September

Quantitative Studie zu Geschäfts- oder Firmenwerten und deren Wertminderung

30.09.2016

Im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Studie dazu durchgeführt, wann Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten erfasst wird und ob sich in dieser Hinsicht eine Blase aufbaut. EFRAG veröffentlicht nun die quantitativen Daten, die im Rahmen der Studie gesammelt wurden, um die Debatte um die Bilanzierung von Geschäfts- und Firmenwerten zu unterstützen, indem Daten zur Entwicklung von Geschäfts- oder Firmenwerten und deren Wertminderung über zehn Jahre hinweg zur Verfügung gestellt werden.

Die wesentlichen Ergebnisse aus Europa sind die folgenden (die Studie enthält auch Vergleiche mit den Vereinigten Staaten, Australien und Japan):

  • Von 2005 bis 2014 hat sich der Betrag angesetzter Geschäfts- oder Firmenwerte von 935 Mrd. Euro auf 1,341 Mrd. Euro erhöht, was eine Zunahme um 43% ausmacht;
  • eine kleine Anzahl von Unternehmen machen einen großen Anteil des Buchwerts angesetzter Geschäfts- oder Firmenwerte aus;
  • das Verhältnis des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Gesamtvermögen ist über die Jahre bei ca. 3,7% relativ konstant geblieben, wird die Finanzbranche ausgenommen, ist dieser Anteil erheblich höher, nimmt aber seit 2009 langsam ab;
  • das Verhältnis des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Reinvermögen nimmt seit 2008 kontinuierlich ab, ist aber 2014 bei 29% weiterhin bedeutend;
  • der Betrag der erfassten Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten war 2008 und 2011 am höchsten, als die Erfolge der Finanzmärkte negative waren; im Durchschnitt machten Wertminderungsverluste 2,7% der Eröffnungsbilanz des Geschäfts- oder Firmenwerts aus;
  • Wertminderungsverluste konzentrieren sich erheblich in einer kleinen Gruppe von Unternehmen insbesondere in der Telekommunikationsbranche und im Finanzsektor; und
  • absolute und relative Grade von Geschäfts- oder Firmenwerten und deren Wertminderung variieren zwischen den einzelnen Branchen ganz erheblich.

Die Studie und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Die entsprechende Studie des ASBJ finden Sie hier.

Ergebnisse der 29. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

30.09.2016

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 19. September 2016 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 29. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Überarbeitung DRS 9
  • Stand der Diskussion - Erarbeitung Standard zur Währungsumrechnung

Sie können sich den Ergebnisbericht hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

FASB veröffentlicht vorgeschlagene ASU zu Versicherungsveträgen

30.09.2016

Der FASB hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Gezielte Verbesserungen bei der Bilanzierung langfristiger Verträge' herausgegeben. Das Versicherungsprojekt des FASB läuft parallel zum IASB-Projekt mit dem IFRS 4 ersetzt werden soll.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen auf das Bilanzierungs- und Angabemodell für langfristige Versicherungsverträge unter US-GAAP ab. Der FASB ist der Meinung, dass mit den Vorschlägen die folgenden Aspekte der Berichterstattung über solche Verträge verbessert würden:

  • Bemessung der Schuld für zukünftige Vorteile aus dem Vertrag,
  • marktrisikobasierte Vorteile,
  • abgegrenzte Erwerbskosten und
  • Angaben.

Insbesondere sollen mit den Änderungen folgende Ziele erreicht werden:

  • Verbesserung der zeitnahen Erfassung von Änderungen in der Schuld für zukünftige Vorteile aus dem Vertrag, indem vorgeschrieben wird, dass aktualisierte Annahmen für die Bemessung dieser Schuld verwendet werden ("unlocking" der Annahmen) und dass der Zinssatz für die Abzinsung künftiger Kapitalflüsse geändert wird;
  • Vereinfachung und Verbesserung der Bilanzierung bestimmter Optionen und Garantien, die in variable Verträge eingebettet sind;
  • Vereinfachung der Abschreibung abgegrenzter Erwerbskosten; und
  • Verbesserung der Wirksamkeit der geforderten Angaben.

Diese Ziele geleichen den Zielen des IASB bei der Entwicklung eines neuen Standards zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen, wo eine der wesentlichen Änderungen sich ebenfalls auf die Behandlung langfristiger Verträge bezieht. In den Textziffern BC87-BC89 der vorgeschlagenen ASU wird die Behandlung von Versicherungsverträgen nach IFRS erläutert. Die Veröffentlichung des endgültigen IASB-Standards IFRS 17 Versicherungsverträge wird derzeit im März 2017 erwartet.

Stellungnahmen zur vorgeschlagenen ASU werden bis 15. Dezember 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung, der vorgeschlagenen ASU und dem FASB in Focus-Newsletter auf der Internetseite des FASB.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im September 2016

28.09.2016

Der IASB ist am 20. und 22. September 2016 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Folgende wesentliche Ergebnisse sind festzuhalten:

  • Interpretationsentwurf zu IFRS 9 und IAS 28 — Der Board wurde gebeten, einen Interpretationsentwurf zum Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und IAS 28 zwecks Veröffentlichung freizugeben. Der Entwurf war vom Interpretations Committee entwickelt und verabschiedet worden. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung wurde jedoch nicht gegeben - 10 Boardmitglieder sprachen sich dagegen aus. Der Stab wurde gebeten, zu untersuchen, ob es andere Wege gibt, den Sachverhalt zu adressieren.
  • Unterscheidung einer Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von einer Schätzungsänderung — Der Board hat erwogen, IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler zu ändern, um klarzustellen wie eine Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von einer Schätzungsänderung zu unterscheiden ist. Der Board stimmte den Änderungen zu, forderte aber einige Formulierungsänderungen. Der Stab wird damit beginnen, die Formulierungen anhand von Beispielen zu testen.
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — Der Board seine Erörterungen zum geplanten Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital fortgesetzt. Der Schwerpunkt lag auf separaten Ausweisvorschriften für Derivate, die als Schulden klassifiziert werden, und der Anwendung des Gamma-Ansatzes auf eigenes Eigenkapital. Der Board hat auch erörtert, wie die Angabevorschriften verbessert werden können, um Adressaten Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht durch Klassifizierung und Ausweis kommuniziert werden.
  • Rahmenkonzept — Der Board erörterte die folgenden vier Themen: Berichtseinheit, Ausweis und Angaben, asymmetrische Behandlung von Gewinnen und Verlusten (Vorsicht und Neutralität) sowie Definition von Eigenkapital. Das ebenfalls vorgelegte Papier zu Wesentlichkeit wurde nicht erörtert. Der Stab hatte vorgeschlagen, die Abschnitte zur Berichtseinheit aus dem Entwurf im Wesentlichen unverändert zu lassen. Obwohl der Board dieser Empfehlung schließlich zustimmte, wird der Stab noch weiter an der Formulierung dieses Abschnittes arbeiten müssen. Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs in Bezug auf den Umgang mit Asymmetrie, Vorsicht und Neutralität nicht zu, sodass dieses Thema bei einer künftigen Sitzung erneut erörtert werden wird. Den anderen Empfehlungen wurde zugestimmt, obwohl es heftige Diskussionen über solche Themen wie die Frage gab, ob es im Rahmenkonzept einen ausdrücklichen Bezug auf die Kapitalflussrechnung geben soll. Der Board hat außerdem eine Unterrichtseinheit (also ohne Fällen von fachlichen Entscheidungen) abgehalten, die der Neuformulierung der Abschnitte zu Bewertung im Rahmenkonzept galt. Das Thema soll im Oktober wieder erörtert werden.
  • Agendakonsultation — Der Board wurde über die wesentlichen Botschaften unterrichtet, die der Stab in die Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Agendakonsultation aufnehmen will. Der überarbeitete Entwurf wird den Treuhändern im Oktober vorgestellt werden, und der Board wird danach um die Erlaubnis zur Veröffentlichung gebeten werden.

Die detaillierten Zusammenfassungen der Diskussionen des Boards finden Sie hier.

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

27.09.2016

Der EFRAG-Board wird am 6. Oktober 2016 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung, die fast ausschließlich Leasingverhältnissen gewidmet sein wird, wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Board wird folgende Themen besprechen:

  • Leasingverhältnisse
    • Erstes EFRAG-Konsultationsdokument im Zusammenhang mit der Übernahme von IFRS 16
    • Feldversuche zur Definition eines Leasingverhältnisse
    • Quantitative Einschätzung der Bilanzierungsauswirkungen
  • Änderungen an IFRS 2 - Entwurf einer Übernahmeempfehlung gegenüber der EU-Kommission und Einladung zur Stellungnahme

Zugang zur vollständigen Tagesordnung und die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Aktualisierter Überblick über die Ind AS

27.09.2016

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat 'Indian Accounting Standards (Ind AS): An Overview (Revised 2016)' herausgegeben.

Die Publikation bieten einen Überblick über verschiedene Aspekte der Ind AS, die weitgehend mit den IFRS konvergiert sind:

  • Fahrplan für die Ind AS-Anwendung;
  • Carve-outs von den IFRS/IAS;
  • Änderungen in der Finanzberichterstattung nach Ind AS gegenüber der Berichterstattung nach den gegenwärtigen indischen Rechnungslegungsstandards;
  • Zusammenfassung aller Ind AS einschließlich jüngster Änderungen.

Die englischsprachige Publikationen können Sie sich kostenfrei von der Internetseite des ICAI herunterladen.

AFRAC 2016

27.09.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 16. November 2016 zu seinem Forum "AFRAC 2016" ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

Bei der AFRAC 2016 wird Ralf Bose, Leiter der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) in Deutschland, sein neu eingerichtetes Gremium in einem Gastvortrag vorstellen. Es folgen ein Überblick über die Facharbeiten des AFRAC und die genauere Vorstellung einiger ausgewählter Projekte. Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesjustizministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 31. Oktober 2016 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Begrüßungsansprache des IASB-Vorsitzenden bei der Sitzung der Weltstandardsetzer

26.09.2016

In seiner Eröffnungsrede bei der Sitzung der Weltstandardsetzer, die derzeit in London stattfindet, sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über Entwicklungen beim IASB in den letzten 12 Monaten, die Prioritäten des IASB für 2017 und die folgenden Jahre sowie über die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Standardsetzern und dem IASB.

Bevor er sich allerdings den fachlichen Ausführungen widmete, sagte Hoogervorst ein paar Worte über den kürzlich verstorbenen IASB-Direktor für internationale Aktivitäten und Vorsitzenden des IFRS Interpretations Committee Wayne Upton. Er erinnerte das Auditorium daran, dass Upton unter anderem Forschungsdirektor, Vorsitzender des IFRS Interpretations Committee, Vorsitzender der Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) und Koordinator der Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte war. Er bat dann um einige Momente des stillen Gedenkens.

Entwicklungen beim IASB in den letzten 12 Monaten

Hoogervorst hielt fest, dass das Jahr, das seit der letzten WSS-Sitzung vergangen ist, fachlich ein sehr reichhaltiges gewesen sei. Als Höhepunkt strich er die Veröffentlichung von IFRS 16 im Januar 2016 heraus, sodass die meisten Leasingverhältnisse jetzt in der Bilanz erscheinen würden. Er wies auch darauf hin, dass der Standard der erste sei, der Nutzen aus der Beratung durch die Arbeitsgruppe zu Auswirkungsanalysen gezogen habe.

Im Hinblick auf den Fortschritt hin zu globalen Standards betonte Hoogervorst, dass das vergangene Jahr das Jahr Asiens gewesen sein. er verwies auf die rasche Zunahme der Anzahl der Unternehmen in Japan, die die IFRS freiwillig anwenden, Chinas erneuerte Zusage, dass man auf vollständige Konvergenz mit den IFRS hinarbeite, Indiens Übergang auf Ind AS als wichtigen Schritt hin zu vollständiger Konvergenz und die Tatsache, dass Saudi-Arabien derzeit auf IFRS übergeht.

Prioritäten des IASB für 2017 und die folgenden Jahre

Hoogervorst hielt fest, dass zu den wesentlichen Prioritäten für 2017 sicherlich gehören würde, die verbleibenden großen Projekte abzuschließen: Das Rahmenkonzept, wo die erneuten Erörterungen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen, und Versicherungsverträge, wo die Veröffentlichung eines endgültigen Standards derzeit im März 2017 erwartet wird. Er verwies auch auf die übergeordnete Priorität der "besseren Kommunikation", die sich der IASB für die zweite Amtszeit von Hoogervorst verschrieben hat. Er erläuterte, dass dies nicht bedeute, dass der IASB weniger oder großartig mehr Informationen zur Verfügung stellen will. Vielmehr soll es um den besseren Ausweis von Informationen, bessere Gruppierungen und zusätzliche Erwägungen dazu gehen, welche Form endgültige Informationen enthalten sollen. Als Projekte und Entwicklungen, die zu besserer Kommunikation beitragen können, erwähnte Hoogervorst das Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses, die Angabeninitiative, digitale Berichterstattung und nicht finanzielle Berichterstattung.

Zusammenarbeit zwischen den nationalen Standardsetzern und dem IASB

Im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern erläuterte Hoogervorst, wie sich die Beziehungen zwischen den Standardsetzern und dem IASB gewandelt hätten und gereift seien. Er erwähnte die Formate WSS, ASAF (einschließlich AOSSG, EFRAG, GLASS und PAFA) sowie IFASS. Er betonte jedoch, dass es für den IASB weiterhin wichtig sei, aus der Gruppe der Standardsetzer Vorschläge zu hören, wie die Zusammenarbeit noch weiter vertieft werden kann. Vorschläge, die er unterbreitete beinhalteten die Unterstützung bei der einheitlichen Anwendung und eine engere Zusammenarbeit im Rahmen des Forschungsprogramms.

Bitte beachten Sie, dass der IASB nicht beabsichtigt, ein Manuskript der Rede von Hoogervorst zur Verfügung zu stellen.

Newsletter zu den Fortsetzungen des Verlautbarungsentwurfs des IDW zu IFRS 9

26.09.2016

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Juni und September Fortsetzungen zu seinem am 13. Mai 2016 veröffentlichten Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung 'Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9' herausgegeben.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte Frankfurt hat einen Newsletter IFRS fokussiert - Wertminderungen und Hedge Accounting: Ergänzungen zum Verlautbarungsentwurf des IDW zu IFRS 9 erarbeitet, in dem die wesentlichen Inhalte der Fortsetzungen zu Hedge Accounting und Wertminderungen erläutert werden.

Sie können sich den deutschsprachigen Newsletter hier herunterladen.

Tagesordnungen für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses und die daran anschließende Sitzung beider Fachausschüsse

26.09.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 10. Oktober 2016 in Berlin tagen. Danach werden der IFRS-Fachauschuss und der HGB-Fachausschuss am 11. Oktober 2016 gemeinsam tagen. Die jeweiligen Tagesordnungen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 53. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • Zinssatz für Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand
  • Entwurf einer Übernahmeempfehlung von EFRAG in Bezug auf IFRS 16 Leasingverhältnisse (ausstehend)

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Während ihrer 9. gemeinsamen Sitzung werden beide Ausschüsse folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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