Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

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18.07.2022

Der IASB wird vom 18. bis 21. Juli 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Primäre Abschlussbestandteile

Der IASB wird Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten — Fragen, die sich speziell auf die Kategorie der Investitionstätigkeit beziehen; Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten — Fragen, die sich speziell auf die Kategorie der Finanzierungstätigkeit beziehen; die Angabe der betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art im Anhang; und außergewöhnliche Posten erörtern. Der Stab gibt Empfehlungen zu den ersten drei Themen ab, wird sich aber noch weiter mit den ungewöhnlichen Posten befassen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB wird in dieser Sitzung die Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen diskutieren. Der Stab wird auch die Freigabe für die letzten Schritte des Konsultationsprozesses zur Finalisierung der Änderung an IAS 1 für langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen (Entwurf/2021/9) erbitten. Der Stab empfiehlt dem IASB, dass Unternehmen die Änderungen für jährliche Berichtsperioden anwenden müssen, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Der Stab wird fragen, ob IASB-Mitglieder Einwände gegen die Finalisierung von drei Agendaentscheidungen haben: Künftige Belastungen aus nicht erreichten Schadstoffausstoßobergrenzen (IAS 37); Klassifizierung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital (IAS 32); und Übertragung von Versicherungsschutz (IFRS 17). Beachten Sie bitte, dass die Agendaentscheidung in Bezug auf die Übertragung von Barmitteln dem IASB auf dieser Sitzung nicht vorgelegt wird.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung

Im September 2021 veröffentlichte der IASB die Bitte um Informationsübermittlung Überprüfung nach der Einführung — IFRS 9 'Finanzinstrumente' — Klassifizierung und Bewertung. Der IASB wird auf dieser Sitzung die Rückmeldungen zur Bilanzierung von Änderungen bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten diskutieren. Der Stab wird auch vorläufige Sichtweisen in Bezug auf die wichtigsten identifizierten Anwendungsprobleme darlegen. Der Stab empfiehlt dem IASB, ein Projekt in seine Forschungspipeline aufzunehmen, um eine mögliche Klärung der Vorschriften für die Bewertung von Änderungen bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten und die Anwendung der Effektivzinsmethode zu untersuchen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung

Der IASB beschloss im November 2021, mit der Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zu Wertminderungen in IFRS 9 in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 zu beginnen. Der voraussichtliche Zeitplan sieht vor, dass die IASB-Mitglieder und der Stab zwischen September 2022 und Februar 2023 Einbindungsveranstaltungen mit Erstellern, Prüfern, Adressaten von Abschlüssen, Regulierungsbehörden und Standardsetzern durchführen werden. Darüber hinaus wird der Stab akademische Forschungsarbeiten und andere für diese Überprüfung nach der Einführung relevante Materialien prüfen. Die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung ist für die erste Hälfte des Jahres 2023 vorgesehen, wobei die Stellungnahmefrist 120 Tage betragen soll.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene

Der Zweck der Sitzung ist die Analyse der möglichen Handlungsoptionen, die dem IASB zur Verfügung stehen, um auf die Rückmeldungen des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) zum Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS — Ein Pilotansatz zu reagieren. Der Stab bittet um Rückmeldungen darüber, welche Aspekte des Projekts der IASB weiterverfolgen sollte und welche nicht.

Vertragliche Cashflow-Merkmale

Im Mai 2022 beschloss der IASB, ein Standardsetzungsprojekt zur Klärung bestimmter Aspekte der Vorschriften von IFRS 9 für die Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. der Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag) zu starten. Der IASB kam im Juni überein, dass für ESG-bezogene Merkmale keine spezifischen Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag entwickelt werden sollten, sondern eine Klarstellung als Anwendungsleitlinien für das Konzept einer grundlegenden Kreditvereinbarung erfolgen sollte, ob und wie die Art eines bedingten Ereignisses (d. h. der Auslöser für eine Änderung des Zeitpunkts oder der Höhe der vertraglichen Zahlungsströme) relevant ist, um zu bestimmen, ob es sich bei den Zahlungsströmen um ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt, und Beispiele in den Textziffern B4.1.13 und B4.1.14 von IFRS 9 für die Anwendung der Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag auf bestimmte Sachverhalte (einschließlich der Aufnahme zusätzlicher Beispiele für finanzielle Vermögenswerte mit ESG-bezogenen Merkmalen) aufzunehmen. Der Stab wird auf dieser Sitzung seine vorläufige Analyse der ersten beiden Konzepte darlegen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der IASB setzt in dieser Sitzung seine Erörterung der Rückmeldungen fort, die als Reaktion auf das Diskussionspapier DP/2018/1 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital eingegangen sind. Textziffer 23 von IAS 32 schreibt vor, dass ein Vertrag, der ein Unternehmen zum Erwerb eigener Eigenkapitalinstrumente gegen flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte verpflichtet, als finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen ist. Die finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert des Rückzahlungsbetrags angesetzt und aus dem Eigenkapital umgegliedert. Bei der Anwendung der Vorschriften in IAS 32 Textziffer 23 gibt es in der Praxis Anzeichen für eine unterschiedliche Bilanzierung. Der Stab erläutert in dieser Sitzung die aktuellen Vorschriften in IAS 32, eine kurze Historie der Vorschriften für Verträge, die eine Verpflichtung zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente enthalten, eine Zusammenfassung der bisherigen Diskussionen des IASB und des IFRS Interpretations Committee sowie Rückmeldungen zu den Vorschlägen im Diskussionspapier 2018.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Stab empfiehlt, dass die Anwendungsleitlinien des endgültigen Standards nicht die Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung spezifizieren, sondern sich vielmehr darauf konzentrieren, den Unternehmen zu helfen, Unterschiede im Zeitablauf zu erkennen. Die Anwendungsleitlinien werden sich auf die häufigsten Unterschiede im Zeitablauf konzentrieren, die sich aus verschiedenen Arten von regulatorischen Regelungen ergeben können. Der Stab empfiehlt außerdem, dass der endgültige Standard festlegt, dass, wenn eine regulatorische Vereinbarung ein Unternehmen zu regulatorischen Erträgen für einen noch nicht nutzbaren Vermögenswert berechtigt, diese Erträge Teil der zulässigen Gesamtvergütung für Güter oder Dienstleistungen sind, die während des Zeitraums geliefert werden, in dem das Unternehmen die Investitionsausgaben für die Errichtung des Vermögenswerts tätigt, d. h. während des Erstellungszeitraums. Der Standard sollte auch Leitlinien dazu enthalten, wie die Bestimmungen des regulatorischen Vertrages die Höhe der regulatorischen Renditen für einen noch nicht betriebsbereiten Vermögenswert beeinflussen können, auf die ein Unternehmen während des Bauzeitraums Anspruch hat. Der Stab analysiert weiterhin, ob die aktivierten Fremdkapitalkosten eines Unternehmens die oben beschriebene empfohlene Behandlung regulatorischer Erträge für einen noch nicht betriebsbereiten Vermögenswert beeinflussen sollten.

Dynamisches Risikomanagement

Der IASB wird auf dieser Sitzung seine Beratungen über das Diskussionspapier DP/2014/1 Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging fortsetzen. Der Stab legt die Bereiche und Themen dar, die weiter geprüft werden müssen, um die Entwicklung des Modells für dynamisches Risikomanagement zu vervollständigen, und schlägt eine Reihenfolge für die künftigen Diskussionen in der nächsten Phase des Projekts vor.

Lageberichterstattung

Im April 2022 schloss der IASB die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung ab. Als nächster Meilenstein des Projekts muss der IASB die weitere Ausrichtung des Projekts festlegen. Bei der Festlegung des Projektfortschritts wird der IASB die sich entwickelnde Berichterstattungslandschaft sowie die Forderungen der Interessengruppen nach einer Zusammenarbeit zwischen dem IASB und dem ISSB bei der Ausarbeitung der endgültigen Vorschriften berücksichtigen müssen. Der IASB wird auch die möglichen Auswirkungen der Verpflichtung in Betracht ziehen müssen, Möglichkeiten zu erwägen, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen dem <IR>-Rahmenkonzept und den im Projekt zur Lageberichterstattung entwickelten Vorschlägen zu behandeln. Der Stab plant, zur Erleichterung der Erörterung möglicher Fortschritte im Projekt zur Lageberichterstattung im Licht der Erörterung der Rückmeldungen zu Entwurf/2021/6 und der Entwicklung der Berichterstattungslandschaft Alternativen zu entwickeln und sie dem IASB in einer künftigen Sitzung vorzustellen.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Im Rahmen der Arbeit des IASB hat der Stab weitere Untersuchungen zu Angaben über Unternehmenszusammenschlüsse durchgeführt. Der Zweck dieser Sitzung ist es, dem IASB zusätzliche Untersuchungen und Analysen als Reaktion auf die Anmerkungen der IASB-Mitglieder in der Sitzung im April 2022 zur Verfügung zu stellen. Der IASB wird in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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