Hochrangige Expertengruppe der EU zu nachhaltiger Finanzierung veröffentlicht abschließenden Bericht

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31.01.2018

Die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, hat ihren abschließenden Bericht veröffentlicht, der strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem enthält, das nachhaltige Investitionen unterstützt.

Die HLEG fordert die EU-Kommission auf, "mehr Gewicht auf die Notwendigkeit zu legen, nichtfinanzielle Informationen in die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung zu integrieren". Im abschließenden Bericht heißt es: "Das ultimative Ziel muss die Konvergenz oder Integration von finanziellen und nicht-finanziellen oder Nachhaltigkeitsinformationen sein... Die integrierte Berichterstattung unterstützt diese Konvergenz qualitativ durch eine Berichterstattung, die Nachhaltigkeitsfaktoren mit der Unternehmensstrategie verknüpft."

Im Einzelnen sind die die Empfehlungen der HLEG an die EU-Kommission in Bezug auf die Berichterstattung die folgenden:

  • Erwägung einer Aktualisierung der EU-Richtlinie über den Jahresabschluss und die damit zusammenhängenden Berichte, um die Notwendigkeit der Integration nichtfinanzieller Informationen stärker zu betonen und die Governance bei der Adressierung langfristiger und nachhaltiger Risiken und Chancen zu erörtern.
  • Untersuchung alternativer Bilanzierungsansätze zur Fair Value-/Mark-to-Market-Bewertung für langfristige Anlageportfolios von Aktien und aktienähnlichen Instrumenten.
  • Änderung der Verordnung 1606/2002 über Rechnungslegungsvorschriften in der EU:
    • um zu präzisieren, dass internationale Rechnungslegungsstandards nur dann übernommen werden sollten, wenn sie dem europäischen Gemeinwohl, einschließlich seiner Nachhaltigkeits- und langfristigen Investitionsziele, förderlich sind; und
    • um der EU die Befugnis zu geben, bestimmte Aspekte der vom IASB verabschiedeten IFRS-Standards anzupassen, bevor sie in EU-Recht umgesetzt werden.
  • Sicherstellung, dass der Rechnungslegungsstandard IFRS 17 auf der Passivseite ein Zusammenwirken mit dem Rechnungslegungsstandard auf der Aktivseite gewährleistet.
  • Förderung und Unterstützung der Entwicklung und Anwendung von Standards, Metriken und Methoden zur Quantifizierung, Berichterstattung und zum Management von Risiken und Chancen in Bezug auf natürliches Kapital bei Entscheidungen von Finanzinstituten. Dabei sollten auch die Rechnungslegungsstandards berücksichtigt werden.

Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie den englischsprachigen Abschlussbericht und die entsprechenden Begleitmaterialien.

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