Juli

DRSC gegen Änderungen an den IFRS für den europäischen Rechtsraum

18.07.2018

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich an der Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens zur Unternehmensberichterstattung der Europäischen Kommission ("Fitness Check on the EU framework for public reporting by companies") beteiligt.

Auch wenn das DRSC der Eignungsprüfung im Grundsatz positiv gegenüberstehen, geben ihm einige Elemente dieser Konsultation Anlass zu Kritik. So sieht das DRSC keine überzeugenden neuen Argumente für eine erneute Befassung mit der IAS-Verordnung – wenige Jahre nach der letzten Evaluation – und spricht sich ausdrücklich gegen einen Indossierungsprozess aus, der Änderungen an den vom IASB verabschiedeten IFRS für den europäischen Rechtsraum zulässt. Im Begleitschreiben heißt es:

Erstens sind wir nicht einverstanden mit der Behauptung, dass Europa die einzige Gerichtsbarkeit sei, die an eine einfache binäre Entscheidung gebunden ist, ob man übernehmen soll oder nicht, was einfach eine falsche Aussage ist. Zweitens können wir nicht erkennen, welchen Nutzen solche Änderungen für die europäischen Unternehmen bringen würden, außer dass sie dem IASB mit Gegenmaßnahmen drohen, sollte eine Entwicklung nicht zu bestimmten Positionen passen, die von einigen in Europa vertreten werden. Wir befürchten, dass ein solches Bedrohungspotenzial sogar den gegenteiligen Effekt haben könnte, das Gewicht Europas bei der Entwicklung von Standards zu schwächen, da das IASB nie im Voraus wissen würde, ob Europa das Endprodukt übernehmen würde oder nicht. Drittens, und das ist das Wichtigste, glauben wir fest an die Vorteile, die mit einem einzigen Satz globaler Standards gegenüber verschiedenen Dialekten und Varianten verbunden sind, auch wenn eine bestimmte Behandlung gewählt wird die nicht als die beste Option anzusehen ist. Dies ist einfach der Preis, den man dafür zahlen muss, dass man in Unternehmen, die in und über mehrere Länder hinweg tätig sind, hocheffiziente Berichtsprozesse hat und für die Erleichterung des Verständnisses der Kapitalmarktteilnehmer und anderer Adressatengruppen für die Finanzlage und Leistung eines Konzerns.

Weiterhin regt das DRSC an, den Anwendungsbereich der Eignungsprüfung zu erweitern und auch aufsichtsrechtliche EU-Offenlegungsvorschriften mit einzubeziehen, um bestehende Überschneidungen und Doppelanforderungen mit den Rechnungslegungsvorschriften zu beseitigen. In gleicher Weise schlägt es vor, dass die Kommission die Level-2- und Level-3-Vorschriften in den Fitness-Check einbezieht, weil gerade hier Widersprüche und Inkohärenzen zu den Richtlinien anzutreffen sind.

Das DRSC rät der Europäischen Kommission ferner von kurzfristigen Regulierungsaktivitäten betreffend die Bankbilanzrichtlinie, die Versicherungsbilanzrichtlinie und die nichtfinanzielle Berichterstattung ab und schlägt stattdessen vor, die Entwicklungen zu beobachten und verfügbare Evidenz sorgfältig zu prüfen.

Auf der Internetseite des DRSC haben Sie Zugang zum ausgefüllten Fragebogen und zum Begleitschreiben (beides in englischer Sprache).

38. Sitzung des HGB-Fachausschusses und 28. Öffentliche Sitzung des DRSC - Mitschnitt von der Sitzung

18.07.2018

Der HGB-Fachausschuss hat am 17. Juli 2018 in Berlin getagt. Im Rahmen dieser Sitzung fand auch die 28. Öffentliche Sitzung des DRSC statt, um DRS 26 'Assoziierte Unternehmen' und DRS 27 'Anteilmäßige Konsolidierung' zu verabschieden. Der Mitschnitt von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 38. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung
  • 28. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRS 26 und DRS 27
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Review DRS 18 Latente Steuern

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ESMA glaubt, die EU sollte Führungsstärke beweisen, indem sie ihr Bekenntnis zu den IFRS bekräftigt

18.07.2018

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat auf das Konsultationspapier der Europäischen Kommission "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" reagiert. ESMA ist im Einklang mit ihren früheren Positionen mit der Einführung der Möglichkeit, den Inhalt der vom IASB herausgegebenen IFRS zu ändern, nicht einverstanden.

Eine der Fragen im Fitness-Check bezieht sich darauf, ob es noch angemessen ist, dass die IAS-Verordnung die Europäische Kommission daran hindert, den Inhalt der vom IASB herausgegebenen IFRS zu ändern. ESMA stellt fest, dass die Kommission erst kürzlich zweimal (2013 und 2015) um Rückmeldung zu dieser Frage gebeten hat, und die große Mehrheit der Beteiligten stets davor warnte, eine solche Möglichkeit einzuführen. In dem Schreiben wird ausgeführt:

In Übereinstimmung mit ihren früheren Positionen lehnt die ESMA diese Empfehlung strikt ab, vor allem weil jede europäische spezifische Anpassung der IFRS einem der Hauptziele der IAS-Verordnung widersprechen würde, nämlich dass die von börsennotierten Emittenten angewendeten Rechnungslegungsstandards international akzeptiert werden und wirklich globale Standards sind. Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass Änderungen der IFRS auf europäischer Ebene die Fähigkeit europäischer Unternehmen behindern würden, auf den globalen Kapitalmärkten zu gleichen Bedingungen um Finanzmittel zu konkurrieren. Unserer Ansicht nach ist der global unterschiedliche Grad der Selbstverpflichtung auf die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben, keine Rechtfertigung für die Einführung von Carve-ins. Im Gegenteil, Europa sollte eine Führungsrolle übernehmen, indem es seine Bekenntnis zu den IFRS bekräftigt. Dies wiederum würde seine Fähigkeit erhöhen, die Entwicklung der IFRS zu beeinflussen, was die EU im Rahmen des Konsultationsprozesses des IASB weiterhin aktiv tun sollte.

ESMA hält ferner fest, dass die derzeitigen Übernahmekriterien nicht geändert werden sollten, da der gegenwärtige Übernahmeprozess bereits die notwendigen Garantien für das europäische Gemeinwohl bietet, indem er die Möglichkeit bietet, einen Standard, der dem europäischen Gemeinwohl nicht förderlich ist, nicht zu übernehmen.

Die Presseerklärung auf der Internetseite von ESMA bietet einen ersten Überblick über die Position von ESMA sowie Zugang zum Antwortschreiben und dem ausgefüllten Fragebogen.

 

Webcast zu akademischer Forschung und Standardsetzung

18.07.2018

Der IASB hat einen Webcast auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht, in dem Ann Tarca, Mitglied des IASB, und Matt Tilling, Aus- und Weiterbildungsdirektor der IFRS-Stiftung, über die akademische Forschung und die Möglichkeiten, wie Wissenschaftler zur Arbeit des IASB beitragen können, diskutieren.

Das 18-minütige Video Research and Standard setting-How to contribute to the IASB's work kann hier abgerufen werden.

IDW RS HFA 2 aktualisiert

18.07.2018

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass IDW RS HFA 2 'Einzelfragen zur Anwendung von IFRS' punktuell überarbeitet wurde.

Bei den Änderungen geht es um präzisere Formulierungen und geringfügige redaktionelle Änderungen.

Die Änderungen sollen in Heft 8/2018 der IDW Life veröffentlicht werden. Erste Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Thailand verschiebt Übernahme von IFRS 9

18.07.2018

Während ursprünglich vorgesehen war, dass Thailand ab dem 1. Januar 2019 IAS 39 verpflichtend durch IFRS 9 ersetzt (ein Jahr nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB), hat der Verband des Berufsstandards der Rechnungsleger (Federation of Accounting Professions, FAP) jetzt entscheiden, den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr auf 2020 zu verschieben.

Die Entscheidung wägt die Rufe nach einer Verschiebung bis 2022 (da der Standard als belastend für KMU angesehen wird) und den Wunsch gegeneinander ab, die Auswirkungen für den Bankensektor in Bezug auf Anlegervertrauen und Kreditratings gering zu halten, da der Aufschub nur um eine Jahr erfolgte. Eine vorzeitige Anwendung des Standards bleibt außerdem weiterhin möglich.

Der FAP hat eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht (nur in thailändischer Sprache verfügbar).

IVSC schlägt Änderungen an den IVS 2017 vor

18.07.2018

Im Januar 2017 hat der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) den Satz internationaler Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) herausgegeben, die die IVS 2017 bilden. Vor dem Hintergrund von Rückmeldungen jedoch, die während der Agendakonsultation 2017 und 2018 eingegangen sind, hat sich der IVSC entschlossen, gezielte Änderungen an den IVS 2017 vorzunehmen.

Das Konsultationsdokument mit den vorgeschlagenen Änderungen und Leitfragen kann hier von der Internetseite des IVSC heruntergeladen werden.

Stellungnahmen werden bis zum 16. Oktober 2018 erbeten.

Internetpräsentation zur IFRS-Taxonomie 2018 jetzt als Aufzeichnung verfügbar

17.07.2018

Am 12. Juli 2018 hat der IASB ein kostenloses Internetseminar zur Einführung der IFRS-Taxonomie 2018 und zu den Änderungen gegenüber der IFRS-Taxonomie 2017 angeboten. Eine Aufzeichnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Das Internetseminar bietet Hintergrundinformationen, einen Überblick über erfolgte Änderungen, unterstützende Materialien und anstehende Änderungen der IFRS-Taxonomie.

Zugang zur Aufzeichnung haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Newsletter zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

17.07.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28. Juni 2018 ein umfassendes Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenkapitaleigenschaften veröffentlicht. Das Diskussionspapier definiert die Grundsätze für die Klassifizierung von Eigen- oder Fremdkapitalinstrumente, ohne jedoch die bestehenden Klassifizierungsergebnisse von IAS 32 grundlegend zu ändern.

Um Ihnen einen umfassenden Überblick über die Inhalte des Diskussionspapiers zu geben, hat das IFRS Centre of Excellence einen deutschsprachigen IFRS fokussiert-Newsletter erstellt.

DRS 26 und DRS 27 verabschiedet

17.07.2018

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat in der 28. Öffentlichen Sitzung am 17. Juli 2018 den Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 26 'Assoziierte Unternehmen' (DRS 26) und den Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 27 'Anteilmäßige Konsolidierung' (DRS 27) einstimmig verabschiedet.

Beide Standards sind erstmals in Geschäftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Das DRSC hat auf seiner Internetseite eine Presseerklärung veröffentlicht, in der die Regelungsbereiche der beiden neuen Standards erörtert werden.

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