Januar

Hochrangige Expertengruppe der EU zu nachhaltiger Finanzierung veröffentlicht abschließenden Bericht

31.01.2018

Die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, hat ihren abschließenden Bericht veröffentlicht, der strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem enthält, das nachhaltige Investitionen unterstützt.

Die HLEG fordert die EU-Kommission auf, "mehr Gewicht auf die Notwendigkeit zu legen, nichtfinanzielle Informationen in die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung zu integrieren". Im abschließenden Bericht heißt es: "Das ultimative Ziel muss die Konvergenz oder Integration von finanziellen und nicht-finanziellen oder Nachhaltigkeitsinformationen sein... Die integrierte Berichterstattung unterstützt diese Konvergenz qualitativ durch eine Berichterstattung, die Nachhaltigkeitsfaktoren mit der Unternehmensstrategie verknüpft."

Im Einzelnen sind die die Empfehlungen der HLEG an die EU-Kommission in Bezug auf die Berichterstattung die folgenden:

  • Erwägung einer Aktualisierung der EU-Richtlinie über den Jahresabschluss und die damit zusammenhängenden Berichte, um die Notwendigkeit der Integration nichtfinanzieller Informationen stärker zu betonen und die Governance bei der Adressierung langfristiger und nachhaltiger Risiken und Chancen zu erörtern.
  • Untersuchung alternativer Bilanzierungsansätze zur Fair Value-/Mark-to-Market-Bewertung für langfristige Anlageportfolios von Aktien und aktienähnlichen Instrumenten.
  • Änderung der Verordnung 1606/2002 über Rechnungslegungsvorschriften in der EU:
    • um zu präzisieren, dass internationale Rechnungslegungsstandards nur dann übernommen werden sollten, wenn sie dem europäischen Gemeinwohl, einschließlich seiner Nachhaltigkeits- und langfristigen Investitionsziele, förderlich sind; und
    • um der EU die Befugnis zu geben, bestimmte Aspekte der vom IASB verabschiedeten IFRS-Standards anzupassen, bevor sie in EU-Recht umgesetzt werden.
  • Sicherstellung, dass der Rechnungslegungsstandard IFRS 17 auf der Passivseite ein Zusammenwirken mit dem Rechnungslegungsstandard auf der Aktivseite gewährleistet.
  • Förderung und Unterstützung der Entwicklung und Anwendung von Standards, Metriken und Methoden zur Quantifizierung, Berichterstattung und zum Management von Risiken und Chancen in Bezug auf natürliches Kapital bei Entscheidungen von Finanzinstituten. Dabei sollten auch die Rechnungslegungsstandards berücksichtigt werden.

Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie den englischsprachigen Abschlussbericht und die entsprechenden Begleitmaterialien.

IPSASB schlägt neue Vorschriften für die Leasingbilanzierung vor

31.01.2018

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den Entwurf 64 'Leasingverhältnisse' veröffentlicht. Im Entwurf werden neue Anforderungen an die Bilanzierung von Leasingverträgen vorgeschlagen, die sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer umfassen und IPSAS 13 'Leasingverhältnisse' ersetzen sollen.

Der IPSASB schlägt ein einheitliches Nutzungsrechtsmodell für die Bilanzierung von Leasingverträgen vor, das die Risiken und Chancen, die mit dem Eigentumsmodell in IPSAS 13 verbunden sind, ersetzt.

Für Leasingnehmer schlägt der IPSASB vor, das Nutzungsrechtsmodell in IFRS 16 Leasingverhältnisse zu übernehmen.

Im Entwurf ist jedoch eine Abweichung von den Anforderungen in IFRS 16 für die Bilanzierung als Leasinggeber vorgesehen. Da die Konvergenz mit den Anforderungen an Leasinggeber nach IFRS 16 "eine Reihe von spezifischen Fragen des öffentlichen Sektors aufwerfen würde", schlägt der IPSASB auch ein Nutzungsrechtsmodell für die Bilanzierung von Leasinggebern vor, das speziell für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor entwickelt wurde.

Vorschläge für neue, für den öffentlichen Sektor spezifische Leitlinien für konzessionäre Leasingverträge sowohl für Leasinggeber als auch für Leasingnehmer sind ebenfalls im Entwurf enthalten.

Stellungnahmen werden bis zum 30. Juni 2018 erbeten. Eine Pressemitteilung und der vollständige Entwurf sind auf der Internetseite des IPSASB verfügbar.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Januar 2018

31.01.2018

Der IASB ist am 24. und 25. Januar 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Auf der Tagesordnung standen sechs Themen.

Mittwoch, 24. Januar

Primäre Abschlussbestandteile

Der Board erörterte die Darstellung der Leistungskennzahlen des Managements und die Darstellung der Ergebnisse von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und hat Folgendes beschlossen:

  • Alle Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre wichtigsten Leistungskennzahlen in ihrem Jahresabschluss anzugeben, wobei diese Kennzahlen als von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen identifiziert werden müssen, sofern es sich nicht um nach IFRS definierten Kennzahlen handelt.
  • Die wichtigsten Leistungskennzahlen müssen mindestens diejenigen umfassen, die im Geschäftsbericht kommuniziert werden.
  • Die Überleitung zwischen den von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und den nach IFRS definierten Kennzahlen ist im Anhang darzustellen.
  • Die von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen sollten keinen spezifischen Reglementierungen unterliegen.
  • Eine 5-Jahres-Zusammenfassung der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen wird nicht gefordert.
  • Angaben zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen in der Segmentberichterstattung werden zugelassen.
  • Es ist keine Spezifizierung dahingehend erforderlich, dass es sich bei von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen nicht um nach IFRS definierte Kennzahlen handelt (da sie sich auf regulatorische Anforderungen beziehen).
  • In Bezug auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures hat der Board beschlossen, dass Unternehmen verpflichtet werden, die Ergebnisse von 'integralen' assoziierten Unternehmen und Joint Ventures getrennt von 'nicht integrierten' assoziierten Unternehmen und Joint Ventures darzustellen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der Board prüfte die angemessene Bilanzierung von nicht-derivativen Instrumenten mit Eigenkapitalmantel mit komplexen Auszahlungen. Diese Art von Instrumenten wurde bisher nicht vom Board diskutiert und wurde im Rahmen der Überprüfung des Entwurfs eines Diskussionspapiers im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital identifiziert. Aus den betrachteten Instrumenten ergeben sich Ansprüche gegen das Unternehmen, die auf die verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens beschränkt sind, die Ansprüche werden aber auch durch andere Variablen wie z.B. einen Rohstoffindex beeinflusst. Der Board beschloss, im Diskussionspapier Rückmeldungen darüber einzuholen, ob das eingebettete Derivat separat bilanziert werden sollte und ob und wie die Zurechnungsvoraussetzungen dazu beitragen können, Informationen über die alternativen Abwicklungsbesonderheiten zu liefern.

Donnerstag, 25. Januar

Rahmenkonzept

Der Stab unterrichtete den Board über den aktuellen Stand des Projekts zum Rahmenkonzept. Das endgültige Dokument wird voraussichtlich im März 2018 veröffentlicht.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Board hat entschieden, dass die Vorschrift in IAS 36, bei der Berechnung des Nutzungswertes Vorsteuereingaben zu verwenden, gestrichen wird. Darüber hinaus prüft der Board, die derzeitige Vorschrift in IAS 36 zu streichen, Cashflows aus nicht festgelegten zukünftigen Restrukturierungen und Vermögenswertverbesserungen bei der Berechnung des Nutzungswerts auszuschließen.

IFRS-Umsetzung

Das Board hat zwei Fragen der IFRS-Umsetzung geprüft, die dem Board vom IFRS Interpretations Committee vorgelegt worden waren. Die erste betrifft ein mögliches Forschungsprojekt zu Warenanleihen und damit verbundenen Transaktionen. Die zweite bezieht sich auf eine empfohlene jährliche Verbesserung, um die Vorschrift in IAS 41 zu streichen, bei der Bewertung eines biologischen Vermögenswertes zum beizulegenden Zeitwert die Cashflows vor Steuern zu verwenden.

Hinsichtlich der ersten Frage, wurden im Board unterschiedliche Auffassungen darüber vertreten, ob das Projekt in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollte. Mehrere Boardmitglieder stellten die Frage, ob in der Praxis eine derartige Bilanzierungsvielfalt vorzufinden sei, die es rechtfertigen würde, dass der Board dafür seine Ressourcen einsetzt. Andere Boardmitglieder waren hingegen der Ansicht, dass der Board das Thema nicht unberücksichtigt lassen sollte. Zu prüfen sei in diesem Zusammenhang, ob der Anwendungsbereich einiger bestehender Standards derart geändert werden könnte, um Warenanleihen und digitale Währungen zu berücksichtigen, anstatt neue Standards zu entwickeln. Dies könnte den Standardsetzungsprozess beschleunigen und ein breites Spektrum an Transaktionen abdecken.

Im Hinblick auf die zweite Frage beschloss der Board, eine jährliche Verbesserung vorzuschlagen, um die Vorschrift in IAS 41 zu streichen, wonach bei der Bewertung eines biologischen Vermögenswertes zum beizulegenden Zeitwert die Cashflows vor Steuern zu verwenden sind.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13

Der Board hat damit begonnen, die Rückmeldungen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zu erörtern. Diskussionsgegenstand waren Auswertungen der wissenschaftlichen Literatur, die Rückmeldungen in Bezug auf die Bitte um Informationsübermittlung und weitere Untersuchungen des Stabs.  Da es einen allgemeinen Konsens darüber gibt, dass IFRS 13 gut funktioniert, hat der Vorsitzende den Stab angewiesen, nur Standardänderungen vorzuschlagen, die absolut notwendig sind.

 

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

IFRS-Stiftung fügt ihrer Sammlung von Länderprofilen 17 neue Profile hinzu

29.01.2018

Die IFRS-Stiftung hat ihrer Sammlung von Profilen zur internationalen Rechnunglegung weitere 17 Profile hinzugefügt, sodass insgesamt nun 166 Profile zur Verfügung stehen. Die neuen Profile betreffen Länder, die Mitglieder der "Organisation for the Harmonization of Corporate Law in Africa" sind und die IFRS ab dem 1. Januar 2019 anwenden werden.

Die hinzugefügten Profile betreffen die folgenden Länder: Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, die Komoren, Elfenbeinküste, Demokratische Republik Kongo, Äquatorialguinea, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Republik Kongo, Senegal und Togo.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Öffentliche Verlautbarung der ESMA zur US-Steuerreform und IFRS

29.01.2018

Am 22. Dezember 2017 hat der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika den „Tax Cuts and Jobs Act“ (TCJA) unterzeichnet. Da die Gesetzesinitiative damit in geltendes Recht umgesetzt wurde, sind gemäß IAS 12 die steuerlichen Konsequenzen bereits für den Abschluss per 31.12.2017 abzubilden. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat angesichts diverser Anfragen zum Umgang mit dem komplexen Regelwerk so kurz vor dem Stichtag eine öffentliche Verlautbarung (Public Statement) in Umlauf gebracht.

Folgende Punkte werden von ESMA angesprochen:

  1. ESMA nimmt die Bedenken von Emittenten und Abschlussprüfern hinsichtlich der zeitlichen Nähe der Verabschiedung des TCJA und des üblichen Abschlussstichtages 31.12. zur Kenntnis.
  2. Zur Vermeidung einer inkonsistenten Anwendung der IFRS in Bezug auf die Konsequenzen des TCJA für Unternehmen mit US-Aktivitäten hat ESMA diese öffentliche Verlautbarung herausgegeben.
  3. ESMA weist explizit darauf hin, dass IAS 12 keine Erleichterungsvorschriften hinsichtlich Änderungen des Steuerrechts nahe am Stichtag vorsieht; dies gilt unabhängig von der Komplexität der Änderungen.
  4. Somit ist ESMA der Ansicht, dass für Berichtsperioden, die den 22. Dezember 2017 einschließen, die Änderungen aus dem TCJA für betroffene Unternehmen nach IFRS berücksichtigungspflichtig sind. Dies umfasst auch die Vorschriften zum „backward tracing“, also der Zuordnung von laufenden und latenten Steuern zu GuV und OCI.
  5. Auch wenn ESMA zugesteht, dass ein vollumfängliches Verständnis der Auswirkungen des TCJA einige Zeit in Anspruch nehmen wird, so geht ESMA doch davon aus, dass die Unternehmen eine zuverlässige Schätzung der wesentlichen Auswirkungen werden vornehmen können. U.U. kann es zu höheren Schätzunsicherheiten kommen, was dann zu Anpassungen in späteren Berichtsperioden führen kann.
  6. Daher betont ESMA, dass transparente Angaben über die ursprüngliche Schätzung und über etwaige Neueinschätzungen von immenser Bedeutung für den Abschlussleser sind. Hier wird insbesondere auf die Anforderungen in IAS 12.80(d) und .81(d) hingewiesen, die eine Offenlegung der latenten Steueraufwendungen und -erträge aus Steuerrechtsänderungen sowie eine Erläuterung von Änderungen in den anwendbaren Steuersätzen verlangen.
  7. Daneben wird darauf hingewiesen, dass der erhöhte Grad an Schätzunsicherheit den Fokus auf die unternehmensspezifischen Angaben zu den Ermessensausübungen in Bezug auf diese Schätzungen sowie Art und Quellen von Schätzunsicherheiten gemäß IAS 1.122 sowie .125-129 lenkt.
  8. Sollten sich im Zeitablauf Erkenntnisgewinne einstellen, die eine Anpassung der Schätzung notwendig machen, sind diese regelmäßig als Schätzungsänderung prospektiv iSv. IAS 8.5 im Abschluss abzubilden. Jedoch ist vom Unternehmen individuell zu analysieren, ob es sich nicht doch um einen Fehler iSv. IAS 8 handelt, der eine retrospektive Anpassung und eine entsprechende Offenlegung zur Konsequenz hat.
  9. Abschließend hält ESMA ihre Erwartungshaltung fest, dass die öffentliche Verlautbarung in den Abschlüssen 2017 sowie den Folgeperioden mit wesentlichen Anpassungen berücksichtigt wird. ESMA wird zusammen mit den zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities – in Deutschland DPR und Bafin) die Einhaltung überwachen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier:

Ein IFRS fokussiert Newsletter von Deloitte in deutscher Sprache, der sich mit den Auswirkungen der US-Steuerreform auf die Bilanzierung nach IFRS befasst, ist aktuell in Vorbereitung.

Wir nehmen Stellung zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

29.01.2018

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu drei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom November 2017 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 15 und IFRS 9.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Thema

Agendaentscheidung unterstützt?

Dokument

IFRS 9 — Ausweis von Zinsertrag bei bestimmten Finanzinstrumenten 

Ja.

IFRS 15 — Zahlungsanspruch für bereits erbrachte Leistung

Ja; allerdings empfehlen wir, die in der vorläufigen Agendaentscheidung vorgenommene Analyse insofern auszuweiten, als dass spezifiziert wird, dass der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf an einen neuen Kunden nicht als Agent des ursprünglichen Käufers tätig wird. 

IFRS 15 — Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag mit Eigentumsübergang des Grundstücks

Ja; allerdings empfehlen wir eine Formulierungsänderung im Zusammenhang mit dem Begriff der "transformativen Beziehung".

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Sitzungspapiere für die Februarsitzung des HGB-Fachausschusses

29.01.2018

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 8. Februar 2018 tagen. Die Unterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die Sitzung beginnt mit der 27. Öffentlichen Sitzung des DRSC, bei der DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss verabschiedet wird.

Im Rahmen der 35. Sitzung des HGB-Fachausschusses wird am Vormittag die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen (IFRS IC Agendaentscheidung zu IAS 12) diskutiert. Die weiteren Teile der Sitzung sind nicht öffentlich.

Die zugehörigen Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Tätigkeitsbericht 2017 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

28.01.2018

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2017 vorgelegt. Die Anzahl der Fehlerfeststellungen hat sich auf ähnlich niedrigem Niveau wie in den Vorjahren stabilisiert.

Der Bericht enthält die folgenden Kernaussagen:

  • Im Jahr 2017 hat die DPR 99 Prüfungen abgeschlossen, davon 91 Stichprobenprüfungen, drei Anlassprüfungen und fünf Prüfungen, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt wurden.
  • Die normalisierte Fehlerquote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung lag mit 14% leicht über dem Vorjahreswert von 12%.
  • Eine Nachschau für 2016 hat gezeigt, dass fast alle aufgedeckten Fehler im nachfolgenden Abschluss korrigiert und Hinweise der DPR für die zukünftige Rechnungslegung von den Unternehmen in den weitaus meisten Fällen im darauf folgenden Jahr umgesetzt wurden.

EFRAG-Konferenz zu Theorie und Praxis des beizulegenden Zeitwerts

28.01.2018

Am 5. Dezember 2017 hatte die europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) in Brüssel eine Konferenz mit dem Titel "Rechnungslegung trifft Bewertung" ausgerichtet. Von dieser Veranstaltung liegt nun ein zusammenfassender Bericht vor.

Auf der Veranstaltung wurden theoretische und praktische Aspekte des Fair-Value-Konzepts diskutiert. U.a. betonte der Vorsitzende des internationalen Standardsetzers für Bewertungsfragen (International Valuation Standards Council, IVSC), Sir David Tweedie in einer Rede, dass die Bewertung von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität und die Finanzberichterstattung nach IFRS sei.

EFRAG hat zu dieser Veranstaltung einen zusammenfassenden Bericht in englischer Sprache und ein Video mit den Höhepunkten der Konferenz auf der EFRAG-Internetseite zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Presseerklärung.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Januar

28.01.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Januar 2018.

Wie bereits berichtet, waren im Januar die folgenden Entwicklungen zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards und von TEG im Januar 2018 und verweist auf EFRAG-Konsultationsdokumente, die noch kommentiert werden können.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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