Juni

Eine neue AFRAC-Stellungnahme, Anpassung weiterer Stellungnahmen

29.06.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine neue AFRAC-Stellungnahme 32 'Umsatzrealisierung: Vereinbarkeit der Bestimmungen des IFRS 15 mit den Grundsätzen des UGB' herausgegeben. Außerdem wurden sieben bestehende AFRAC-Stellungnahmen an neue gesetzliche Vorschriften angepasst.

AFRAC-Stellungnahme 32 befasst sich mit den Grundsätzen der unternehmensrechtlichen Umsatzrealisierung und behandelt Fragen, die bei Unternehmen, welche ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen oder in einen nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss einbezogen werden und ihren Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufstellen, auftreten können. Weiterführende Informationen finden Sie hier auf der Internetseite von AFRAC.

Die Überarbeitung der bestehenden Stellungnahmen wurden notwendig, weil zum 3. Januar 2018 das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 in Kraft getreten sind. Einzelheiten finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von AFRAC.

Kurze Internetpräsentation zu IFRS 9

29.06.2018

Der IASB hat eine Internetpräsentation freigegeben, in der die Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf finanzielle Vermögenswerte mit Vorfälligkeitsregelungen erörtert wird.

Schwerpunkt der elfminütigen Präsentation ist das Kriterium der ausschließlichen Tilgungs- und Zinszahlungen einschließlich der im Oktober 2017 vorgenommenen Änderungen.

Zugang zur Präsentation haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB (als Gesamtpräsentation oder in einer Version, die nur die gezeigten Folien umfasst).

Entschließungsantrag von ECON zu IFRS 17

29.06.2018

Während ihrer Sitzung am 18. und 19. Juni 2018 haben die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments einen Entschließungsantrag zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' verabschiedet. Der endgültige Text liegt nun vor.

Wie zuvor berichtet werden im Entschließungsantrag die Vorteile und Verbesserungen gewürdigt, die IFRS 17 mit sich bringen wird, gleichzeitig werden aber auch Bedenken der ECON-Mitglieder in Bezug auf den Standard festgehalten.

Der englischsprachige Entschließungsantrag ist auf der Internetseite des EU-Parlaments verfügbar.

Tagesordnungen für die Sitzungen von EFRAG-CFSS und EFRAG-TEG

29.06.2018

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 4. Juli 2018 in Brüssel tagen. Am 5. Juli 2018 folgt die Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG. Für beide Sitzungen sind jetzt Tagesordnungen verfügbar.

Die Tagesordnung für die CFSS-Sitzung finden Sie hier, diejenige für die TEG-Sitzung hier. Die Papiere für die Sitzungen sind unter der entsprechenden Verknüpfung ebenfalls verfügbar.

Anmelden können Sie sich über die jeweiligen Presseerklärungen auf der Internetseite von EFRAG:

IASB-Vorsitzender beschwört "aufgeklärtes Eigeninteresse"

28.06.2018

Bei der Konferenz der IFRS-Stiftung, die derzeit in Frankfurt stattfindet, sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst auch über die politische Weltlage und Protektionismus.

In seinem Überblick über den gegenwärtigen Stand der IFRS-Übernahme ging Hoogervorst auch auf den Brexit, die derzeitige transatlantischen Spannungen und das Erstarken von Protektionismus allgemein ein. Seine Überlegungen übertrug Hoogervorst dann auf die Rechnungslegung. So hielt er beispielsweise fest:

Im Jahr 2011, noch vor der Trump-Ära, wurde klar, dass die Vereinigten Staaten IFRS nicht so bald übernehmen würden. Glücklicherweise reagierte der Rest der Welt genauso wie jetzt angesichts der amerikanischen Herausforderung an das Welthandelssystem: Statt den Vereinigten Staaten auf dem Rückzug zu folgen, verbreitete sich die Anwendung der IFRS weiter über die ganze Welt.

Er ging in diesem Zusammenhang auch auf die Situation in der EU und den Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen ein. Eindringlich warnte er davor, lokale Modifizierungen der IFRS vorzunehmen:

Im 'aufgeklärten Eigeninteresse' zu handeln bedeutet, auf ein kleineres Eigeninteresse zu verzichten, um ein größeres Eigeninteresse zu erreichen. Selbst wenn unsere Adressatengruppen mit bestimmten Aspekten unserer Standards nicht einverstanden sind, wissen sie, dass es nicht in ihrem 'aufgeklärten Eigeninteresse' liegt, sie zu ändern. Sie wissen, dass dies einen Prozess der allmählichen Balkanisierung der Welt der IFRS in Gang setzen und die Vorteile eines einzigen Satzes globaler Standards zunichte machen könnte.

Beim Überblick über die Entwicklungen bei den IFRS selbst ging Hoogervorst insbesondere auf primäre Abschlussbestandteile, die Umsetzung von IFRS 17, die allgemeinere Unternehmensberichterstattung und das Forschungsprojekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital ein, bei dem der IASB gerade am selben Morgen das langerwartete Diskussionspapier veröffentlicht hat.

Den gesamten Redebeitrag von Hoogervorst, der auch eine sehr lobende Erwähnung des DRSC wichtiges Mitglied in der internationalen Standardsetzung und als starke Stimme im Interesse der deutschen Adressatengruppen beinhaltet, finden Sie auf der Internetseite des IASB. Eine Videoaufzeichnung steht ebenfalls zur Verfügung.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juni 2018

28.06.2018

Der IASB ist am 20. und 21. Juni 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Zuvor fanden am 19. Juni 2018 gemeinsame Unterrichtseinheiten mit dem FASB statt. Insgesamt standen auf der Tagesordnung sechzehn Themen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Gemeinsame Unterrichtseinheiten von IASB und FASB

Erörtert wurden vor allem die Themen, die sich auf Standards beziehen, die der IASB und der FASB gemeinsam entwickelt haben oder die weitgehend konvergiert sind, sowie neue Themen, die beide Boards in ihren Arbeitsprogrammen haben.

Segmentberichterstattung

Die Standards des IASB und des FASB zur Segmentberichterstattung (IFRS 8 Geschäftssegmente und Thema 280 der Kodifizierung, Segment Reporting) sind weitgehend konvergiert. Der IASB hat eine Zusammenfassung seiner Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 vorgelegt und erläutert, warum er beschlossen hat, die Änderungen an IFRS 8, die er zwecks Stellungnahme veröffentlicht hat, nicht abzuschließen. Der FASB hat die angestrebten gezielten Änderungen im Zusammenhang mit dem Aggregationsprozess für Segmente, die er in Bezug auf Thema 280 in Erwägung, zieht erläutert.

Primäre Abschlussbestandteile und Erfolgsberichterstattung

Beide Boards arbeiten an Projekten im Zusammenhang mit primären Abschlussbestandteilen. Der IASB hat einen Überblick über sein Projekt zu primären Abschlussbestandteilen gegeben, und der FASB hat die Mitglieder des IASB über Hintergrund und Umfang seines Projekts zur Erfolgsberichterstattung informiert. Der FASB konzentriert sich auf zwei Arten von Verbesserungen: die Disaggregation von Informationen über Erfolge und die Struktur der Darstellung der Erfolge (Zwischensummen).

Angabeninitiative und Angabenrahmenkonzept

Beide Boards arbeiten an Projekten zur Verbesserung der Angaben im Jahresabschluss. Der IASB hat über den aktuellen Stand seiner Angabeninitiative informiert - insbesondere über Angabeprinzipien und die Überprüfung von bestehenden Angabevorschriften auf Standardebene. Der FASB hat über den Stand seines Projekts zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Angaben berichtet.

Beizulegender Zeitwert

Die Standards des IASB und des FASB zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und Thema 820 der Kodifizierung, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) sind weitgehend konvergiert.

Der FASB hat Änderungen der Angabevorschriften für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entwickelt, die er im dritten Quartal 2018 mit der Aktualisierung von Topic 820 abschließen will. Der FASB hat einen Überblick über diese Änderungen gegeben. Der IASB hat die Rolle der Überprüfungen nach der Einführung dargelegt und einige Hintergrundinformationen zu IFRS 13, einschließlich der Unterschiede zwischen Thema 820 und IFRS 13, geliefert. Der Stab hat dann die wichtigsten erhaltenen Rückmeldungen zusammengefasst und darlegt, wie der IASB die Entscheidungsnützlichkeit der Angaben im Rahmen seiner Arbeiten zur besseren Kommunikation in der Finanzberichterstattung zu prüfen gedenkt.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die Anforderungen des IASB und des FASB an Unternehmenszusammenschlüsse wurden gemeinsam entwickelt. Die Voraussetzungen für den erstmaligen Ansatz und die Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten sind daher weitgehend übereinstimmend. Die Anforderungen des IASB und des FASB an die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte zu den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und die Wertminderung sind ähnlich, es bestehen jedoch Unterschiede. Beide Boards haben Projekte auf der Agenda, die sich mit Geschäfts- oder Firmenwerten befassen. Die Boards haben Informationen über diese Projekte ausgetauscht.

Umsetzung neuer Standards

Die Boards haben Informationen über ihre jeweiligen Aktivitäten zur Unterstützung bei der Umsetzung der Standards zu Erlöserfassung und Leasingverhältnissen ausgetauscht.

Aktueller Stand aller Projekte, die nicht gesondert besprochen werden

Die Boards haben über ihre Projekte berichtet, die sonst nicht während der gemeinsamen Unterrichtseinheiten diskutiert worden sind.

IASB-Sitzung

Angabeninitiative

Diese Sitzung hatte drei Komponenten: Bessere Kommunikation in der Finanzberichterstattung, gezielte Überprüfung der Angabevorschriften - Leitlinien für den Board sowie Wesentlichkeit.

Der Stab hat den Hintergrund und den aktuellen Stand der Projekte zur Verbesserung der Kommunikation in der Finanzberichterstattung (primäre Abschlussbestandteile, Angabeprinzipien, gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene, Definition von wesentlich, Lageberichterstattung sowie IFRS-Taxonomie) erläutert. Der Board zeigte sich mit dem aktuellen Zusammenwirken und der Abgrenzung zwischen ihnen zufrieden.

Der Stab hat dem Board eine Analyse und Empfehlungen zur Entwicklung von "Leitlinien für den Board" vorgelegt, die bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Angabezielen und -vorschriften zu verwenden sind. Der Board entschied, dass jedem Projekt ein Mitglied des IFRS-Taxonomie-Teams zugeordnet werden soll, um die Entwicklung von Angabezielen und -vorschriften zu unterstützen. Der IASB unterstütze die Verwendung eines fünfstufigen Ansatzes zur Entwicklung von Angabezielen und- vorschriften. Der Board wird bei seiner Sitzung im Juli 2018 Standards für die angestrebte Überprüfung auf Standardebene prüfen.

Der IASB hat die Rückmeldungen zu seinen Änderungsvorschlägen zur Definition des Begriffs "wesentlich" weiter erörtert und alle Empfehlungen des Stabs in Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens, "unwesentlich" gegenüber "nicht wesentlich", das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit, die Verwendung des Begriffs "wesentlich" und die Definition von wesentlich des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) unterstützt.

Dynamisches Risikomanagement

Der IASB hat entschieden, im Rahmen der ersten Phase des Projekts zu dynamischem Risikomanagement die derivativen Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente für dynamisches Risikomanagement eingesetzt werden können, sowie deren Designierung und Entdesignierung zu erörtern. Der Board hat außerdem die Analyse des Stabs in Bezug darauf unterstützt, was Leistung im Zusammenhang mit dynamischem Risikomanagement bedeutet und welche Informationen über Aktivitäten des dynamischen Risikomanagements in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sein sollten. 

Forschungsprogramm

Der Stab hat einen allgemeinen Überblick über das Forschungsprogramm gegeben.

Reform von IBOR

Der IASB hat entschieden, ein Forschungsprojekt aufzunehmen, um die Auswirkungen einer möglichen Einstellung von IBOR (Interbankenzinssätze wie LIBOR, EURIBOR und TIBOR) auf die Rechnungslegung zu untersuchen.

Primäre Abschlussbestandteile

Bei der Entwicklung der Vorschläge für die primären Abschlussbestandteile hat sich der Stab auf Nichtfinanzinstitute konzentriert. Auf dieser Sitzung hat der Stab seine vorläufigen Analysen und Beobachtungen darüber vorgelegt, ob die bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen ohne oder mit nur geringen Änderungen für Finanzinstitute gelten könnten. Der Board fällte keine Entscheidungen.

Versicherungsverträge

Der Board entschied, im Rahmen seines jährlichen Verbesserungszyklus eine Reihe von Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge vorzuschlagen. Damit sollen Probleme angegangen werden, bei denen die Formulierung von IFRS 17 nicht dem entspricht, was der Board beabsichtigt hatte.

Umsetzung

Der Stab hatte dem IASB empfohlen, die von ihm vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung nicht zu finalisieren. Der Board stimmte jedoch dafür, dass der Stab weitere Untersuchungen vornimmt. Der Sachverhalt soll bei einer künftigen Sitzung wieder aufgegriffen werden.

Beratungsgruppe zu islamischen Finanzgeschäften

Der Stab stellte eine Zusammenfassung der Sitzung der Beratungsgruppe zu islamischen Finanzgeschäften im März 2018 vor.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der Board wies den Stab an, denn vollständigen Fair-Value-Ansatz fallenzulassen, aber den gedeckelten Ansatz und den überarbeiteten gedeckelten Ansatz weiter zu untersuchen. IFRS 3 sollte als Grundlage verwendet werden, und der Stab sollte verschiedene Kombinationen von Ansätzen untersuchen, um die entscheidungnützlichsten Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle, die nicht beherrschende Anteile betreffen, herauszufiltern.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

28.06.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute ein umfassendes Diskussionspapier DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' veröffentlicht. Das Diskussionspapier definiert die Grundsätze für die Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten, ohne jedoch die bestehenden Klassifizierungsergebnisse von IAS 32 grundlegend zu ändern. Der vorgeschlagene bevorzugte Ansatz des IASB beruht auf zwei Abgrenzungsbedingungen, Zeitpunkt- und Betragsbedingung, und wird begleitet von einer Bereitstellung zusätzlicher Informationen durch eine separate Darstellung von Aufwendungen und Erträgen aus bestimmten finanziellen Verbindlichkeiten im sonstigen Gesamtergebnis sowie zusätzlichen Angaben. Die Kommentierungsfrist endet am 7. Januar 2019.

 

Hintergrund

Dieses Projekt wurde ursprünglich von IASB und FASB gemeinsam verfolgt; es ging um die bilanzielle Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Als Ergebnis des gemeinsamen Projekts wurde im Februar 2008  ein Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital veröffentlicht, aber während ihrer gemeinsamen Sitzung im November 2010 entschieden IASB und FASB, weitere Arbeiten an diesem Projekt bis auf weiteres aufzuschieben. Im Dezember 2012 nahm der IASB als Reaktion auf die Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 das Projekt in sein Arbeitsprogramm als von ihm allein betriebenes Forschungsprojekt wieder auf.

Das Hauptziel des Projekts besteht darin, die Eigenschaften zu identifizieren, die ein Instrument aufweisen sollte, damit es entweder als Eigenkapital- oder als Schuldinstrument klassifiziert werden kann. Daher wird im Rahmen des Projekts untersucht, ob die bestehenden Vorschriften in IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis verbessert werden können. Der Board untersucht außerdem Ausweis- und Angabevorschriften.

Das Projekt weist auch einen Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept auf, da aus dem Projekt zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts aufgrund der Komplexität die Fragen zur Eigenkapitalabgrenzung ausgeklammert wurden. Das im März 2018 veröffentlichte überarbeitete Rahmenkonzept beinhaltet daher zwar eine überarbeitete Definition einer Schuld und neue unterstützende Leitlinien, aber die Eigenkapitaldefinition blieb unverändert und soll im Rahmen dieses Forschungsprojekts überprüft werden.

 

Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge

Vorweggenommen erwartet der IASB, dass viele der bestehenden Klassifizierungsergebnisse von IAS 32 unverändert bleiben, wenn der vom IASB bevorzugte Ansatz umgesetzt wird.

Gemäß dem vom IASB vorgeschlagenen und bevorzugten Ansatz liegt Eigenkapital als Residuum immer dann vor, wenn die Merkmale einer finanziellen Verbindlichkeit nicht erfüllt sind. Danach ist ein Finanzinstrument als finanzielle Verbindlichkeit zu klassifizieren, wenn dessen Vertragsbedingungen eine unvermeidbare Verpflichtung enthalten,

  • a) Barmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt außer bei Liquidation zu übertragen (Zeitpunktbedingung);

    und/oder

  • b) einen Betrag zu leisten, der unabhängig von den verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens ist (Betragsbedingung).

Die Analyse der Zeitpunktbedingung ermöglicht die Beurteilung der Liquidität und der Zahlungsströme, einschließlich der Frage, ob ein Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen Ressourcen verfügt, um seinen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen und so den Bedarf an wirtschaftlichen Ressourcen zu bestimmten Zeitpunkten einschätzen zu können. Dabei können verschiedene festgelegte Zeitpunkte in Betracht kommen, wie z.B. Fälligkeiten von Zinskupons.

Im Vergleich dazu unterstützt die Betragsbedingung bei der Beurteilung der bilanziellen Solvenz und der Erträge. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob ein Unternehmen über ausreichende wirtschaftliche Ressourcen verfügt, um seinen Verpflichtungen der Höhe nach nachzukommen. Zentral für die Betragsbedingung ist es, dass von einer Änderung des Wertes der verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen des Emittenten die Höhe der Verpflichtung nicht beschränkt wird. Ein einfaches Beispiel dafür ist die Verpflichtung, einen Kredit bei Fälligkeit zurückzuzahlen: diese Verpflichtung besteht dem Grunde und der Höhe nach unabhängig davon, wie sich die wirtschaftlichen Ressourcen des Schuldners entwickeln. Gleichwohl kann es auch zu Änderungen der Höhe der Verpflichtung kommen, wenn sich z.B. der Nominalbetrag anhand von Wechselkursen ändert.

Für zusammengesetzte Finanzinstrumente, die sowohl eine Eigenkapital- als auch eine Fremdkapitalkomponente enthalten, soll nach Auffassung des IASB der bereits unter IAS 32 bekannte Komponentenansatz beibehalten werden. Folglich hat der Emittent eines nicht-derivativen Finanzinstruments zu beurteilen, ob dieses sowohl eine Fremdkapital- als auch eine Eigenkapitalkomponente enthält. Diese Komponenten würden weiterhin separat als finanzielle Verbindlichkeiten, finanzielle Vermögenswerte oder Eigenkapitalinstrumente klassifiziert werden.

Die schon unter IAS 32 bestehende Klassifizierung von kündbaren Eigenkapitalinstrumenten als Fremdkapital wird auch durch die Anwendung des bevorzugten Ansatzes des IASB mit den zwei Abgrenzungsbedingungen nicht geändert. Folglich ergäbe sich Bedarf für eine Ausnahmeregelung, unter der solche Instrumente als Eigenkapital ausgewiesen werden können.

Freistehende Derivate auf eigene Eigenkapitalinstrumente in ihrer Gesamtheit entweder als Eigenkapitalinstrument oder als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Verbindlichkeit zu klassifizieren. Die zugrundeliegenden einzelnen Merkmale eines Derivats werden nicht gesondert klassifiziert. Ein Derivat auf eigene Eigenkapitalinstrumente würde als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Verbindlichkeit klassifiziert, wenn:

  • a) das Derivat erfordert, dass das Unternehmen Barmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt als zum Zeitpunkt der Liquidation liefert - es wird netto in bar abgerechnet (Zeitpunktbedingung); oder
  • b) der "Nettobetrag" des Derivats wird durch eine Variable beeinflusst, die von den verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens unabhängig ist (Betragsbedingung).

Der vorgeschlagene bevorzugte Ansatz erfordert eine konsistente Bilanzierung von Rückzahlungsverpflichtungen, einschließlich NCI-Puts, und zusammengesetzten Instrumenten mit derivativen Komponenten, z.B. Wandelanleihen. Darin sieht der IASB eine Verbesserung der Informationsfunktion für Abschlussadressaten, weil bei ähnlichen vertraglichen Rechte und Pflichten konsistente Fremd- und Eigenkapitalklassifizierungen erreicht werden.

Zusätzliche Informationen über die Zeitpunktbedingung sind nach Ansicht des IASB nicht notwendig, da die derzeitigen Darstellungen und Angaben, die nach anderen IFRS-Standards erforderlich sind, für eine Beurteilung der Refinanzierungsmöglichkeiten ausreichen. Im Gegensatz sind zusätzliche Angaben zur Betragsbedingung für eine umfassendere Information der Abschlussadressaten erforderlich, so sind zur leichteren Beurteilung der Zahlungsfähigkeit und der Rendite sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Neubewertungsrücklage (sonstiges Gesamtergebnis) detailliertere Aufgliederungen vorzunehmen. Das IASB schlägt einen separaten Ausweis im sonstigen Gesamtergebnis für Erträge und Aufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten und derivativen finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die von verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens abhängen, sowie teilweise unabhängigen Derivaten, vor. Es erfolgt keine nachträgliche Umklassifizierung dieser Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung.

Darüber hinaus beinhaltet das Diskussionspapier Vorschläge zur Bereitstellung von umfangreicheren Informationen über die Eigenschaften emittierter Instrumente, wie beispielsweise die Rangigkeit von finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten im Falle der Liquidation.

Des Weiteren enthält das Diskussionspapier im Anhang eine Erläuterung der beiden vom IASB alternativ diskutierten Ansätze, die jeweils auf nur einer der beiden Bedingungen beruhen, und eine Gegenüberstellung der Klassifizierung von ausgewählten Finanzinstrumenten unter IAS 32 und dem bevorzugten Ansatz des IASB.

Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum Ende der Kommentierungsfrist am 7. Januar 2019.

 

Weiterführende Informationen

 

DRSC-Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8

27.06.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte im März 2018 den Entwurf ED/2018/1 'Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)' herausgegeben, in dem es insbesondere um Änderungen von Rechnungslegungsmethoden geht, die aus Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committees (IFRS IC) resultieren. Das DRSC hat zu diesem Entwurf nun Stellung genommen und äußert sich kritisch dazu, dass sich die Vorschläge des IASB auf freiwillige Änderungen mit Bezug auf Agendaentscheidungen des IFRS IC beschränken.

Das DRSC begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf ED/2018/1 zwar den Vorschlag des IASB, die Hürde für die Pflicht der rückwirkenden Anwendung von freiwilligen Änderungen einer Bilanzierungsmethode unter bestimmten Voraussetzungen abzusenken. Eine solche Absenkung könne aber nicht auf freiwillige Änderungen mit Bezug auf Agendaentscheidungen des IFRS IC beschränkt sein. Eine solche Differenzierung sei willkürlich und würde die Komplexität der IFRS-Regelungen erhöhen.

Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB sowie die entsprechende Presseerklärung können auf der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden.

DRSC-Anwenderforum zur Konzernlageberichterstattung

27.06.2018

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) hat für seine Mitglieder am 26. Juni 2018 das erste Anwenderforum zur Konzernlageberichterstattung nach DRS 20 veranstaltet.

Die Veranstaltung fand in Berlin statt und stand unter dem Motto "Nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung". Es wurde u.a. über Vor- und Nachteile der verschiedenen Berichtsformalte und die praktische Umsetzung der nichtfinanziellen Erklärung bei einem integrierten Lagebericht diskutiert. Das DRSC plant für den Herbst 2018 ein zweites Anwenderforum zur (Konzern-)Lageberichterstattung.

Weitere Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC entnehmen.

38. Sitzung des HGB-Fachausschusses und 28. Öffentliche Sitzung des DRSC

27.06.2018

Der HGB-Fachausschuss wird am 17. Juli 2018 in Berlin tagen. Im Rahmen dieser Sitzung wird auch die 28. Öffentliche Sitzung des DRSC stattfinden, um DRS 26 'Assoziierte Unternehmen' und DRS 27 'Anteilmäßige Konsolidierung' zu verabschieden. Eine entsprechende Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 38. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung
  • 28. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRS 25 und DRS 26
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Review DRS 18 Latente Steuern

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. In Bezug auf die Anmeldung als Beobachter beachten Sie bitte die Presseerklärung des DRSC.

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