November

IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

30.11.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 30. November 2020 das Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' veröffentlicht. Hintergrund der Änderungen ist die Festlegung dieses Themenkomplexes als Forschungsprojekt seitens des IASB im Jahr 2012, nachdem ein Forschungsprojekt im Jahr 2009 vorerst aufgrund der damaligen Finanzkrise zurück-gestellt wurde. Die Stellungnahmefrist für das Diskussionspapier wurde auf den 1. September 2021 festgelegt.

 

Hintergrund

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle sind von der Anwendung der derzeit geltenden Regelungen für Unternehmenszusammenschlüsse ausgenommen. Nach den IFRS gibt es Regelungen für den übergeordneten Konzern­abschluss sowie für die abgebende Einheit, aber keine Regelung für die erwerbende Einheit. Abschlussersteller der erwerbenden Einheit müssen folglich aufgrund einer Regelungs­lücke für solche Sachverhalte eine Rechnungslegungsmethode entwickeln, um diese Transaktionen sachgerecht abzubilden. Dabei bestehen Wahlrechte, sowohl bei der Anwendung der Methode als auch der Darstellung von Vergleichs­zahlen der Vorperiode.

In der Praxis führt die Notwendigkeit der Entwicklung einer geeigneten Rechnungslegungsmethode durchaus zu unterschiedlichen Abbildungen von vergleichbaren Sachverhalten. Zumal solche Transaktionen bei Umstrukturierungen oder auch der Schaffung von neuen Einheiten – ggf. auch für einen Börsengang – nicht selten vorkommen. Der IASB hat aus diesen Gründen schon lange ein Forschungsprojekt laufen, das zwar zwischenzeitlich unterbrochen wurde, jedoch nun nach intensiver Befassung in einem Diskussionspapier mündet, das prozessual der Entwicklung eines Standentwurfs vorgelagert ist.

 

Zusammenfassung der vorläufigen Sichtweisen des Boards

Im Diskussionspapier DP/2020/2 Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle werden die vorläufigen Sichtweisen des Boards zu folgenden Themen vorgestellt:

Anwendungsbereich. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen für alle Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle gelten. Es würde demnach nicht mehr zu einer Differenzierung kommen, ob diese Transaktionen wirtschaftliche Substanz haben, d.h. reine Kapitalreorganisationen darstellen, oder nicht.

Bilanzierungsmethode abhängig von der Existenz nicht beherrschender Anteile. Der Board kommt nach seiner Analyse zu der vorläufigen Entscheidung, dass nicht eine einzelne der beiden Methode für alle Transaktionen den Interessen der Interessengruppen gerecht wird. Als objektives Kriterium, wann eine Transaktion mit der Erwerbsmethode zu bilanzieren ist, soll eine Beteiligung von nicht beherrschenden Gesellschaftern an der erwerbenden Einheit – bei Teilkonzernen auch auf höheren Ebenen - herangezogen werden. Bei allen erwerbenden Einheiten, an denen keine nicht beherrschenden Anteile bestehen, ist dann folglich die Buchwertmethode anzuwenden. Eine Ausnahme gilt lediglich für Erwerber, deren Anteile nicht an einem öffentlichen Markt gehandelt, wenn alle nicht beherrschenden Anteilseigner über die geplante Anwendung der Buchwertmethode informiert wurden und von diesen nicht widersprochen wurde. Wenn alle nicht beherrschenden Anteile von nahestehenden Personen i.S.v. IAS 24 gehalten werden, ist die Anwendung der Buchwertmethode verpflichtend.

Anwendung der Erwerbsmethode. Sofern die Erwerbsmethode anzuwenden ist, ist diese grundsätzlich gemäß IFRS 3 anzuwenden. Liegt die hingegebene Gegenleistung jedoch unterhalb des beizulegenden Zeitwerts der erhalten­en Vermögenswerte und Schulden, so ist dieser Betrag nicht analog IFRS 3 ergebnis­wirksam, sondern im Eigenkapital zu erfassen.

Anwendung der Buchwertmethode. Der IASB schlägt vor, die IFRS-Buchwerte der übertragenen Einheit prospektiv, folglich ab dem Erwerbszeitpunkt, zu verwenden. Dabei ist die Gegenleistung in Form von Vermögenswerten zu Buchwerten der erwerbenden Einheit zu ermitteln, eingegangene Schulden mit den für die Zugangsbewertung einschlägigen Standards. Ein Unterschiedsbetrag zwischen den Buchwerten der erhaltenen Vermögenswerte und Schulden und der hingegebenen Gegenleistung soll im Eigenkapital erfasst werden. Transaktionskosten sollen ergebniswirksam in der Periode, in der sie anfallen, erfasst werden. Eine Ausnahme davon bilden lediglich Kosten für die Ausgabe von zusätzlichen Eigen- oder Fremdkapitalinstrumenten, die nach den Regelungen des IAS 32 zu erfassen sind.

Anhangangaben. Bei Anwendung der Erwerbsmethode sollen die aus IFRS 3 resultierenden Angabepflichten unter Berücksichtigung der im Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung vorgeschlagenen Verbesserungen veröffentlicht werden. Dabei sollen aber zusätzliche Regelungen hinsichtlich IAS 24 die Ersteller unterstützen. Für Erwerbe, die nach der Buchwertmethode zu bilanzieren sind, werden basierend auf den Angaben nach IFRS 3 angepasste Berichts­pflichten vorgeschlagen. Die Adressaten sollen dadurch die Art sowie die finanziellen Auswirkungen und den Nutzen des Erwerbs beurteilen können. Finanzielle Informationen zu Zeiträumen vor dem Erwerbszeitpunkt sollen indes explizit nicht anzugeben sein. Ebenso ist kein Fair Value der hingegebenen Gegenleistung anzugeben bzw. dann zusätzlich zu ermitteln. Hingegen soll der Betrag anzugeben sein, der im Eigenkapital als Differenz zwischen den Buchwerten der erhaltenen Vermögenswerte und Schulden sowie der hingegebenen Gegenleistung erfasst wird.

Die Stellungnahmefrist für das Diskussionspapier wurde auf den 1. September 2021 festgelegt.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Tagesordnung für die kommende Sitzung von TEG

30.11.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 2. und 3. Dezember 2020 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Erörtert werden sollen die IASB-Diskussionspapiere zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle und zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 und die jüngsten vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 16. Anmeldeinformationen für die Sitzung sind hier verfügbar.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderung an IFRS 16

27.11.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' veröffentlicht, um klarzustellen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht. Stellungnahmen werden bis zum 29. März 2021 erbeten.

 

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Einreichung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse und einer Sale-and-leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen, die nicht von einem Index oder einem Zinssatz abhängen, und kam zu dem Schluss (und der IASB stimmte dem zu), dass es angeraten wäre, IFRS 16 zu ändern, um festzulegen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

Der IASB hat nun einen entsprechenden Entwurf mit einem Änderungsvorschlag zwecks Klarstellung der Bilanzierung veröffentlicht.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Der IASB schlägt im Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) vor, die Sale-and-leaseback-Vorschriften in IFRS 16 zu verbessern, indem spezifiziert wird, wie die Textziffern 36-38 von IFRS 16 bei der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit, die bei einer Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht, anzuwenden sind. Konkret schlägt der IASB ins seinem Entwurf vor, dass ein Verkäufer-Leasingnehmer

  • bei der Anwendung der Vorschriften von IFRS 16 für die Bewertung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht und der Leasingverbindlichkeit, die sich aus dem Leaseback ergeben, den Anteil des veräußerten Vermögenswerts bestimmt, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht, indem der abgezinste Barwert der erwarteten Zahlungen für das Leasingverhältnis mit dem beizulegenden Zeitwert des veräußerten Vermögenswerts verglichen wird, und
  • in der Folge die Leasingverbindlichkeit bewertet, indem der Buchwert verringert wird, um die erwarteten Zahlungen für das Leasingverhältnis widerzuspiegeln.

Ein Verkäufer-Leasingnehmer würde die vorgeschlagenen Änderung in Übereinstimmung mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler rückwirkend anwenden, es sei denn, eine solche Anwendung auf Sale-and-leaseback-Transaktionen mit variablen Leasingzahlungen wäre nur unter Nutzung nachträglicher Erkenntnisse möglich.

Mit der Änderung würden auch zwei erläuternde Beispiele zu IFRS 16 hinzugefügt.

Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Änderung werden bis zum 29. März 2021 erbeten.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens, weil der IASB darüber erst während der erneuten Erörterungen entscheiden will. Eine vorzeitige Anwendung soll zulässig sein.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Bericht von der jüngsten IFASS-Sitzung

27.11.2020

Das internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 30. September und 1. Oktober 2020 zu einer virtuellen Sitzung zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Wie bereits berichtet gehörten zu den erörterten Themen auch immaterielle Vermögenswerte und die Annahme der Unternehmensfortführung.

Insgesamt wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Sachverhalte im Zusammenhang mit separaten Abschlüssen
    • Präsentationen von Brasilien, Italien und Korea
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Präsentationen von EFRAG und Korea zum Entwurf des IASB
  • Kryptovermögenswerte
    • EFRAG-Diskussionspapier zur Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
  • Immaterielle Vermögenswerte
    • Gemeinsames Papier von Deutschland, Japan, Kanada, dem Vereinigten Königreich und den USA
  • Annahme der Unternehmensfortführung
    • Präsentationen von Australien und Neuseeland
  • Internationale Finanzberichterstattung für nicht gewinnorientierte Unternehmen
  • Aktueller Stand der Arbeiten des IPSASB
  • Fintech-Anwendung und Rechnungslegungsstandards
    • Präsentation von Taiwan
  • Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Sri Lanka
    • Präsentation von Sri Lanka

Die nächste Sitzung soll am 8. und 9. März 2021 stattfinden; es wird wieder eine virtuelle Sitzung sein.

Den vollständigen detaillierten Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie hier herunterladen.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

26.11.2020

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 30. November und 1. Dezember 2020 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 30. November 2020 (11:00h-15:45h)

  • Begrüßung
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
    • Überblick über die demnächst erscheinenden Änderungen
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind
    • Aktueller Stand des Projekts
  • Angabeninitiative – Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
    • Überblick über die demnächst erscheinenden vorgeschlagenen Änderungen
  • Anwendung der IFRS 2020
    • Erörterung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie
  • Mangel an Umtauschbarkeit
    • Überblick über die demnächst erscheinenden vorgeschlagenen Änderungen

Dienstag, 1. Dezember 2020 (11:00h-15:30h)

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Rückmeldungen der EEG-Mitglieder zum Diskussionspapier
  • Aktueller Stand laufender Projekte des IASB
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12
    • Überblick über die demnächst erscheinende Bitte um Informationsübermittlung

Die Agendapapier für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung und Papiere für die Sitzung von CFSS

26.11.2020

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 2. Dezember 2020 per Videokonferenz tagen.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung (12:50h-16:30h) finden Sie hier. Zugang zum Webcast der Sitzung haben Sie hier.

Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

26.11.2020

Der Gemeinsame Fachauschuss des DRSC wird am 30. November per Videokonferenz tagen.

In der Sitzung wird der Fachausschuss weitere Berichtsteile seiner CSR-Studie erörtern, mit der das DRSC vom BMJV beauftragt wurde. Erneut findet die Sitzung nicht öffentlich statt.

IIRC und SASB wollen sich zusammenschließen

25.11.2020

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und der Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) haben ihre Absicht bekannt gegeben, sich in der Value Reporting Foundation zusammenzuschließen, einer gemeinsamen Organisation, die Investoren und Unternehmen einen umfassenden Rahmen für die Unternehmensberichterstattung über die gesamte Bandbreite der unternehmerischen Werttreiber und Standards bieten soll.

Der Zusammenschluss zielt darauf ab, die Arbeit von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB weiter zu fördern, die im September 2020 eine Absichtserklärung veröffentlicht haben, gemeinsam auf eine umfassende Unternehmensberichterstattung in einem umfassenden Unternehmensberichtssystem hinzuarbeiten.

Die Pressemitteilung hält fest, dass die Value Reporting Foundation das integrierte Berichterstattungsrahmenkonzept des IIRC beibehalten wird, das alle relevanten Wertschöpfungsthemen und den Ansatz zu deren Integration in die Unternehmensberichterstattung beschreibt, während die SASB-Standards die genauen Definitionen der Daten liefern, die für diese Themen in jeder Branche berichtet werden sollten. Das Rahmenkonzept und die Standards bleiben komplementäre Werkzeuge, wobei die Value Reporting Foundation die Verwendung beider zusammen ermöglichen und erleichtern wird.

Der Zusammenschluss ist die Antwort auf die immer stärker werdenden Forderungen globaler Investoren und Unternehmen nach einer Vereinfachung der Unternehmensberichtslandschaft durch ein global ausgerichtetes Berichtssystem. In der Pressemitteilung wird betont, dass die Value Reporting Foundation, die bis Mitte 2021 gegründet wird, bereit ist, mit der IFRS-Stiftung, IOSCO, EFRAG, CDP, CDSB und GRI und anderen zusammenzuarbeiten, um auf einen Satz globaler und weltweit akzeptierter Standards hinzuarbeiten.

Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des SASB (gemeinsame Presseerklärung mit dem IIRC).

GRI und CDSB haben auf Ihren Internetseiten Presseerklärungen veröffentlicht, in denen sie den Zusammenschluss begrüßen.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des HGB-Fachausschusses

25.11.2020

Am 16. November 2020 hat der HGB-Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während der Sitzung hat der Fachausschuss den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11) verabschiedet.

Sie können sich den Ergebnisbericht hier von der Internetsete des DRSC herunterladen.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (November 2020)

24.11.2020

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im November zusammengefasst werden.

In dem zwölfminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • gemeinsame Unterrichtseinheiten mit dem FASB;
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12;
  • Lageberichterstattung;
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind; und
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Detaillierte deutschsprachige Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

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