Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

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08.12.2019

Der IASB wird am 11. und 12. Dezember 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen neun Themen erörtert werden. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board setzt seine Beratungen zum Entwurf ED/2019/4 Änderungen an IFRS 17 fort. Auf dieser Sitzung empfiehlt der Stab dem Board, Entscheidungen über die Änderungen zu treffen, die im November vom Stab als keiner weiteren bedeutenden erneuten Erörterung bedürfend identifiziert wurden. Der Stab gibt auch Empfehlungen zu Cashflows aus der Versicherungsakquise und zu abgeschlossenen Rückversicherungsverträgen ab.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Stab empfiehlt, IFRS 9 und IAS 39 so zu ändern, dass Unternehmen eine Sicherungsbeziehung (d.h. keine Ausbuchung erforderlich) fortsetzen können, wenn Änderungen am Referenzzinssatz, auf dem die vertraglichen Cashflows eines Finanzinstruments basieren, eine direkte Folge der IBOR-Reform sind und auf wirtschaftlich gleichwertiger Basis vorgenommen werden.

Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8): Der Stab bittet um Erlaubnis, die endgültigen Änderungen an IAS 8 vorzubereiten. Sie gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen und werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 veröffentlicht.

IFRS-Umsetzung:

Belastende Verträge: Der Stab bittet um Erlaubnis, die endgültigen Änderungen an IAS 37 vorzubereiten. Sie gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen und werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 veröffentlicht.

Jährliche Verbesserungen: Der Stab bittet um Erlaubnis, die endgültigen Änderungen für die jährlichen Verbesserungen von IFRS 1 (Tochtergesellschaft als Erstanwender), IFRS 9 (Gebühren, die in den "10-prozentigen" Test für die Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten einbezogen sind), und IAS 41 (Besteuerung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert) zu erarbeiten. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderung des erläuternden Beispiels zu IFRS 16 tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Der Stab erwartet, das Änderungspaket erst im zweiten Quartal 2020 zu veröffentlichen.

IFRS 3-Verweis auf das Rahmenkonzept: Der Stab empfiehlt dem Board, den Vorschlag zu bestätigen, im Abschnitt "Ausnahme vom Ansatzprinzip" eine Ausnahme vom Ansatzprinzip für Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten im Sinne von IAS 37 oder IFRIC 21 aufzunehmen. Er empfiehlt dem Board ferner, klarzustellen, dass die Aktualisierung des Verweises auf das Rahmenkonzept die Anforderungen in IFRS 3 für den Ansatz von Vermögenswerten und Schulden, deren beizulegende Zeitwerte mit einer Bewertungsunsicherheit behaftet sind, nicht ändert.

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Die Vorsitzende des Australian Accounting Standards Board wird eine Präsentation über dessen Vorschlag für einen vereinfachten Angabestandard halten, der demjenigen ähnelt, den der IASB voraussichtlich entwickeln wird. (Es handelt sich um eine reine Informationssitzung).

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Stab empfiehlt, dass die in IFRS 3 festgelegte Erwerbsmethode für Transaktionen, die nicht beherrschende Aktionäre des empfangenden Unternehmens betreffen, anzuwenden ist. Das empfangende Unternehmen hat jedoch einen Überschuss des beizulegenden Zeitwerts des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens über die übertragene Gegenleistung als Erhöhung des Eigenkapitals (Einlage) des empfangenden Unternehmens und nicht als Gewinn aus einem vorteilhaften Erwerb in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Stab bittet um Erlaubnis zur Erarbeitung der Bitte um Informationsübermittlung mit einer Kommentierungsfrist von 180 Tagen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board wird mit der Diskussion über die Klassifizierung von Finanzinstrumenten beginnen, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten (sowohl derivative als auch nicht-derivative Instrumente) erfüllt werden sollen oder werden können. Insbesondere wird der Stab erörtern, welche Klarstellungen zum Grundprinzip der fixed-for-fixed-Bedingung vorgenommen werden könnten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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