August

Nochmalige Aktualisierung des Arbeitsprogramms des IASB — Analyse

28.08.2020

Der IASB hat sein Arbeitsprogramm erneut aktualisiert. Wir haben die Änderungen analysiert, die sich seit seiner letzten Aktualisierung am 11. August 2020 ergeben haben. Unter anderem wurden alle Änderungen, die Mitte August vorgenommen wurden, zurückgedreht.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 11. August 2020.

Standardsetzung

  • keine Änderungen

Standardpflege

  • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019 — die Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im vierten Quartal 2020 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2 — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil der IASB gestern endgültige Änderungen herausgegeben hat
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — ein Entwurf wird jetzt im vierten Quartal 2020 erwartet (zuvor: September 2020)

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — ein Diskussionspapier wird jetzt im vierten Quartal 2020 erwartet (zuvor: September 2020)
  • Dynamisches Risikomanagement — die Einbindungsaktivitäten zum Kernmodell werden jetzt im vierten Quartal 2020 erwartet (zuvor: Oktober 2020)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — die Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im vierten Quartal 2020 erwartet (zuvor: Oktober 2020)

Sonstige Projekte

  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil die IFRS-Stiftung am 21. August 2020 ein überarbeitetes Handbuch veröffentlicht hat
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Praxisergänzungen für IAS 19 — eine vorgeschlagene Aktualisierung wird jetzt im November 2020 erwartet (zuvor: Oktober 2020)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil die IFRS-Stiftung am 18. August 2020 eine endgültige Aktualisierung herausgegeben hat
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 — eine vorgeschlagene Aktualisierung wurde gestern veröffentlicht; die erhaltenen Rückmeldungen sollen im Oktober 2020 erörtert werden

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 11. August 2020 und 28. August 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

    Aufzeichnung des virtuellen akademischen Forschungsseminars für Asien-Ozeanien über primäre Abschlussbestandteile

    28.08.2020

    Am 21. August 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) in Zusammenarbeit mit dem australischen Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) ein virtuelles Forschungsseminar für Akademiker in der gesamten Region Asien-Ozeanien abgehalten. Das Seminar gab einen Überblick über den IASB-Entwurf zu primären Abschlussbestandteilen und die einschlägige wissenschaftliche Literatur.

    Zweck der Sitzung war es, von Wissenschaftlern Rückmeldungen zu den Vorschlägen des Entwurfs vom Dezember 2019 zu erhalten und relevante wissenschaftliche Erkenntnisse zu diskutieren.

    Eine Aufzeichnung des Seminars (ca. 2h) ist jetzt auf YouTube verfügbar.

    Öffentliche Diskussionen des DRSC zum Entwurf ED/2019/7 – DRSC erinnert, dass Anmeldungen noch möglich sind

    28.08.2020

    Am 17. Dezember 2019 hat der IASB den Entwurf eines neuen Standards 'Allgemeine Darstellung und Angaben' veröffentlicht, der IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' ersetzen soll. Das DRSC hat zum Entwurf im Februar 2020 zunächste zwei Schulungsveranstaltungen angeboten, denen nun (virtuelle) öffentliche Diskussionen folgen. Anmeldungen zu den beiden Terminen Anfang September sind noch möglich.

    Die Veranstaltungen finden aufgrund der Einschränkungen der Coronavirus-Pandemie internetbasiert statt und sind jeweils von 10:00h bis 15:00h angesetzt (mit einstündiger Mittagspause). Die beiden alternativ wahrzunehmenden Termine sind:

    • Montag, der 7. September 2020 und
    • Freitag, der 11. September 2020.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

    In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal an den Fragebogen erinnert, mit dem Das DRSC der fachlich interessierten Öffentlichkeit eine weitere Möglichkeit der Meinungsübermittlung zum Entwurf bietet. Interessenten sind eingeladen, sich bis zum 11. September 2020 an der Befragung zu beteiligen.

    IASB schließt zweite Phase seines Projekts zur IBOR-Reform ab

    27.08.2020

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)' mit Änderungen herausgegeben, die Sachverhalte adressieren, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen; eine frühere Anwendung ist gestattet.

     

    Hintergrund

    IBOR sind Zinssätze wie LIBOR, EURIBOR und TIBOR, die die Kosten für die Beschaffung unbesicherter Finanzierungen, in einer bestimmten Kombination aus Währung und Laufzeit und in einem bestimmten Interbankenmarkt für langfristige Kredite darstellen. Die jüngsten Marktentwicklungen haben die langfristige Tragfähigkeit dieser Benchmarks in Frage gestellt.

    Der IASB hat die sich ergebenden entsprechenden Sachverhalte in einem in zwei Phasen unterteilten Projekt behandelt: Phase 1 befasste sich mit Fragen vor der Ersetzung (also Fragen, die die Finanzberichterstattung in der Zeit vor der Ersetzung einer bestehenden Zinsbenchmark betreffen). Dieser Teil des Projekts wurde am 26. September 2019 mit der Veröffentlichung von Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) abgeschlossen.

    In Phase 2 des Projekts ging es um Sachverhalte im Zusammenhang mit der Ersetzung, daher adressieren die heute veröffentlichten Änderungen Sachverhalte, die sich auf die Finanzberichterstattung auswirken könnten, wenn ein bestehender Referenzzinssatz tatsächlich ersetzt wird. Dieser Teil des Projekts wird mit den heutigen Änderungen abgeschlossen.

     

    Änderungen

    Die Änderungen in Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) beziehen sich auf die Modifizierung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten, Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und Angabevorschriften unter Anwendung von IFRS 7, um die Änderungen in Bezug auf Modifizierungen sowie zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zu begleiten.

    • Modifizierung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten.  Der IASB führt eine praktische Erleichterung für die durch die Reform erforderlichen Modifizierungen ein (Modifizierungen, die als direkte Folge der IBOR-Reform erforderlich sind und auf einer wirtschaftlich gleichwertigen Grundlage vorgenommen werden). Diese Modifizierungen werden durch eine Aktualisierung des Effektivzinssatzes bilanziert. Alle anderen Modifizierungen werden unter Anwendung der bestehenden IFRS-Vorschriften bilanziert. Ein ähnliches praktisches Hilfsmittel wird für die Bilanzierung durch Leasingnehmer unter Anwendung von IFRS 16 eingeführt.
    • Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Nach den Änderungen wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht allein aufgrund der IBOR-Reform eingestellt. Die Sicherungsbeziehungen (und die damit verbundene Dokumentierung) müssen geändert werden, um Modifizierungen des Grundgeschäfts, des Sicherungsinstruments und des abgesicherten Risikos widerzuspiegeln. Geänderte Sicherungsbeziehungen müssen alle Kriterien für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen, einschließlich der Effektivitätsvorschriften.
    • Angaben. Um es den Adressaten zu ermöglichen, die Art und das Ausmaß der Risiken, die sich aus der IBOR-Reform ergeben und denen das Unternehmen ausgesetzt ist und wie das Unternehmen mit diesen Risiken umgeht, sowie den Fortschritt des Unternehmens beim Übergang von den IBOR-Sätzen zu alternativen Referenzzinssätzen und wie das Unternehmen diesen Übergang bewältigt, zu verstehen, wird mit den Änderungen vorgeschrieben, dass ein Unternehmen zu folgenden Aspekten Angaben leistet:
      • wie der Übergang von den Referenzzinssätzen zu alternativen Referenzzinssätzen gehandhabt wird, welche Fortschritte zum Berichtszeitpunkt erzielt wurden und welche Risiken sich aus dem Übergang ergeben,
      • quantitative Informationen über nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten und Derivate, die weiterhin auf Referenzzinssätze verweisen, die Gegenstand der Reform sind, unterteilt nach bedeutenden Referenzzinssätzen, und
      • in dem Maße, in dem die IBOR-Reform zu Änderungen der Risikomanagementstrategie eines Unternehmens geführt hat, eine Beschreibung dieser Änderungen und wie das Unternehmen diese Risiken steuert.

    Der IASB hat außerdem IFRS 4 geändert, um Versicherer, die die vorübergehende Ausnahme von IFRS 9 anwenden, zur Anwendung der Änderungen bei der Bilanzierung von Modifizierungen zu verpflichten, die direkt durch die IBOR-Reform erforderlich sind.

    Außerdem ist der IASB zu dem Schluss gekommen, dass die Anwendung aller Änderungen verpflichtend sein soll. Ferner ist der IASB der Meinung, dass die Änderungen ihrem Wesen nach nur auf Änderungen von Finanzinstrumenten und Änderungen von Sicherungsbeziehungen angewendet werden können, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, und dass daher keine spezifischen Vorschriften über das Ende der Anwendung festgelegt werden müssen.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

    Die Änderungen treten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, in Kraft und werden rückwirkend angewendet. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Eine Anpassung früherer Perioden ist nicht erforderlich, jedoch kann ein Unternehmen frühere Perioden dann, und nur dann, anpassen, wenn dies ohne die Verwendung nachträglicher Erkenntnisse möglich ist.

     

    Weiterführende Informationen

    Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

    Zusätzlich zu den Änderungen hat der IASB auch eine entsprechende vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie veröffentlicht (Stellungnahmen bis 28. September 2020 erbeten).

     

    Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

    27.08.2020

    Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 5. August 2020 per Videokonferenz getagt.

    Einziges Thema der Sitzung war der Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben.

    Den Ergebnisbericht der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Zusammenfassender Bericht eines Feldtest-Workshops mit Unternehmen zu den Vorschlägen des IASB in Bezug auf primäre Abschlussbestandteile

    26.08.2020

    EFRAG führt in enger Abstimmung mit den europäischen nationalen Standardsetzern und dem IASB Feldtests der IASB-Vorschläge durch, die in dem im Dezember 2019 veröffentlichten IASB-Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' enthalten sind. Ein Bericht liegt nun von einem Feldtest-Workshop mit Unternehmen vor, der am 7. Juli 2020 stattfand.

    Die Teilnehmer des Feldtests wurden gebeten, die Vorschläge des IASB auf ihre Abschlüsse anzuwenden und einen Fragebogen von EFRAG und IASB zu beantworten. Die Ergebnisse wurden dann im Workshop diskutiert. Deutsche teilnehmende Unternehmen waren SAP, KWS, Vonovia.

    Weiterführende Informationen und Zugang zum Bericht nebst Anhängen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

    Ergbenisse eines ähnlichen Workshops mit Finanzinstituten wurden im September 2020 veröffentlicht.

    Wir nehmen Stellung zum Entwurf eines überarbeiteten IIRC-Rahmenkonzepts

    24.08.2020

    Im Februar 2020 hat der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) eine Überarbeitung seines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung angestoßen um Rückmeldungen des Markts zu bestimmten Themen gebeten, die die Art und die Ausrichtung der Überarbeitung bestimmen werden. Im Mai 2020 wurde ein Entwurf des überarbeiteten Rahmenkonzept mit einer 90-tägigen Stellungnahmefrist veröffentlicht.

    In unserer Stellungnahme zum Entwurf heben wir zwei Punkte besonders hervor:

    • Der IIRC sollte sich vor allem auf die Zusammenarbeit mit den Rahmenkonzept- und Standardsetzern konzentrieren, um ein konsolidiertes und umfassendes System von Standards zu erreichen und um die Konnektivität zwischen den Standards für die Nichtfinanz- und Finanzberichterstattung zu gewährleisten,
    • und der IIRC sollte eine tiefere Zusammenarbeit zwischen dem IIRC und den Treuhändern der IFRS-Stiftung unterstützen, um einen klareren Weg zu einem einzigen System mit einer zusammenhängenden Aufsicht über die Standards für alle Formen der Unternehmensberichterstattung zu schaffen und gleichzeitig für eine Erweiterung des Aufgabenbereichs der Treuhänder eintreten.

    Wir stellen auch fest, dass das Thema der Prüfung nicht in die Konsultation einbezogen wurde. Wir glauben, dass der IIRC eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der "Prüfbarkeit" des Rahmenkonzepts spielen sollte.

    Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

    Aufzeichnung des Internetseminars zur zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

    21.08.2020

    Der IASB hat am 17. August 2020 ein Internetseminar abhalten, um die zweite umfassende Überarbeitung des IFRS für KMU zu erläutern. Es gab die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

    Eine Aufzeichnung des Seminars steht jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

    IFRS-Stiftung veröffentlicht überarbeitetes Handbuch für den Konsultationsprozess

    21.08.2020

    Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben ein aktualisiertes Handbuch für den Konsultationsprozess herausgegeben. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Klarstellung der Verbindlichkeit der vom Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidungen und einen zusätzlichen Schritt des Konsultationsprozesses, in dem der Board über die Agendaentscheidungen ab- und ihnen zustimmen muss.

    Das Handbuch hält weiterhin fest, dass Agendaentscheidungen nicht den Status von IFRS haben und den Standards keine Vorschriften hinzufügen oder diese ändern können. Es wird nun aber auch festgehalten, dass eine Agendaentscheidung in vielen Fällen erläuterndes Material enthält, das erklärt, wie Prinzipien und Vorschriften in den IFRS auf den in der Agendaentscheidung beschriebenen Geschäftsvorfall bzw. das Tatsachenmuster anzuwenden sind. Da diese Erläuterungen "zusätzliche Einsichten liefern können, die das Verständnis eines Unternehmens der Prinzipien und Vorschriften in den IFRS verändern könnten", heißt es im Handbuch, dass Unternehmen zu dem Schluss kommen können, dass sie aufgrund einer Agendaentscheidung eine Änderung einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode vornehmen müssen. Weiter heißt es im Handbuch: "Es wird erwartet, dass ein Unternehmen Anspruch auf genügend Zeit hat, um diese Bestimmung zu treffen und jede notwendige Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden umzusetzen."

    Der zusätzliche Schritt des Konsultationsprozesses bei Agendaentscheidungen besteht darin, dass der Board gefragt wird, ob er Einwände gegen die Agendaentscheidung hat. Dabei werden zwei Aspekte berücksichtigt:

    • Ob der Board Einwände gegen die Entscheidung des Interpreations Committees hat, dass kein Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden soll; und
    • ob der Board Einwände gegen die Schlussfolgerung des Interpreations Committees hat, dass die Agendaentscheidung der IFRS keine Vorschriften hinzufügt oder diese ändert.

    Wenn vier oder mehr Boardmitglieder Einspruch erheben, wird die Agendaentscheidung nicht veröffentlicht, und der Board entscheidet über das weitere Vorgehen.

    Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

    Mitschnitt von der Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

    21.08.2020

    Der Gemeinsame Fachauschuss des DRSC hat heute morgen per Videokonferenz getagt.

    Die Sitzung war die erste in der Reihe zur Fertigstellung der CSR-Studie, mit der das DRSC vom BMJV beauftragt wurde. Bei der heutigen Sitzung ging es um die Bestimmung des bevorzugten Berichtsorts und die Entwicklung einer Arbeitshypothese, aus der die weiteren Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können.

    Der Mitschnitt von der zweistündigen Sitzung ist jetzt auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.