August

Gemeinsame Veranstaltung von DRSC, EFRAG und IASB zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

31.08.2018

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) richtet im November 2018 unter Mitwirkung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und dem International Accounting Standards Board (IASB) eine Diskussionsveranstaltung aus, die das jüngst vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital zum Thema hat.

Der IASB hatte im Juni 2018 das Diskussionspapier DP/2018/1 veröffentlicht, das noch bis zum 7. Januar 2019 kommentiert werden kann. Im Rahmen der am 20. November in Frankfurt stattfindenden fünfstündigen Diskussionsveranstaltung werden die vorläufigen Positionen der beteiligten Standardsetzer erörtert sowie Ansichten und Anregungen der Teilnehmer zum Diskussionspapier zusammengetragen werden.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des DRSC. Entsprechende Informationen können auch der Presseerklärung von EFRAG entnommen werden.

IASB-Vorsitzender spricht über japanische und IFRS Standards

30.08.2018

Am 29. August 2018 hat der Vorsitzende des IASB Hans Hoogervorst im Rahmen einer vom japanischen Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) ausgerichteten Veranstaltung in Tokio über japanische und IFRS Standards gesprochen. Dabei behandelte er insbesondere (1) den japanischen Ansatz der IFRS-Anwendung, (2) die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts und (3) das IASB-Projekt zur besseren Kommunikation.

Herr Hoogervorst sprach zunächst über die Fortschritte bei der Einführung globaler Rechnungslegungsstandards und über Japans "sehr interessantes wirtschaftliches Experiment", den Markt entscheiden zu lassen, ob er die IFRS übernehmen will. Dabei führte er aus:

Ungefähr 200 überwiegend große, multinationale japanische Unternehmen, die mehr als 30% der gesamten Marktkapitalisierung der Tokioter Börse ausmachen, haben sich dazu entschieden, die IFRS in vollem Umfang anzuwenden. Die Anzahl der japanischen Unternehmen, die US GAAP anwenden, ist hingegen kontinuierlich gesunken und es wird erwartet, dass sie bald unter die 10%-Marke fällt.

Herr Hoogervorst hob die Ergebnisse des japanischen Experiments hervor und betonte, dass (1) die Unternehmen bereit sind, freiwillig die Kosten für den Übergang zu IFRS zu tragen; (2) 100% der Unternehmen, die den Übergang vollzogen haben, sich für die IFRS und nicht für eine an lokale Präferenzen angepasste IFRS-Version entschieden haben; und (3) Japan einen "dritten Weg" für Rechtskreise geschaffen hat, um mit der Anwendung von IFRS voranzukommen und sich den "Übernehmen-und-konvergieren-Modellen anzuschließen.

Herr Hoogervorst erörterte im Anschluss, warum der IASB im Hinblick auf die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts seine Meinung geändert und beschlossen hat, die etwaige Wiedereinführung dessen Abschreibung in einem Diskussionspapier zu erörtern. (Das IASB hat in seinem Arbeitsplan kein voraussichtliches Datum für die Veröffentlichung eines solchen Diskussionspapiers angegeben.) Dabei führte er aus, dass im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 verschiedene Probleme mit dem Impairment-Only-Ansatz festgestellt wurden.

Nach der Diskussion des Geschäfts- oder Firmenwerts beschrieb Herr Hoogervorst das IASB-Pojekt zur besseren Kommunikation und versprach, "das zu verbessern, was wir haben, anstatt große, neue Standards zu entwickeln". Er betonte, dass anstehende Projekte die Finanzberichterstattung zu "deutlich geringeren Kosten" verbessern werden, da der Schwerpunkt auf dem Ausweis besserer Informationen liegen wird, die bereits gesammelt wurden. Anschließend erläuterte er die Aspekte der "Arbeitsstränge", die einer besseren Kommunikation zugeordnet werden können. Hierzu zählen auch die Projekte zu den primären Abschlussbestandteilen und dem Lagebericht (management commentary).

Der vollständige Wortlaut der Rede von Hans Hoogervorst ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im August

30.08.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im August 2018.

Wie bereits berichtet, waren im August die folgenden Entwicklungen zu verzeichnen:

  • Stellungnahme zur Konsultation über die künftige Forschungsagenda
  • Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8 in Bezug auf Agendaentscheidungen des IFRS IC (ED/2018/1)
  • Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier des IASB zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital (DP/2018/1)
  • Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Diskussionspapier zur Wertminderung und zum Recycling von Eigenkapitalinstrumenten

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards und von EFRAG-TEG im August und verweist auf EFRAG-Konsultationsdokumente, die noch kommentiert werden können.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Rückmeldungen zum EFRAG-Diskussionspapier zu Wertminderung und Recycling von Eigenkapitalinstrumenten

30.08.2018

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Diskussionspapier zu Wertminderung und Recycling von Eigenkapitalinstrumenten veröffentlicht.

EFRAG hatte im März 2018 ein Diskussionspapier veröffentlicht, um ein Meinungsbild in Bezug auf Fragen der EU-Kommission zu erhalten, die sich auf die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten der FVOCI-Kategorie beziehen.

Die Zusammenfassung enthält die wesentlichen Inhalte der 53 an EFRAG gerichteten Stellungnahmen. Zu den überwiegend vertretenen Sichtweisen zählen:

  • Die vom IASB vorzunehmende Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 sollte abgewartet werden, bevor Änderungen vorgeschlagen werden; des Weiteren sollten diese Änderungen mit dem IASB abgestimmt und nicht nur auf europäischer Ebene eingeführt werden. 
  • Eine Wiedereinführung des Recycling würde die Darstellung der finanziellen Leistung für langfristige Investoren verbessern.
  • Ein wiedereingeführtes Recycling sollte durch ein Wertminderungsmodell begleitet werden, das ähnlich wie das in IAS 39 ausgestaltet sein sollte.

Eine Presseerklärung und die Zusammenfassung der Rückmeldungen stehen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

Tagesordnung und Papiere für die nächste Sitzung von EFRAG-TEG

30.08.2018

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 5. September 2018 in Brüssel tagen. Für die Webcast-Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Einziges Thema der Sitzung wird IFRS 17 Versicherungsverträge sein.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG besteht die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Sitzungspapiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses

30.08.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 5. September 2018 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 69. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Entwurf DRSC-Interpretation 1 - Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS
  • IASB Diskussionspapier DP/2018/1 zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • AcSB-Umfrage zum Entwurf eines Rahmenkonzepts für Erfolgskennzahlen
  • Aktuelles zum Rahmenkonzept

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

30.08.2018

Der EFRAG-Board wird am 3. September 2018 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung und die Sitzungspapiere wurden jetzt zur Verfügung gestellt. Beraten wird zum einen erneut über IFRS 17 'Versicherungsverträge' und zum anderen über Wertminderung und Recycling von Eigenkapitalinstrumenten.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, sich als Beobachter zu registrieren. Die vollständige Tagesordnung und die entsprechenden Papiere finden Sie hier.

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

29.08.2018

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird am 2. und 3. Oktober 2018 in London tagen. Zu den zu erörternden Themen gehören hybride Pensionspläne, die Unterscheidung von Rechnungslegungsmethoden und Schätzungen, das IASB-Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital und der Fitness-Check der EU-Kommission.

Dienstag, 2. Oktober 2018 (14:00h–18:15h)

  • Begrüßung und einführende Anmerkungen
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung: Erfahrungen mit der Vorgängermethode (predecessor method) in Hongkong und Italien
  • Hybride Pensionspläne
  • IFRS 3 — Bilanzierung von Stempelsteuern und anderen Kosten im Zusammenhang mit Sachanlagen, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden
  • Optionale Sitzungsteile (zeitgleich):
    • Rechnungslegung öffentlicher Unternehmen / Aktuelles vom IPSASB
    • Konzeptionelle Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und Schätzungen
  • Optionale Sitzungsteile (zeitgleich):
    • Treffen der NFP Arbeitsgruppe
    • IFRS 17 Implementierung


Mittwoch, 3. Oktober 2018 (9:00h-16:45h)

  • Administrative Sachverhalte: Ablauf im Hinblick auf die Ernennung des nächsten IFASS-Vorsitzenden
  • Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung von Unternehmen: Ansichten und Einblicke
  • Rohstoffindustrien: Das IASB-Diskussionspapier aus dem Jahr 2010 und weitere Schritte
  • Neue IFRS Standards: Verbesserungen und Ergebnisse
  • IASB-Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • EFRAG-Arbeiten zu diesem Thema
    • Auswirkungen der Vorschläge
    • Diskussion der wesentlichen Vorbehalte
  • Lageberichterstattung: Der Ansatz des britischen Rats für Rechnungslegung (FRC)
  • Auf dem Weg zu einem Rahmenkonzept für die Berichterstattung von Leistungskennzahlen
  • Abschließende Anmerkungen

 

FASB gibt Regelungsänderungen zur Verbesserung der Anhangangaben bekannt

29.08.2018

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat sein Regelwerk geändert, um die Qualität der Anhangangaben in Abschlüssen zu verbessern. Zum einen wurde das bestehende Rahmenkonzept um ein Rahmenkonzept für Angaben ergänzt und ein bestehendes Kapitel modifiziert. Zum anderen hatte der FASB zwei Standards im Hinblick auf das neue Rahmenkonzept für Angaben überprüft und hat nun entsprechende Änderungen an diesen beiden Standards vorgenommen.

Der FASB hat die folgenden Veröffentlichungen vorgenommen:

  • ASU 2018-13, Rahmenkonzept zu Angaben — Änderungen der Angabevorschriften im Rahmen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert — streicht, verändert und ergänzt bestimmte Angabevorschriften in ASC 820 auf Basis des neuen Rahmenkonzepts zu Angaben. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
  • ASU 2018-14Rahmenkonzept zu Angaben — Änderungen der Angabevorschriften im Rahmen der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsplänen — verändert bestimmte Angabevorschriften in ASC 715-20 auf Basis des neuen Rahmenkonzepts zu Angaben. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 2020 enden. Für nicht börsennotierte Unternehmen beginnt die verpflichtende Anwendung ein Jahr später. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
  • Kapitel 8 Anhangangaben des Rahmenkonzepts erläutert, welche Informationen der FASB im Rahmen der Standardsetzung im Anhang vorsehen sollte und beschreibt die Zielsetzung des Anhangs sowie sachgerechte Inhalte und Grenzen der Berichterstattung im Anhang. Enthalten sind darüber hinaus spezifische Ausführungen zu Anhangangaben in Zwischenabschlüssen.
  • Durch die Änderungen von Kapitel 3 des Rahmenkonzepts wird die vom FASB verwendete Definition von Wesentlichkeit aktualisiert, um Konsistenz mit der Definition herzustellen, die von anderen US-amerikanischen Institutionen wie bspw. der SEC, dem PCAOB oder der AICPA verwendet wird.

Weitere Informationen sind in der Presseerklärung und dem FASB in Focus Newsletter enthalten, die auf der Internetseite des FASB abrufbar sind.

Vergleich mit entsprechenden Entwicklungen beim IASB

Der IASB hat im März 2017 ein Diskussionspapier zu den Angabeprinzipien veröffentlicht, über das der IASB in seinen Sitzungen nach wie vor berät. Im Juli 2018 hat der IASB IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ausgewählt, um die Angabeprinzipen auf Standardebene gezielt zu überprüfen. Seinen Entwurf eines Rahmenkonzepts zu Angaben hatte der FASB bereits im Jahr 2014 vorgelegt und die dort enthaltenen Konzepte ebenfalls unter Heranziehung der Regelungen zur Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer und zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts überprüft. Der IASB beschreitet in dieser Hinsicht somit denselben Weg wie der FASB, der seine diesbezügichen Arbeiten mit den jüngst erfolgten Veröffentlichungen allerdings bereits abgeschlossen hat.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

28.08.2018

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' veröffentlicht.

Der IASB hat am 28. Juni 2018 ein Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital veröffentlicht, das bis zum 7. Januar 2019 kommentiert werden kann.

EFRAG begrüßt im Stellungnahmeentwurf zwar grundsätzlich, dass an IAS 32 Änderungen vorgenommen werden sollen, äußert aber verschiedene Vorbehalte in Bezug auf einzelne im Diskussionspapier vorgeschlagene Änderungen. Hierzu zählen:

  • das Kosten-Nutzen-Verhältnis der aus den Zuordungsansätzen resultierenden Informationen;
  • separater Ausweis von Derivaten, eingebetteten Derivaten und hybriden Instrumenten in der Bilanz und der Darstellung der finanziellen Leistung;
  • Bilanzierung von freistehenden Derivaten, um ein Eigenkapitalinstrument konsistent mit einem zusammengesetzten Instrument zu tilgen;
  • Änderung bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten, die in der Praxis keine Probleme bereitet haben.

Im Stellungnahmeentwurf wird auch die vom IASB im Diskussionspapier neu eingeführte Terminologie diskutiert:

EFRAG erkennt an, dass eine bessere Formulierung der IAS 32 zugrunde liegenden Prinzipien ein wirksames Mittel zur Verbesserung der Konsistenz, Klarheit und Vollständigkeit der Anforderungen sein könnte und eine neue Terminologie bedingen würde. Eine neue Terminologie würde jedoch die Überprüfung einer Vielzahl von in der Vergangenheit getroffenen Klassifizierungsentscheidungen erfordern. Dementsprechend würde dieser Ansatz nicht nur zur Behandlung diverser interpretationsbedürftiger Sachverhalte führen, sondern auch zu Brüchen, zusätzlichen Kosten für die Abschlussersteller und zu neuen Risiken und Unsicherheiten.

Des Weiteren regt EFRAG an, dass der IASB die Bilanzierung aller freistehender und eingebetteter Derivate sowie aller derivativen Vermögenswerte und Schulden im Anwendungsbereich von IFRS 9 berücksichtigt.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 3. Dezember 2018 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der  Stellungnahmeentwurf zugänglich. EFRAG hat außerdem ein vierminütes Video mit einer Einführung in den Stellungnahmeentwurf veröffentlicht.

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