Sitzung des IASB, in dem empfohlen wird, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zum Rahmenkonzept von 150 auf 180 Tage bis zum 25. November 2015 zu verlängern, ist im Internet zur Verfügung gestellt worden.

Seit Veröffentlichung des Rahmenkonzeptentwurfs im Mai 2015 sind verschiedene Bitten um Verlängerung der Stellungnahmefrist um bis zu zwei Monate aus verschiedenen Rechtskreisen (unter anderem von EFRAG und vom ASBJ) beim IASB eingegangen. Die folgenden Gründe für die Bitte um Verlängerung wurden dabei angeführt:

  • Das Projekt zum Rahmenkonzept sei von großer Bedeutung und würde grundlegende Auswirkungen auf die künftige Standardsetzung haben. Es sei daher von größter Wichtigkeit, dass die Anwender ausreichend Zeit haben, um die Vorschläge im Entwurf zu prüfen.
  • Der IASB hatte argumentiert, dass eine Kommentierungsfrist von 150 Tagen ausreichend sei, da die Anwender mit den Inhalten des Entwurfs bereits aus dem Diskussionspapier vom Juli 2013 vertraut sein. Allerdings habe es im Vergleich zum Diskussionspapier bedeutende Änderungen gegeben.
  • Einige Anwender sind der Meinung, dass der der Entwurf nicht genügend prinzipienbasierte Leitlinien beispielsweise zur Auswahl von Bewertungsmaßstäben und zur Frage, was im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen is, enthaltet. Sie haben angedeutet, dass sie gegebenenfalls eigene Vorschläge dazu entwickeln und unterbreiten wollen, wie diese Sachverhalte gelöst werden könnten. Dies würde zusätzlich Zeit erfordern.
  • In einigen Rechtskreisen würde die Zeit, die für eine Erörterung der Vorschläge zur Verfügung steht, durch eine vorher erforderliche Übersetzung des langen und komplexen Dokuments eingeschränkt.

Der Stab des IASB ist der Meinung, dass diese Gründe valide sind, und empfiehlt daher, die Kommentierungsfrist sowohl für den Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung als auch für den Entwurf ED/2015/4 Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept um einen Monat zu verlängern.

Zugang zum Arbeitspapier haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Angolanische Zentralbank erstattet Bericht über der Stand der IFRS-Übernahme durch angolanische Banken

02.09.2015

In einer 'Präsentation für den Markt' hat die Abteilung für Regulierung und Organisation des Finanzsystem der angolanischen Zentralbank über den gegenwärtigen Stand der IFRS-Umsetzung durch Banken in Angola Bericht erstattet. Pläne für eine IFRS-Übernahme waren im März 2014 vorgestellt worden, und angolanische Banken müssen die IFRS ab 2016 anwenden.

Die drei 'Regulierungspakete', mit denen die IFRS als Berichterstattungsrahmen für angolanische Banken verankert werden sollen und die im August 2014, Dezember 2014 und März 2015 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben wurden, sind in ihrer endgültigen Fassung noch nicht veröffentlicht worden, aber in der Präsentation wird bestätigt, dass Banken, die am 31. Dezember 2015 mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen, ab dem 1. Januar 2016 die IFRS wie vom IASB herausgegeben anwenden müssen:

  • Gesamtvermögen von mehr als AKZ 300.000 Millionen;
  • börsennotiert oder Tochtergesellschaft eines börsennotierten Unternehmens (allerdings hat Angola noch keine Börse);
  • ein oder mehrere Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland;
  • Sitz in Angola, aber Tochtegresellschaft eines ausländischen Unternehmens; oder
  • Tochtergesellschaft einer Bank, die mindestens eins dieser Kriterien erfüllt.

Alle anderen Banken müssen die IFRS wie vom IASB herausgegeben ab dem 1. Januar 2017 anwenden, können dies aber freiwillig bereits ebenfalls ab dem 1. Januar 2016 tun.

Auf der Internetseite der Zentralbank haben Sie Zugang zur Präsentation, die auch eine Analyse der Fortschritts der Übernahme und einen Zeitplan für die Publikation der neuen Gesetze bietet (nur in portugiesischer Sprache verfügbar).

Bewerbungsaufruf für das Amt des EFRAG-Präsidenten

01.09.2015

Nach der Entscheidung von Herrn Wolf Klinz, das Amt des Präsidenten des Boards der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nicht anzutreten, bittet die EU-Kommission erneut um Bewerbungen für das Amt.

Die EU-Kommission hatte Klinz im März 2015 als Präsidenten des neuen EFRAG-Boards nominiert; er sollte sein Amt bis Juni des Jahres antreten. Aus gesundheitlichen Gründen entschied Klinz jedoch im Mai 2015, das Amt nicht anzutreten.

Die EU-Kommission hat jetzt eine Bewerbungsaufforderung für das Amt des EFRAG-Präsidenten veröffentlicht; Bewerbungen sind bis zum 9. Oktober 2015 einzureichen. Die EU-Kommission wird dann unter Berücksichtigung von vom Rat oder dem EU-Parlament geäußerten Ansichten einen Kandidaten für das Amt nominieren. Die endgültige Berufung erfolgt durch die EFRAG-Generalversammlung.

Die englischsprachige Bewerbungsaufforderung finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

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